Das neue Seminarprogramm für das 2. Halbjahr 2024 ist da

Im neuen Seminarprogramm, das Anfang dieser Woche an alle Mitgliedsunternehmen verschickt worden ist, finden Sie eine Fülle neuer Themen, davon sind viele MaBV-pflichtig:

Nachhaltigkeit als Instrument ganzheitlicher Unternehmensführung

 Mieterhöhungsmöglichkeiten nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen

Ladelösungen für Mieter richtig planen und umsetzen

Moderne und digitale Ausbildung in der Wohnungswirtschaft

Hitzebeständige Grünanlagen

Contracting – Grundlagen und Wärmelieferungsverträge

Cannabisgesetz (KCanG): Anbau – Konsum – Handel – Was dürfen Mieter und Vermieter?

Schimmelpilze: Rechtliche Möglichkeiten bei Befall

Arbeitserleichterung durch KI-Anwendungen im Bereich Kundenservice und Mieterbetreuung

Neuerungen im Energierecht

Steuerliche Behandlung von Gutscheinen/Geldkarten

Rechtliche Grundlagen, praktische Herausforderungen bei baulichen Veränderungen in der WEG

Einsatz von ChatGPT bei Beschwerden

Megatrend KI: Wie Wohnungsunternehmen im Marketing/PR-Bereich davon profitieren

Unternehmensinternen Informations- und Kommunikationsfluss digital managen

Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern: Status Quo, Erfahrungen, Möglichkeiten

Belastbar im Job, energievoll in der Freizeit

Durchsetzung von Wohngeldforderungen gegenüber Wohnungseigentümern

Wohnungsmodernisierung – schnell, kostensicher, digital

Sozialmanagement: Strategien, Nutzen, Bausteine

Investitionskosten auslagern – Lohnt sich die Gründung einer Energietochter?

Schauen Sie rein, es lohnt sich. Das Seminarprogramm zum Download sowie weitergehende Informationen zu den Seminaren finden Sie am Ende des Beitrags zum Download.

Wir freuen uns, Sie wieder auf einem unserer nächsten Seminare begrüßen zu dürfen.

Download

Hinweise zu Selbsterklärung nach EWPBG bzw. § 30 Abs. 5 StromPBG – Antwort auf GdW-Schreiben an Bundesminister Habeck

Mit Schreiben vom 28.05.2024 hat der Bundesverband GdW Herrn Bundesminister Dr. Robert Habeck angeschrieben und ihm die erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorgaben der Energiepreisbremsengesetze zu den jeweiligen Selbsterklärungen der Unternehmen geschildert.

In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Fristen zur Abgabe der Selbsterklärung vielfach auch bei einer gewährten Verlängerung der Frist nicht eingehalten werden können, da bis dahin Abrechnungsunterlagen zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung nicht vorliegen. Auch wurde deutlich gemacht, dass es unverständlich sei, dass der an die Mieterinnen und Mieter weiterzugebende Betrag im Rahmen der Ermittlungen des Entlastungsbetrages nicht herauszurechnen ist.

In seiner Antwort (Anlage) erläutert für den Minister sein Staatssekretär, Dr. Philipp Nimmermann, die Gründe, warum der von den Vermietern an die Mieter weitergegebene Betrag nicht herausgerechnet werden soll. Energieversorger sollen Kenntnis davon erhalten, dass es zulässig ist, für die angegebenen Netzentnahmestellen Entlastungen in entsprechender Höhe zu gewähren. Die von uns angeregte weitere Fristverlängerung über den 02.09.2024 hinaus wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dies dem engen, gesetzlich vorgegebenen Zeitkorsett in Bezug auf die nötigen Endabrechnungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern im Strombereich bzw. den Beauftragten im Gas- und Wärmebereich und den Energieversorgungsunternehmen zuwiderlaufen würde.

Aufgrund dieser unbefriedigenden Antwort hat der GdW zwischenzeitlich Kontakt mit der Prüfbehörde aufgenommen und auf die sich mit Umsetzung des Gesetzes ergebenen Schwierigkeiten hingewiesen, die nach wie vor bestehen. Von dort wurde Folgendes mitgeteilt (Anlage):

Die FAQ-Liste „Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG” wird u. a. in Ziff. 2.5. „Was ist bei Mietverhältnissen zu beachten?“ ergänzt. Es sollen insbesondere Hilfestellungen zum Ausfüllen der entsprechenden Formulare zu den Selbsterklärungen abgegeben werden. Die Ergänzungen sollen in der kommenden Woche veröffentlicht werden.

Unternehmen haben (noch bis zum 30.06.2024) die Möglichkeit, über das Antragsportal der Prüfbehörde eine Fristverlängerung für die Abgabe der finalen Selbsterklärung zu beantragen. Die Prüfbehörde gewährt bei Bewilligung ergänzend eine Fristverlängerung für die Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber nach § 22 Abs. 5 EWPBG bzw. § 30 Abs. 5 StromPBG (Mitteilungspflichten an den Übertragungsnetzbetreiber bis zum 30.06.2024).

Reicht die gewährte Fristverlängerung zur Abgabe einer Selbsterklärung nicht aus, so sind bei der Angabe der weitergegebenen Entlastungen auch Schätzungen zulässig. Die genauen Angaben haben dann nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen zu erfolgen.

Bei gewährten Fristverlängerungen sollten die Lieferanten bzw. Übertragungsnetzbetreiber informiert werden.

Weitere Informationen, insbesondere den Link auf den Antrag zur Verlängerung der Frist zur Abgabe der Selbsterklärung, finden Sie in dem ebenfalls als Anlage beigefügtem Schreiben der Prüfbehörde: Link

Sobald wir Kenntnis von der aktualisierten FAQ-Liste haben, werden wir Sie hierüber informieren und ggf. zusätzliche Erläuterungen geben, die über die Antworten hinausgehen.

Bis dahin wird empfohlen, von der Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch zu machen.

Anlage 1: GdW-Schreiben BMWK
Anlage 2: Antwort BMWK
Anlage 3: Schreiben Prüfbehörde

Aareon übernimmt Haufe-Lexware

Aareon und die Haufe Group haben einen Vertrag zur Übernahme der Haufe-Lexware Real Estate AG (HLRE) durch Aareon unterzeichnet. Darüber informierte Aareon am 13.06.2024 mit folgender Pressemitteilung.

Die HLRE, ein deutscher Anbieter spezialisiert auf Software für die Immobilienwirtschaft, insbesondere Verwaltungen, soll unter dem Dach von Aareon zukunftsfähig weiterentwickelt und auf ein nachhaltiges Fundament gestellt werden.

In den letzten Jahren hat die Haufe Group ihren strategischen Fokus als B2B-Anbieter von Content, Software und Weiterbildung für Corporate Services mit einer breiten, branchenübergreifenden Marktausrichtung erfolgreich gestärkt. Die hochspezialisierten Lösungen der HLRE hingegen adressieren mit Immobilienverwaltern und Wohnungsunternehmen sehr spezifische Kundengruppen in einem konzentrierten Marktsegment.

Birte Hackenjos, CEO der Haufe Group, erklärt: „Im Zuge der strategischen Ausrichtung der Haufe Group haben wir uns im engen Austausch mit der HLRE intensiv mit der Zukunft des Unternehmens befasst. Wir sind überzeugt, dass eine zukunftsorientierte Transformation der HLRE eine klare Ausrichtung und volles Commitment erfordert. Mit Aareon als neuer Muttergesellschaft bieten wir der HLRE wie auch ihren Kundinnen und Kunden eine langfristige Perspektive außerhalb der Haufe Group. Aareon ist der ideale Partner mit dessen Unterstützung die HLRE das volle Potenzial ihrer Lösungen entwickeln und weiter ausbauen kann.“

Aareon, Europas etablierter Anbieter von SaaS-Lösungen für die Immobilienwirtschaft, unterstützt die Branche mit seinem umfassenden Property Management System bei ihren vielfältigen Herausforderungen. Durch die Transaktion wird Aareon ihr Engagement im Segment der Immobilienverwaltung weiter stärken und Stabilität für alle Lösungen der HLRE sowie deren Kundinnen und Kunden gewährleisten.

Harry Thomsen, CEO von Aareon, betont: „Wir freuen uns, der HLRE eine neue Heimat zu bieten und gemeinsam eine erfolgreiche Zukunft zu gestalten. Die Übernahme verdeutlicht die wachsende strategische Bedeutung des Immobilienverwaltersegments für Aareon und ist gleichzeitig ein starkes Bekenntnis zur Immobilienbranche. Dabei geht die Transformation der HLRE zu einem SaaS-Anbieter Hand in Hand mit der Ausrichtung von Aareon und eröffnet der HLRE neue Wachstumschancen.“

Der Abschluss der Transaktion wird für den 30. Juni 2024 erwartet. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder: Bayern-Update – Modernisierungs- und Beschleunigungs­programm Bayern 2030

Am 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder vor dem Bayerischen Landtag eine Regierungserklärung zum Thema „Modernisierungs- und Beschleunigungs­programm Bayern 2030“ gehalten.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir machen ein umfassendes Bayern-Update: Heute startet das ‚Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030‘. Dazu gibt es über 50 Neuerungen und 100 Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Wir modernisieren unser Land, entschlacken alte Strukturen und beschleunigen das Staatswesen. Es geht um Digitalisierung, Energie, Fachkräfte und Mittelstand. Das ist ein großes Mosaikfenster in die Zukunft für mehr Freiheit und Eigenverantwortung. Denn: Auch Bayern muss gut durch die Zeiten der Krisen steuern. Wir stemmen uns zwar gegen die Wirtschaftskrise in Deutschland, doch auch wir können uns nicht dauerhaft von der gesamtdeutschen Entwicklung abkoppeln. Deshalb braucht es jetzt schnell Maßnahmen, um den Wohlstand zu sichern. Der Mittelstand ist die Zukunftsstrategie Bayerns. Dabei können wir nicht auf einen Regierungswechsel im Bund warten. Deshalb krempeln wir selbst die Ärmel hoch. Wir setzen auf Bayern-Pressing statt auf Ampel-Bashing.“

Söder sprach von “grundlegenden Richtungs- und Richtlinienentscheidungen”. Damit Bayern an der Spitze bleibe, brauche es in verschiedenen Bereichen weitreichende Veränderungen. Allein im Baurecht sollen rund 30 Vorgaben abgeschafft oder gelockert werden. Ziel sei es, den Wohnungsbau von unnötigen Vorgaben zu befreien und damit die Bautätigkeit anzukurbeln. Nach Söders Worten ist unter anderem die Genehmigungsfreiheit für den Dachgeschossausbau und für die Umwandlung von Büro- in Wohnraum geplant. Außerdem sollen die gesetzliche Kfz-Stellplatzpflicht und die Gartensatzungen abgeschafft, Abstandsflächen flexibilisiert und Kinderspiel- und Fahrradabstellplätzen sowie Freischankflächen bis 100 Quadratmeter genehmigungsfrei werden.

Ankündigung einer “kleinen Revolution” im Vergaberecht

Eine “kleine Revolution” werde es im Vergaberecht geben, kündigte Söder an. Im kommunalen Baubereich sollen die Obergrenzen für Direktaufträge auf 250.000 Euro und für die freihändige Vergabe auf eine Million Euro verzehnfacht werden. Die Staatsregierung verspricht sich davon schnellere und unkompliziertere Auftragsvergaben. Ehrenamtlich Tätige will Söder von Genehmigungspflichten für wiederholte Veranstaltungen und den Aufbau von Zelten und Tribünen sowie von den Kosten für Umzüge von Schützen-, Trachten-, Sport- und Brauchtumsvereinen befreien.

Statement VdW Bayern

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen begrüßt die geplante Vereinfachung des Baurechts ausdrücklich. Aktuell gibt es durch die hohen Baukosten, gestiegenen Bauzinsen und überzogenen Standards immer weniger Wohnraum je investiertem Euro“, sagt Verbandsdirektor Hans Maier. Die geplanten Maßnahmen wie genehmigungsfreie Dachausbauten und das Streichen der Stellplatzvorgaben sind ein wichtiger Schritt, um Bauvorhaben zu beschleunigen und Baukosten zu senken. Nach Angaben des Verbandes kann ein Tiefgargagenstellplatz bis zu 50.000 Euro kosten.

Für den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen hat das Thema Baukosten höchste Priorität. Dem Verband geht es darum, die Kostentreiber beim Wohnungsbau zu identifizieren und neue Wege zu gehen. Die Wohnungswirtschaft setzt vor allem auf Maßnahmen, die im Freistaat schnell umgesetzt werden können.

Seminarhinweis: “Heizungsgesetz – Neuerungen 2024, Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG, BAFA und KfW-Förderungen” am 26.06.2024

Vor dem Hintergrund der Neuerungen im GEG 2024 sowie dem Ziel der Wohnungswirtschaft, den Gebäudebestand klimaeffizient und nachhaltig zu sanieren, bietet der VdW Bayern eine Schulung zu aktuellen Fördermöglichkeiten und technischen Lösungsmöglichkeiten für Praktiker an.

Es werden die Förderprogramme der KfW und BAFA sowie die bayerischen Programme der Mietwohnraumförderung vorgestellt und die Frage beantwortet: Welche Heizungen sind noch möglich?

Folgende Themen sollen bei dem eintägigen Seminar behandelt werden:

  • Vorgaben zur Heiztechnik im GEG 2024
  • Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Energie:
  • Welche Heizungen und Hybridanlagen können zum Einsatz kommen?
  • Welche Übergangsregelungen gilt es zu beachten?
  • Fördermöglichkeiten mit der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
  • Effizienzhausstandards
  • KfW Förderungen
  • Energieeffizient Sanieren
  • BAFA-Förderung
  • Förderung von Einzelmaßnahmen

Weitere Themen im Exkurs:

  • Die Einkommensorientierte Förderung EOF
  • Das Bayerische Modernisierungsprogramm
  • Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zur Anmeldung

Wohnraumförderung für Beschäftigte der Pfege und Daseinsvorsorge

Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren, die Wohnraum für Beschäftigte der Daseinsvorsorge schaffen, z. B. im Gesundheits­-, Pfege-­ und Sicherheitsbereich, aber auch von Rettungsdiensten, Kitas und des öffentlichen Nahverkehrs.

In den Berufen der Daseinsvorsorge, insbesondere der Pflege, besteht erheblicher Personalmangel. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum kann ein wichtiger Faktor sein, um die Attraktivität dieser Berufsfelder zu steigern.

Was wird gefördert?

Die Programme der Bayerischen Wohnraumförderung unterstützen den Bau und Erwerb von bezahlbarem Wohnraum für Pfegekräfte und andere Beschäftigte der Daseinsvorsorge mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für
Auszubildende insbesondere der Pfegeberufe.

Wenn Sie ein Vorhaben in einem Programm der „Wohnraumförderung für Beschäftigte der Pfege und Daseinsvorsorge“ realisieren wollen, dann wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle.

Einen ausführlichen Informationsflyer finden Sie hier:

Download

Zinsänderung in den KfW-Förderprodukten für die Wohnwirtschaft

Seit dem 18.06.2024 haben sich für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

• KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
• Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
• BEG Wohngebäude – Kredit (261)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
• Wohneigentum für Familien (300)
• BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Aktuelle Konditionen Wohnungswirtschaft:

Link

ifo: Geschäftsklima steigt im Wohnungsbau

Im Wohnungsbau ist das Geschäftsklima deutlich angestiegen, aber die Mehrheit der Firmen bleibt pessimistisch. Der Index arbeitete sich von -52,3 auf -46,4 Punkte hinauf. Erwartungen und Lage verbesserten sich auf einem sehr niedrigen Niveau. „Die Wohnungsbauer hoffen, die Talsohle hinter sich gelassen zu haben“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Der Weg zur Erholung ist aber noch lang.“

Ein zentrales Problem ist weiterhin der Auftragsmangel. Im Mai berichteten 51,7% der Unternehmen davon, nach 55% im April. Auch bei den Stornierungen gibt es trotz Rückgang noch keine Entwarnung. Im Mai meldeten 15,1% der Betriebe stornierte Projekte, nach 17,6% im Monat zuvor. „Viele Unternehmen versuchen, mit Preissenkungen dem Auftragsmangel entgegenzuwirken“, sagt Wohlrabe.

Auch im Tiefbau hat sich das Geschäftsklima erholt. Mit -6,7 Punkten, nach -10,2 im April, ist es merklich besser als im Wohnungsbau. Die Tiefbauer sind wesentlich zufriedener mit den laufenden Geschäften. „Die Unternehmen im Tiefbau würden sich über mehr Aufträge freuen“, sagt Wohlrabe.

Baugenehmigungen für Wohnungen im April 2024: -17,0 % zum Vorjahresmonat

Im April 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 17,0 % oder 3 600 Baugenehmigungen weniger als im April 2023. Im Vergleich zum April 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 43,5 % oder 13 500 Wohnungen. Von Januar bis April 2024 wurden 71 100 Wohnungen genehmigt. Das waren 21,0 % oder 18 900 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im April 2024 insgesamt 14 300 Wohnungen genehmigt. Das waren 17,0 % oder 2 900 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis April 2024 wurden 57 100 Neubauwohnungen genehmigt und damit 23,7 % oder 17 800 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 32,5 % (-5 900) auf 12 300 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 18,3 % (-1 000) auf 4 400. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 20,2 % (-9 700) auf 38 500 Wohnungen.

Immobilienmarktbericht Bayern 2024

Der Immobilienmarkt befindet sich im Wandel: Bayerns Bauminister Christian Bernreiter und die Vorsitzende des Oberen Gutachterausschusses Gudrun Eder haben heute den aktuellen Immobilienmarktbericht Bayern 2024 vorgestellt. „Jahrelang sind die Preise für Wohnimmobilien nur gestiegen, im vergangenen Jahr ist ihr Wert nun so stark gesunken wie seit mindestens 60 Jahren nicht mehr“, erklärt Bernreiter. „Der steigende Zuzug und die damit verbundene hohe Nachfrage nach Wohnraum machen die Immobilienpreise bei uns im Freistaat aber immer noch für viele Menschen unerschwinglich. Deshalb brauchen wir weiterhin eine aktive Bautätigkeit. Mit unseren drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften schaffen wir als Freistaat selbst dringend benötigten Wohnraum. Auch mit der Weiterentwicklung unserer Wohnraumförderprogramme leistet der Freistaat einen wichtigen Beitrag, um ausreichend und bezahlbare Wohnungen für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu schaffen.“ Für Bauminister Bernreiter stellt der Bericht eine unverzichtbare Datengrundlage dar, um Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft bei ihren Investitionsentscheidungen zu unterstützen.

Der aktuelle Bericht des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern befasst sich vor allem mit der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt seit dem Jahr 2021. Er enthält aktuelle Zahlen und Auswertungen aus den Jahren 2022 und 2023. Diese belegen, dass sich der Immobilienmarkt gewandelt hat. Nachdem in den Jahren 2021 und 2022 die höchsten Geldumsätze seit Erscheinen des Immobilienmarktberichtes Bayern im Jahr 2015 registriert wurden, waren in 2023 erhebliche Rückgänge zu verzeichnen.

Die Anzahl der Kaufverträge war bereits in den Jahren 2015 bis 2021 leicht rückläufig, fiel jedoch von 2021 auf 2022 um gut 19 % ab. Im Folgejahr 2023 war ein nochmaliger Rückgang um 12 % auf insgesamt 112.751 Transaktionen zu verzeichnen. Der Geldumsatz ging von rund 71 Mrd. Euro im Jahr 2021 bis 2023 um rund 40 % zurück. Nur bei den Ersteinkäufen von Wohnungseigentum sind noch Preissteigerungen zu verzeichnen, ansonsten ist in vielen Bereichen ein Rückgang im Preisniveau erkennbar. Die Wohnungsfertigstellung in Bayern stieg jedoch im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr wieder um 4,6 % an. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede zwischen Landkreisen und Regierungsbezirken.

Grundlage der dargestellten Ergebnisse sind vor allem die bei den Geschäftsstellen der bayerischen Gutachterausschüsse eingegangenen und in der Kaufpreissammlung erfassten und ausgewerteten Kaufverträge. Die umfangreichen Daten werden durch die 96 Gutachterausschüsse bei den Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst, ausgewertet und an den Oberen Gutachterausschuss übermittelt. Durch die Veröffentlichung der ausgewerteten Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen trägt der mittlerweile zum sechsten Mal veröffentlichte Immobilienmarktbericht erheblich zur Markttransparenz bei. „Für künftige Investorinnen und Investoren bietet der aktuelle Immobilienmarktbericht Bayern eine fundierte Übersicht über die Entwicklungen am Grundstücksmarkt“, betont auch Bauminister Christian Bernreiter. „Der Bericht liefert wertvolle Informationen der Gutachterausschüsse und hilft potenziellen Käuferinnen und Käufern bei ihren Zukunftsentscheidungen.“

Der Bericht kann als Printversion erworben oder digital auf der Internetseite des Oberen Gutachterausschusses www.gutachterausschuesse-bayern.de heruntergeladen werden. Zur Steigerung der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und für eine einfache und bürgerfreundliche Handhabung wird die digitale Version des Berichts ab sofort kostenlos im PDF-Format bereitgestellt.

Link Oberer Gutachterausschus