Online, MaBV – Verjährungsregelungen im Wohn- und Gewerberaummietrecht am 11. Juli 2023

Dieses Seminar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:

  • 3 Jahre, 10 Jahre oder 6 Monate – wann verjährt welcher Anspruch im Mietrecht?
  • 548 BGB – wann beginnt die Verjährung – und wann beginnt sie nicht?
  • Rückgabe der Mietsache, Feststellung von Schäden, Einholung von Angeboten …. .
  • Wenn die Handwerker keine Zeit haben, sind 6 Monate schnell vorbei – was kann helfen?
  • Aufrechnung verjährter Forderungen mit Kautionsrückzahlungsanspruch möglich?
  • Wenn der Bürge auf eine verjährte Forderung des Vermieters leistet.
  • Vertragsgestaltung: Vereinbarung abweichender Verjährungsregeln – rechtssicher möglich?

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmern live zu diskutieren.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zum Seminar

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – Erinnerung

Am 01. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der (gesellschaftsrechtlichen) Digitalisierungsrichtlinie in Kraft getreten. Neben der neu geschaffenen Möglichkeit zur öffentlichen Beglaubigung mittels Videokommunikation veränderte sich auch das Bekanntmachungswesen. Ferner wurde u.a. die Online-Gründung einer GmbH ermöglicht. Wir hatten bereits am 9. August mit vdw aktuell 18/2022 informiert, möchten Sie aber dennoch an die Digitalisierungsrichtlinie und das ausführliche GdW-Rundschreiben erinnern.

Änderung des Offenlegungsmediums
Speziell auf die Veränderungen bei der Offenlegung für offenlegungspflichtige Unternehmen möchten wir Sie nochmals hinweisen: Seit Inkrafttreten des DiRUG sind Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahres-Beginn nach dem 31.12.2021 an das Unternehmensregister anstatt an den Bundesanzeiger zu übermitteln. Jahresabschlüsse sowie alle weiteren Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahres-Beginn vor dem 01.01.2022 müssen weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

Die das Unternehmensregister führende Stelle (Bundesanzeiger Verlag) prüft die Abschlüsse weiterhin gemäß § 329 HGB auf Vollzähligkeit und Fristgemäßheit und meldet bei Säumigkeit die Unternehmen an das Bundesamt für Justiz.

Zum Artikel vom 09.08.2022:

Veröffentlichung der JAbschlWUV vom 14. Juni 2023

Die neue Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) vom 14. Juni 2023, wurde am 19.06.2023 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 152) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Der GdW hatte eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) zum Entwurf der JAbschlWUV abgegeben.

Zur Verordnung:

Wohnraumförderung: Neuer Informationsflyer des Bayerischen Bauministeriums

Das Bayerische Bauministerium hat am 20.06.2023 neue Informationsflyer zur Wohnraumförderung für Bauherren veröffentlicht. Damit werden kompakte Informationen und die Ansprechpartner auf einen Blick geboten.

Die bundesweit stark gestiegenen Baukosten und hohen Zinsen stellen den bayerischen Wohnungsmarkt auch weiterhin vor große Herausforderungen. Sowohl in ländlichen als auch urbanen Gebieten sind die Menschen in Bayern auf insbesondere bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Anfang des Jahres hat die Bayerische Staatsregierung auf Initiative von Staatsminister Christian Bernreiter mit dem Wohnbau-Booster Bayern ein starkes Signal in der Wohnungsbaubranche gesetzt. Er soll für Stabilität und Planungssicherheit bei den Bauherren sorgen.

In allen Richtlinien wurden signifikante Verbesserungen umgesetzt. So profitieren Bauherren nun von mehr Zuschüssen und attraktiven Zinskonditionen bei Förderdarlehen. Auch der Erwerb und Neubau von Eigenheimen wird mit zinsgünstigen Darlehen und einem Kinderzuschuss gefördert. Die Bayerischen Programme sind auch mit Förderungen des Bundes kombinierbar.
Interessierte Bauherren erhalten nun genauere Informationen in fünf neuen Flyern zur Wohnraumförderung. Sie richten sich an verschiedene Zielgruppen: private Bauherren von Mietwohnungen, Vermieter mit Modernisierungsbedarf, Kommunen und Genossenschaften, die neue Mietwohnungen errichten möchten, und Privatpersonen, die in ihr Eigenheim investieren wollen.

Die Flyer „Wohnraumförderung“ sind ab sofort auf bestellen.bayern.de kostenlos lieferbar und stehen dort auch zum Download bereit.

Eckpunktepapier des BMWSB zur Neuen Wohngemeinnützigkeit NWG

Nach einem längeren und schwierigen Abstimmungsprozess zwischen dem BMWSB und dem BMF ist am 14.06.2023 ein Eckpunktepapier zur Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit NWG an den Haushalts- und den Bauausschuss des Deutschen Bundestages verschickt worden. Der ursprünglich vom Haushaltsausschuss gesetzte Termin 31. März 2023 konnte nicht gehalten werden. Weiter untenn finden Sie neben dem Papier auch eine kurze Bewertung des GdW.

Mit einem ersten Gesetzentwurf ist kurzfristig nicht zu rechnen, zumal im letzten Absatz des Papiers sehr deutlich ausgeführt wird, dass eine Finanzierung von Steuermindereinnahmen oder Mehrausgaben durch Förderprogramme weder im Bundeshaushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist.

NWG Eckpunktepapier
Beurteilung GdW

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2023: Das sind die Sieger der Wärmewende im Bestand

Wie lässt sich die Wärmewende im Bestand intelligent gestalten? Unter diesem Motto sind zahlreiche Projekte im Rennen um den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2023 angetreten. Am 19. Juni wurden die drei Siegerprojekte im Rahmen einer Aareon-Veranstaltung in Frankfurt am Main gekürt.

Technologisch und sozial innovativ: Revitalisierung von Plattenbauten
Wie wird ein Plattenbau fit für die Zukunft? Die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH setzt ein Zeichen für intelligente Bestandssanierung, indem sie die Haustechnik und das Mietkonzept in der Kopernikusstraße 10-16 komplett neu gedacht hat. Dabei wurde ein Plattenbau aus den Siebzigerjahren zu einem weitestgehend energieautarken Wohnhaus umgebaut und durch vor Ort produzierten Sonnenstrom sowie zugekauften grünen Strom CO₂-frei betrieben. Für die Wärmewende hat das Wohnungsunternehmen auf vollelektrische Infrarotheizungen umgerüstet. Das Projekt zeichnet sich in diesem Bereich und bei der Warmwasserbereitung durch einen hohen Grad der Enttechnisierung aus. Der Clou für die Mieterinnen und Mieter: Ein Inklusivmietsystem stabilisiert die Kostenbelastungen, bietet diesen Planungssicherheit und vereinfacht das Abrechnungssystem auf Seiten der Wohnungsgesellschaft. Dieser aus technologischer und sozialer Sicht innovative Ansatz überzeugte die Jury: „Das Sanierungsprojekt bündelt viele Ansätze außerhalb der gängigen Praxis, die als Musterbeispiel zum Nachahmen und Weiterdenken anregen.“

Hand in Hand zur Energiewende – im Genossenschaftsbund zum Erfolg
Das Projekt „Energie in eigenen Händen – Das Geschäftsmodell der Isarwatt eG“ setzt zur Gestaltung der Wärmewende auf Kooperation und Hilfe zur Selbsthilfe im Genossenschaftsmodell. Eine von ursprünglich sechs Wohnungsgenossenschaften gegründete Energiegenossenschaft versorgt ihre Mitgliedsunternehmen mit Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Mobilität & Sharing sowie Digitale Services. Das Beispiel der Baugenossenschaft München von 1871 eG zeigt, dass die Mieterstromprojekte unter Einsatz von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken dafür sorgen, dass die Energiewende dezentral vor Ort umgesetzt wird und sie in eigenen Händen bleibt. Die Jury lobt den Vorbildcharakter des Projekts: „Die Bündelung von technischer und energiewirtschaftlicher Expertise erleichtert den Umgang mit diesem komplexen Thema und macht erneuerbare Energien gleichzeitig einer großen Zahl an Wohnungsunternehmen verfügbar.“ Eine Win-Win-Situation, denn nicht zuletzt profitieren die Mieterinnen und Mieter auch im eigenen Haushalt von günstigem, umweltfreundlichem Strom.

Serielle Modernisierung: schnell, klimafreundlich und kostengünstig
Renowate, ein Joint Venture der LEG Immobilien und der Rhomberg Bau, hat bewiesen: Serielle Sanierung funktioniert schnell, effizient und kostengünstig. Acht Bestandsgebäude wurden in der Zeppelinstraße in Mönchengladbach in nur sechs Monaten energetisch saniert. Gleichzeitig wurde die Anlagentechnik erneuert und Wärmepumpen wurden eingesetzt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Nach der Sanierung sind die Bestandsgebäude nun zukunftsfähig und nahezu CO2-neutral. Die Jury sieht im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele großes Potenzial in der seriellen Sanierung: „Dringend erforderliche Sanierungsvolumina lassen sich so in vergleichsweise kurzer Zeit bewältigen, was angesichts des Handlungsdrucks einerseits, sowie des Fachkräftemangels andererseits, für die Wärmewende im Bestand von wesentlicher Bedeutung ist.“

Wärmewende im Bestand intelligent gestalten: Ein Motto mit brisanter Bedeutung
Klimaziele, Energiekrise, Kostendruck – die Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft sind vielfältig. Beim diesjährigen Preis geht es um weit mehr als Best Practice Beispiele aus der Branche – die Lösungen werden dringend in der Praxis gebraucht. Schirmherr Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. betont: „CO2-Minderung und das Erreichen der Klimaziele auf sozial verträgliche Weise sind die zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Dafür muss die Wärmewende im Bestand intelligent gestaltet werden. Während die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation derzeit noch sehr zu wünschen übriglassen, zeigen die hervorragenden Projekte des DW-Zukunftspreises den dringend benötigten Praxis-Pfad auf. Die ausgezeichneten Wohnungsunternehmen beweisen damit, wie sie sich dem ehrgeizigen Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands effizient und mit hoher Wirksamkeit nähern. Jetzt kommt es darauf an, dass die Politik aufwacht und alles dafür tut, eine sinnvolle und bezahlbare Wärmewende zu ermöglichen.“

Carsten Wiese, Mitglied der Geschäftsführung der Aareon Deutschland GmbH und eines der Jurymitglieder unterstreicht:
„Das diesjährige Thema Wärmewende trifft den Nerv der Branche, aber auch der gesamten Gesellschaft. Die Einreichungen und insbesondere die Preisträgerprojekte zeigen hierfür realisierbare Lösungswege auf – das ist sehr beeindruckend.“

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft: Innovative Plattform für Leuchtturmprojekte
Der Preis wurde am 19. Juni den glücklichen Gewinnern und Gewinnerinnen in Frankfurt im Rahmen einer Aareon-Veranstaltung verliehen. Aareon-Vorstandsvorsitzender Harry Thomsen sagt: „Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft hat sich seit vielen Jahren als innovative Plattform für Best Practices etabliert, die einen maßgeblichen Beitrag zur Lösung von aktuellen Herausforderungen in der Branche leisten. Wir freuen uns, diesen Preis zu unterstützen, denn er inspiriert die gesamte Branche, mutig neue Wege zu gehen. Ich danke allen, die sich mit ihren zukunftsorientierten Projekten am Preis beteiligt haben, und gratuliere den Preisträgern und Preisträgerinnen.“

Das Fachmagazin „DW Die Wohnungswirtschaft“ richtet jährlich den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft aus, um – mit wechselndem Schwerpunkt – herausragende Beispiele aus der Praxis der Wohnungswirtschaft zu ehren. Präsentiert wird der renommierte Branchenpreis von der Aareon AG. Die Schirmherrschaft liegt in den Händen von Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Die technische und organisatorische Betreuung übernimmt der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Unterstützt wird der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft außerdem vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Die Jury des DW-Zukunftspreises der Immobilienwirtschaft setzt sich aus namhaften Vertretern der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammen, den Juryvorsitz hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Josef Radermacher inne, unter anderem Mitglied im Club of Rome.

Weitere Informationen über den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft sowie die Filme über die Siegerprojekte finden Sie unter

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GdW-Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen 2.0

Aktuell schreibt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. die Rahmenvereinbarung zum seriellen und modularen Wohnungsbau 2.0 (RV 2.0) aus. Der GdW tritt hierbei zunächst stellvertretend für alle Wohnungsunternehmen als Vergabestelle auf. Möchte ein Wohnungsunternehmen ein Wohngebäude errichten, kann es hierfür die RV 2.0 nutzen (muss aber nicht). Hierfür schreibt das Wohnungsunternehmen den Einzelauftrag auf Basis der RV 2.0 in einem beschränkten Anbieterkreis aus. Alternativ kann es sich klassisch wie bisher auch am Markt mit Aufträgen eindecken.
Wie in der RV 1.0 werden anhand eines Modellgebäudes die Bauqualität, Ausführung, Besonderheiten sowie der Indikativpreis abgefragt und in einem Katalog zusammengefasst. Der konkrete Bauwunsch wird im Rahmen des Einzelvertrages auf Basis des Modellgebäudes definiert.

Die RV 1.0 war mit 4.500 WE nach GdW-Auffassung erfolgreich. In den Jahren 2-5 der RV wurden rund 5% der GdW-Bauvorhaben über diese Vereinbarung abgewickelt. Der GdW hofft, mit der RV 2.0 dem aktuell schwer kalkulierbaren Bausektor mehr Planbarkeit zu vertretbaren Kosten zurückzugeben. Sobald die Ergebnisse der RV vorliegen, wird der Bundesverband intensiv informieren.

Für die Abwicklung der RV ist es notwendig, eine „Liste abrufberechtigter Wohnungsunternehmen“ zu definieren. Auf der anderen Vertragsseite steht die Liste der Anbieter. Ein Wohnungsunternehmen, welches gelistet ist, darf abrufen – muss aber nicht. Ein Wohnungsunternehmen, welches nicht gelistet ist, darf nicht abrufen (deutsches Vergaberecht!).

Der GdW möchte den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit geben, einer Listung zu widersprechen, obwohl nach seiner Auffassung kein Grund hierfür besteht, da durch die Listung keine Abnahmeverpflichtung oder Kosten entsteht. Die Notwendigkeit einer Abfrage besteht insbesondere aber deshalb, weil der GdW in Vertretung eines Wohnungsunternehmens eine Vergabe(vor)entscheidung treffen. Anders ist dieser Prozess jedoch nicht zu organisieren.

Ansprechpartner beim GdW:

Fabian Viehrig
Referat Energie, Bauen, Technik
Leiter Bauen und Technik

Tel: +49 30 82403173
E-Mail: viehrig@gdw.de

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Baugenehmigungen für Wohnungen im April 2023: -31,9% gegenüber Vorjahresmonat

Im April 2023 wurde in Deutschland der Bau von 21 200 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 31,9 % oder 9 900 Baugenehmigungen weniger als im April 2022. Dies war erneut der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit März 2007 (-46,5 % gegenüber März 2006), nachdem die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2023 bereits um 29,6 % gegenüber März 2022 gesunken war. Die Zahl neu genehmigter Wohnungen war damit seit Mai 2022 geringer als im jeweiligen Vorjahresmonat, seit Januar 2023 betrug der Rückgang jeweils mehr als 20 %.
Von Januar bis April 2023 wurden insgesamt 89 900 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, das waren 27,3 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis April 2022: 123 700 Baugenehmigungen). Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem hohe Kosten für Baumaterialien und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Erzeugerpreise Mai 2023: +1,0 % gegenüber Mai 2022

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Mai 2023 um 1,0 % höher als im Mai 2022. Im Vorjahresvergleich ist dies der geringste Anstieg seit Januar 2021 (+0,9 %). Im April 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat noch bei +4,1 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat sanken die Erzeugerpreise im Mai 2023 um 1,4 %.

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich sind im Mai 2023 die Preisentwicklungen bei den Investitionsgütern und Verbrauchsgütern.

Die Preise für Investitionsgüter stiegen um 6,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat, insbesondere verursacht durch die Preissteigerungen für Maschinen (+8,2 % gegenüber Mai 2022) sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile (+5,6 % gegenüber Mai 2022). Gegenüber April 2023 stiegen die Preise für Investitionsgüter um 0,2 %.

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch Preissteigerungen für Nahrungsmittel

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im Mai 2023 um 10,1 % höher als im Mai 2022 und stiegen gegenüber April 2023 um 0,1 %. Nahrungsmittel waren 11,9 % teurer als im Vorjahr. Besonders stark stiegen die Preise für Zucker (+92,0 % gegenüber Mai 2022). Verarbeitete Kartoffeln kosteten 41,0 % mehr als im Mai 2022, Schweinefleisch 22,4 %. Obst- und Gemüseerzeugnisse waren 22,1 % teurer als ein Jahr zuvor, flüssige Milch und Rahm 19,6 %. Nur wenige Produkte waren im Mai 2023 billiger als im Vorjahresmonat. Butter kostete 28,9 % weniger, die Preise für nicht behandelte pflanzliche Öle sanken um 43,7 %.

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im Mai 2023 um 7,9 % höher als ein Jahr zuvor und stiegen gegenüber April 2023 um 0,2 %, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+8,8 % gegenüber Mai 2022) und Haushaltsgeräten (+9,1 % gegenüber Mai 2022).

Preisrückgänge bei Vorleistungsgütern vor allem durch Preissenkungen bei Metallen

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Mai 2023 um 2,3 % niedriger als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat sanken sie um 1,1 %.

Metalle waren 10,9 % billiger als im Mai 2022. Gegenüber dem Vormonat sanken die Metallpreise um 1,3 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen kosteten 18,1 % weniger als im Mai 2022. Die Preise für Betonstahl in Stäben sanken im Vorjahresvergleich um 40,1 %.
Besonders stark sanken die Preise gegenüber Mai 2022 auch für Sekundärrohstoffe (-30,5 %), Holz (-28,4 %) und Verpackungsmittel aus Holz (-24,8 %).

Hohe Preissteigerungen gegenüber Mai 2022 gab es dagegen bei Kalk und gebranntem Gips (+41,5 % gegenüber Mai 2022), Hohlglas (+33,7 %), Zement (+33,0 %) und Transportbeton (+26,3 %). Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel aus Zellstoff, Papier und Pappe kosteten 19,3 % mehr, Glas, Glaswaren, Keramik und verarbeitete Steine 17,0 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber Vorjahresmonat und Vormonat

Die Energiepreise waren im Mai 2023 um 3,3 % niedriger als im Vorjahresmonat. Gegenüber April 2023 sanken sie um 3,5 %. Die Energiepreise waren nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 stark gestiegen, sind jedoch seit September 2022 wieder um 34,3 % gesunken. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Strom. Die Preise für Strom fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber Mai 2022 um 10,2 % und waren 3,9 % niedriger als im April 2023. Mineralölerzeugnisse waren 21,0 % billiger als im Mai 2022, gegenüber April 2023 sanken diese Preise um 4,7 %. Leichtes Heizöl kostete 32,7 % weniger als ein Jahr zuvor (-10,9 % gegenüber April 2023). Die Preise für Kraftstoffe sanken um 19,8 % (-4,7 % gegenüber April 2023). Erdgas in der Verteilung kostete im Mai 2023 über alle Abnehmergruppen hinweg 3,8 % mehr als im Mai 2022. Gegenüber April 2023 sanken die Erdgaspreise jedoch um 4,0 %.

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 3,2 % höher als im Mai 2022 und sanken gegenüber April 2023 um 0,4 %.

ifo-Institut: Deutlich weniger neue Wohnungen bis 2025

Das ifo Institut erwartet einen drastischen Rückgang beim Wohnungsbau in Deutschland. Berechnungen des Instituts zufolge werden 2023 rund 245.000 und nächstes Jahr 210.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt, im Jahr 2025 sogar nur noch rund 175.000. Zusammen mit den übrigen Fertigstellungen werden 2025 lediglich etwa 200.000 Wohneinheiten entstehen. Das Ziel der Bundesregierung liegt hingegen bei 400.000. „Der wichtigste Grund für den Rückgang ist die erhebliche Verteuerung der Finanzierung und der Bauleistungen. Gleichzeitig hat der Bund die Neubauförderung drastisch zurückgefahren und die Standards für den Neubau Anfang 2023 abermals verschärft“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister.

„Bereits seit vielen Monaten stößt die große Mehrheit der Bauträger keine neuen Vorhaben mehr an. Die aktuell verbuchten Aufträge gehen auf Projekte zurück, die schon zu weit fortgeschritten sind, um sie abzubrechen“, fügt er hinzu. Daneben finden aber weiterhin Bauvorhaben im hochpreisigen Segment statt, für deren Kunden die gestiegenen Kosten keine große Rolle spielen. „Inwieweit Änderungen der Rahmenbedingungen in einzelnen Bundesländern und Gemeinden Wirkung entfalten werden, bleibt abzuwarten“, ergänzt Dorffmeister.

Auch benötigen die Projekte einige Zeit zur Abarbeitung. Deshalb leert sich die Pipeline nicht so rasch. Gleichwohl dürften die Auftragspolster vor dem Hintergrund der erheblich schwächeren Neubaunachfrage und der weiterhin erhöhten Häufigkeit von Auftragsstornierungen im Jahresverlauf deutlich abschmelzen.

Im Mai stieg der Anteil der Stornierungen unter den Wohnungsbauunternehmen auf 17,8%, nach 14,7 im April. Von einem Auftragsmangel waren im Mai 33,9% betroffen, nach 31,7 im April.