Neue Fortbildungslehrgänge der AWI im 2. Halbjahr 2024

16. September: Immobilien-Techniker/in – Bautechnik und Architektur für Kaufleute: Link
10. Oktober: Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in: Link
11. November: Geprüfte Fachkraft für Gebäudemanagement: Link
21. November: Geprüfte/r Immobilien-Verwalter/in:Link

Seminarhinweis: Außenanlagen und Verkehrswege betreuen – was verlangt die Verkehrssicherungspflicht? – am 11.09 in München und am 12.09. in Nürnberg

Schlagzeilen wie „Klettergerüst eingestürzt – Kontrollpflichten verletzt?“ lenken den Blick auf eine Pflicht des Hauseigentümers/Verwalters: die Verkehrssicherungspflicht! Diese gilt für alle Außenanlagen, Treppenhäuser und auch Keller.

Mit den sogenannten privilegierten Maßnahmen Nutzung von Ladestationen für Elektroautos und Balkonkraftwerke stellen sich für die Unternehmen neue Fragen.

Der Vorort – Mitarbeiter hat es als erster im Blick und in der Hand etwas zu unternehmen, um Schnee- und Glätte zu beseitigen, Gefahrenstellen zu sichern und Firmen zu beauftragen.
Was ist bei maroden Bäumen zu tun?

Inwieweit interessieren mich Gehwege, Auffahrten, Kellerzugänge und was sind die häufigsten Gefahrenquellen?
Welche Möglichkeiten gibt es im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung, vorbeugende Vereinbarungen zu treffen?

Inhalte:

  • unbebaute Grundstücke
  • Baumkontrollen
  • Schnee- und Glättebekämpfung
  • Spielplätze
  • Grünanlagen
  • Treppenhaus und Hof
  • Rollstühle und Gehhilfen
  • Wohin mit dem Kinderwagen?
  • Fußmatten und Schränkchen im Treppenhaus und im Flur
  • Fahrräder im Treppenhaus
  • Sperrmüll im Keller
  • Balkone und Balkonkraftwerke
  • Haftung und Schadensersatz
  • Betriebssicherheitsverordnung und Aufzüge
  • Trinkwasserverordnung – was gibt es Neues

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Anmeldung München (hybrid)
Anmeldung Nürnberg

Externe Veranstaltung: Energiesprong on tour: #Erlangen am 24. September in Erlangen

Im September lädt Sie Energiesprong, ein Marktentwicklungsteam der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zu einer exklusiven Energiesprong-Exkursion nach Erlangen ein.

Im Rahmen der Energiesprong-Exkursion in Erlangen haben Interessierte die Gelegenheit, serielles Sanieren live mit fliegenden Fassaden und der Montage vor Ort zu erleben, einen Blick hinter die vorgefertigten Fassaden eines fertiggestellten Bauabschnitts zu werfen und die Best Practices & Lessons Learned mit den beteiligten Akteuren zu diskutieren.

Information & Anmeldung

Wohnungswirtschaft begrüßt Ankündigung eines EU-Kommissionsmitglieds für Wohnungsbau

Am 18. Juli 2024 wurde Ursula von der Leyen vom Europäischen Parlament mit einer überzeugenden Mehrheit von 401 Stimmen für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission bestätigt. Zuvor hatte Ursula von der Leyen in ihrer Bewerbungsrede angekündigt, erstmals ein Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für Wohnungsbau zu ernennen.

Die Aufgabe des neuen Kommissionsmitglieds soll es sein, das soziale und bezahlbare Wohnen zu fördern, die Nutzung von Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu koordinieren sowie die Wettbewerbs- und Beihilferegeln für die Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus mithilfe eines neuen Plans für bezahlbares Wohnen anzupassen.

Eine solche Kontaktstelle in der Kommission, die explizit für die Anliegen des sozialverantwortlichen Wohnungsbaus zuständig ist, existiert bislang nicht und wäre hilfreich. Insbesondere auch, um die Ideen und Wünsche anderer Zuständigkeitsbereiche der EU-Kommission mit Blick auf ihre Bedeutung für das bezahlbare Wohnen zu bewerten und zu sinnvollen Ergebnissen zu kommen.

Auch wenn der Wohnungsbau keine originäre Kompetenz der EU, sondern der Mitgliedstaaten ist, ist gerade angesichts der unglaublichen Dimension des Themas bezahlbarer Wohnraum in ganz Europa eine solche Unterstützung auf europäischer Ebene sinnvoll. Die Tätigkeit des neuen Kommissionsmitglieds muss sich auf die Unterstützung des Wohnungsbaus in den Mitgliedstaaten und Regionen konzentrieren – und nicht auf neue Regulierungen.

Von der europäischen rechtlichen Organisation her dürfte der zuständige Kommissar oder die zuständige Kommissarin ähnlich angesiedelt sein wie die bisherigen Kommissare für Sozial-, Beschäftigungs- und Gesundheitsfragen. Alles Politikbereiche, die in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fallen und von der EU-Kommission politisch unterstützt werden.

In einem nächsten Schritt wird von der Leyen in den kommenden Wochen die Mitgliedstaaten auffordern, zwei Kandidaten – einen Mann und eine Frau – für das Amt des Kommissars vorzuschlagen. Damit soll eine geschlechterparitätische Besetzung des Kollegiums sichergestellt werden, sofern nicht ein amtierender EU-Kommissar wieder ernannt wird. Die Bewerbungsgespräche finden ab Mitte August statt. Bereits im September soll die neue Kommission von der Leyen vorgestellt werden. Im Herbst sollen dann die Anhörungen der designierten Kommissare im Europäischen Parlament stattfinden, bevor sie voraussichtlich im Dezember ihr Amt antreten.
Es wird damit gerechnet, dass seitens des Europäischen Parlaments ein Ausschuss oder Unterausschuss eingerichtet, der sich mit dem Thema Wohnungsbau befasst.

Am 17. Juli 2024 hat das EP den Vorschlag für die zahlenmäßige Zusammensetzung der zwanzig Ausschüsse und vier ständigen Unterausschüsse für die erste Hälfte der zehnten Legislaturperiode bereits angenommen.

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sind mit 90 Mitgliedern die größten Ausschüsse. Weitere für die Wohnungswirtschaft relevante Ausschüsse wie Wirtschaft und Währung (ECON) sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) haben jeweils 60 Mitglieder. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wird 52 Mitglieder haben.

Die Namen der Europaabgeordneten, die in die einzelnen Ausschüsse berufen werden, werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Die erste Sitzung der Ausschüsse ist für den 23. Juli 2024 geplant.

Gemeinsamen Umfrage von GDW und BSW-Solar zur Photovoltaik-Nutzung in der Wohnungswirtschaft

Der GdW und der BSW-Solar (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.) haben in den vergangenen Jahren wiederholt Vorstöße zur Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für eine verstärkte Photovoltaik-Nutzung in der Wohnungswirtschaft und für Erleichterungen beim Auflegen solarer Mieterstrom-Angebote unternommen. Diese Bemühungen waren zuletzt teils von Erfolg gekrönt, u. a. im Rahmen des vom Bundestag verabschiedeten Solarpakets I.

Es ist an der Zeit für eine aktuelle Bestandsaufnahme, um deren Mithilfe wir Sie mit dieser kurzen Umfrage bitten möchten. Ziel beider Verbände ist es, mit Hilfe Ihres Feedbacks die Einschätzung und Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft aufzunehmen und anschließend in die Politik zu spiegeln. Dies soll nicht zuletzt dazu dienen, die solartechnische Investitionsbereitschaft der Wohnungswirtschaft zu signalisieren, zugleich aber auch unverhältnismäßige politische Eingriffe zu vermeiden.

In diesem Sinne bitten wir um Ihre kurze Mitwirkung (Dauer ca. 4-6 Minuten) und eine Teilnahme an der nachfolgenden Umfrage bis spätestens zum 01.08.2024.
Link

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

GdW Information 171 – Software-Landschaften und Einsatz von digitalen Lösungen in Wohnungsunternehmen

Ergebnisse einer Umfrage bei den Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Der GdW hat in Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden im Zeitraum vom 18.03. – 15.04.2024 deutschlandweit Wohnungsunternehmen befragt, in welchen wohnungswirtschaftlichen Anwendungsfällen sie bereits Software- und digitale Lösungen nutzen und welche Anbieter dabei zum Einsatz kommen.

Über 1.000 Wohnungsunternehmen haben sich an der Befragung beteiligt und ermöglichen mit ihren Antworten erstmals einen Einblick in den Verbreitungsgrad von Software-Lösungen sowie zum Einsatz von Technologieanbietern in unserer Branche.

Diese Umfrage sieht sich als ein Informationsbaustein für Unternehmen, um Software-Landschaften gezielt zu optimieren und weiter zu entwickeln. Die Erkenntnisse dieser Studie tragen auch dazu bei, um weitere Handlungsempfehlungen, bzgl. der Gestaltung von Software-Landschaften und den darin enthaltenen Anwendungsdomänen, zu entwickeln.

Download Studie

Bundesbauministerium legt Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen vor (Gebäudetyp E)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet federführend an Lösungen und neuen Wegen, um das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Konzepte und Ideen der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer aufgreifend, hat das BMWSB die Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E erarbeitet. Daran haben sich die benannten Kammern, weitere Institutionen und die Länder beteiligt. Entstanden ist ein über 70-seitiges Praxisdokument, das hilfreiche Hinweise von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose gibt.

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: “Bauen muss wieder einfacher und preisgünstiger gemacht werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Hier wird der Gebäudetyp E greifen. Die Vertragspartner können künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten. Davon werden beide Seiten profitieren; die Baubranche, weil Bauen kostengünstiger wird, und die Nutzerinnen und Nutzer, weil es preiswerter wird.”

Die Bundesregierung wird nun die erforderlichen Änderungen im BGB auf den Weg bringen, die das einfache und kostengünstige Bauen im Zivilrecht unterstützen werden. Zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat sich das BMWSB im Rahmen des Bündnisses zum Ziel gesetzt, den Bau von bezahlbaren Wohnungen signifikant zu fördern. Eine wichtige Maßnahme dies zu erreichen, stellt die Etablierung des „Gebäudetyp E“ dar.

Den Entwurf des BMWSB „Einfach Bauen – Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlung“ finden Sie hier:

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Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

DasWohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.

Der Verordnungsentwurf wird jetzt in der Bundesregierung abgestimmt. Er bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes zügig vorzulegen.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Die Reform war angesichts der kräftig steigenden Energiepreise im Laufe des Jahres 2022 wichtiger denn je. Das Wohngeld-Plus sorgt als staatliche Unterstützungsleistung dafür, dass Menschen mit niedrigem Einkommen auch in Zeiten von Inflation und gestiegener Gas- und Strompreise ihre Miete bezahlen können. Nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist die Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Das Wohngeld-Plus leistet als stabilisierender Faktor einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unseres Landes und stellt gleichzeitig die Wahrung von Arbeitsanreizen sicher. Denn das Wohngeld ermöglicht, dass auch Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche haben, als Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld.

Im Wohngeldgesetz [WoGG (§ 43 Absatz 1)] ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) garantiert eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Mit der Dynamisierung werden private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert.

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Die Europäische Kommission hat bereits mehrere Empfehlungen zur Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 veröffentlicht. Die Empfehlung vom 28. Mai 2024 enthält Leitlinien zur Auslegung der Artikel 8, 9 und 10 bei der Umsetzung in nationales Recht in Bezug auf Energieeinsparverpflichtungen. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung des Anteils der Endenergieeinsparungen in bestimmten Zielgruppen sowie die Definition dieser Zielgruppen.
Die Empfehlung vom 17. Juni 2024 enthält Leitlinien für die Auslegung von Artikel 4 der Richtlinie in Bezug auf Energieeffizienzziele und nationale Beiträge.

Am 28. Juni 2024 sind auch die Leitlinien für die Auslegung der Artikel 5, 6 und 7 der EED für den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor, die Renovierung öffentlicher Gebäude und die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht worden. Insbesondere sind diese Leitlinien für die Wohnungswirtschaft relevant, da sie die Abgrenzung der öffentlichen Wohnungsunternehmen in Bezug auf die 3 % Sanierungsquote der öffentlichen Hand definiert.

Zum GdW-Europabrief

Baugenehmigungen für Wohnungen im Mai 2024: -24,2 % zum Vorjahresmonat

Im Mai 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 800 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 24,2 % oder 5 700 Baugenehmigungen weniger als im Mai 2023. Im Vergleich zum Mai 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 43,9 % oder 13 900 Wohnungen. Von Januar bis Mai 2024 wurden 89 000 Wohnungen genehmigt. Das waren 21,5 % oder 24 400 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Mai 2024 insgesamt 14 100 Wohnungen genehmigt. Das waren 25,9 % oder 5 000 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Mai 2024 wurden 71 400 Neubauwohnungen genehmigt und damit 24,0 % oder 22 600 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 31,5 % (-7 100) auf 15 500 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 15,7 % (-1 000) auf 5 500. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 21,7 % (-13 300) auf 47 900 Wohnungen.