Online-Seminar: “WEG aktuell – Vom Praktiker für den Praktiker” am 29.11.

Wir wollen uns mit der Rechtsprechung nach der WEG-Reform 2020 befassen und auch klären, welche Urteile des BGH haben Bestand. Eine weitere Frage wird sein, wie gehen wir mit den privilegierten Maßnahmen um? Was muss beachtet werden bei Balkonkraftwerken? Kann der Verwalter seinen Verwaltervertrag kündigen oder kann nur die Gemeinschaft kündigen.

Inhalte:
  • Begründung der Eigentümergemeinschaft
  • Die werdende Eigentümergemeinschaft
  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • Verwaltungsbeirat
  • Eigentümerversammlung
  • Vollmachten
  • Beschlüsse (Umlaufbeschluss)
  • Bauliche Veränderungen und privilegierte Maßnahmen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Verwalter – Rechte und Pflichten
  • Verwaltervertrag
  • Wirtschaftsplan – was wird beschlossen?
  • Jahresabrechnung – was wird beschlossen?
Lernziele:
  • Lernziele zur Förderung der Fachkompetenz
  • Sie können Basiswissen über das WEG‑Recht wiedergeben
  • Sie können kaufmännisches und rechtliches Grundlagenwissen über das Wohnungseigentumsrecht definieren
  • Ihnen sind die Rechte und Pflichten der Eigentümer und WEG‑Verwalter bewusst

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

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Aktuelle Daten zeigen: Pendeln fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen in Bayern

Die Pendlerrechnung der Statistischen Ämter der Länder erweitern das bisherige Datenangebot der amtlichen Statistik. „Die amtlichen statistischen Daten zeigen die Entwicklung bei den Pendlerströmen und unterstützen die Kommunen bei ihren Verkehrs- und Regionalplanungen,“ sagt Dr. Thomas Gößl, Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik.

So stehen Pendlerrechnung und Pendleratlas allen Interessierten ab 8. November 2023 online und kostenlos zur Verfügung unter: Link

Pendlermagnet München

Wie das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik weiter mitteilt, blieb München auch im Jahr 2022 mit über einer halben Millionen Einpendlern (514 601) die Stadt in Deutschland, die die meisten Einpendler anzog. Damit lag sie noch vor Frankfurt am Main mit 455 045 und Berlin mit 454 353 Einpendlern. Allerdings legte Berlin im Vergleich zum Vorjahr mit 6,9 % deutlich stärker zu als München und Frankfurt mit jeweils 2,2 % Zuwachs an Einpendlern.

Viele Einzelströme nach München

Die meisten Menschen, die im Jahr 2022 nach München einpendelten, wohnten in Augsburg (12 132 Personen). Die zehn am stärksten besetzten Einpendelströme in die bayerische Landeshauptstadt machten prozentual nur 16 Prozent (82 528 Personen) aus. Alle Einpendler Münchens zusammen kamen aus 6 049 unterschiedlichen
Gemeinden. Aus fast jeder der 2 056 Gemeinden Bayerns pendelte mindestens eine Person nach München.

Die mittelfränkische Metropole Nürnberg weist insgesamt 195 367 Einpendler auf. Über ein Drittel (35,2 %) dieser Einpendler stammten aus den zehn am stärksten besetzten Einpendelströmen.

Zweitstärkste Pendelachse weiterhin zwischen Nürnberg und Fürth

Pendelachsen stellen die Summe der Pendler zwischen zwei Städten unabhängig von der Richtung, in die sie pendeln, dar. Sie dienen dazu das Pendelvolumen zwischen zwei Städten zu bestimmen. Die zahlenstärksten Pendelachsen finden sich zwischen nah beieinandergelegenen großen Städten. Nach Berlin und Potsdam sind zwischen den bayerischen Städten Nürnberg und Fürth deutschlandweit die meisten Pendler zu verzeichnen. Dort pendelten 41 831 Personen im Jahr 2022 und damit noch einmal 548 mehr als im Jahr 2021.

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Inflationsrate im Oktober 2023 bei +3,8 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2023 bei +3,8 %. Im September 2023 hatte die Inflationsrate bei +4,5 % gelegen. Die Rate hat sich damit weiter abgeschwächt und erreichte den niedrigsten Stand seit August 2021 (ebenfalls +3,8 %). „Die Inflationsrate bleibt im mittel- und im längerfristigen Vergleich dennoch hoch. Insbesondere die über den längeren Kriegs- und Krisenzeitraum gestiegenen Preise für Nahrungsmittel und für Energie sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin spürbar“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Aktuell lässt der Preisauftrieb auf der Verbraucherebene etwas nach. Die Jahresteuerung bei Nahrungsmitteln hat sich weiter abgeschwächt und die meisten Energieprodukte wurden binnen Jahresfrist sogar günstiger.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Verbraucherpreise im Oktober 2023 gegenüber dem Vormonat September 2023 unverändert.

Energieprodukte verbilligten sich um 3,2 % gegenüber Oktober 2022

Die Preise für Energieprodukte lagen im Oktober 2023 um 3,2 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats und dämpften somit die Inflationsrate. Im September 2023 hatte die Teuerung von Energie noch bei +1,0 % gelegen. Zuvor waren die Energiepreise im Vorjahresvergleich letztmals im Januar 2021 gesunken (-2,0 % gegenüber Januar 2020). Ausschlaggebend für den auffälligen Preisrückgang im Oktober 2023 war das sehr hohe Energiepreisniveau im Kriegs- und Krisenvorjahr (Basiseffekt). Besonders sichtbar wird dies bei den Kraftstoffen, die im Oktober 2023 um 7,7 % günstiger waren als ein Jahr zuvor. Die Preise für die Haushaltsenergie blieben im gleichen Zeitraum nahezu konstant (+0,1 % gegenüber Oktober 2022). Deutlich günstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Vorjahrsmonat waren zum Beispiel leichtes Heizöl (-28,2 %) und Erdgas (-13,0 %). Strom war im Oktober 2023 jedoch mit +4,7 % weiterhin merklich teurer als ein Jahr zuvor.

Nahrungsmittel bleiben Preistreiber mit +6,1 % gegenüber Oktober 2022

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Oktober 2023 um 6,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel verlangsamte sich damit erneut (September 2023: +7,5 %; August 2023: +9,0 %). Schwächer als im Oktober 2023 waren die Nahrungsmittelpreise im Vorjahresvergleich zuletzt im Februar 2022 gestiegen (+5,4 % gegenüber Februar 2021). Für viele Nahrungsmittelgruppen lag die Preiserhöhung im Oktober 2023 weiterhin deutlich über der Gesamtteuerung. Vor allem für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+13,4 %) sowie für Brot und Getreideerzeugnisse (+10,9 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar mehr bezahlen. Deutlich teurer wurden auch Obst (+9,6 %) sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+8,6 %). Dagegen waren Speisefette und Speiseöle um 13,3 % günstiger als ein Jahr zuvor: Hier stand jedoch den merklichen Preisrückgängen bei Butter (-27,5 %) und Sonnenblumenöl, Rapsöl und Ähnlichem (-16,7 %) ein starker Preisanstieg bei Olivenöl (+38,0 %) gegenüber.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 3,9 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Oktober 2023 um 3,9 % über dem Niveau des Vorjahresmonats, die Teuerung hierfür hat sich damit kaum geändert (September 2023: +4,0 %). Seit September 2023 dämpft das seit Mai 2023 gültige Deutschlandticket den Preisanstieg bei Dienstleistungen. Vor allem die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches verbilligten sich im Oktober 2023 (-22,7 % im Vergleich zum Vorjahresmonat). Weiterhin bedeutsam für die Preissteigerung bei Dienstleistungen waren die Nettokaltmieten, die mit +2,0 % ebenfalls dämpfend wirkten. Einige andere Preise für Dienstleistungen erhöhten sich jedoch deutlich, unter anderem die Preise für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+10,7 %), für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+10,5 %) sowie für Pauschalreisen (+ 8,8 %) und Gaststättendienstleistungen (+6,7 %).

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Rückgang: 30,1 Prozent weniger Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern

Nach Auskunft der Fachgruppe im Bayerischen Landesamts für Statistik werden von den unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern von Januar bis September 2023 insgesamt 42 740 Wohnungsbaugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungen) erteilt. Im Kontext gestiegener Kosten für Baumaterialien und schlechterer Finanzierungskonditionen für Bauvorhaben ist die Zahl der zum Bau freigegebenen Wohnungen um 18 411 beziehungsweise 30,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen.

Mit 21 945 Baufreigaben sollen fast zwei Drittel der in neuen Wohngebäuden geplanten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern entstehen. Im Vorjahresvergleich reduzieren sich die Wohnungsbaugenehmigungen bei Mehrfamilienhäusern mit einem Minus von 28,1 Prozent auch weniger deutlich als bei Einfamilienhäusern mit 35,7 Prozent und bei Zweifamilienhäusern mit 54,0 Prozent. Bei den Wohnungen in Wohnheimen wird dagegen eine Zunahme von 433 Baugenehmigungen beziehungsweise 38,9 Prozent registriert.

Die Abnahme der Baugenehmigungen in Bayerns Regierungsbezirken verläuft unterschiedlich. Während in Schwaben der im Vergleich geringste Rückgang um
1 281 Genehmigungen beziehungsweise 16,0 Prozent zu verzeichnen ist, fällt das Minus in Niederbayern mit 3 624 Genehmigungen beziehungsweise 44,4 Prozent deutlich spürbarer aus als im bayernweiten Durchschnitt. Ähnlich hoch wie in Niederbayern ist die relative Abnahme in Unterfranken mit einer Verringerung um
2 161 Wohnungsgenehmigungen beziehungsweise 43,9 Prozent.

Mit Blick auf die Kreise Bayerns ist festzustellen, dass die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in den Landkreisen mit einem Minus von 37,1 Prozent deutlicher abnimmt als in den kreisfreien Städten mit 11,5 Prozent. In den bayerischen Großstädten fällt der Rückgang der Wohnungsfreigaben mit 9,6 Prozent noch etwas geringer aus als allgemein in den kreisfreien Städten.

Strompreispaket für produzierende Unternehmen: Energie bezahlbar halten

Unternehmen im produzierenden Gewerbe sollen stärker von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Die Bundesregierung hat sich auf zusätzliche Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre verständigt. Eine Stromsteuersenkung sowie Regelungen im Emissionshandel sollen die Unternehmen wettbewerbsfähig halten.

Mit dem neuen Strompreispaket begegnet die Bundesregierung den immensen finanziellen Lasten der hohen Energiepreise, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine und dessen Folgen entstanden sind – und weiterhin bestehen.

Stromsteuersenkung entlastet

Wesentlicher Bestandteil des Pakets ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Sie sinkt auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Stromsteuer kostet die Unternehmen dann noch 50 Cent pro Megawattstunde beziehungsweise 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Vorher waren es über 15 Euro pro Megawattstunde und über anderthalb Cent pro Kilowattstunde.

Die Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Sie gilt für weitere drei Jahre, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Infopapier zum Strompreispaket

GdW: EU-Info November 2023

Die neue Ausgabe der GdW-EU-Info liegt vor. Thema des Monats: Die Europäische Kommission setzt ihre Arbeit an der Taxonomie fort.

EU-Info zum Download

Fortschreibung der Kommunikation von GdW und Aareon zur Umstellung auf Wodis Yuneo

Bei der Umstellung der Aareon auf Wodis Yuneo hatten wir Sie März über eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Bundesverband GdW und Aareon informiert. Zwischenzeitlich sind die essenziellen Punkte dieser gemeinsamen Vereinbarung umgesetzt. Aus diesem Anlass haben GdW und Aareon eine fortgeschriebene Vereinbarung der Kommunikation unterzeichnet.

Aareon-Kunden erhalten die aktuelle Vereinbarung auf Anfrage per E-Mail. Bitte wenden Sie sich an tobias.straubinger@vdwbayern.de.