Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2024/2025

Die bevorstehende Bundestagswahl 2025 steht im Zeichen brisanter Herausforderungen: Der Wohnungsmangel spitzt sich weiter zu, die Kosten für Bau- und Sanierungsmaßnahmen steigen rasant, und das Ziel einer klimaneutralen Gebäudestruktur verlangt dringend intelligente Lösungen. Für eine erfolgreiche und sozial gerechte Zukunft brauchen wir eine politische Kehrtwende – weg von veralteten Denkmustern und hin zu klugen, integrativen Ansätzen, die ökonomische, ökologische und soziale Bedürfnisse verbinden.
Mit den “Wohnungswirtschaftlichen Daten und Trends”, legt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erneut einen kundigen Überblick zum Stand der Entwicklungen in der Branche vor. Fundament der Berichterstattung sind eigene umfassende Basisdaten aus der vom GdW bundesweit vertretenen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die relevanten Ergebnisse der amtlichen Statistik und weiterer Erhebungen von Branchentrends.

Kennziffern, Tabellen und Grafiken zur Entwicklung der Branche und der Wohnungsmärkte sind in den “Daten und Trends” detailliert dokumentiert. Das mehr als 120 Seiten umfassende Kompendium informiert in diesem Jahr neben der üblichen Berichterstattung zu den Themen Investitionen, Bautätigkeit, Mietenentwicklung außerdem diese Themen:

  • Schwerpunkt: Ergebnisse des Zensus 2022 – So wohnt Deutschland
  • Die Immobilienwirtschaft – wichtiger Wirtschaftszweig und Wachstumsgarant
  • Zweites Jahr in Folge: Rückgang bei den Investitionen der GdW-Unternehmen
  • Sozialer Wohnungsbau unter Druck: Zahl der geförderten Mietwohnungen bislang eher gering
  • Aktuelle Bevölkerungsprognose: Wachstum bis ins Jahr 2045 und Zunahme regionaler Disparitäten
  • 6,39 Euro/m² – bei GdW-Unternehmen wohnt man im Schnitt besonders günstig
  • Ertragskraft der Unternehmen und Fremdkapitalkosten

Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten bei ihrer Bestellung jeweils ein kostenfreies Exemplar.
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Postfach 301573
10749 Berlin
Telefon: +49 (0)30 82403-182
E-Mail: bestellung@gdw.de

Weitere kostenpflichtige Exemplare der gedruckten Veröffentlichung können zum Preis von 35 EUR je Exemplar ausschließlich über die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG bezogen werden:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg
Tel.: 0180 5555691, Fax: 0180 5050441,
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Seminarhinweis: “Investitionskosten auslagern – Lohnt sich die Gründung einer eigenen Energietochter?” am 10. Dezember

Der Hebel für die Umsetzung der eigenen Klimaschutzstrategie 2030/2045 ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Der bisherige Fokus von Energiesparmaßnahmen rein durch Wärmedämmung hat sich verändert. Zukünftig muss, auch vor dem Hintergrund der volatilen Energiepreise, der ständigen Kostensteigerungen von Material und Handwerkerleistungen und des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) die Anlageneffizienz von Heizungen deutlich verbessert werden. Hier sind noch signifikante Senkungen des Primärenergiebedarfs notwendig.

Die Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen kann häufig nicht oder nur teilweise auf die Kaltmiete umgelegt werden. Große Teile der Investition gehen in den Aufwand und belasten das bilanzielle Ergebnis. Zudem werden personelle und finanzielle Ressourcen für die Planung von Neubauten und Bestandssanierungen benötigt.

Welche Möglichkeiten gibt es also, die Anlageneffizienz aufwandsarm zu ermitteln sowie die Umstellung von Heizungen auf grüne Technologien zu beschleunigen und kostenarm zu gestalten?

Das Seminar gibt einen fundierten Überblick mit zahlreichen Praxisbeispielen und die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Optimierung der Wärmelieferung.

Inhalte:
  • Effizienzabschätzung von Heizungsanlagen mit vorhandenen Daten, Grundlagen zur Prioritätenbildung
  • strategische Bewertung von Anlagenkonzepten zur Wärmeerzeugung mit Blick auf die CO2-Reduktion bis 2030/2045 und den aktuellen regulatorischen Rahmen
  • Auswirkungen der Kostenneutralität nach BGB §556c auf die Auswahl geeigneter Bestandsobjekte / -quartiere
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Heizungsanlagen im Eigenbetrieb bzw. im Wärmecontracting in einer eigenen Tochtergesellschaft
  • wesentliche Vertragsinhalte bei der Ausschreibung der Wärmelieferung für vorhandene Marktteilnehmer
  • Rahmenbedingungen für die Gründung einer Energietochter
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Wasserstofftauglichkeit von Gasanwendungen in der Wohnungswirtschaft

In letzter Zeit haben einige Wohnungsunternehmen durch ihren Gasnetzbetreiber eine Ankündigung über die geplante Beimischung von Wasserstoff erhalten mit dem Hinweis, die Eignung ihrer angeschlossenen Gasgeräte zu prüfen. Die Ankündigungen der (Transportnetz-)Betreiber bewegen sich bisher im Bereich von unter 1 % Wasserstoffbeimischung. Diese Beimischungen passieren aktuell nicht mit der Intention einer sukzessiven ‚Vergrünung‘ der Netze, sondern um Wasserstoffproduzenten einen Absatz des produzierten Gases zu ermöglichen. Auf diesem Weg wird ein wirtschaftlicher Betrieb der Elektrolyse-Anlagen überhaupt erst ermöglicht, der zum Hochlauf einer zukünftigen Wasserstoffwirtschaft notwendig ist.

Die Beimischung von klimaneutral hergestelltem Wasserstoff in Gasnetze wird in Zukunft immer wichtiger, um die Klimaziele zu erreichen. Aktuell ist vor allem entscheidend, dass Wasserstoffproduzenten das Gasnetz als Abnehmer nutzen können. Daher ergeben sich zwei wichtige Fragen:

  • Ist die Wasserstoffbeimischung sicher?
  • Bis zu welchem Prozentsatz Wasserstoff im Netz muss an den Endgeräten nichts verändert
    werden?

Die Wohnungswirtschaft als Betreiber von Gasanlagen wird vor neue Herausforderungen gestellt, insbesondere in Bezug auf Zuständigkeiten und Haftung. Betreiber und Nutzer von Gasanwendungen sollten daher gut informiert sein, um die Auswirkungen der Wasserstoffbeimischung richtig einschätzen zu können. In diesem Zusammenhang soll das vorliegende Rundschreiben Fragen zur Wasserstofftauglichkeit, Zuständigkeiten und der Notwendigkeit, vorhandene Gasgeräte zu überprüfen, beleuchten. Das Rundschreiben ist explizit kein Rechtsratgeber, sondern eine Information nach bestem Wissen.

Download Rundschreiben
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Dan Jørgensen als EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen bestätigt

Bei der Abstimmung des Europäischen Parlaments über das Gesamtkollegium der neuen Kommission wurde der Däne Dan Jørgensen als neuer EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen bestätigt. Eine spezielle Housing-Taskforce wird den Kommissar künftig unterstützen. Ihre Arbeit hat die Kommission zum 1. Dezember 2024 aufgenommen.

Der neue EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen soll einen europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum (European Affordable Housing Plan) erarbeiten und mit der Europäischen Investitionsbank eine gesamteuropäische Investitionsplattform für mehr private und öffentliche Investitionen in den bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum schaffen. Eine Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften soll zusätzliche Fördermaßnahmen, insbesondere für bezahlbaren, energieeffizienten und sozialen Wohnraum, ermöglichen. Zudem sollen systemische Probleme durch Kurzzeitvermietung von Wohnraum und ineffizienter Nutzung des derzeitigen Wohnungsbestands angegangen werden.

Bayerische Staatsregierung führt staatliche Wohnungsbaugesellschaften zum 1. Januar 2025 in einer Holding zusammen

Durch die Zusammenführung der drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften BayernHeim, Stadibau und Siedlungswerk Nürnberg unter dem Dach einer Finanzholding will die Bayerische Staatsregierung die bestehenden Strukturen strategisch noch besser ausrichten und künftig mehr Synergien nutzen.  Die Zusammenführung der drei Gesellschaften wurde nach der Kabinettssitzung vom 3. Dezember verkündet.

Wesentliche Ziele sind, die Stärken der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften zu erhalten und sogar auszubauen, um so die Neubauprogramme ambitioniert fortzusetzen. Allein in den ersten fünf Jahren können mehr als sieben Millionen Euro durch Synergiepotenziale etwa im Bereich der IT oder bei der Instandhaltung des Wohnungsbestandes eingespart werden.

Die Holding wird mit einem Stammkapital von 250 Millionen Euro durch Übertragung der Beteiligungen des Freistaates an den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften als Sacheinlage ausgestattet und erhält zusätzlich zehn Millionen Euro Startkapital.

Die Übertragung der Anteile erfolgt zum 1. Januar 2025; ihren Geschäftsbetrieb nimmt die neue Holding im ersten Quartal 2025 auf. Der Aufsichtsrat der Holding ist zukünftiges Kontrollorgan für die Holding sowie für die Tochtergesellschaften. Die Aufsichtsräte auf Ebene der Tochtergesellschaften werden aufgelöst.

Erwerbstätigkeit im Oktober 2024 kaum verändert

Im Oktober 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) blieb die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert (-3 000 Personen; 0,0 %). Zuvor war die Erwerbstätigkeit in den Monaten August und September 2024 gegenüber dem Vormonat um 24 000 beziehungsweise 18 000 Personen zurückgegangen.

Nicht saisonbereinigt nahm die Zahl der Erwerbstätigen im Oktober 2024 gegenüber September 2024 um 103 000 Personen (+0,2 %) zu. Dieser saisonal übliche Anstieg gegenüber dem Vormonat lag unter dem Oktober-Durchschnitt der Jahre 2022 und 2023 (+130 000 Personen).

Im Vorjahresvergleich nur noch geringer Anstieg der Beschäftigung

Gegenüber Oktober 2023 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Oktober 2024 um 0,1 % (+36 000 Personen). Während die Beschäftigung im Januar 2024 noch um 0,5 % im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen war, verringerte sich dieser Anstieg im Jahresverlauf und lag im September und Oktober nur noch bei +0,1 %.

Bereinigte Erwerbslosenquote im Oktober 2024 bei 3,4 %

Im Oktober 2024 waren nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung 1,46 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 57 000 Personen oder 4,1 % mehr als im Oktober 2023. Die Erwerbslosenquote stieg auf 3,3 % (Oktober 2023: 3,2 %).

Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte lag die Erwerbslosenzahl im Oktober 2024 bei 1,51 Millionen Personen und damit um 10 000 Personen niedriger als im Vormonat September 2024 (-0,7 %). Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im Vergleich zum Vormonat unverändert bei 3,4 %.

Inflation in Bayern liegt im November 2024 bei 2,6 Prozent

Die Inflationsrate, gemessen als prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, liegt im November 2024 bei 2,6 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat fallen die Verbraucherpreise im November 2024 um 0,2 Prozent.

Die Teuerungsrate des Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beläuft sich in diesem Monat auf 3,3 Prozent. Gegenüber dem Vormonat Oktober ist hier ebenfalls ein Rückgang von 0,3 Prozent zu verzeichnen. Dies ist der erste Rückgang der Kerninflationsrate binnen Monatsfrist seit Januar 2024.

Nahrungsmittel: Hohe Preissteigerungen bei Butter und Olivenöl

Im Jahresvergleich müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher im November 2024 Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln hinnehmen (+2,4 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat zeigt sich hier ein Zuwachs um 0,1 Prozent. Gemüse (+1,9 Prozent) wird gegenüber dem Vorjahr teurer, Obst hingegen kann günstiger bezogen werden (-0,3 Prozent). Mit einem Preisanstieg von 19,6 Prozent werden Speisefette und Speiseöle deutlich teurer. Diese Preissteigerung kann vor allem bei Butter (+43,9 Prozent) und Olivenöl (+5,7 Prozent) beobachtet werden, günstiger hingegen werden Margarine und Pflanzenfett (-0,6 Prozent) sowie Sonnenblumen- und Rapsöl (-8,4 Prozent).

Energie und Kraftstoffe günstiger als im Vorjahr

Die Preise für Energie liegen im November 2024 3,3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wird Heizöl mit einem Rückgang um 15,7 Prozent deutlich günstiger. Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-15,3 Prozent) und Strom (-1,7 Prozent) können ebenfalls erkennbar günstiger bezogen werden. Erdgas ist 5,4 Prozent teurer als im Vorjahr. Kraftstoffe fallen deutlich unter den Wert des Vorjahres (-7,7 Prozent). Tanken wird auch im Vergleich zum Vormonat Oktober etwas günstiger (-0,4 Prozent). Die Preise für Heizöl (-3,9 Prozent) sowie für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-3,0 Prozent) fallen ebenfalls. Strom (-0,3 Prozent) wird geringfügig günstiger, Erdgas (+1,3 Prozent) verteuert sich hingegen im Vergleich zum Vormonat Oktober.

Wohnungsmieten – Veränderungen parallel zum Gesamtindex

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft etwas moderater im Vergleich zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sich die Wohnungsmieten im November 2024 um 2,3 Prozent.