VdW Bayern-Gruppe bekommt Zuwachs: Bavaria Legal AG mit eigener Internetpräsenz

Mit der vdw aktuell 44/2023 haben wir Sie bereits informiert, dass die VdW Bayern-Unternehmensgruppe Zuwachs bekommen hat. Seit Anfang der Woche hat die Bavaria Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft nun auch online eine Gestalt bekommen.

Gerne können Sie sich unter https://bavaria-legal.de/ ein Bild von der Gesellschaft und ihren Leistungen machen. Die Bavaria Legal ist fest im wohnungswirtschaftlichen Netzwerk verwurzelt und bedient dabei auch für die Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern Schnittstellen und Bereiche, die über die klassische Verbandsberatung hinausgehen. Dabei berät und unterstützt die Bavaria Legal branchenübergreifend zu wesentlichen wirtschaftlichen Aufgabenfeldern. Generell zielt das Spektrum der Mandanten auf mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen und Herkunft bis hin zu Konzernen, kommunalen Trägern und Kommunen.

Das Team der Bavaria Legal:

  • Dr. Julia Betz, Rechtsanwältin (Vorstand)
  • Johanna Wendland Syndikusrechtsanwältin (Prokuristin)

Die Bavaria Legal freut sich darauf, ihre Mandanten mit juristischem Fachwissen, Engagement und lösungsorientierter Betreuung zu unterstützen.

Wiederaufnahme der KfW-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen

Seit dem 20.02.2024 können wieder Anträge über die Website der KfW für die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen gestellt werden.

Förderung des genossenschaftlichen Wohnens wird weiter ausgebaut

Der Wiederaufnahme dieser Art der Förderung des genossenschaftlichen Wohnens ging eine intensive interessenpolitische Arbeit der GIMA München eG sowie weiterer bayerischer Wohnungsgenossenschaften, des VdW Bayern und des GdW voraus.

Während das KfW Programm 134  zwischenzeitlich aufgrund der Haushaltssperre ausgesetzt wurde, sind ab sofort wieder Anträge möglich.
Für 2024 soll das Volumen des Programms nach unseren Informationen nun sogar doch noch einmal aufgestockt werden und 15 Mio. Euro betragen. Damit hat das Programm in 2024 so viel Volumen wie in den Jahren 2022 und 2023 zusammen.

Nähere Informationen sind hier abrufbar: Link

Die Antragstellung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen wird nach Aussage der KfW voraussichtlich ab August 2024 möglich sein.

Für den Start des neuen KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) gibt es noch keinen konkreten Termin.

Über die Wiederaufnahme der Förderprogramme informiert auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Klimafreundlicher Neubau (KFN)
  • Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in 2024 in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
    Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Genossenschaftliches Wohnen
  • Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein großer Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 % Tilgungszuschuss). Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Altersgerecht Umbauen (AU)
  • Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard “Altersgerechtes Haus” umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
  • Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.
Link BMWSB Infos
KfW-Information

EugH-Urteil zum Einsatz von Score-Werten und Kabinettsentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verbraucher stärker vor Einschränkungen im Zusammenhang mit Score-Werten geschützt.

Entscheiden Unternehmen über die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Vertragsverhältnissen ausschließlich aufgrund des “Scorings” einer Bonitätsauskunftei, stellt dies einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.

Auch das Bundeskabinett hat Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Kern des Gesetzentwurfes ist die Neuregelung der Zulässigkeit von auf automatisierter Verarbeitung beruhender Entscheidungen.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben zum Sachverhalt finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Link

Neubauatlas aktualisiert: Interaktive Karte ermöglicht bundesweite Vergleiche zu Gebäuden und Wohnungen 2022

Ergebnisse bis auf Gemeindeebene für fertiggestellten Wohnraum, vorherrschende Haustypen und Energiequellen sowie Kaufwerte für baureifes Land

Der Neubauatlas ist eine interaktive Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und liefert bundesweite Daten der Baufertigstellungsstatistik für die Jahre 2018 bis 2022.

Mit dem Neubauatlas kann bspw. die Entwicklung neu fertiggestellten Wohnraums bis auf Gemeindeebene als Karte visualisiert und über die Zeit hinweg beobachtet werden. Die regionalen Unterschiede in der Entstehung von neu gebauten Wohngebäuden sowie Wohnungen sind damit einfach sichtbar. Neben der Gesamtzahl neu fertig- gestellter Wohnungen in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands kann auch die Fertigstellung je 1 000 Einwohner mit wenigen Klicks angezeigt und somit bundesweit verglichen werden.

Für Bayern zeigt sich bspw., dass im Jahr 2022 mit einer Anzahl von 6 467 die meisten neuen Wohnungen in der Stadt München fertiggestellt werden (vgl. Abbildung). Bezieht man die Anzahl der neu fertiggestellten Wohnungen auf den Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2022 errechnet sich eine Bauintensität für die Landeshauptstadt von 4,28 Wohnungen je 1 000 Einwohner. Für die Städte Fürth, Nürnberg und Schweinfurt bspw. lauten die entsprechenden Vergleichswerte 827 bzw. 6,29, 1 644 bzw. 3,14 sowie 68 bzw. 1,24.

Vergleicht man die Kaufwerte für baureifes Land, kostet baureifes Land im Jahr 2022 in München durchschnittlich 5 434 Euro, in Fürth 660 Euro, in Nürnberg 1 206 Euro und in Schweinfurt 380 Euro je Quadratmeter. Im Jahr 2018 liegen die Werte erwartungsgemäß deutlich niedriger bei 2 638 Euro, 637 Euro, 699 Euro bzw. 213 Euro.

Der Neubauatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist im Statistikportal unter dem Link https://neubauatlas.statistikportal.de erreichbar.

Studienstart zum Sommersemester 2024 an der EBZ Business School

Aus einer EBZ-Umfrage unter den Auszubildenden des EBZ Berufskollegs geht hervor, dass 63% der Auszubildenden es für grundsätzlich notwendig halten, sich nach der Ausbildung weiter zu qualifizieren. Sogar 27% streben explizit ein Studium im Immobilienbereich an.

Das Ergebnis unterstreicht, dass junge Menschen Entwicklungsperspektiven fordern, die die Wohnungs- und Immobilienunternehmen ihnen aufzeigen müssen. Sonst gehen sie ihnen vielleicht schlichtweg verloren. Denn 45% der Auszubildenden geben an, nach dem Abschluss nicht in ihrem Ausbildungsbetrieb bleiben zu wollen, 22% haben sich noch nicht entschieden. Diese Zahlen bewegen sich zwar ungefähr im Mittel der gesamten Wirtschaft, zeigen jedoch auch die Bedeutung von Mitarbeiterbindung.

Das Angebot eines berufsbegleitenden Studiums nach der Ausbildung führt zu eben dieser langfristigen Bindung von qualifiziertem Personal. Davon profitieren sowohl die Potenzialträger und Potenzialträgerinnen als auch die Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die die steigenden Herausforderungen nur mit motivierten und qualifizierten Fach- und Führungskräfte meistern können.

Gerne möchten wir Sie daher über den Studienstart zum Sommersemester 2024 bei der EBZ Business School informieren.

Ab April starten an der EBZ Business School
• der B.A. Real Estate in Präsenz, als DigitalLive-Studium und Fernstudium digital+
• der B.A. Digitalisierung und Immobilienmanagement in Präsenz, als DigitalLive-Studium und Fernstudium digital+
• der B.A. Kommunales Immobilienmanagement in Präsenz
• der M.A. Real Estate Management als Fernstudium digital+

Informationen über die Studiengänge, Finanzierungsmöglichkeiten sowie zum Werkstudierenden-Programm sind auf der Internetseite www.ebz-bs.de hinterlegt.

Studieninteressierte können am Orientierungstag IMMOBILIENSTUDIUM teilnehmen. Diese finden sowohl in Präsenz als auch Online statt.

Die Studien- & Karriereberatung des EBZ (E-Mail: studienberatung@ebz-bs.de sowie Tel.: 49 234 9447-680) beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die Studienmöglichkeiten.

Seminar: Monitoring von Heizungsanlagen am 27.02.2024

Steigende Energiekosten rücken die Bedeutung der energieeffizienten Betriebsführung der Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern in den Fokus. Bislang war eine kontinuierliche Überwachung der Betriebsführung, ausgesprochen personalintensiv und ließ sich für eine größere Anzahl von Liegenschaften schwer umsetzen. Mittlerweile gibt es eine größere Anzahl an Lösungen am Markt, die durch die Einbringung von zusätzlichen Sensoren, zusätzlichen Zählern im Heizungskeller und die Option der Ferneinstellung der Anlagen eine gute Betriebsoptimierung ermöglichen.

In dem Seminar werden Lösungen zum Heizungsmonitoring vorgestellt und deren Eigenschaften diskutiert. Ein besonderer Fokus liegt dabei in dem richtigen Umgang mit diesen neuen Werkzeugen. Aus den erfassten Daten müssen die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden und das Anlagenmonitorring in die aktuellen Betriebsabläufe einbezogen werden. Dazu werden ebenfalls Vorschläge gemacht.

Inhalte:

  • Aufbau von Systemen zum Heizungsmonitoring
  • Welche Funktionen werden dringend gebraucht, was ist „nice to have“?
  • Verfahren für die Auswertung der aufgezeichneten Daten
  • Erkennen von Problemen im Betriebsablauf
  • Praxisbeispiele für die Umsetzung
Zur Anmeldung

Europäischer Wohnungsbau drückt den Bausektor ins Minus

In Europa wird die Zahl der Wohnungsfertigstellungen bis 2026 nur noch bei gut 1,5 Millionen Einheiten liegen (-13% gegenüber 2023). Für Deutschland ist ein Rückgang von 35% zu erwarten. Dies zeigen Prognosen der Forschergruppe Euroconstruct, der das ifo Institut angehört. „Vor allem wegen der stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ist der Wohnungsneubau in Deutschland oftmals nicht mehr möglich. Die Politik hat die Rahmenbedingungen bislang nicht entscheidend verbessert“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister. „Der im Zuge dessen erfolgte Rückgang der Genehmigungszahlen verheißt nichts Gutes für die kommenden Jahre.“

In den meisten der 19 Euroconstruct-Länder kühlt sich das Wohnungsbauklima weiter ab. Vor Deutschland gibt die Fertigstellungszahl bis 2026 in Schweden am stärksten nach, -47% im Vergleich zu 2023. Auf den weiteren Plätzen folgen Frankreich (-22) und Dänemark (-19). „Die Bauexperten berichten insbesondere über die verteuerte Kreditaufnahme und die geschrumpften finanziellen Spielräume der Privathaushalte“, sagt Dorffmeister. Der vielerorts eigentlich ausgeprägte Bedarf zusätzlicher Wohnungen gerät dabei erst einmal in den Hintergrund. Gleichwohl kommen aus Irland (+16%), Slowakei (+14%) und Großbritannien (+12%) positive Signale.

Insgesamt werden in Europa die Investitionen in neue Wohngebäude 2026 um 6,4% niedriger ausfallen als 2023. Die Aufwendungen für Instandhaltung und Wohnungssanierungen sinken bis 2026 lediglich um 1,2%.

Im Gegensatz dazu wird der europäische Tiefbau bis 2026 voraussichtlich um insgesamt 7,5 Prozent wachsen. Besonders für das Energie- und Eisenbahnsegment erwarten die Experten eine überdurchschnittlich starke Dynamik. Auch der Bereich Wassermanagement wird überdurchschnittlich stark wachsen. „Zu den treibenden Kräften zählen dabei die politischen Zielvorgaben im Energie- und Umweltbereich, Kapazitätsanpassungen an der Transportinfrastruktur und die Notwendigkeit zur allgemeinen Netzmodernisierung“, sagt Dorffmeister.

Externe Veranstaltung – 42. Mietrechtstage in Berchtesgaden: Brennpunkte des vertragsgemäßen Gebrauchs

Vom 24. bis 26. April 2024 finden in Berchtesgaden der 42. Mietrechtstage des eid Evangelischer Immobilienverband Deutschland statt. Zentrales Titelthema dieses Jahr: „Brennpunkte des vertragsgemäßen Gebrauchs“.

Die Fachtagung beleuchtet unter anderem die Grenzen der Befugnis, Tiere oder andere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Ferner geht es um die Frage, ob vorhandene Gegenstände in der Wohnung zwingend mitvermietet sind sowie das Recht zum Gebrauch von Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen. Außerdem befasst sich die Tagung mit der Versorgung der Mietsache, mit baulichen Maßnahmen seitens der Mieterschaft und es wird der Frage nachgegangen, ob Vermieterinnen und Vermieter eine Pflicht zur Modernisierung trifft.

Aspekte der Geschäftsraummiete, Vorträge zur Vermietung als Büro und zur teilgewerblichen Nutzung von Wohnraum, Workshops zu Klimaschutz, Elektromobilität und Social-Media-Trends sowie ein Überblick über die Rechtsprechung des BGH zum Wohnungsmietrecht runden die Tagung des eid ab. 17 hochkarätige Vortragenden aus Wissenschaft und Praxis stehen wie gewohnt zur direkten Befragung zur Verfügung – ganz nach dem Motto der eid-Tagungen “Partner im Gespräch”.

Alle Informationen finden Sie hier:

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Bayerns Bauhauptgewerbe Ende Dezember 2023 mit Auftragsbestand im Wert von 14,26 Milliarden Euro

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik verbucht das Bauhauptgewerbe in Bayern Ende Dezember 2023 Auftragsbestände im Wert von insgesamt 14,26 Milliarden Euro. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum bedeutet das eine Mehrung um nominal 352,09 Millionen Euro beziehungsweise 2,5 Prozent.

Der Auftragsbestand im bayerischen Bauhauptgewerbe Ende Dezember 2023 im gewerblichen und industriellen Hochbau sowie im Wohnungsbau erfährt gegenüber Vorjahresgesamtwert eine rückläufige Entwicklung. Für den gewerblichen und industriellen Hochbau bedeutet dies einen nominalen Rückgang des Auftragsbestandes um 14,5 Prozent und für den Wohnungsbau um 13,4 Prozent. Trotzdem entfallen die größten Anteile am gesamten bayerischen Auftragsbestand mit 21,4 Prozent bzw. 19,8 Prozent weiterhin auf diese beiden Bausparten. Im öffentlichen Tiefbau für Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen mit einem Anteil von 16,9 Prozent steigt der Gesamtwert des Auftragsbestandes demgegenüber um 37,3 Prozent und damit nominal am stärksten im Vergleich der Bausparten.

Drei der sieben bayerischen Regierungsbezirke verzeichnen insgesamt höhere Auftragsbestände als vor Jahresfrist. Die relativen Zuwächse liegen dabei zwischen 2,8 Prozent in Oberbayern und 20,6 Prozent in der Oberpfalz. Bei den rückläufigen Auftragsbeständen in vier der sieben bayerischen Regierungsbezirke liegt die Spanne im Vergleich zum Auftragsbestand Ende Dezember 2022 bei minus 1,6 Prozent in Oberfranken und minus 9,4 Prozent in Niederbayern.

In die aktuelle Berichterstattung sind insgesamt 1 801 Betriebe einbezogen. Der Auftragsbestand je Betrieb beläuft sich somit Ende Dezember 2023 durchschnittlich auf 7,92 Millionen Euro gegenüber vergleichbaren 7,74 Millionen Euro Ende Dezember 2022. Dies entspricht einem nominalen Plus von 2,3 Prozent.

GdW zur Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zu Mietwucher

Am 19.02.2024 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher statt. Nach dem Entwurf des Bundesrates soll die Formulierung „infolge der Ausnutzung“ in § 5 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz gestrichen werden. Ausreichen soll künftig allein das objektive Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen. Zudem soll die Geldbuße von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.

„Es ist richtig, dass gegen diejenigen vorgegangen wird, die entgegen der Rechtsordnung und ohne sachliche Gründe eine unverhältnismäßig hohe Miete verlangen. Diese ‚schwarzen Schafe‘ nutzen die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt aus, verhalten sich unsolidarisch und schaden unserer sozial und verantwortungsbewusst handelnden Branche. Der Ansatz des vorliegenden Gesetzentwurfs ist in seiner aktuellen Form allerdings unpraktikabel“, sagtAxel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Der GdW teilt dabei die Bedenken der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, wonach der Gesetzentwurf Fragen mit Blick auf den Schuldgrundsatz aufwirft. Denn das vorgesehene Entfallen des subjektiven Tatbestandmerkmals wirft die Frage auf, ob dann noch ein vorwerfbares Unrecht vorliegt, das eine Sanktion als Ordnungswidrigkeit rechtfertigt. Der vorliegende Gesetzentwurf würde dazu führen, dass eine Ordnungswidrigkeit schneller angenommen werden kann als ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Denn die für die Mietpreisbremse verfassungsmäßig notwendigen Ausnahmen sollen nach dem Entwurf nicht greifen.

„Grundsätzliche Aufgabe muss es sein, angespannte Wohnungsmärkte zu beheben. Dazu müssen endlich die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen konsequent umgesetzt werden. Das Mietrecht kann hierzu keinen Beitrag leisten. Verschärfungen bewirken eher das Gegenteil“, so Gedaschko.

Die Stellungnahme des GdW finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen:

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