Aktuelle Nachrichten

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform sowie Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Das „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (vormaliges Eckpunktepapier zum Genossenschaftsgesetz) liegt seit den Sommermonaten als Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz der Fachöffentlichkeit vor. Inzwischen hatte es auch die Gelegenheit zu Stellungnahmen seitens der Verbände und anderen Fachkreise gegeben. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzesvorhabens ist die Digitalisierung der internen und externen Verwaltungsabläufe einer Genossenschaft. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass die vom bisherigen Genossenschaftsgesetz durchgehend angeordnete „Schriftform“ zukünftig zur „Textform“ herabgestuft wird. Damit entfiele die Notwendigkeit einer eigenhändigen Unterschrift bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur, und es würde eine verfestigte Erklärung in lesbarer, deutscher Sprache mit Erkennbarkeit des Absenders genügen. Grundlegend sieht die gesetzliche Systematik aber auch vor, dass künftig die Satzung das Erfordernis der Schriftform weiterhin festlegen kann.

Das Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform steckt noch mitten im Gesetzgebungsverfahren, während das Vierte Bürokratieabbaugesetz inzwischen beschlossen ist. Die Änderungen müssen noch durch den Bundesrat gebilligt werden, was aber erwartet werden kann. Voraussichtliches Inkrafttreten dürfte der 1. Januar 2025 sein.

Im Bürokratieentlastungsgesetz ist das Thema einer Ersetzung der Schriftform in Textform somit nunmehr vorgezogen worden, und daher schon „Gesetz“. Dieses Vorziehen erfolgte überraschend. Es gibt zudem zwei Ergänzungen zum bisherigen Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform.

Das Bürokratieentlastungsgesetz betrifft folgende Themenbereiche:

  • die Errichtung der Satzung im Gründungsstadium einer Genossenschaft und die Einreichung zum Genossenschaftsregister (§§ 5, 11 GenG),
  • Beitritt, Beteiligung und Ablehnung des Beitritts, Vollmacht zum Beitritt (§§ 15 ff. GenG),
  • Kündigung der Mitgliedschaft oder einzelner Geschäftsanteile (§§ 65, 67, 67a, 67b GenG)
  • Stimmvollmacht (43 GenG)

In Abweichung vom Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform bringt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz noch die beiden folgenden Themen:

  •  Übertragung des Geschäftsguthabens ( 76 GenG)
  • Stimmabgabe ohne Teilnahme an der Versammlung (§ 43b GenG)

In allen derzeitigen Satzungen ist hinsichtlich des Schriftformerfordernisses für die aufgezählten relevanten Themenbereiche die Schriftform vorgesehen, weil dies der bisherigen – und insoweit zwingenden – Gesetzeslage entsprach. Nachdem die neue Gesetzesfassung nun die Textform vorsieht, stellt sich die Frage, ob die Genossenschaft ab Inkrafttreten des Gesetzes auch ohne Satzungsänderung auf die Erleichterungen der neuen Fassung des Genossenschaftsgesetzes zurückgreifen kann.

Hierzu ist im 4. Bürokratieabbaugesetz eine Überleitungsvorschrift im Genossenschaftsgesetz vorgesehen, der § 177 GenG:

  • Vorstand und Aufsichtsrat können für die Themen Beitritt, Vollmachtserteilung und Kündigungen festlegen, dass für eine Höchstdauer von 5 Jahren die genannten Aktionen auch in Textform zulässig sein sollen, und zwar ohne Satzungsänderung, obwohl die Satzung (noch) die Schriftform vorsieht.
  • Für den neu hinzugekommenen Punkt einer Übertragung des Geschäftsguthabens zwischen zwei Personen (Übertragender/Aufnehmender) wollte der Gesetzgeber nicht, dass den Genossenschaften die Erleichterung für die Übertragung des Geschäftsguthabens aufgedrängt wird. Er war nämlich offenbar davon ausgegangen, dass die meisten Satzungen keine eigenen Bestimmungen zur Form der Übertragung enthalten (was bei der Muster-Satzung aber gegeben ist). Daher sollen auch hier Vorstand und Aufsichtsrat festlegen können, dass – ebenfalls für 5 Jahre – eine Übertragung des Geschäftsguthabens weiterhin der schriftlichen Form bedarf. Hier kann also die Erschwerung durch die Beschlussfassungen vorerst beibehalten werden. Durch die Beschlussfassungen kann somit auch klargestellt werden, dass die bisherige Satzungsformulierung, die Schriftform vorschreibt, vorerst weiter Gültigkeit hat.

In einem weiteren Beitrag werden wir über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform informieren. Zudem wird dies auch ein Thema auf dem diesjährigen Forum der Wohnungsgenossenschaften in Reit im Winkl sein.

Anlage Gesetzentwurf

GdW Euroabrief: Dan Jørgensen wird Kommissar für Energie und Wohnungswesen

on besonderer Bedeutung für die Wohnungswirtschaft ist das Ressort des Kommissars für Energie und Wohnungswesen. Ein solches Ressort hat es in der Kommission noch nie gegeben. Von der Leyen hat dieses Portfolio dem dänischen Sozialdemokraten Dan Jørgensen übertragen. Jørgensen ist seit Mitte Dezember 2022 Minister für Entwicklungszusammenarbeit und Globale Klimapolitik in Dänemark. Zuvor war er von 2019 bis 2022 Minister für Klima, Energie und Versorgung. Darüber hinaus hat er bereits neun Jahre Erfahrung als Europaabgeordneter in Brüssel gesammelt.

Während seiner Amtszeit als Kommissar wird er sowohl für den Energie- als auch für den Bereich Wohnungswesen zuständig sein, wobei der Schwerpunkt auf dem Energiebereich liegen wird.

Jørgensens Aufgaben werden sich insbesondere auf die Vollendung der Energieunion, die Senkung der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen, saubere Energie, den Ausbau der Netzinfrastruktur und die Entwicklung eines sicheren Energiesystems unter Berücksichtigung der Technologieneutralität konzentrieren. Seine Arbeit soll dazu beitragen, Energiearmut zu bekämpfen und den Übergang sozial, gerecht und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Um dies zu erreichen, wird von ihm erwartet, dass er eine Reihe von Aktionsplänen und Initiativen vorlegt, u.a.:

  • einen Aktionsplan für bezahlbare Energiepreise
  • einen Aktionsplan zur Elektrifizierung
  • einen Fahrplan zur Beendigung der russischen Energieimporte und vollständige Umsetzung des RepowerEU-Plans
  • eine Initiative zur Förderung erneuerbarer Energien und der Energiespeicherung
  • eine Strategie für Investitionen in saubere Energie

Im Bereich Energie sind insbesondere folgende Aspekte relevant: Die Integration der Energiesysteme vorantreiben, um u.a. zusätzliche Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen aufnehmen zu können. Dazu gehören z.B. die Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung und die Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus soll gemeinsam mit dem Klimakommissar ein Rahmen geschaffen werden, um die Subventionen für fossile Energieträger weiter zu reduzieren und schrittweise abzubauen.

Die Forderungen für den Bereich Wohnen sind dagegen überschaubar. So soll Jørgensen einen europäischen Plan für bezahlbares Wohnen vorlegen, der den Städten und Mitgliedstaaten technische Unterstützung bietet, sich aber auch auf notwendige Investitionen und Qualifikationen konzentriert. Teil des Plans wird eine europäische Wohnungsbaustrategie sein, um die Bereitstellung von Wohnraum zu unterstützen. Zu den Maßnahmen sollen die Senkung der Baukosten, die Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte, die Steigerung der Produktivität und die Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Bauens gehören.

Zum GdW-Europabrief:

145. Bauministerkonferenz in Passau fordert Erleichterung für kostengünstiges Bauen und macht den Weg frei zur Vermeidung überhöhter Baustandards

Die 145. Bauministerkonferenz (BMK) am 26. und 27. September 2024 in Passau unter dem Vorsitz von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter stand unter dem großen Vorzeichen Wohnungsbau. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben verschiedene Themen diskutiert und Beschlüsse gefasst, um den Wohnungsbau zu fördern und das Wohnen bezahlbar zu halten. Dazu gehören beispielsweise transparente und gestaltbare Normen für ein einfaches und kostenreduziertes Bauen, Anpassungen im Baurecht und verlässliche Förderprogramme. Seitens des Bundes nahmen mehrere Staatssekretärinnen und Staatssekretäre an der Konferenz teil.

Die Bauministerkonferenz hat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Einfaches und kostenreduziertes Bauen
Die BMK hebt hervor, dass vorhandene Regelwerke (DIN-Normen, BGB, Förderprogramme) und Planungsprozesse reformiert werden müssen, um kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. Wichtig ist, mehr Anreize in der Förderung zu setzen und das BGB anzupassen, um den Weg frei für innovative Lösungen zu machen.

BauGB-Novelle
Die BMK würdigt den Gesetzentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung und des Bürokratieabbaus. Die BMK fordert die Bundesregierung auf, den Kommunen weitere Instrumente für eine vereinfachte Planung zur Verfügung zu stellen. Die Länder werden sich im laufenden Bundesratsverfahren für diese Forderungen einsetzen.

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die BMK fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur den Wohnungsbau nicht behindert oder verhindert. Unter anderem darf die EU-Verordnung nicht dem Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen.

Serieller Wohnungsbau
Mit der Typengenehmigung in der Musterbauordnung haben die Länder einen einheitlichen Rahmen für seriellen, modularen und systemischen Wohnungsbau geschaffen. Auch die Vorgaben der Länder zur Mietwohnraumförderung stehen einer bundesweiten Etablierung des seriellen, modularen und systemischen Wohnungsbaus nicht entgegen.

Förderprogramme
Für ausreichend bezahlbaren Wohnraum bedarf es verlässlicher und ausreichend ausgestatteter Förderprogramme des Bundes. Die BMK appelliert an den Bund, die Abstimmung der Verwaltungsvereinbarungen Sozialer Wohnungsbau und Junges Wohnen zügig voranzutreiben und den Ländern die Entwürfe vorzulegen. Eine weitere Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils der Länder auf 50 Prozent der Bundesmittel lehnt die BMK ab.

Gebäudeenergiegesetz
Die BMK spricht sich gegen jede weitere Verschärfung der Wohngebäudestandards im Neubau und im Bestand aus. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gilt es deshalb, alle auf EU-Ebene bestehenden Spielräume zu nutzen und den Fokus auf die Treibausgas-Emissionen über den Lebenszyklus eines Gebäudes zu legen. Dies gilt auch für die Bestimmungen, die derzeit die Banken bei der Kreditfinanzierung limitieren.

EU-Kommissar und EU-Beihilferecht
Die Europäische Union hat keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau und die Wohnraumförderung. Es gilt jetzt, den neuen EU-Kommissar im Bereich Wohnen für die Anliegen der für die Wohnraumförderung zuständigen Länder zu sensibilisieren.

Wohnungswirtschaft begrüßt Beschlüsse der Bauministerkonferenz

Die Bauministerkonferenz hat konstruktive Beschlüsse für die Zukunft des bezahlbaren Bauens und Wohnen gefasst, insbesondere in den Bereichen Bürokratieabbau, Bauvereinfachung und -beschleunigung sowie bezahlbarer Klimaschutz.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Bauministerkonferenz hat heute wichtige Beschlüsse gefasst. Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch auf Bundesebene Gehör finden und in die Umsetzung gehen. Es ist absolut wichtig, dass vorhandene Regelwerke und Planungsprozesse weiter reformiert werden, um das Bauen einfacher und kostengünstiger zu machen. Ebenso wichtig ist es, dass die Kommunen über die Baugesetzbuch-Novelle hinaus weitere Instrumente für eine vereinfachte Planung erhalten. Nur so kann ein echter Bau-Turbo gezündet werden. Der serielle und modulare Wohnungsbau muss weiter nach vorne gebracht werden und energetische Anforderungen an Gebäude dürfen nicht noch weiter nach oben geschraubt werden – auch das sind bedeutende Beschlüsse, die Realität werden müssen.

Bildunterschrift:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pressekonferenz (von rechts nach links): Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Christian Bernreiter, Bayerns Bauminister und Vorsitzender der BMK, Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. (Quelle: StMB)

Baupreise für neue Wohngebäude steigen im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent

Wie die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik mitteilen, steigt der Preisindex für den Neubau von Wohngebäuden im August 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,1 Prozent. Für Rohbauarbeiten ermitteln die Statistikerinnen und Statistiker derzeit um 1,7 Prozent höhere Preise als im Vorjahr. Bei den Ausbauarbeiten ist ein Preisanstieg von 2,5 Prozent zu verzeichnen.

Damit stabilisiert sich die Preisentwicklung auf einem hohen Niveau: Gegenüber dem Durchschnitt des Basisjahres 2021, d.h. in deutlich weniger als drei Jahren, haben sich die Bauleistungspreise um insgesamt 28,5 Prozent erhöht.

Preisentwicklung beim Wohnbau

Die Preise für den Neubau von Wohngebäuden liegen in Bayern im August 2024 um durchschnittlich 2,1 Prozent höher als im Jahr zuvor. Im Mai 2024 hatte die Preissteigerungsrate gegenüber dem Vorjahr noch 1,5 Prozent betragen. Nach der überaus dynamischen Preisentwicklung, die seit Mitte 2021 mit Preissprüngen von über 17 Prozent zu beobachten war, stabilisieren sich aktuell die Preise – allerdings auf einem insgesamt immer noch vergleichsweise hohen Niveau.

Im Bereich der Rohbauarbeiten steigen die Preise im Vorjahresvergleich um durchschnittlich 1,7 Prozent. Den stärksten Anstieg beobachten die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik bei Dachdeckungsarbeiten sowie bei Klempnerarbeiten in Höhe von 2,9 Prozent. Bei Stahlbauarbeiten geben die Preise hingegen um 3,3 Prozent nach.

Bei den Ausbauarbeiten erhöhen sich die Preise gegenüber August 2023 um 2,5 Prozent. Deutliche Preissteigerungen von 11,7 Prozent gibt es bei Beschlagarbeiten. Ein Preisrückgang von 0,7 Prozent ist bei Beschichtungen im Rahmen von Maler- und Lackierarbeiten zu beobachten.

Preisentwicklung beim Straßen- und Brückenbau

Eine deutliche Preissteigerung von 4,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr lässt sich im Straßenbau beobachten. Im Verkehrswegebau sind die Oberbauschichten aus Asphalt deutlich um 4,8 Prozent teurer geworden.

Die Preise für Brücken im Straßenbau haben sich um 2,3 Prozent erhöht. Beim Brückenbau sind insbesondere die Baupreise von Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten um 6,4 Prozent gestiegen. Die Stahlbauarbeiten (-2,7 Prozent) sind hingegen günstiger geworden.

Bayerns Inflationsrate seit 2021 erstmals unter der 2,0-Prozent-Marke

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im September gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent. Unter 2 Prozent lag die Veränderungsrate zum Vorjahresmonat zuletzt vor mehr als drei Jahren im März 2021 (+1,8 Prozent). Dabei kosten Nahrungsmittel 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Energie kann hingegen 6,8 Prozent günstiger bezogen werden. Zum Beginn des Oktoberfests verzeichnen die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik eine Preissteigerung für ein Bier im Restaurant oder Café von 2,9 Prozent. Ein Fleischgericht im Restaurant oder Café wird sogar um 7,3 Prozent teurer. Bei Butter ist ein starker Preisanstieg von 24,2 Prozent zu beobachten.

Im Vergleich zum Vormonat August steigen die Verbraucherpreise im September 2024 um moderate 0,1 Prozent. Nahrungsmittel werden im Vergleich zum August 2024 etwas teurer (+0,9 Prozent). Die Preise für Kraftstoffe (-4,6 Prozent) und für Heizöl (-5,3 Prozent) liegen unter dem jeweiligen Wert des Vormonats.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft überdurchschnittlich im Vergleich zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im September 2024 um 2,4 Prozent.

Zur Meldung

Förderprogramm KNN – Start zum 1.10.2024

Am 1. Oktober 2024 startet das neue Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) zielgerichtet ergänzt. Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst. Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro.

Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten

“Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude” (296),
“Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude” (596)

und wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse angeboten. Analog zu den bestehenden BEG-Produkten erfolgt die Kreditvergabe beihilfefrei (siehe Anlage KfW Förderung).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex.

Der GdW hatte sich bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen intensiv dafür eingesetzt, dass keine höheren Anforderungen als der Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) vorgeschrieben werden, eine Mietobergrenze eingeführt wird und die Förderung nicht auf Nichtwohngebäude ausgeweitet wird. Die Nichteinführung einer Mietobergrenze und die Ausweitung des Programms auf Nichtwohngebäude wurde seitens des Ministeriums mit beihilferechtlichen Unsicherheiten begründet. Wir werden uns weiterhin für eine Verbesserung der Förderbedingungen und für eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Programms einsetzen.

Anmerkung
„Wie bei allen Förderungen ist der Antrag bereits vor Beginn der Baumaßnahme noch in der Planungsphase des Projekts in Abstimmung mit einem Energieeffizienz-Berater zu stellen.

Generell sind die Fristen bei den Förderprogrammen der BEG (BAFA und KfW) insbesondere bezüglich Projekten im mehrgeschossigen Wohnungsbau kurz berechnet.

In diesem Programm stehen den Unternehmen bis zur Auszahlung des zugesagten Betrags grundsätzlich nur 12 Monate zur Verfügung. In dieser Zeit kann der Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist um maximal 24 Monate möglich. Ab dem 13. Monat fallen jedoch Bereitstellungsprovisionen an.

Die jeweils abgerufenen Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden. Der Nachweis erfolgt in Abstimmung mit dem Energieeffizienz-Berater. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist von den Kreditnehmenden ein Zinszuschlag zu zahlen.“

KfW Informationen
BMWSB Newspaper KNN
BMWSB Bündnis Info KNN

17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik in Heidelberg

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, eröffnete gemeinsam mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann den 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik. Der Kongress, der am 17. und 18. September im neu eröffneten Heidelberg Congress Center tagte, ist das wichtigste Forum der Stadtentwicklungspolitik in Deutschland. Er wird gemeinsam von den Partnern der Nationalen Stadtentwicklungspolitik – der Bauministerkonferenz der Länder, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Bund – ausgerichtet.

Integrierte Stadtentwicklungspolitik lebt vom Austausch von innovativen Ideen und guten Erfahrungen. Unter dem Motto “Kooperationen in der Stadtentwicklung – Bündnisse für das Gemeinwohl” werden die vielfältigen Kooperationen in der Stadtentwicklung und die großen Transformationsaufgaben von Klimawandel, Digitalisierung, Wohnen, sozialem Zusammenhalt, Koproduktion und Gemeinwohl sowie Energie- und Mobilitätswende betrachtet.

Die jährlich stattfindenden Bundeskongresse sind mit ihren vielfältigen Formaten die Plattform für alle Akteure, die an Prozessen und Themen an der Kooperation in der Stadtentwicklung beteiligt sind. Hier diskutiert eine breite Fachöffentlichkeit über Inhalte, Ziele und aktuelle Fragen der Stadtentwicklungspolitik. Das Treffen von Fachleuten aus dem In- und Ausland umfasst ein breites Programm von Vorträgen, Workshops und Fachveranstaltungen mit Exkursionen bis hin zu Besuchen von beispielhaften Projekten in und um Heidelberg.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Gemeinsames Handeln in der Stadtentwicklung – das richtige Thema zur richtigen Zeit. Wir haben große Aufgaben vor uns: mehr bezahlbares Wohnen schaffen, die Transformation der Wärme- und Energieversorgung voranbringen und unsere Dörfer und Städte resilient machen vor den Klimaveränderungen. Um bei dieser Vielfalt an Aufgaben zu pragmatischen Ergebnissen zu kommen, braucht es breite Bündnisse und starke Kooperationen, vor allem mit den Kommunen und ihren Verwaltungen. Wir sind davon überzeugt, dass Heidelberg mit seiner Kraft zur Veränderung der richtige Ort ist. Wir tagen in der Bahnstadt, einem der größten Stadtentwicklungsprojekte Deutschlands, das einmal eine der größten Passivhaussiedlung der Welt sein wird. Die Strom- und Wärmeversorgung erfolgt vollständig aus erneuerbaren Energien. Hier wird gezeigt, wie man Dinge umsetzen kann!”

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg: “Das Ziel unserer Politik in Baden-Württemberg ist es, bezahlbares und klimafreundliches Bauen mit innovativem Wohnen zu verbinden. Deshalb freue ich mich, den Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik in unserem Land begrüßen zu dürfen. Heidelberg wurde nicht zufällig ausgewählt: Bis vor zwei Jahren war die Stadt noch Ort der Internationalen Bauausstellung. Aktuell ist das unsere Landeshauptstadt Stuttgart mit 29 beispielhaften Projekten für die Stadtentwicklung der Zukunft. Aber neben der Gestaltung geht es vor allem um die Umsetzung, darum, überhaupt wieder ins Bauen zu kommen. Diese Herausforderung kann die Politik nicht alleine angehen. Es braucht vielmehr alle Expertisen und Perspektiven an einem Tisch. Aus diesem Grund haben wir vor zwei Jahren den Strategiedialog “Bezahlbares Wohnen und Innovatives Bauen” in Baden-Württemberg eingerichtet – ein breit angelegtes Arbeitsformat mit mittlerweile 200 Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft, Kommunen und Politik. Sie alle wirken zusammen, um praxisorientierte Impulse für die Transformation des Planens, Bauens und Wohnens in Baden-Württemberg zu setzen. Viel zu oft werden Bauvorhaben noch durch schlechte Rahmenbedingungen und zu viele Vorschriften erschwert. Diese Mammutaufgabe gehen wir gemeinsam an.”

Christian Bernreiter, MdL, Vorsitzender der Bauministerkonferenz der Länder und Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr : “Stadtentwicklung und Städtebau sind Pflichtaufgaben für Städte und Gemeinden jeder Größenordnung. Es zeichnet den Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik aus, dass er sich den Herausforderungen von Kommunen im ländlichen Raum mit der gleichen Ernsthaftigkeit widmet wie den Aufgaben der großen Metropolen. Stadtentwicklungspolitik wird in allen Teilen Deutschlands gemacht und umgesetzt – die Schwerpunkte unterscheiden sich aber. Kooperationen und Dialoge zwischen den Akteuren und ein gut gefüllter Werkzeugkasten der integrierten Stadtentwicklungsplanung machen auch große Herausforderungen händelbar. Zahlreiche Projekte der Städtebauförderung liefern den Beweis dafür. Als Aushängeschild der deutschen Stadtentwicklungspolitik braucht die Städtebauförderung auch künftig die Unterstützung aller politischen Ebenen.”

Nicole Razavi, MdL, Mitglied der Bauministerkonferenz der Länder und Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg : “Unsere Städte und Gemeinden stehen vor großen städtebaulichen Herausforderungen. Die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt die soziale Frage unserer Zeit. Der Klimawandel verlangt, unsere Städte anpassungs- und widerstandsfähiger zu machen. Gleichzeitig gilt es, die Innenstädte und Ortszentren lebendig zu halten. Ein bunter Strauß an Herausforderungen, der uns alle betrifft und der nur gemeinsam zu bewältigen ist. Wir müssen unsere Städte und Gemeinden gemeinsam weiterdenken und weiterentwickeln – im Sinne einer neuen “Um-Baukultur” . Das unterstreicht auch das Motto des Kongresses: “Kooperationen in der Stadtentwicklung – Bündnisse für das Gemeinwohl”. Dafür werden integrative Formate und Kooperationen, die auch über kommunale Grenzen hinausreichen, immer wichtiger. Ein herausragendes Beispiel für eine Kooperation über alle Ebenen hinweg ist die Städtebauförderung. Als gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Kommunen ist sie ein wesentliches Instrument der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, das sich seit über 50 Jahren bewährt hat. Der Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik ermöglicht es uns, voneinander zu lernen und gemeinsam neue Wege zu beschreiten. Es ist ein Ort der Begegnung und des Dialogs, an dem Visionen für die Zukunft unserer Städte entstehen können.”

Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Münster: “Stadtentwicklung lebt vom gemeinsamen Austausch innovativer Ideen und dem Mut, die aktuellen Herausforderungen unserer Zeit auch als Chance zu begreifen, um Neues zu wagen. Unsere Städte stehen aktuell vor großen Herausforderungen, die das Zusammenleben in den Kommunen von Grund auf verändern. Wir müssen Lösungen entwickeln, die im Sinne einer nachhaltigen, integrierten und am Gemeinwohl orientierten Stadtentwicklung ausgerichtet sind. Damit der Wandel gelingen kann, bedarf es nicht nur einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern. Es bedarf fundierten Fachwissens aus der Kommunalpolitik und Stadtverwaltung und vor allem ehrenamtlich Engagierter, die bereit sind, sich mit Ideen und Konzepten für ihr Quartier und für ein gutes Zusammenleben einzusetzen. Die Städte sind die Keimzellen der Demokratie. Immer häufiger bilden sich lokale Zusammenschlüsse von Engagierten, die den Interessen der Menschen vor Ort eine Stimme verleihen. Diese Kooperationen sind nicht nur Ausdruck der Identifikation und eines lebendigen Engagements, sondern auch wichtige Partner für die Stadtverwaltung. Sie zeigen, wie durch gemeinsames Handeln Projekte für das Gemeinwohl entstehen und gedeihen können.”

Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: “Städte und Gemeinden bleiben angesichts der aktuellen Herausforderungen weiterhin gefordert. Umso wichtiger ist es, Kooperationen zu schließen und gemeinsam daran zu arbeiten, die zahlreichen Herausforderungen in Chancen zu verwandeln. Um unsere Städte und Gemeinden nachhaltig zu stärken, braucht es jedoch alle staatlichen Ebenen und ein kooperatives Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen auf Augenhöhe. Am Beispiel der Energie- und Wärmewende oder auch der kommunalen Klimaanpassung wird zudem deutlich: Es geht nur gemeinsam und in Kooperationen. Bund, Länder und Kommunen bleiben insoweit gefordert, für diese wichtigen Aufgabenbereiche die richtigen Rahmenbedingungen und auch eine hinreichende Finanzierungsgrundlage zu schaffen. Das Motto muss lauten: Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt. Die Städtebauförderung war und ist dafür ein wesentliches Fundament für eine gute und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklungspolitik, damit innovative und kreative Projekte vor Ort auch in Zukunft in die Umsetzung kommen. Als zentrale Gemeinschaftsaufgabe und Stütze einer integrierten Stadtentwicklung muss die Städtebauförderung nicht nur erhalten, sondern praxisgerecht fortentwickelt und auf einem hohen finanziellen Niveau verstetigt werden.”

Mehr Informationen zum Kongress und den Zielen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik unter:

Link

Seminarhinweis: “Schimmelpilze – Rechtliche Möglichkeiten bei Befall” am 08.10.2024

Tritt Schimmel in einem Mietobjekt auf, so ergeben sich in diesem Zusammenhang vielfältige tatsächliche und rechtliche Fragestellungen. Nicht selten werden hierbei Handlungspflichten durch Vermieter verkannt, wobei insbesondere die prozessuale besondere Beweislastverteilung zu beachten ist. Auch wenn Schimmelbefall auf den Mietgebrauch zurückzuführen ist, ergibt sich hiermit noch nicht zwingend eine rechtliche Verantwortlichkeit des Mieters.

Das Seminar erläutert die aktuelle Rechtsprechung zu den Verantwortlichkeiten des Vermieters und Mieters und zeigt auf, welches Verhalten des Vermieters rechtlich erforderlich und geboten ist.

Inhalte:

  • Schimmelbefall in der Wohnung als Mangel des Mietobjektes
  • Schimmelgefahr ausreichend?
  • Rechte des Mieters
  • Darlegungs- und Beweislastverteilung
  • Beispiele und Rechtsprechung
  • zulässige mietvertragliche Regelungen zur Vermeidung von Schimmelbefall?
Zur Anmeldung

EBZ-Akademie Webinar “Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) – 4.0-Zertifizierung” am 23.10.2024

Das NaWoh-Siegel ist ein Qualitätssiegel für den Wohnungsbau und für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten anwendbar. Schwerpunkt der Veranstaltung ist das neu von der Deutschen Akkreditierungsstelle zugelassene NaWoh4.0/QNG-Programm. Voraussetzung für die Vergabe ist ein Nachweis der Erfüllung von Nachhaltigkeits-Anforderungen an die soziokulturelle, ökologische, ökonomische und prozessuale Qualität von Gebäuden. Die Qualifizierung, welche das Siegel mit sich bringt, sorgt für die Sichtbarkeit und Dokumentation gelebter Nachhaltigkeit. Das zugrundeliegende System zur Bewertung der Nachhaltigkeit kann unabhängig vom Qualitätssiegel als Leitfaden, Planungshilfe und zur Unterstützung der Qualitätssicherung eingesetzt werden.

Innerhalb der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die NaWoh 4.0/QNG-Mindestanforderungen an Gebäude, welche für die NH-Klasse gemäß BEG (Nachhaltigkeitsklasse gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude) im Rahmen einer QNG-Zertifizierung nachzuweisen sind. Was ist bei der Antragsstellung zu beachten und wie lange dauert es bis Sie das Zertifikat erhalten? Erfahren Sie mehr über das neu akkreditierte NaWoh/QNG 4.0 (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) und die Unterschiede zum vorherigen NaWoh 3.1 System, welche wir Ihnen in der Veranstaltung vorstellen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen zu stellen. Nutzen Sie die Chance, sich mit Experten und anderen Praktikern auszutauschen, zu vernetzen und voneinander zu lernen.

Wir begrüßen zur Veranstaltung auch die Referentin, Umweltingenieurin Dr.-Ing. Karina Krause und den Referenten, Architekt Dipl.-Ing. Oliver Heckmann (NaWoh), welche das Qualitätssiegel vorstellen und erklären, wie der konkrete Ablauf bis zur Erreichung des Siegels ist bzw. welche Akteurinnen und Akteure beteiligt sind. Zugleich erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Qualitätsanforderungen des Siegels selbst.

Informationen & Anmeldung

Bayerische Wirtschaft wächst nur noch nominal

Die gesamtwirtschaftliche Leistung in Bayern verzeichnet im ersten Halbjahr 2024 eine Zunahme von nominal 3,6 Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth auf Basis erster vorläufiger Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ mitteilt, liegt Bayern damit genau im bundesweiten Durchschnitt. Bereinigt man die Daten um die Preisentwicklung, ergibt sich für Bayern allerdings ein Rückgang um real 0,6 Prozent. Damit fällt Bayern leicht hinter die bundesweite Entwicklung (-0,2 Prozent) zurück.

Den höchsten realen Zuwachs verzeichnen mit deutlichem Abstand Mecklenburg-Vorpommern (3,1 Prozent) und Hamburg (2,2 Prozent). Die Unterschiede zwischen den Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland fallen sowohl nominal als auch real gering aus.

Erste vorläufige Berechnung erfolgt auf Grundlage vorliegender Daten

Bei den hier für das erste Halbjahr 2024 vorgelegten Länderergebnissen handelt es sich um eine erste vorläufige Berechnung des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass die den Berechnungen zugrunde liegende Datenbasis drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums noch unvollständig ist. Daher ist zu erwarten, dass sich aus späteren Berechnungen für denselben Zeitraum deutliche Abweichungen gegenüber den hier präsentierten Befunden ergeben werden. Diese können die Wachstumsraten und auch die Reihenfolge der Bundesländer betreffen.