Seminarhinweis: “Investitionsplanung im Bestand – Technik, Rendite und Klimaschutz zusammen gedacht!” am 27. Januar

Während bisher ein Horizont für Investitionsplanungen von 1 – 5 Jahren ausreichte, muss (in Anbetracht der vorgegebenen Klimaziele) der Zeitraum nun bis 2030 bzw. 2045 erweitert werden. Auch die immer knapperen Mittel erschweren es, allen Anforderungen und Notwendigkeiten gleichermaßen gerecht zu werden.

Gleichzeitig sollte sich die Planung auf den gesamten Gebäudebestand beziehen. Denn bei jeder Immobilie werden in diesem Zeitraum Investitionen in energetische Maßnahmen erforderlich sein. Darüber hinaus müssen einzelne Bauteile unter Umständen mehrfach ausgetauscht werden.

Auf welche Weise Sie sowohl Ihre Investitionsbedarfe und –planungen fest- und erstellen, deren Wirtschaftlichkeit permanent im Blick behalten und auf welcher Basis Sie strategische Entscheidungen für einen zukunftsgesicherten Bestand treffen können, zeigen wir Ihnen in diesem Seminar.

Inhalte:
  • Entscheidungskriterien für eine praxisgerechte Datentiefe anhand der zu unterstützenden Prozesse
  • Investitionskostenprognosen
  • Kostenschätzung Klimaschutzmaßnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • Ableitung von Portfoliostrategien

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zur Anmeldung

Start der Ausschreibung für die Neuen Europäischen Bauhaus Preise 2025

Am 14. Januar 2025, hat die Europäische Kommission die fünfte Ausgabe der Neuen Europäischen Bauhaus-Preise eröffnet. Der Schwerpunkt des diesjährigen Wettbewerbs liegt dieses Mal auf bezahlbarem Wohnraum. Vier Preise werden ausschließlich für bestehende Projekte in diesem Bereich vergeben, die nachhaltige, inklusive, schöne und bezahlbare Wohnraumlösungen im Einklang mit den drei Kernwerten und -prinzipien des NEB vereinen.

Insgesamt sind 22 Preise für innovative Projekte und Konzepte in den folgenden vier Kategorien vorgesehen:

1. Rückbesinnung auf die Natur
2. Wiedererlangung des Zugehörigkeitsgefühls
3. Vorrang für Orte und Menschen, die Unterstützung am stärksten benötigen
4. Ausgestaltung eines kreislauforientierten industriellen Ökosystems und Unterstützung des Lebenszyklusdenkens

Auch in der 2025-Ausgabe wird es wieder zwei Wettbewerbsbereiche geben: Wettbewerbsbereich A – „New European Champions“ für bestehende Projekte und Wettbewerbsbereich B – „New European Bauhaus Rising Stars“ für Ideen/Konzepte von jungen Menschen unter 30 Jahren. Pro Wettbewerbsbereich werden vier Gewinner und vier Zweitplatzierte ausgewählt. Zusätzlich werden, wie in den vergangenen Jahren, zwei Projekte durch eine öffentliche Online-Abstimmung prämiert. Für den Sonderpreis „NEB Bezahlbarer Wohnraum“ im „Wettbewerbsbereich A“ wird in jeder der vier Kategorien ein Preis vergeben.

Die Preisträger im „Wettbewerbsbereich A“ erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 30.000 EUR. Für die Zweitplatzierten sind 20.000 EUR vorgesehen. Die Preisträger im „Wettbewerbsbereich B“ bekommen jeweils 15.000 EUR für den ersten und 10.000 EUR für den zweiten Platz. Die vier Gewinner des Sonderpreises „NEB Bezahlbarer Wohnraum“ erhalten jeweils 30.000 EUR. Zusätzlich erhalten alle Gewinner ein Kommunikationspaket der Europäischen Kommission.

Bewerbungsschluss ist der 14. Februar 2025 um 19.00 Uhr. Die Bewerbungen müssen in englischer Sprache auf der NEB Preis-Plattform eingereicht werden. Wichtig ist dabei die Darstellung, wie das Projekt die NEB-Kernwerte (Nachhaltigkeit, Inklusion, Ästhetik) und die NEB-Grundwerte (partizipativer Prozess, Multi-Level-Beteiligung und transdisziplinärer Ansatz) integriert.

Die Bewerbung für den Sonderpreis „NEB Bezahlbarer Wohnraum“ ist nur im „Wettbewerbsbereich A“ möglich und muss dort deutlich gekennzeichnet werden. Die Bewerbung kann jedoch zusätzlich im „Wettbewerbsbereich A“ für die NEB Hauptpreise 2025 in der gleichen Kategorie eingereicht werden. Das Projekt kann jedoch nur einen Preis erhalten.

Bewerbungen, die bereits in einer früheren Ausgabe des NEB-Preises eingereicht wurden, aber nicht ausgezeichnet wurden, können erneut abgegeben werden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und zu den Zulassungskriterien können dem Leitfaden entnommen werden.

Zur Bewerbungsplattform
Leitfaden

Aufruf: Beitritt zur Initiative „CO2-Reduktion im Gebäudesektor“

Dank der breiten Unterstützung der Wohnungswirtschaft konnte der GdW kurz vor Toresschluss im vergangenen Jahr noch die Kampagne zur Unterstützung der Initiative „Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“ auf die Beine stellen und eine erste, breite Medienpräsenz verbuchen. Mittlerweile hat die Initiative Ihre Arbeit voll umfänglich aufgenommen und ist mit allen Kommunikationswerkzeugen der digitalen Welt ausgestattet. Es gibt heute ein eigenes LinkedIn-Profil, eine eigene Webseite und erste Videos mit den Professoren der Initiative.

Damit das Ziel, eine durch die breite Öffentlichkeit getragene Kampagne, erreicht wird, bitten wir Sie, sich mit Ihrer Funktion und Ihrem Unternehmen als Mitunterzeichner und Unterstützer der Initiative unter folgendem Link: https://www.initiativepraxispfad.de/einzutragen. Auch hier gilt, jede Unterschrift und jedes Unternehmen zählt.

Bitte unterstützen Sie diese Aktion. Wir können nicht hoffen, dass „die anderen“ das schon machen werden. Wir brauchen Ihre aktive Mitarbeit zur Verankerung der Initiative in der breiten Öffentlichkeit. Die Initiative braucht so viele Unterzeichner, wie nur irgend möglich. Hier kann und muss unser Verband flächendeckend zeigen, welche Kraft wirklich in ihm steckt und was wir als Gemeinschaft bewegen können.

Neben uns selbst sind wir jetzt auch verstärkt dabei, andere Unternehmen, Verbände und Institutionen ins Boot zu holen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Online-Umfrage zum BBSR-Projekt „Altersgerechter Neubau“

Wir hatten Sie vor Weihnachten über eine Beteiligung an das Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitäten und deren Belegungsstrategien“ des Forschungs- und Beratungsunternehmens empirica im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) informiert. Nach Mitteilung von empirica hatte der erste Aufruf bereits zu einem höheren Rücklauf geführt.

Empirica bittet darum, nunmehr nach den Feiertagen noch einmal eine Erinnerungsmail zu verschicken, um kurz vor Ende der Befragung weitere Antworten zu erhalten.

Der GdW unterstützt das Forschungsvorhaben inhaltlich und empfiehlt eine Teilnahme an der Umfrage. Die Befragung dauert 10 bis 15 Minuten und ist unter folgendem Link freigeschaltet:

Link

Wichtige Klarstellung zu Modernisierungsmieterhöhungen in der Einkommensorientierten Förderung

In einem aktuellen Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat der VdW Bayern eine bedeutende rechtliche Klärung erreicht, die die Anwendbarkeit von Mieterhöhungsregelungen bei Modernisierungsmaßnahmen von EOF-Wohnungen betrifft.

Die rechtliche Klärung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt: Die ersten EOF-Wohnungen erreichen ein Baualter von 25 Jahren, ein Zeitraum, in dem Modernisierungsmaßnahmen oft notwendig werden. Zugleich erfordert die Zielsetzung bezüglich der Gebäudestrategie, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, umfassende Investitionen in den Bestand.

Klarstellung zu Modernisierungsmieterhöhungen

Die Klärung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und betrifft Wohnungen, die im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) gebaut wurden.

Der VdW Bayern stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob die in den jüngeren Wohnraumförderbestimmungen (WFB) eingeführten Einschränkungen für allgemeine Mieterhöhungen – wie die 7,5 %-Kappung und die Stabilität der Miete für die ersten fünf Jahre – auch für Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB gelten. Diese Regelungen betreffen aus Sicht des VdW Bayern aufgrund ihrer Systematik allein Mieterhöhungen nach § 558 BGB (bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete).

Das Ministerium bestätigte, dass die genannten Einschränkungen nicht für Modernisierungsmieterhöhungen gelten. Die entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 559 BGB) bieten eine eigene Systematik, die von den Wohnraumförderbestimmungen nicht außer Kraft gesetzt wird. Diese Klarstellung bringt dahingehend dringend benötigte Sicherheit für die Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern.

Insbesondere in Anbetracht der Herausforderungen, den Bestand klimaneutral zu modernisieren, hilft die Entscheidung dabei, Finanzierungs- und Planungssicherheit zu erreichen. Unternehmen können nun darauf vertrauen, dass Modernisierungsmieterhöhungen auch bei nach der EOF geförderten Wohnanlagen nach den gängigen Regelungen des BGB kalkuliert werden können.

Es ist jedoch ratsam, jeden Einzelfall anhand des jeweiligen Förderbescheids zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle individuellen Regelungen eingehalten werden.

Ihre Ansprechpartner:
Herr Patrik Zeitler,
Tel.: +49 89 290020 -436,
patrik.zeitler@vdwbayern.de

Jahresabschluss 2024- Neue Rückstellungstools

Um Sie bei den Bilanzarbeiten zu unterstützen, stellt der VdW Bayern auch in diesem Jahr wieder die aktualisierten Excel-Tools zur Berechnung von Rückstellungen zum 31.12.2024 nach den Vorschriften des HGB zur Verfügung.

Dabei handelt es sich um nachfolgende Berechnungssheets:

  • Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
  • Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sowie
  • Rückstellungen mit ratierlicher Ansammlung.

Rückstellungstool für Jubiläumszuwendungen

Auf der Webseite des VdW Bayern steht außerdem ein Excel-Tool zur Berechnung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen bereit.

Jubiläumszuwendungen, die Sie Ihren Mitarbeitern gewähren, sind Geld- oder geldwerte Sachleistungen, die Sie bei Erreichen einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit an Ihre Mitarbeiter leisten. In der Handelsbilanz sind für Aufwendungen bzgl. eines Dienstjubiläums Rückstellungen zu bilden, wenn zum Bilanzstichtag hinreichend wahrscheinlich ist, dass der Arbeitnehmer bis zu seinem Dienstjubiläum in Ihrem Unternehmen verbleibt und die Zuwendung zu leisten sein wird. Wirtschaftlich verursacht wird der Aufwand für das Jubiläum durch die einzelnen Jahre, die Ihr Mitarbeiter im Unternehmen verbringt. Deswegen ist eine entsprechende Rückstellung für die Jubiläumszuwendung ratierlich bis zum Zeitpunkt der Zuwendung anzusammeln.

Zum Mitgliederbereich

Potenzial Wohnungsleerstand: Bundesbauministerin Klara Geywitz stellt Handlungsstrategie vor

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, hat im Rahmen des Kommunaldialogs “Wohnen in ländlichen Räumen” heute in Berlin die “Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung” vorgestellt. Diese zielt darauf ab, leerstehenden Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Sie wurde im vergangenen Jahr unter Einbeziehung von Fachgesprächen und weiteren Bundesressorts erarbeitet.

Die im Sommer 2024 veröffentlichten Zensusdaten, die den Stand 2022 abbilden, zeigen, dass vor allem in strukturschwachen, und hier insbesondere in ländlichen Regionen, Leerstand besteht. Dieser stellt Kommunen und Gemeinden vor große Herausforderungen. Durch gezielte Förderung und Schaffung von Anreizen für Unternehmen und Privatpersonen unterstützt der Bund Kommunen und Gemeinden dabei, leerstehende Dorf- und Stadtkerne wieder zu attraktiven Wohn- und Arbeitsorten umzugestalten. In der Handlungsstrategie werden verschiedene Maßnahmen der Innenentwicklung, der Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie des Wissenstransfers verknüpft. So tragen bspw. Programme wie die Städtebauförderung maßgeblich dazu bei, die Attraktivität von Städten und Gemeinden zu verbessern. Dies schafft auch für Gebäudeeigentümer wichtige Rahmenbedingungen für Investitionen in leerstehende oder ungenutzte Gebäude. Zukünftig sollten durch eine gezielte Kombination von Städtebauförderung und sozialer Wohnraumförderung im Rahmen der Leerstandsaktivierung Synergien zwischen der Beseitigung städtebaulicher Missstände und der Versorgung der Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung noch stärker genutzt werden.

Die im Rahmen der Strategie entwickelte Webseite “Potenzial Leerstand” (www.region-gestalten.bund.de/potenzial-leerstand), stellt für verschiedene Nutzergruppen anschauliche und vielfältige Informationen zu rechtlichen und finanziellen Instrumenten, guten Beispielen sowie Initiativen beim Abbau von Wohnungsleerstand bereit.

Im Rahmen des Kommunaldialogs “Wohnen in ländlichen Räumen” diskutieren zudem Teilnehmende aus Ländern, Kommunen und Verbänden, wie die Wohn- und Lebenssituation in ländlichen Regionen weiter verbessert werden kann. Neben den Maßnahmen der “Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung” wurden Themen der Städtebauförderung und der Fachkräftegewinnung angesprochen.

GdW: Wohnungsleerstand: Handlungsstrategie des Bundesbauministeriums muss nachgebessert werden

Das Bundesbauministerium hat eine „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung“ im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt, dass der Bund sich dem Thema Wohnungsleerstand grundsätzlich verstärkt annehmen will. Die Inhalte der vorgelegten Strategie sind aber angesichts der Dimension der Leerstandsproblematik gerade in den ostdeutschen Bundesländern nicht ausreichend.

„Aktuell kann die vorgelegte Handlungsstrategie leider nur als enttäuschend bezeichnet werden. Angesichts der genannten Missstände muss die Strategie nachgebessert werden. Und zwar künftig in enger Zusammenarbeit mit den sozial orientierten Wohnungsunternehmen, die vor Ort die Hauptbetroffenen sind und die Probleme sowie notwendige Lösungen am besten kennen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Zu begrüßen ist zunächst, dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren für eine Entlastung insbesondere der ostdeutschen Wohnungsunternehmen mit hohen Wohnungsleerständen gesorgt hat, die zusätzlich mit Altschulden aus der DDR-Zeit zu kämpfen hatten. Hier wurde im Rahmen des Altschuldenhilfe-Gesetzes und der Städtebauförderung sowie durch die in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossene Entlastung von 340 Millionen Euro jährlich ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation dieser Unternehmen geleistet. Allerdings hat bislang lediglich Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden kommunalen Entschuldungsfonds aufgelegt. Hier müssen nun auch die anderen ostdeutschen Länder nachziehen.

„Die wirtschaftliche Situation vieler ostdeutscher Wohnungsunternehmen bleibt gerade in Abwanderungsregionen angesichts allseits steigender Kosten und Anforderungen sehr schwierig und macht viel stärkere Unterstützung von Seiten des Bundes und der Länder unabdingbar“, sagt Gedaschko. Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland haben mit Leerständen bis zu 35 Prozent zu kämpfen statt der in der Handlungsstrategie erwähnten bis zu 20 Prozent. „Gerade vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung des Bundes an die ostdeutschen Länder, nach weiteren Möglichkeiten zur Entlastung besonders betroffener Wohnungsunternehmen zu suchen, viel zu schwach“, sagt Gedaschko. Eine direkte Aufforderung des Bundes an die Länder, dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen, ist notwendig.

Zudem reicht die Absicht des Bundes angesichts der riesigen Herausforderungen gerade in den Städten strukturschwacher Regionen nicht aus, die Städtebauförderung lediglich „auf hohem Niveau fortzuführen“, wie in der Handlungsstrategie vermerkt. „Die ostdeutschen Städte und ihre Bewohner dürfen nicht im Stich gelassen werden. Die Städtebauförderung muss, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, ansteigen“, sagt der GdW-Präsident.

Das Thema des notwendigen Abrisses von Wohnungsbeständen, die aufgrund von jahrelangem, abwanderungsbedingten Leerstand nicht mehr zukunftsfähig sind, wird in der Handlungsstrategie des Bauministeriums nur am Rande erwähnt. Anders als vielfach angenommen, ist Abriss oder Teilabriss für die Wohnungsunternehmen und Länder in Ostdeutschland weiterhin eine zentrale Herausforderung. Für die Unternehmen ist er mit hohen finanziellen Belastungen bei gleichzeitig geringen Mieteinnahmen verbunden, so dass die nicht auskömmliche Abrissförderung zwingend verbessert werden muss. Statt der aktuell hälftig von Bund und Ländern gewährleisteten Förderung von 110 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche muss dieser Betrag auf mindestens 140 Euro erhöht werden.

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Inflationsrate im Jahr 2024 bei +2,2 %

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,2 % gegenüber 2023 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate im Jahr 2024 damit deutlich geringer aus als in den drei vorangegangenen Jahren. Im Jahresdurchschnitt hatte sie 2023 bei +5,9 %, 2022 sogar bei +6,9 % und 2021 bei +3,1 % gelegen. Zuvor waren im Jahresdurchschnitt die 2 Prozent selten überschritten worden, zuletzt 2011 mit ebenfalls +2,2 %. Im Dezember 2024 lag die Inflationsrate − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – bei +2,6 %. Sie verstärkte sich damit zum Jahresende, nachdem die monatlichen Raten bereits im 4. Quartal 2024 stetig zugelegt hatten.

Zur Meldung

Baugenehmigungen für Wohnungen im November 2024: -13,0 % zum Vorjahresmonat

Im November 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 900 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 13,0 % oder 2 700 Baugenehmigungen weniger als im November 2023. Im Zeitraum von Januar bis November 2024 wurden 193 700 Wohnungen genehmigt. Das waren 18,9 % oder 45 200 weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im November 2024 insgesamt 14 200 Wohnungen genehmigt. Das waren 16,8 % oder 2 900 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis November 2024 wurden 158 000 Neubauwohnungen genehmigt und damit 21,8 % oder 44 100 weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 22,1 % (-9 900) auf 34 800 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 12,7 % (-1 700) auf 11 700. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 22,4 % (-29 300) auf 101 200 Wohnungen.

Aufruf – Bilder von aktuellen Neubauprojekten für den Jahresbericht

Für den Jahresbericht des VdW Bayern sind wir auch in diesem Jahr auf der Suche nach schönen Bilder von abgeschlossenen Baumaßnahmen der Verbandsmitglieder.

Falls Sie passende Projekte haben, senden Sie die Fotos per E-Mail oder Download-Link bis zum 28. Februar 2025 an tobias.straubinger@vdwbayern.de.

Bitte denken Sie dabei auch an eine kurze Information zu dem Projekt (Bauherr, Ort, Zahl der Wohnungen).

Bei Bildern von externen Fotografen sollten die Nutzungsrechte geklärt sein.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.