Neue GdW -Miet- und Nutzungsverträge 2024

Der Fachausschuss Recht des GdW hat die Miet- und Nutzungsverträge sowie die Hausordnung aktualisiert.

Die Aktualisierung wurde aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs zum 1.7.2024 erforderlich, in dessen Folge bei einem „Anschluss an das Breitbandkabelnetz” die Möglichkeit der Mitgebrauchsnutzung als gemeinschaftliche Anlage entfällt. Entsprechend mussten diese Passagen aus den Musterverträgen gestrichen werden.

Da durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs künftig keine Kosten für den Breitbandkabelanschluss über die Nebenkosten mehr abgerechnet werden können, müssen auch die Passagen “Grundgebühren für Breitbandanschluss” aus den Verträgen gestrichen werden.

Daneben wurde der Passus “Allgemeine Betriebskosten” dahingehend geändert, dass eine Aufzählung der “Allgemeinen Betriebskosten” künftig als separate Anlage zu den Verträgen ohne Unterschriften erfolgen kann. Die Aufzählung in den Verträgen selbst kann gestrichen und durch einen dynamischen Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie einen Verweis auf die den Verträgen neu beigefügte Anlage 1 ersetzt werden, die den Wortlaut der BetrKV wiedergibt. Diese Änderungen sind für die Verwender aufgrund der Eigenschaft als Mustervertrag nicht bindend.

Die neuen Miet- und Nutzungsverträge können über Haufe-Lexware bezogen werden.

Link Haufe:

Monopolisierung im Markt für wohnungswirtschaftliche ERP-Systeme: Externe Umfrage

Die auf die Wohnungswirtschaft spezialisierte Essener Unternehmensberatung Connekt wollte ihr Kunden- und Branchennetzwerk zum Stand ihrer Digitalisierungsstrategien befragen, welche IT-Tools in welchem Umfang genutzt werden und wo es Probleme gibt. Unmittelbar vor dem Beginn der Online-Umfrage platzte Ende Juni die Nachricht von der Übernahme der Haufe Real Estate AG durch den Marktführer Aareon und dessen kurz danach erfolgten Gesellschafterwechsel. Connekt reagierte schnell und ergänzte einige Fragen zu dieser gravierenden Marktentwicklung. „Eine für den Befragungszeitpunkt mitten in den Sommerferien enorme Beteiligung von 104 Teilnehmern spiegelt die Sorgen in der Branche wider, die durch die rasante Konsolidierung bei den größten Anbietern wohnungswirtschaftlicher ERP-Systeme entstanden ist“, kommentierte Connekt-Geschäftsführer Peter Wallner. So zeigten sich 77 % der Befragten „aktuell sehr besorgt“ wegen dieser Entwicklung. Diese Sorgen zeigen sich im Übrigen bei den Nutzern aller ERP-Systeme und bei allen Anbietern.

Insbesondere kleine und mittelgroße Wohnungsunternehmen bis 5.000 Wohnungen befürchteten eine nachteilige Entwicklung. Größere Unternehmen fühlen sich offenbar nicht so abhängig von den Software-Anbietern und verfügen über die personellen und fachlichen Ressourcen, auf problematisch empfundene Entwicklungen adäquat zu reagieren.

In vertiefenden Interviews wurde dann auch die allgemeine Entwicklung im ERP-Markt von den Wohnungsunternehmen kritisch betrachtet. „Wird die Leistung durch eine vergrößerte Monopolstellung besser?“, fragten sich viele Interviewpartner. Viele spürten die Veränderungen und empfanden, dass die Servicequalität seit Jahren schwächer wird.

41% aller Befragten denken deshalb über einen Wechsel des ERP-Systems bzw. von dessen Anbieter nach. Davon wiederum hat bereits knapp jeder zweite (44 %) einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Fazit:
Sehr viele Wohnungsunternehmen werden von dieser Entwicklung in einer Phase kalt erwischt, wo sie sich vor allem mit vollständig digitalisierten Prozessen und einer vollintegrierten IT-Landschaft mit hoher Nutzerfreundlichkeit beschäftigen wollen – so die weiteren Kernergebnisse der Umfrage. Stattdessen geht es nun um drohende Abhängigkeiten, die Zukunftsfähigkeit einzelner ERP-Systeme und die Preisentwicklung. Nur so ist auch die große Beteiligung aus unserem Kundenkreis zu erklären. Auch die Quote derjenigen, die nun einen Wechsel erwägen, zeigt die Brisanz und Dynamik dieses Themas: Connekt-Geschäftsführer Manfred Neuhöfer abschließend: „In den ERP-Markt kommt Bewegung. Das eröffnet auch Vertriebschancen. Unsere Beratungserfahrung zeigt allerdings, dass angesichts des Projektaufwands und der Belastung für die Beschäftigten der Anteil der Systemwechsler in einem einstelligen Prozentbereich verharrt. Vielleicht ändert sich das jetzt.“

Inflationsrate im Juli 2024 bei +2,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Juli 2024 bei +2,3 %. Im Juni 2024 hatte die Veränderungsrate +2,2 % betragen, nach +2,4 % im Mai 2024. „Vor allem die Preisrückgänge bei Energie dämpfen die Inflationsrate“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). „Demgegenüber beobachten wir weiterhin überdurchschnittliche Preiserhöhungen bei Dienstleistungen“, so Brand weiter. Gegenüber dem Vormonat Juni 2024 stiegen die Verbraucherpreise im Juli 2024 um 0,3 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 1,7 % gegenüber Juli 2023

Die Energieprodukte verbilligten sich im Juli 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,7 % (Juni 2024: -2,1 %). Binnen Jahresfrist gingen im Juli 2024 vor allem die Preise für Haushaltsenergie (-3,6 %) zurück. Die Kraftstoffe insgesamt verbilligten sich im selben Zeitraum um 0,4 %. Zudem konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-13,9 %) sowie für Strom (-6,2 %) und Erdgas (-3,3 %) profitieren. Dagegen waren einige Energieprodukte teurer als ein Jahr zuvor, insbesondere Fernwärme (+31,0 %) und leichtes Heizöl (+7,7 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 3,9 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Juli 2024 um 3,9 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit deutlich über der Gesamtteuerung. Bereits seit Mai 2024 hatte die Teuerung von Dienstleistungen bei +3,9 % gelegen. Von Juli 2023 bis Juli 2024 erhöhten sich Preise vor allem für Versicherungen (+13,9 %, darunter Versicherungen für den Verkehr: +29,4 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+8,1 %) und für Gaststättendienstleistungen (+6,7 %). Merklich teurer waren unter anderem die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,9 %), Wasserversorgung und andere Dienstleistungen für die Wohnung (+4,7 %) sowie Sport-, Freizeit- und Erholungsdienstleistungen (+4,6 %). Bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen bleiben zudem die Nettokaltmieten, die Teuerungsrate lag hier bei +2,2 % und somit nur knapp unter der Inflationsrate. Nur wenige Dienstleistungen waren hingegen günstiger als im Vorjahresmonat, zum Beispiel internationale Flugtickets (-1,8 %) und Telekommunikationsdienstleistungen (-0,2 %).

Das Wohngeld steigt zum 1.1.2025

Das Wohngeld wird alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2025 fällig. Für die voraussichtlich rund 1,9 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt es um durchschnittlich 15 Prozent. Das sind etwa 30 Euro mehr Wohngeld pro Monat.

Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung für die Wohngelderhöhung im (schriftlichen) Umlaufverfahren beschlossen. Damit die Erhöhung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Weitere Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Neues Zuschussangebot ab 27.08.2024

Am 27.08.2024 startet die Antragstellung für die vorgenannten Zuschussförderungen. Wie in unserer KfW-Information für Multiplikatoren vom 16.02.2024 avisiert, stellen wir Ihnen nun die entsprechenden Merkblätter zur Verfügung. Diese sind ab sofort im KfW-Partnerportal und auf den Produktseiten der KfW abrufbar.

Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) kann seit Kurzem erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung “BEG-Nichtwohngebäude – Heizungsförderung” auszuwählen.

Für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) ist im Online-Prüftool “BEG Wohngebäude – Heizungsförderung” auszuwählen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kfw.de/prueftool.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Produktseite:
– www.kfw.de/459
– www.kfw.de/522

Download KfW-Info

Forum der Wohnungsgenossenschaften 2024 am 17. Oktober

Genossenschaft schafft Mehrwert – Member Value und souveräne Dialoggestaltung im Fokus

Auf dem Forum WohneG 2024 möchten wir uns gemeinsam mit einem Begriff befassen, der seit einigen Jahren in der Genossenschaftsforschung die Runde macht: dem Member Value. Genossenschaften stellen eine Vielzahl von “Produkten” bereit – viel mehr als nur bezahlbaren Wohnraum.

Weiterhin werden wir uns im Rahmen des Forums erneut mit Fragen zu Klimaschutzmaßnahmen, Photovoltaik und Co. befassen. In den vergangenen Jahren hat sich die Tür für steuerunschädliche Gestaltung von Bewirtschaftungs- und Vermarktungsmodelle im Bereich der klimaneutralen Stromerzeugung immer weiter geöffnet. In einer Paneldiskussion möchten wir Modelle aus der Praxis der Wohnungsgenossenschaften in Bayern vorstellen, die heute schon funktionieren.

Neues tut sich nicht nur im Steuer- sondern auch im Genossenschaftsrecht. Die lang erwartete Novelle des Genossenschaftsgesetzes liegt im Referentenwurf vor und wird voraussichtlich sehr zeitnah umgesetzt werden.

Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link:

Link

Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 nimmt Bauen im Bestand in den Fokus

BMUV und UBA zeichnen zum dritten Mal nachhaltige Gebäude, Quartiere und Innovationen aus – Einreichungen ab sofort möglich

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) loben den Bundespreis UMWELT & BAUEN zum dritten Mal aus. Unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltministerin Steffi Lemke würdigt der Bundespreis UMWELT & BAUEN Projekte, welche die Werte der europäischen Initiative Neues Europäisches Bauhaus – Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion – ganzheitlich umsetzen. Ab sofort werden in vier Kategorien Vorbilder für das Bauen im Bestand gesucht. Die Ausschreibung richtet sich an Vordenker*innen aus den Bereichen Architektur, Fachplanung und Bauprodukte. Teilnahmeschluss ist der 18. November 2024. Die Preisverleihung findet am 7. April 2025 statt.

Im Fokus des Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 steht der Gebäudebestand. Weder die Treibhausgasemissionen noch die Inanspruchnahme von Ressourcen oder das Abfallaufkommen des Bausektors lassen sich mit nachhaltigem Neubau ausreichend reduzieren. Gesucht werden daher energetische Sanierungen, Modernisierungen Umbauten, Aufstockungen und Nachverdichtungen, welche ⁠ Klimaschutz ⁠ und anpassung, Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und ⁠ Biodiversität ⁠ mit Suffizienzstrategien und sozialen Gesichtspunkten in Einklang bringen. „Ziel des Wettbewerbs ist insbesondere, die Vereinbarkeit von ⁠ Nachhaltigkeit ⁠- und Klimaschutzorientierung sowie der sozialen Dimension aufzuzeigen. Erfolgreicher Klimaschutz bedeutet auch, alle Teile der Bevölkerung mit einzuschließen. Mit dem Preis möchten wir Bau- und Umbauprojekte fördern, die soziale, ökologische und ökonomische Aspekte mitdenken“, sagt ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner. Preiswürdig sind vor allem Resultate, die sich auf andere Gebäude übertragen lassen und so zu einer Beschleunigung der Bauwende beitragen.

Die Preisträgerprojekte werden der Öffentlichkeit und den Medien auf einer Preisverleihung am 7. April 2025 im Bundesumweltministerium in Berlin vorgestellt. Sie werden zu Vorbildern für nachhaltiges Bauen und können politische Entscheidungen positiv beeinflussen. Auf der Website des Umweltbundesamts werden die ausgezeichneten Projekte detailliert präsentiert. Durch das UBA produzierte Videoportraits informieren die interessierte Öffentlichkeit.

Kategorien und Teilnahmebedingungen: Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 wird in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nicht-Wohngebäude“, „Quartier“ sowie „Sonderpreis für Bauprodukte, bautechnische oder digitale Innovationen” verliehen. Die Bauwerke müssen vorbildlich und in Deutschland bereits realisiert sein. Bei Quartieren genügt eine teilweise Realisierung. Die Innovationen des Sonderpreises müssen marktverfügbar sein. Projekte einreichen können alle Projektbeteiligten wie Bauträger, Architektur- und Planungsbüros, Hersteller oder Forschungseinrichtungen ab sofort bis zum 18. November 2024. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich.

Näheres zu den Teilnahmebedingungen, das Bewerbungsformular sowie die Preisträger der Vorjahre sind online zu finden unter: https://www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start .

Hintergrund:
Die aktuelle Sanierungsrate bei Immobilien in Deutschland genügt den Klimaschutzzielen nicht. Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 fördert durch die Auszeichnung von Best Practice-Beispielen innovative Technologien, eine fortschrittliche Architektursprache sowie die Wertschätzung der Bevölkerung für die Rohstoffe, die Historie, die Arbeitsleistung und die Baukultur, welche sich in Bestandsgebäuden manifestiert. Nach heutigen Effizienzanforderungen errichtete Neubauten machen nur einen kleinen Anteil des Gebäudebestandes aus und können dessen Energiebedarf daher kaum senken. Eine Intensivierung von Ersatzneubauten ist hinsichtlich der einhergehenden Inanspruchnahme von Ressourcen nicht zielführend. Das Erhalten und Weiterentwickeln des Bestands muss daher zum Standard werden.

Rückgang der Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern um 16,0 Prozent im ersten Halbjahr 2024

Vor dem Hintergrund des Preisanstiegs im Bausektor und höherer Zinsen für Baufinanzierungen werden weiterhin rückläufige Entwicklungen bei der Zahl der Wohnungsbaufreigaben registriert. Bewilligungen für Wohnungen in neuen Wohngebäuden nehmen mit einem Minus von 19,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ab. Bei durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohngebäuden geplanten Wohnungen ist ein leichter Anstieg von 2,5 Prozent registriert. Im Wohnneubau hat sich insbesondere das Genehmigungsvolumen für Einfamilienhäuser mit einem Minus von 23,8 Prozent reduziert. Insgesamt hat sich die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in den bayerischen Städten mit einer Abnahme um 24,5 Prozent deutlicher reduziert als in den Landkreisen mit 10,8 Prozent.

Schweinfurt. Nach Mitteilung der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik werden von Januar bis Juni 2024 in Bayern Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungen) für insgesamt 25 220 Wohnungen bewilligt. Die Zahl der Wohnungsbaufreigaben reduziert sich damit um 4 794 Wohnungen beziehungsweise 16,0 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2023.

Mit Blick auf die Baufreigaben für neue Wohngebäude getrennt nach der Anzahl der Wohnungen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Besonders deutlich verringert sich das Genehmigungsvolumen für neue Einfamilienhäuser. Von Januar bis Juni 2024 werden in Bayern für diese Gebäudeart 23,8 Prozent weniger Wohnungen bewilligt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Rückgang der Wohnungsbaufreigaben im Neubau beträgt bei Einfamilienhäusern rund ein Viertel und bei Mehrfamilienhäusern ca. ein Sechstel.

In den bayerischen Regierungsbezirken verringert sich das Genehmigungsvolumen unterschiedlich stark. Im Vergleich nimmt die Anzahl der Wohnungsfreigaben insgesamt in Unterfranken mit 11,2 Prozent und in Oberbayern mit 11,9 Prozent weniger deutlich ab als in anderen Regierungsbezirken. In Schwaben steigt sogar die Zahl der Baugenehmigungen um 3,5 Prozent bzw. 164 Wohnungen.

In Bezug auf die bayerischen Kreise zeigt sich folgendes Stadt-Land-Bild: In den kreisfreien Städten nehmen die Wohnungsbaugenehmigungen um 24,5 Prozent ab, während ein Rückgang des Genehmigungsvolumens in den Landkreisen von 10,8 Prozent ermittelt wird.

Zur Meldung

Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen.

Gegenüber dem Referentenentwurf wurden nur wenige Anpassungen am Gesetzeswortlaut vorgenommen.

Positiv ist weiterhin, dass es aufgrund des Regelungsvorschlages zu § 336 Abs. 2 Nr. 2a HGB-E dabei bleibt, dass nur große Genossenschaften, die zusätzlich kapitalmarktorientiert sind und mindestens 500 Mitarbeiter haben, von der Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach § 289b HGB-E betroffen sein sollen. Damit wären alle Mitgliedsgenossenschaften ausgenommen.

Bezüglich der Betroffenheit von kleinen und mittelgroßen kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen, die aufgrund der jeweiligen Landeshaushalts-, Landkreis-, Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen betroffen sind, wenn diese vorschreibt, dass diese Unternehmen größenunabhängig wie große Unternehmen zu bilanzieren und einen Lagebericht aufzustellen haben, wurden bisher keine Ausnahme im HGB aufgenommen.

Der GdW wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU für Erleichterungen im HGB einsetzen. Darüber hinaus laufen gemeinsam mit unseren Regionalverbänden entsprechende Initiativen auf den Landesebenen.

Mit der vdw aktuell 27/2024 hatten wir Sie darüber informiert, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung – Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen in den Bayerischen Landtag eingebracht wurde. Zum Artikel: Link

Das weitere Verfahren:

Der Regierungsentwurf wird im weiteren Verfahren zur weiteren Behandlung an den Bundesrat übermittelt und in den Bundestag eingebracht. Mit der Verabschiedung wird im 4. Quartal 2024 gerechnet.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.

Anlage 1: Regierungsentwurf CSRD
Anlage 2: BMJ CSRD-Umsetzung Informationspapier

Seminarhinweis: Hitzebeständige Grünanlagen am 18.09.2024 (online)

Trockenheit und Hitze stellen jeden noch so grünen Daumen vor große Herausforderungen. Die letzten Sommer zeigten, dass wir trotz der Intensivierung von Bewässerungsmaßnahmen kaum hinterherkommen. Verdorrte Pflanzen und Grünanlagen sind die Folge. Auch die kommenden Jahre versprechen hier keine Besserung. Langfristig müssen wir uns auf klimatische Veränderungen und deren Auswirkungen einstellen, um präventiv handeln zu können und uns so vor den Folgeschäden zu schützen.

Wo es in manchen Fällen lediglich an der richtigen Bewässerungssteuerung hapert, ist es an anderen Stellen schon zu spät. Wer bereits bei der Neubepflanzung einige wesentliche Aspekte beachtet und die richtige Wahl trifft, kann auch mit deutlich reduzierter (ganz ohne Pflege kommen wir leider nicht aus) zeit- und kostenintensiver Pflege eine lange Lebensdauer seiner Grünanlagen gewährleisten.

Inhalte:
  • Bodenfeuchteüberwachung und Bewässerungssteuerung
  • Stabilisation und differenzierte Pflanzenstärkung
  • Vitalisierende Maßnahmen und Revitalisierung vorhandener Grünanlagen
  • Neubegrünung mit trockenheitsverträglichen Pflanzen
  • Welche Pflanzen eignen sich für welchen Standort?
Lernziele
  • Sie können Maßnahmen für ein effizientes Bewässerungsmanagement ableiten
  • Ihnen sind Methoden der Pflanzenstärkung bekannt
  • Sie können nicht hitzeresistente Pflanzen und Grünanlagen in ihrem Bestand bestimmen und entsprechend effektive Maßnahmen zur Erhaltung des Bestandes einleiten.
  • Sie können zwischen der Notwendigkeit der Neubegrünung und Möglichkeiten der Revitalisierung unterscheiden.
  • Sie können langfristige Strategien zur Grünflächengestaltung ableiten
  • Sie können Neupflanzungen klimagerecht und zukunftweisend gestalten/planen
Zur Anmeldung