Bayerischer Städtetag: Kommunale Seniorenpolitik – Altwerden in der Stadt

„Kommunale Seniorenpolitik ist eine Herausforderung, birgt aber auch großes Potenzial. Der demografische Wandel hat weitreichende Konsequenzen für unser Zusammenleben und betrifft alle Städte und Gemeinden,“ sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Diesen Wandel begleitet der Bayerische Städtetag 2024 in Kempten mit einem Tagungspapier, das kommunale Praktiker erarbeitet haben. Das Papier eröffnet Diskussionsgrundlagen, zeigt Möglichkeiten und gibt mit Praxisbeispielen aus bayerischen Städten und Gemeinden Anregungen. Das Tagungspapier leistet eine Bestandsaufnahme, von welchen Entwicklungen die kommunale Seniorenpolitik geprägt ist und zeigt auf, wie eine altersgerechte Stadt aussehen kann.

Zum Bayerischen Städtetag 2024 am 26. und 27. Juni in Kempten kommen knapp 400 Delegierte und Gäste aus der Europa-, Bundes- und Landespolitik. Vertreten sind Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Stadtratsmitglieder aus den 313 Mitgliedstädten und Mitgliedgemeinden.

Das Tagungspapier „Kommunale Seniorenpolitik“ steht zum Herunterladen bereit.

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GdW-Europabüro: In eigener Sache

Die vergangene fünfjährige Legislaturperiode des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission von 2019-2024 stellt sicherlich die anspruchsvollste und schwierigste Periode in der Geschichte der Europäischen Union dar. Das ambitionierte Programm der Europäischen Union, mit dem Green Deal eine umfassende wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation einzuleiten, um die EU bis zum Jahre 2050 klimaneutral zu gestalten, wurde von Anfang an von geopolitischen, europäischen und nationalen Herausforderungen begleitet, nicht zuletzt überschattet von der Corona-Pandemie.

Mit dem Green Deal hat die Europäische Kommission in 2019 ein Kernstück der „Von-der-Leyen-Kommission“ vorgelegt und für den Immobiliensektor legislativ weitestgehend abgeschlossen.

Die Wohnungswirtschaft unterstützt die Klimatransformation der EU, aber die immensen finanziellen, gesellschaftlichen und sozialen Aufgaben können nicht allein durch den Staat, die Wirtschaft oder die Bürger bewältigt werden. Ohne ausreichende finanzielle Unterstützung der Wohnungsunternehmen und der Bürger wird es nicht gelingen, die großen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und strukturellen Herausforderungen zu meistern. Dies sind insbesondere die zunehmende Internationalisierung der Finanz- und Immobilienmärkte bei gleichzeitig verstärkter Regionalisierung der Wohnungsmärkte, die Digitalisierung, die Energiewende und der Klimawandel sowie die demographische Entwicklung bei steigender Wohnungsnachfrage in den Ballungszentren und Abwanderungsbewegungen im ländlichen Raum.

Immobilien sind von hohem gesellschaftlichem sowie gesamtwirtschaftlichem Wert und tragen in erheblichem Maß zur volkswirtschaftlichen Gesamtleistung bei.

Allerdings macht die Europäische Kommission in ihrer Gesetzgebung, insbesondere in der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) oder der Taxonomie, immer höhere Standards und kleinteiligere Vorgaben, die eigentlich der nationalen Ebene vorbehalten sein sollten.

Die finanziellen und baurechtlichen Rahmenbedingungen der Branche sind europaweit in den letzten Jahren insgesamt schwieriger geworden, z. B. durch den Anstieg der Bauzinsen, die immense Verteuerung der Baukosten, die Basel III Regelungen oder Energieeffizienzanforderungen an Gebäude. Der Punkt ist erreicht, an dem die Verschärfung der Wohnungskrise eine eindeutig europäische Dimension angenommen hat.

Europäische Politik muss darauf reagieren und stärker als bisher mit der Immobilienwirtschaft zusammenarbeiten, um auf die bestehenden und anstehenden Herausforderungen wirtschaftlich und gesellschaftlich tragfähige Antworten zu erarbeiten. Immobilien müssen den Anforderungen einer sich stetig verändernden Gesellschaft genügen sowie in ausreichendem Maß am Markt verfügbar sein, so dass die Funktionsfähigkeit des Marktes sichergestellt wird.
Darum fordern wir von der europäischen Politik, bei allen politischen Initiativen ihre ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berücksichtigen und die Bezahlbarkeit des Gutes Wohnen sowie die Wirtschaftlichkeit für die Wohnungsunternehmen zu erhalten. Es darf schlichtweg zu keinen weiteren Verschärfungen kommen. Die letzten fünf Jahre waren geprägt von einem großen Maß an Aktionismus und einer Vielzahl von delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission, die die Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten ausgehebelt haben. Auch hier fordern wir eine Rückkehr zu mehr demokratischen Prozessen, die eine Beteiligung am Gesetzgebungsprozess ermöglichen.

Die für die Legislaturperiode 2024 – 2029 wichtigen Themen und Forderungen der deutschen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft werden in unserem Positionspapier dargestellt.

Positionspapier

Wohnungsbestand wächst um 64.300 Wohnungen in Bayern zum Jahresende 2023

Nach den Ergebnissen der Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes zum Stichtag 31. Dezember 2023, die auf Basis des Zensus 2011 berechnet werden, gibt es in Bayern 6 734 014 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dies entspricht einem Zuwachs von 64 300 Wohnungen bzw. 1,0 Prozent gegenüber dem Bestand im letzten Jahr. Auf Regierungsbezirksebene liegt die niedrigste prozentuale Steigerungsrate mit 0,7 Prozent in Oberfranken. Die Oberpfalz weist mit 1,3 Prozent die höchste relative Veränderung auf.

Zum Ende des Jahres 2023 befinden sich, gemessen am Bevölkerungsstand zum 30. Juni 2023, bayernweit 50,3 Wohnungen pro 100 Einwohnern im Bestand. In den kreisfreien Städten liegt die rechnerische Wohnungsversorgung mit 55,4 Wohnungen pro 100 Einwohnern auf einem höheren Niveau als in den bayerischen Landkreisen mit 48,2 Wohnungen. Für die Regierungsbezirke Niederbayern und Schwaben sind entsprechend mit 48,2 beziehungsweise 48,7 Wohnungen im bayernweiten Vergleich die Werte unterdurchschnittlich. Die Bestandsquoten aller anderen Regierungsbezirke bewegen sich zwischen 50,4 Wohnungen pro 100 Einwohnern für Oberbayern und 52,4 für Oberfranken und befinden sich damit oberhalb des Durchschnitts.

Während die insgesamt zur Verfügung stehende Wohnfläche im Jahresvergleich 2022/2023 um 1,0 Prozent auf rund 659 Millionen Quadratmeter wächst, wächst auch die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner im gleichen Zeitraum um 0,3 Prozentpunkte auf 49,2 Quadratmeter. Die Regierungsbezirke Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben verzeichnen Ende 2023 jeweils eine Wohnflächenquote zwischen 46,5 und 48,4 Quadratmeter je Einwohner. Niederbayern verbucht mit 53,5 Quadratmeter pro Einwohner den höchsten Wert aller Regierungsbezirke.

Im bayerischen Wohnungsbestand befinden sich Ende 2023 nun 966 226 Wohnungen mit einem oder zwei Räumen. Dabei handelt es sich um einen Anteil von 14,3 Prozent an allen Wohnungen und einen Anstieg um 19 467 Wohnungen beziehungsweise um 2,0 Prozent gegenüber dem 31. Dezember 2022. Der prozentuale Zuwachs des Bestands an Wohnungen mit einem oder zwei Räumen ist damit deutlich höher als die Zunahme im Wohnungsbestand insgesamt um 1,0 Prozent.

Der Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen wird immer zum Jahresende durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt.

Die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes zum 31.12.2023 ist hier auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 berechnet. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 zur Gebäude- und Wohnungszählung am 25.6.24 gibt es eine neue Datenbasis. Damit werden dann auch die Ergebnisse der Fortschreibung für Wohngebäude und Wohnungsbestand revidiert.

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024: wbg Nürnberg GmbH ausgezeichnet

Die wbg Nürnberg GmbH ist mit dem renommierten DW-Zukunftspreis ausgezeichnet worden. “Zukunft gestalten: Ein neues Arbeitsumfeld unterstützt die Zufriedenheit der Mitarbeitenden”. Die wbg Nürnberg GmbH überzeugte die Jury mit einem ganzheitlichen Ansatz zur systematischen und bewussten Gestaltung eines modernen aktivitätsbezogenen Arbeitsumfelds. Die Basis hierfür bilden eine werteorientierte Unternehmensführung und ein innovatives Organisationsdesign, welches den Beschäftigten entsprechende Autonomie und Verantwortungsübernahme ermöglicht. Beim Gestaltungsprozess wurden die Mitarbeitenden mit einbezogen: So haben beispielsweise die Nachwuchsführungskräfte die ersten „Neuen Bürowelten“ als Projektarbeit verantwortet. Der seit gut zehn Jahren kontinuierlich und strukturiert umgesetzte Prozess sorgt für einen nachhaltigen Wandel und die Erreichung der gesetzten Ziele: die Bindung und Gewinnung von engagierten, produktiv und kreativ arbeitenden Mitarbeitenden, die Unterstützung der Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Der Geschäftsführer der wbg Nürnberg, Ralf Schekira, sagte anlässlich der Preisverleihung: „Wir freuen uns sehr, dass unser integraler und partizipativer Ansatz einerseits für das Unternehmen die Weichen für die Zukunft stellt, andererseits auch eine Wertschätzung durch den DW-Zukunftspreis erfährt. Dass wir diese bedeutende Auszeichnung schon zum zweiten Mal erhalten, macht uns ganz besonders stolz.“

“Bei der Zukunftsgestaltung für die Menschen in Deutschland ist die Wohnungswirtschaft schon immer federführend. Die wbg hat schon bei vielen Wettbewerben wie dem Deutschen Bauherrenpreis gezeigt, dass sie ein besonderes Unternehmen ist. Die Preisverleihung bestätigt jetzt, dass die wbg Nürnberg auch als Arbeitgeber top aufgestellt ist. Herzlichen Glückwunsch an die wbg Nürnberg zu dieser besonderen Auszeichnung, “, sagt Verbandsdirektor Hans Maier.

Das sind die weiteren ausgezeichneten Projekte:

Die Kraft des Miteinanders – radikaler Wandel in der Unternehmenskultur

Mit ihrem Change-Prozess hat sich die Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN eG neu erfunden. Frei nach dem Motto: „Tschüss autoritärer Führungsstil, hallo eigenverantwortliches Arbeiten“ hat sich die Belegschaft durch umfangreiche Coachings und Weiterbildungen neu aufgestellt: Im Rahmen eines Leitbildprozesses unter Beteiligung der Mitarbeitenden erfolgte eine gemeinschaftliche Verpflichtung zu einem starken Miteinander mit stets lösungsorientiertem Austausch. Die Jury lobte, dass Partizipation und Teamorientierung klar im Vordergrund stehen und so zu einem kompletten Kulturwandel im Unternehmen führen. Ergänzt durch moderne Arbeitsvoraussetzungen, einen großen Vertrauensvorschuss, den Fokus auf das Individuum, ein angenehmes Arbeitsklima und attraktive Bezahlung werden Mehrwerte für das Unternehmen und seine Mitarbeitenden geschaffen.

Mit Kompass und Highspeed eine Genossenschaft auf Erfolgskurs lenken

„Change in Highspeed“ hat sich die Wohnungsbaugenossenschaft KAIFU-NORDLAND eG aus Hamburg zur Aufgabe gemacht. Dieser Wandel hin zu einem zukunftsfähigen Unternehmen beeindruckte die Jury nicht nur durch Geschwindigkeit, sondern auch durch Konsequenz und Umfänglichkeit. Die Grundlage für die Weiterentwicklung bilden ein klares Zielbild sowie ein eigens erstellter Kompass als Richtungsweiser und Leitfaden der Zusammenarbeit und Führung. Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen erfolgte in sieben Fokusbereichen und beinhaltete unter anderem die vollständige Umstrukturierung der gesamten Organisation, ein innovatives Personalmanagement, den Umzug in ein neues Gebäude mit modernen Räumlichkeiten sowie die Implementierung neuer digitaler Tools. Das Urteil der Jury: „Damit wurde die Genossenschaft wortwörtlich ‚auf Erfolgskurs‘ gelenkt“.

Sonderpreis: Die Mitarbeitenden als wichtigste Unternehmensressource fördern

Wofür stehen die drei Buchstaben LEG? Die LEG Immobilien SE übersetzt sie für sich in „Lernen, Entwickeln, Gestalten“ und stärkt mit dieser Initiative die Autonomie und Entscheidungsbereitschaft ihrer wichtigsten Ressource: die Mitarbeitenden. Die Grundlage dafür bilden ein fundiertes und breit eingesetztes Wissensmanagement sowie ein zielgerichtetes Qualitätsmanagement, das von einer wertschätzenden Feedbackkultur geprägt ist. Das gesamte System ist ein fortlaufender Kreislauf, der sich immer wieder neu konstituiert und an die sich wandelnden Anforderungen anpasst. Für die Jury ist das Transaktionsmonitoring besonders hervorzuheben, das an konkrete Schlüsselkennzahlen, wie beispielsweise des Customer Satisfaction Index‘, gekoppelt ist. In regelmäßigen Feedbackgesprächen werden diese Kennzahlen diskutiert, was die Beziehung zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden stärkt. Dieses Engagement zur kontinuierlichen Weiterentwicklung honoriert die Jury mit einem Sonderpreis.

Auf Erfolgskurs: Mehrwerte schaffen im ganzen Team

Schirmherr Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. lobt: „In der Wohnungswirtschaft gilt es angesichts des Fachkräftemangels, nicht nur Talente zu finden, sondern auch zu halten. Ein erfolgreiches Unternehmen zeichnet sich nicht nur durch qualifiziertes Personal aus, sondern auch durch ein attraktives Arbeitsumfeld, moderne Arbeitsorganisationen und ein starkes Miteinander. Die Preisträger des DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024 zeigen beispielhaft, wie es gelingen kann, eine starke und harmonische Beziehung zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden aufzubauen und so das gesamte Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen“. Und auch Carsten Wiese, Head of Sales der Aareon Deutschland GmbH betont: „Für den Unternehmenserfolg spielen die Menschen in der Organisation eine zentrale Rolle. Wenn sie in ihren Teams motiviert und effektiv zusammenarbeiten profitieren alle: Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden und somit das gesamte Unternehmen“.

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft: Innovative Plattform für die gesamte Branche

Das Fachmagazin „DW Die Wohnungswirtschaft“ richtet jährlich den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft aus, um – mit wechselndem Schwerpunkt – herausragende Beispiele aus der Praxis der Wohnungswirtschaft zu ehren. Präsentiert wird der renommierte Branchenpreis von der Aareon AG. Die Schirmherrschaft liegt in den Händen von Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Die technische und organisatorische Betreuung übernimmt der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Unterstützt wird der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft außerdem vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Die Jury des DW-Zukunftspreises der Immobilienwirtschaft setzt sich aus namhaften Vertretern der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammen, den Juryvorsitz hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Josef Radermacher inne, unter anderem Mitglied im Club of Rome.

Bild: IT-Fachbereichsleiter Oliver Koepnick, Bereichsleiterin Personal und Zentrale Serviceleistungen Ruth Haring und wbg-Geschäftsführer Ralf Schekira (v.l.n.r.) bei der Preisverleihung. Foto: Sebastian Becher

Weitere Informationen über den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft sowie die Filme über die Siegerprojekte finden Sie unter:

Link

Wir machen! Die neue Kampagne für alle Mitglieder des VdW Bayern

Machen Sie mit bei der neuen Kampagne der Wohnungswirtschaft Bayern und zeigen Sie an Ihren Bauzäunen, was Sie wirklich machen: Bezahlbares Bauen und viel mehr.

Alle Wohnungsunternehmen können ab sofort wieder Bauzaunbanner mit den neuen Motiven und dem eigenen Logo machen lassen.

Auf www.WohWi-Services.de bestellen und zeigen, was Sie machen.

Hinweise zu Selbsterklärung nach EWPBG bzw. § 30 Abs. 5 StromPBG – Antwort auf GdW-Schreiben an Bundesminister Habeck

Mit Schreiben vom 28.05.2024 hat der Bundesverband GdW Herrn Bundesminister Dr. Robert Habeck angeschrieben und ihm die erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorgaben der Energiepreisbremsengesetze zu den jeweiligen Selbsterklärungen der Unternehmen geschildert.

In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Fristen zur Abgabe der Selbsterklärung vielfach auch bei einer gewährten Verlängerung der Frist nicht eingehalten werden können, da bis dahin Abrechnungsunterlagen zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung nicht vorliegen. Auch wurde deutlich gemacht, dass es unverständlich sei, dass der an die Mieterinnen und Mieter weiterzugebende Betrag im Rahmen der Ermittlungen des Entlastungsbetrages nicht herauszurechnen ist.

In seiner Antwort (Anlage) erläutert für den Minister sein Staatssekretär, Dr. Philipp Nimmermann, die Gründe, warum der von den Vermietern an die Mieter weitergegebene Betrag nicht herausgerechnet werden soll. Energieversorger sollen Kenntnis davon erhalten, dass es zulässig ist, für die angegebenen Netzentnahmestellen Entlastungen in entsprechender Höhe zu gewähren. Die von uns angeregte weitere Fristverlängerung über den 02.09.2024 hinaus wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dies dem engen, gesetzlich vorgegebenen Zeitkorsett in Bezug auf die nötigen Endabrechnungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern im Strombereich bzw. den Beauftragten im Gas- und Wärmebereich und den Energieversorgungsunternehmen zuwiderlaufen würde.

Aufgrund dieser unbefriedigenden Antwort hat der GdW zwischenzeitlich Kontakt mit der Prüfbehörde aufgenommen und auf die sich mit Umsetzung des Gesetzes ergebenen Schwierigkeiten hingewiesen, die nach wie vor bestehen. Von dort wurde Folgendes mitgeteilt (Anlage):

Die FAQ-Liste „Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG” wird u. a. in Ziff. 2.5. „Was ist bei Mietverhältnissen zu beachten?“ ergänzt. Es sollen insbesondere Hilfestellungen zum Ausfüllen der entsprechenden Formulare zu den Selbsterklärungen abgegeben werden. Die Ergänzungen sollen in der kommenden Woche veröffentlicht werden.

Unternehmen haben (noch bis zum 30.06.2024) die Möglichkeit, über das Antragsportal der Prüfbehörde eine Fristverlängerung für die Abgabe der finalen Selbsterklärung zu beantragen. Die Prüfbehörde gewährt bei Bewilligung ergänzend eine Fristverlängerung für die Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber nach § 22 Abs. 5 EWPBG bzw. § 30 Abs. 5 StromPBG (Mitteilungspflichten an den Übertragungsnetzbetreiber bis zum 30.06.2024).

Reicht die gewährte Fristverlängerung zur Abgabe einer Selbsterklärung nicht aus, so sind bei der Angabe der weitergegebenen Entlastungen auch Schätzungen zulässig. Die genauen Angaben haben dann nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen zu erfolgen.

Bei gewährten Fristverlängerungen sollten die Lieferanten bzw. Übertragungsnetzbetreiber informiert werden.

Weitere Informationen, insbesondere den Link auf den Antrag zur Verlängerung der Frist zur Abgabe der Selbsterklärung, finden Sie in dem ebenfalls als Anlage beigefügtem Schreiben der Prüfbehörde: Link

Sobald wir Kenntnis von der aktualisierten FAQ-Liste haben, werden wir Sie hierüber informieren und ggf. zusätzliche Erläuterungen geben, die über die Antworten hinausgehen.

Bis dahin wird empfohlen, von der Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch zu machen.

Anlage 1: GdW-Schreiben BMWK
Anlage 2: Antwort BMWK
Anlage 3: Schreiben Prüfbehörde

Aareon übernimmt Haufe-Lexware

Aareon und die Haufe Group haben einen Vertrag zur Übernahme der Haufe-Lexware Real Estate AG (HLRE) durch Aareon unterzeichnet. Darüber informierte Aareon am 13.06.2024 mit folgender Pressemitteilung.

Die HLRE, ein deutscher Anbieter spezialisiert auf Software für die Immobilienwirtschaft, insbesondere Verwaltungen, soll unter dem Dach von Aareon zukunftsfähig weiterentwickelt und auf ein nachhaltiges Fundament gestellt werden.

In den letzten Jahren hat die Haufe Group ihren strategischen Fokus als B2B-Anbieter von Content, Software und Weiterbildung für Corporate Services mit einer breiten, branchenübergreifenden Marktausrichtung erfolgreich gestärkt. Die hochspezialisierten Lösungen der HLRE hingegen adressieren mit Immobilienverwaltern und Wohnungsunternehmen sehr spezifische Kundengruppen in einem konzentrierten Marktsegment.

Birte Hackenjos, CEO der Haufe Group, erklärt: „Im Zuge der strategischen Ausrichtung der Haufe Group haben wir uns im engen Austausch mit der HLRE intensiv mit der Zukunft des Unternehmens befasst. Wir sind überzeugt, dass eine zukunftsorientierte Transformation der HLRE eine klare Ausrichtung und volles Commitment erfordert. Mit Aareon als neuer Muttergesellschaft bieten wir der HLRE wie auch ihren Kundinnen und Kunden eine langfristige Perspektive außerhalb der Haufe Group. Aareon ist der ideale Partner mit dessen Unterstützung die HLRE das volle Potenzial ihrer Lösungen entwickeln und weiter ausbauen kann.“

Aareon, Europas etablierter Anbieter von SaaS-Lösungen für die Immobilienwirtschaft, unterstützt die Branche mit seinem umfassenden Property Management System bei ihren vielfältigen Herausforderungen. Durch die Transaktion wird Aareon ihr Engagement im Segment der Immobilienverwaltung weiter stärken und Stabilität für alle Lösungen der HLRE sowie deren Kundinnen und Kunden gewährleisten.

Harry Thomsen, CEO von Aareon, betont: „Wir freuen uns, der HLRE eine neue Heimat zu bieten und gemeinsam eine erfolgreiche Zukunft zu gestalten. Die Übernahme verdeutlicht die wachsende strategische Bedeutung des Immobilienverwaltersegments für Aareon und ist gleichzeitig ein starkes Bekenntnis zur Immobilienbranche. Dabei geht die Transformation der HLRE zu einem SaaS-Anbieter Hand in Hand mit der Ausrichtung von Aareon und eröffnet der HLRE neue Wachstumschancen.“

Der Abschluss der Transaktion wird für den 30. Juni 2024 erwartet. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder: Bayern-Update – Modernisierungs- und Beschleunigungs­programm Bayern 2030

Am 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder vor dem Bayerischen Landtag eine Regierungserklärung zum Thema „Modernisierungs- und Beschleunigungs­programm Bayern 2030“ gehalten.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir machen ein umfassendes Bayern-Update: Heute startet das ‚Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030‘. Dazu gibt es über 50 Neuerungen und 100 Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Wir modernisieren unser Land, entschlacken alte Strukturen und beschleunigen das Staatswesen. Es geht um Digitalisierung, Energie, Fachkräfte und Mittelstand. Das ist ein großes Mosaikfenster in die Zukunft für mehr Freiheit und Eigenverantwortung. Denn: Auch Bayern muss gut durch die Zeiten der Krisen steuern. Wir stemmen uns zwar gegen die Wirtschaftskrise in Deutschland, doch auch wir können uns nicht dauerhaft von der gesamtdeutschen Entwicklung abkoppeln. Deshalb braucht es jetzt schnell Maßnahmen, um den Wohlstand zu sichern. Der Mittelstand ist die Zukunftsstrategie Bayerns. Dabei können wir nicht auf einen Regierungswechsel im Bund warten. Deshalb krempeln wir selbst die Ärmel hoch. Wir setzen auf Bayern-Pressing statt auf Ampel-Bashing.“

Söder sprach von “grundlegenden Richtungs- und Richtlinienentscheidungen”. Damit Bayern an der Spitze bleibe, brauche es in verschiedenen Bereichen weitreichende Veränderungen. Allein im Baurecht sollen rund 30 Vorgaben abgeschafft oder gelockert werden. Ziel sei es, den Wohnungsbau von unnötigen Vorgaben zu befreien und damit die Bautätigkeit anzukurbeln. Nach Söders Worten ist unter anderem die Genehmigungsfreiheit für den Dachgeschossausbau und für die Umwandlung von Büro- in Wohnraum geplant. Außerdem sollen die gesetzliche Kfz-Stellplatzpflicht und die Gartensatzungen abgeschafft, Abstandsflächen flexibilisiert und Kinderspiel- und Fahrradabstellplätzen sowie Freischankflächen bis 100 Quadratmeter genehmigungsfrei werden.

Ankündigung einer “kleinen Revolution” im Vergaberecht

Eine “kleine Revolution” werde es im Vergaberecht geben, kündigte Söder an. Im kommunalen Baubereich sollen die Obergrenzen für Direktaufträge auf 250.000 Euro und für die freihändige Vergabe auf eine Million Euro verzehnfacht werden. Die Staatsregierung verspricht sich davon schnellere und unkompliziertere Auftragsvergaben. Ehrenamtlich Tätige will Söder von Genehmigungspflichten für wiederholte Veranstaltungen und den Aufbau von Zelten und Tribünen sowie von den Kosten für Umzüge von Schützen-, Trachten-, Sport- und Brauchtumsvereinen befreien.

Statement VdW Bayern

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen begrüßt die geplante Vereinfachung des Baurechts ausdrücklich. Aktuell gibt es durch die hohen Baukosten, gestiegenen Bauzinsen und überzogenen Standards immer weniger Wohnraum je investiertem Euro“, sagt Verbandsdirektor Hans Maier. Die geplanten Maßnahmen wie genehmigungsfreie Dachausbauten und das Streichen der Stellplatzvorgaben sind ein wichtiger Schritt, um Bauvorhaben zu beschleunigen und Baukosten zu senken. Nach Angaben des Verbandes kann ein Tiefgargagenstellplatz bis zu 50.000 Euro kosten.

Für den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen hat das Thema Baukosten höchste Priorität. Dem Verband geht es darum, die Kostentreiber beim Wohnungsbau zu identifizieren und neue Wege zu gehen. Die Wohnungswirtschaft setzt vor allem auf Maßnahmen, die im Freistaat schnell umgesetzt werden können.

Seminarhinweis: “Heizungsgesetz – Neuerungen 2024, Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG, BAFA und KfW-Förderungen” am 26.06.2024

Vor dem Hintergrund der Neuerungen im GEG 2024 sowie dem Ziel der Wohnungswirtschaft, den Gebäudebestand klimaeffizient und nachhaltig zu sanieren, bietet der VdW Bayern eine Schulung zu aktuellen Fördermöglichkeiten und technischen Lösungsmöglichkeiten für Praktiker an.

Es werden die Förderprogramme der KfW und BAFA sowie die bayerischen Programme der Mietwohnraumförderung vorgestellt und die Frage beantwortet: Welche Heizungen sind noch möglich?

Folgende Themen sollen bei dem eintägigen Seminar behandelt werden:

  • Vorgaben zur Heiztechnik im GEG 2024
  • Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Energie:
  • Welche Heizungen und Hybridanlagen können zum Einsatz kommen?
  • Welche Übergangsregelungen gilt es zu beachten?
  • Fördermöglichkeiten mit der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
  • Effizienzhausstandards
  • KfW Förderungen
  • Energieeffizient Sanieren
  • BAFA-Förderung
  • Förderung von Einzelmaßnahmen

Weitere Themen im Exkurs:

  • Die Einkommensorientierte Förderung EOF
  • Das Bayerische Modernisierungsprogramm
  • Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zur Anmeldung

Wohnraumförderung für Beschäftigte der Pfege und Daseinsvorsorge

Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren, die Wohnraum für Beschäftigte der Daseinsvorsorge schaffen, z. B. im Gesundheits­-, Pfege-­ und Sicherheitsbereich, aber auch von Rettungsdiensten, Kitas und des öffentlichen Nahverkehrs.

In den Berufen der Daseinsvorsorge, insbesondere der Pflege, besteht erheblicher Personalmangel. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum kann ein wichtiger Faktor sein, um die Attraktivität dieser Berufsfelder zu steigern.

Was wird gefördert?

Die Programme der Bayerischen Wohnraumförderung unterstützen den Bau und Erwerb von bezahlbarem Wohnraum für Pfegekräfte und andere Beschäftigte der Daseinsvorsorge mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für
Auszubildende insbesondere der Pfegeberufe.

Wenn Sie ein Vorhaben in einem Programm der „Wohnraumförderung für Beschäftigte der Pfege und Daseinsvorsorge“ realisieren wollen, dann wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle.

Einen ausführlichen Informationsflyer finden Sie hier:

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