Bundestag beschließt Änderungen des Lobbyregistergesetzes

Am 19.10.2023 hat der Deutsche Bundestag die von den Regierungsfraktionen angestrebten umfangreichen Änderungen des Lobbyregistergesetzes in der abgeänderten Fassung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 13.10.2023 beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Einbeziehung von Kontakten zu Ministerien ab Ebene der Referatsleiterinnen und
    Referatsleiter;
  • Angabe, auf welches oder welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die
    Interessenvertretung bezieht und Hochladen der zugehörigen Stellungnahmen
    und Gutachten der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die von
    grundsätzlicher Bedeutung für die Interessenvertretung sind;
  • Stärkung der Aussagekraft der Angaben über den für die Interessenvertretung
    eingesetzten finanziellen Aufwand
    – durch Harmonisierung mit dem EU-Transparenzregister,
    – durch Streichung der Option Finanzangaben zu verweigern,
    – durch Pflicht zur Angabe der Hauptfinanzierungsquellen,
    – Aufnahme von Mitgliedsbeiträgen in die verpflichtenden Finanzangaben.

Das Gesetz tritt am 01.03.2024 in Kraft.

Der GdW wird seine Handreiche rechtzeitig bis zum Inkrafttreten aktualisieren.

Ein ausführliches Rundschreiben des GdW finden Sie hier.

Download Rundschreiben

Seminarhinweis “Die Heizkostenabrechnung in der Praxis“ am 21.11. in München (hybrid) und am 22.11. in Nürnberg

An den Bedürfnissen der Praktiker der Wohnungswirtschaft orientiert, vermittelt dieses Seminar das gesamte Fachwissen, das für eine rechtlich sichere Abrechnung der Heizkosten nötig ist. Die Sachbearbeiter müssen in der Lage sein, die Abrechnung zu erläutern. Wir wollen auch darüber diskutieren, wie wir mit Einsprüchen gegen die Abrechnung umgehen. Die Kommunikation mit dem Mieter muss überzeugen, sonst drohen Prozesse, daher werden wir uns die umfangreiche Rechtsprechung anschauen. Der WEG-Verwalter muss bei der Gesamtjahresabrechnung und bei der Einzelabrechnung einige Besonderheiten beachten, auch diese werden im Seminar behandelt.

Natürlich wird die Reform der Heizkostenverordnung vom 1.12.2021 Thema sein.

Inhalte:
  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
  • Reform der Heizkostenverordnung
  • Duldungspflichten des Mieters bei der Ablesung und bei Funk
  • Pflicht zur Verbrauchserfassung
  • Grundkosten und Verbrauchskosten
  • Änderung von Verteilerschlüsseln
  • Abrechnung bei verbundenen Anlagen
  • Mieterwechsel innerhalb der Abrechnungsperiode
  • Was tun bei Geräteausfall? Schätzung?
  • Kürzungsrecht des Mieters
  • kurze Bemerkungen zu Einrohrheizungen
  • Ausnahmeregelungen
  • Bearbeitung der Einsprüche der Mieter
  • Anpassung der Heizkostenvorauszahlungen

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Anmeldung München
Anmeldung Nürnberg

Rahmenvereinbarung Serielles und modulares Bauen 2.0

Am 17.10.2023 erteilte der GdW 20 Bietern bzw. 25 Angeboten den Zuschlag. Damit kam die Rahmenvereinbarung aus der die abrufberechtigten Wohnungsunternehmen Wohnbauprojekte realisieren können, wirksam zu Stande (wir berichteten, vdw aktuell 37/2023). In einem siebenmonatigen, komplexen und kostenintensiven Verfahren wurden von einer fach-kundigen Jury unter Einbeziehung der Partner Bundesbauministerium und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer die 25 besten seriellen und modularen Konzepte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgewählt.

Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgte nach ökonomischen Kriterien, wie Angebots-preis, Skaleneffekte, Liefergebiet, Lieferkosten und gleichgewichtet nach Kriterien der Kategorie Qualität und Innovation. Hier wurden Punkte für städtebauliche und gestalterische Qualität, funktionale und technische Qualität sowie die ökologische Qualität vergeben. Die ökologische Qualität der Angebote ging mit einem Anteil von einem Drittel nun deutlich gewichtiger in die Bewertung ein. Damit orientieren sich die Angebote auch an künftigen Förderkulissen und Nachhaltigkeitsanforderungen.

Die Angebotsunterlagen und alle Informationen finden Sie im Netzwerk Wohnungswirtschaft des GdW: https://netzwerkwohnungswirtschaft.de/.
Dort gibt es unter dem Menüpunkt “Extranet” alle Informationen zum Seriellen und modularen Bauen.

Regionale Preise: Wo das Leben wie viel kostet

Was kostet das Leben in München, was kostet es im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt? Bisher gestaltete sich die Erhebung der Daten zu aufwendig. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) über drei Jahre lang daran gearbeitet, diese Forschungslücke zu schließen. Entstanden ist ein neuer Preisindex, der Wohn- und Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom, Gas und Lebensmittel für alle 400 Kreise und kreisfreien Städte transparent vergleicht. Die Datenerhebung erfolgte dabei weitgehend automatisiert.

Das Ergebnis: Genau im Bundesdurchschnitt liegen Braunschweig und der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz in Bayern (Indexwert: 100). Am teuersten ist das Leben in München (Indexwert: 125), im Landkreis München (117), in Frankfurt (116) und Stuttgart (115), am günstigsten ist es im sächsischen Vogtlandkreis (Indexwert: 90), im thüringischen Greiz (90,5) sowie in Görlitz (90,6). Die günstigste Region im Westen ist Pirmasens in Rheinland-Pfalz (90,7).

Wohnen macht den Unterschied
Vor allem die Wohnkosten machen den Unterschied: Hier gibt es zwischen den einzelnen Regionen die größten Abweichungen. Rechnet man sie heraus, reichen die Indexwerte von 98 (Landkreis Leer in Niedersachsen) bis 104 (Stuttgart). Der Vogtlandkreis zeigt diesen Effekt besonders deutlich: Wohnen ist hier 32 Prozent günstiger als im deutschen Durchschnitt, die sonstigen Kosten sind gerade einmal 0,3 Prozent geringer – insgesamt ist das Leben in keiner deutschen Region noch günstiger.

„Das Leben muss bezahlbar bleiben, egal wo in Deutschland“, sagt IW-Studienautor Christoph Schröder. „Der Staat übernimmt für Bedürftige die Wohnkosten, das entlastet an der richtigen Stelle und führt zu einer starken Regionalisierung der Transferleistungen.“ Hilfreich ist auch das Wohngeld, weil es die regionalen Kostenunterschiede passgenau berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Regionalpolitik noch Hausaufgaben machen muss: Da der Schuh vor allem bei den hohen Wohnkosten in den Großstädten drückt, wäre es hilfreich, die Nachfrage ins Umland umzuleiten, beispielsweise durch eine bessere Infrastruktur. Damit an den Orten, an denen Wohnungen fehlen, mehr und billiger gebaut wird, sollten Nachverdichtung, Neubau und die Baulandplanung einfacher werden – und dafür braucht es Erleichterungen, wenn es um Bürokratie und Bauvorschriften geht.

Zur Methodik: Für die Studie haben die Wissenschaftler im Jahr 2022 Preisdaten von diversen frei zugänglichen Internetseiten automatisiert erfasst, darunter Portale wie Rewe.de und Verivox.de. Die Daten wurden nach durchschnittlichem Verbrauch gewichtet – angelehnt an den Warenkorb des Statistischen Bundesamtes – und zu einem Regionalpreisindex zusammengefügt. Für die Wohnkosten haben die Forscher alle verfügbaren Angebotsmieten erhoben und sie mithilfe eines Modells auf Bestandsmieten umgerechnet, um so der Realität so nahe wie möglich zu kommen. Das Projekt wurde von Juli 2020 bis Mai 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Workshop Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau am 16.11.2023

Seit März 2023 liegt die VdW Bayern-Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau vor. Beauftragt vom Verband und vier Mitgliedsunternehmen. Die Bearbeitung lag beim TUM-Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion, Prof. Stefan Winter.

Die Planungshilfe erleichtert den Einstieg in das Planen und Bauen mit Holz, auch bei Aufstockungsvorhaben. Sie bietet Standardaufbauten für gängige Bauteile in Gebäuden der Gebäude-klasse drei bis fünf und soll als praxisnahe Grundlage für zukünftige Projekte der Wohnungswirtschaft Bayern dienen.

Im Mittelpunkt des Workshops steht die Handhabung der Planungshilfe, flankiert von Projektberichten aus der Wohnungswirtschaft. Der Nachmittag bietet Einblicke in die Fertigung und die Arbeitsabläufe eines Holzbau-Unternehmens. Die Gumpp & Maier GmbH in der Gemeinde Binswangen gehört zu den führenden Holzbau-Unternehmen Europas.

Die Veranstaltung, gemeinsam konzipiert mit den Mitgliedern des Fachausschuss Technik und dem Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion an der TU München, wird von Andreas F. Heipp, Vorsitzender des Fachausschusses, moderiert.

Informationen & Anmeldung

Noch mehr Stornierungen im Wohnungsbau – Geschäftsklima fällt auf Allzeittief

Im Wohnungsbau berichten immer mehr Unternehmen von stornierten Projekten. Im September zeigen sich 21,4% der Firmen betroffen, nach 20,7% im Vormonat. Das ist eines der Ergebnisse, die in einem aktuellen Artikel im ifo Schnelldienst beschrieben sind. „Viele Projekte sind wegen der höheren Zinsen und gestiegenen Baukosten nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar. Die Wohnungen, die heute nicht begonnen werden, werden uns in zwei Jahren auf dem Mietmarkt fehlen. Das ifo Geschäftsklima im Wohnungsbau notiert mittlerweile auf dem tiefsten Stand seit Beginn der Erhebung 1991, bei -54,8 Punkten“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

Auch die Klagen über einen Auftragsmangel in der Branche werden immer lauter, derzeit zeigen sich 46,6% der Firmen betroffen, nach 44,2% im August. „Das ist eine Verdreifachung innerhalb der letzten 12 Monate. Die Entwicklung ist dramatisch“, ergänzt Wohlrabe. Die Umfrage wurde noch vor dem Wohnungsbaugipfel Ende September durchgeführt. „Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigten Maßnahmen den Wohnungsbau beleben können. Die Rahmenbedingungen für den Neubau sind jedenfalls mehr als schwierig“, sagt Wohlrabe.

GdW-Europabrief: Revision der Grenzwerte für die Asbestexposition am Arbeitsplatz

Im Anschluss an die interinstitutionelle Vereinbarung über die Revision der Grenzwerte für die Asbestexposition am Arbeitsplatz Ende Juni 2023 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 3. Oktober 2023 mit 614 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen der Vereinbarung zugestimmt.

In den Vorschriften wird der Grenzwert für die berufsbedingte Asbestexposition ohne Übergangsfrist auf 0,01 Asbestfasern pro cm³ festgelegt, während er derzeit bei 0,1 liegt. Nach einer Übergangszeit von sechs Jahren müssen die Mitgliedstaaten eine modernere und genauere Technologie zum Nachweis von Fasern einsetzen, nämlich die Elektronenmikroskopie, und den Grenzwert auf 0,002 Asbestfasern pro cm³, ausgenommen dünne Fasern, oder 0,01 Asbestfasern pro cm³, einschließlich dünner Fasern, senken.

Die Vorschriften werden eine Liste von Möglichkeiten zur Vermeidung der Exposition sowie hohe Anforderungen an die Schulung der Arbeitnehmer enthalten.

Der Rat hat die neuen Vorschriften am 23. Oktober 2023 formell angenommen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Richtlinie 20 Tage später in Kraft.

Für die Umsetzung aller Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit. Eine Ausnahme bildet die Einführung der Elektronenmikroskopie als Messverfahren, für die eine Frist von sechs Jahren vorgesehen ist.

GdW-Europabrief

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im August 2023: +10,8 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2023 gegenüber Juli 2023 kalender- und saisonbereinigt um 10,8 % gestiegen. Das ist der zweite deutliche Anstieg in Folge: Im Juli hatte der Auftragseingang gegenüber dem Vormonat um 9,6 % zugenommen. Im Hochbau stieg der Auftragseingang um 1,8 %, im von Großaufträgen beeinflussten Tiefbau um 18,6 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2022 stieg der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang um 17,5 %. Dabei stieg der Auftragseingang im Hochbau um 0,9 %, im Tiefbau sogar um 34,5 %. Aufgrund der höheren Baupreise lag der nominale (nicht preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im August 2023 um 21,9 % über dem Vorjahresniveau.

In den ersten acht Monaten 2023 lagen die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe kalender- und preisbereinigt real um 7,6 % unter und nominal um 1,9 % über dem Vorjahreszeitraum.

Realer Umsatz nur leicht gestiegen

Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im August 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 % gestiegen. Der nominale Umsatz erhöhte sich aufgrund der gestiegenen Baupreise um 3,8 % auf 9,9 Milliarden Euro.

In den ersten acht Monaten 2023 sanken die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 4,0 % und stiegen nominal um 5,4 %.

Die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen erhöhte sich im August 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,2 %

Bundesrat billigt Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes

Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.

Vorgaben für die öffentliche Hand
Bund, Länder und Kommunen sollen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen.

Register für energieintensive Unternehmen
Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen.

Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Link zur Meldung

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes,

zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (GEG)

Nach Veröffentlichung des sog. Heizkostengesetztes (GEG) im Bundesgesetzblatt tritt dieses nunmehr zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Vorschriften über den hydraulischen Abgleich für Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, sowie Änderungen der Verordnung über Heizkostenabrechnungen treten zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

Der GdW hatte Sie über Inhalte der Novelle umfassend informiert und wird über Einzelheiten der Umsetzung bis Ende des Jahres eine Arbeitshilfe vorlegen, die auch mietrechtliche Aspekte beinhaltet.

Unabhängig der Arbeitshilfe werden wir Sie über mietrechtliche Aspekte informieren, insbesondere über die Umlegbarkeit der neu eingebauten Heizungsanlage nach Modernisierung.

Anlage Bundesgesetzblatt