Bayerische Reallöhne sinken im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 4,3 Prozent

Für die Verdiensterhebung ist das Berichtsjahr 2022 abgeschlossen. Alle Ergebnisse des Jahres 2022 wurden vom Basiszeitraum 1. Quartal 2022 = 100 auf den Basiszeitraum Jahr 2022 = 100 final umgestellt und neu berechnet. Das erfolgte im Zuge einer Revision. Der Nominallohnindex und der Reallohnindex sind damit auf der neuen Basis 2022 = 100 berechnet.

Nach den revidierten Ergebnissen steigen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern um durchschnittlich 2,5 Prozent. Im Vergleich zu den Ergebnissen auf der alten Basis 1. Quartal 2022 = 100, die im März 2023 veröffentlicht wurden, fällt der Anstieg um 0,9 Prozentpunkte schwächer aus. Die realen Verdienste der Beschäftigten im Freistaat sinken im Jahresdurchschnitt 2022 – auf der neuen Basis berechnet – um 4,3 Prozent. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 ist das der stärkste Reallohnverlust.

Auf der neuen Basis 2022 = 100 berechnet, steigen die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern im Jahr 2022 um durchschnittlich 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Somit fällt das Ergebnis der Nominallohnentwicklung nach der Revision um 0,9 Prozentpunkte schwächer aus.

Die von der Revision unberührten Verbraucherpreise legen im Jahresdurchschnitt 2022 mit 7,1 Prozent kräftig zu. Im Jahresdurchschnitt 2021 lag die Inflationsrate noch bei 3,2 Prozent.

Die realen, also preisbereinigten Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der Beschäftigten im Freistaat sinken im Jahr 2022 gegenüber 2021 im Durchschnitt um 4,3 Prozent. Der Rückgang fällt somit analog zur Entwicklung der Nominallöhne um 0,9 Prozentpunkte höher aus als anhand der vorläufigen Berechnungsgrundlage ermittelt. Der Rückgang der Reallöhne im Jahr 2022 ist der stärkste Reallohnverlust seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008.

VdW Bayern: Workshop Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau am 13. Juni 2023

wir laden Sie herzlich zu unserem Workshop VdW Bayern-Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau am Dienstag, 13. Juni 2023 nach Binswangen (LK Dilingen a.d. Donau) ein. Selbstverständlich können Sie sich auch online zuschalten. Die Zugangsdaten senden wir Ihnen einen Tag vor der Veranstaltung zu.

Seit März 2023 liegt die VdW Bayern-Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau vor. Beauftragt vom Verband und vier Mitgliedsunternehmen. Die Bearbeitung lag beim TUM-Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion, Prof. Stefan Winter.

Die Planungshilfe erleichtert den Einstieg in das Planen und Bauen mit Holz, auch bei Aufstockungsvorhaben. Sie bietet Standardaufbauten für gängige Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse drei bis fünf und soll als praxisnahe Grundlage für zukünftige Projekte der Wohnungswirtschaft Bayern dienen.

Im Mittelpunkt des Workshops steht die Handhabung der Planungshilfe, flankiert von Projektberichten aus der Wohnungswirtschaft. Der Nachmittag bietet Einblicke in die Fertigung und die Arbeitsabläufe eines Holzbau-Unternehmens. Die Gumpp & Maier GmbH in der Gemeinde Binswangen gehört zu den führenden Holzbau-Unternehmen Europas.

Die Veranstaltung, gemeinsam konzipiert mit den Mitgliedern des Fachausschuss Technik und dem Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion an der TU München, wird von Andreas F. Heipp, Vorsitzender des Fachausschusses, moderiert.

Hier geht es zur Anmeldung:

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Bundesbauministerium: Neubauförderung bis Ende des Jahres gesichert

Das Bundesbauministerium hat in diesem Jahr eine Neubauförderung gestartet, mit der sowohl das klimafreundliche Bauen als auch die Bildung von Wohneigentum gefördert wird. Dafür steht seit 1. März 2023 eine Summe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Da das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” gut angenommen wird, erfolgt jetzt mit Unterstützung des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums eine Aufstockung um 888 Millionen Euro.

Die Neubauförderung besteht aus zwei Programmen:

Mit dem Programm “Klimafreundlicher Neubau”, das zum 1. März 2023 gestartet ist, werden Neubauvorhaben gefördert, bei denen der CO2-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist, und die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.

Zum 1. Juni 2023 startet das Programm “Wohneigentumsförderung für Familien”, das Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei unterstützt, ein eigenes Haus zu bauen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge zu machen. Familien mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro (pro Kind plus 10.000 Euro) erhalten zinsverbilligte Kredite. Die Förderkonditionen werden in Kürze vorgestellt.

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Umwandlungsverbot für Mietwohnungen

Verordnung zur Einführung eines Umwandlungsverbots in Bayern tritt am 1. Juni in Kraft

Nachdem der Bayerische Ministerrat am 25. April 2023 die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau beschlossen hat, tritt diese nunmehr zum 1. Juni 2023 in Kraft. Damit macht Bayern von der Möglichkeit des Baulandmobilisierungsgesetzes Gebrauch, in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen (sogenanntes Umwandlungsverbot).

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, Kommunen zu bestimmen, in denen aufgrund eines angespannten Wohnungsmarktes die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung bedarf. Damit soll bezahlbarer Mietwohnraum erhalten und vor Umwandlungen besser geschützt werden. In einem vom Freistaat beauftragten Gutachten wurden bayernweit 50 Städte und Gemeinden ermittelt, die in die Gebietskulisse der Verordnung fallen. Die Genehmigungspflicht gilt künftig in diesen Kommunen für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen. Mietshäuser mit bis zu zehn Wohnungen sind jedoch von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Damit stärkt der Freistaat neben dem Mieterschutz gleichzeitig auch den Kleineigentümerschutz.

Anträge zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind ab dem 1. Juni an die Unteren Bauaufsichtsbehörden, also die Landratsämter, kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte zu stellen. Die Verordnung ist befristet bis zum 31.12.2025.

Bayern: Energie-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen startet

Betroffene Wohnungsunternehmen können ab 1. Juni Anträge bei der LfA Förderbank Bayern stellen

Wohnungsunternehmen bauen, bewirtschaften und verwalten Wohnungen und leisten damit einen wichtigen Beitrag, um für ausreichend Wohnraum im Freistaat zu sorgen. Damit sie auch in Zeiten gestiegener Energiepreise ihren Aufgaben nachkommen können, hat die Bayerische Staatsregierung das in Abstimmung mit den Ländern beschlossene Härtefallprogramm des Bundes umgesetzt. Ab 1. Juni 2023 können betroffene bayerische Wohnungsunternehmen, die in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, mit dem Wohnungsunternehmenskredit die Hilfen bei der LfA Förderbank Bayern beantragen. „Damit werden wir unserer Verantwortung für die Wohnungsunternehmen in Bayern gerecht und können im Bedarfsfall schnelle Unterstützung ermöglichen“, erklärt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.

Der Bund hat im Februar 2023 eine Härtefallregelung geschaffen, mit der Wohnungsunternehmen unterstützt werden sollen, die sich aufgrund der gestiegenen Energiekosten in temporären Finanzierungsschwierigkeiten befinden. In diesem Rahmen können Landesförderinstitute, in Bayern die LfA Förderbank Bayern, Betriebsmittelkredite an Wohnungsunternehmen ausreichen, bei denen der Bund 80 Prozent des Kreditrisikos der Landesförderinstitute übernimmt. Die Beantragung und Auszahlung der Wohnungsunternehmenskredite der LfA erfolgt über die Hausbanken. Die Hausbanken werden zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt. Die nicht vom Bund abgesicherten restlichen Kreditrisiken der LfA werden in die bereits bestehende globale Rückbürgschaft des Freistaats Bayern gegenüber der LfA einbezogen.
Der Kreditbetrag beträgt nach den Festlegungen des Bundes grundsätzlich mindestens 500.000 Euro und maximal 10 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe. Er ist begrenzt auf die temporäre Liquiditätslücke, die aufgrund der erhöhten Vorauszahlungen der Wohnungsunternehmen an die Versorger von Strom, Gas und Wärme und den geringeren Abschlagszahlungen der Mieterinnen und Mieter (Privatpersonen) zwischen dem 1. April 2022 und 31. Dezember 2023 entstanden ist oder entstehen wird. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre. Zur Absicherung der Kreditrisiken stehen Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,1 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Unter den Begriff Wohnungsunternehmen fallen privatwirtschaftliche, kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie kirchliche und sonstige gemeinnützige Wohnungsunternehmen. Der Wohnungsunternehmenskredit kann bis zum 1. November 2023 bei der LfA beantragt werden.

Hintergrund ist eine Härtefall-Regelung, die das Bundesbauministerium gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und in enger Abstimmung mit den Bundesländern aufgesetzt hat, mit der schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.

Link Bundesbauministerium
Link KfW

Destatis: 0,6 % mehr neue Wohnungen im Jahr 2022

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 295 300 Wohnungen gebaut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1 900 Wohnungen oder 0,6 % mehr als im Vorjahr. Damit stieg die Zahl fertiggestellter Wohnungen nach einem Rückgang im Jahr 2021 (293 400 Wohnungen) wieder leicht, nachdem die Zahl neuer Wohnungen in den Jahren 2011 bis 2020 stetig gestiegen war. Allerdings wurde das Niveau des Jahres 2020 (306 400 Wohnungen) im Jahr 2022 nicht erreicht. In den Zahlen sind sowohl die Baufertigstellungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, jährlich 400 000 neue Wohnungen in Deutschland zu schaffen.

Von den im Jahr 2022 fertiggestellten Wohnungen waren 258 800 Neubauwohnungen in Wohngebäuden. Das waren 1,0 % oder 2 400 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Auf Einfamilienhäuser entfielen davon 77 100 Wohnungen. Damit wurden 1,5 % oder 1 200 Einfamilienhäuser weniger fertiggestellt als im Vorjahr. Dagegen stieg die Zahl neuer Wohnungen in Zweifamilienhäusern stark um 14,1 % oder 2 800 auf 23 000. In Mehrfamilienhäusern wurden 150 200 Neubauwohnungen geschaffen und damit 1,5 % oder 2 200 mehr als im Vorjahr. In Wohnheimen fiel die Zahl fertiggestellter Wohnungen um 14,5 % oder 1 500 auf 8 600. In Nichtwohngebäuden entstanden 4 800 Wohnungen, das waren 9,8 % oder 500 weniger als im Jahr 2021.

Überhang von genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen weiter gestiegen

Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen fiel im Jahr 2022 mit 354 200 um 7,0 % gegenüber dem Vorjahr, war damit aber weiter deutlich höher als die Zahl der fertiggestellten Wohnungen. Dies führte zum Jahresende 2022 zu einem Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von 884 800 (+38 400 gegenüber 2021). Davon befanden sich bereits 462 900 Wohnungen im Bau (davon 240 100 „unter Dach“ beziehungsweise im Rohbau fertiggestellt). Der seit dem Jahr 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs setzte sich damit im Jahr 2022 etwas abgeschwächt fort (2021 lag der Zuwachs bei 67 000 Wohnungen). Der bisher höchste Bauüberhang war im Jahr 1995 mit 928 500 Wohnungen erreicht worden.

22 800 erloschene Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2022

Der verlangsamte Zuwachs des Bauüberhangs dürfte zum Teil an der gestiegenen Zahl erloschener Baugenehmigungen liegen, bei denen in der Regel die mehrjährige Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Diese fließen in die Berechnung nicht mehr ein und haben im Jahr 2022 mit 22 800 den höchsten Stand seit 2006 erreicht. Zugleich ist davon auszugehen, dass im Bauüberhang auch Bauvorhaben enthalten sind, deren Genehmigungen zwar noch nicht erloschen sind, die aber nicht mehr weiter verfolgt werden. Auf der anderen Seite zeigt der Anstieg der Baufertigstellungen auch, dass viele Bauherrinnen und Bauherren ihre Vorhaben trotz Lieferengpässen und Fachkräftemangel sowie deutlichen Preissteigerungen abschließen konnten. Allerdings hat sich der Abschluss teilweise verzögert. So hat sich im Wohnungsbau die durchschnittliche Abwicklungsdauer, also die Zeit von der Genehmigungserteilung bis zur Fertigstellung, seit der Störung globaler Lieferketten durch Ausbruch der Corona-Pandemie um etwa 2 Monate verlängert (von 20 Monaten im Jahr 2020 auf 22 Monate im Jahr 2022).

2,9 % weniger umbauter Raum bei Nichtwohngebäuden

Der zentrale Indikator für die Bauaktivität bei Nichtwohngebäuden ist der umbaute Raum. Bei den im Jahr 2022 fertiggestellten Nichtwohngebäuden verringerte sich der umbaute Raum gegenüber dem Jahr 2021 um 2,9 % auf 184,7 Millionen Kubikmeter. Besonders stark war der Rückgang des umbauten Raumes bei Handelsgebäuden mit -15,7 % und bei Fabrik- und Werkstattgebäuden mit -11,3 %.

Link zu DESTATIS

Aktuelle Informationen zur Implementierung der Sparordnung in die Satzung sowie zur Ausübung einer Kündigung durch die Genossenschaft

Mit diesem GdW-Rundschreiben erhalten Sie aktuelle Informationen zur Implementierung der Sparordnung in die Satzung sowie zur Ausübung einer Kündigung durch die Genossenschaft, sofern erfolglos versucht wurde, individuelle Zustimmungserklärungen einzuholen.

GdW-Rundschreiben
Anlage Musterkündigung

Erfolgreicher Abschluss der ersten Verhandlungsphase mit Telekom Deutschland – GdW legt erste Musterregelungen vor

Nach intensiven Verhandlungen mit der Telekom Deutschland konnte der GdW mit Unterstützung der Mitglieder des GdW-Fachausschusses Wohnungswirtschaft 4.0 sehr viele wohnungswirtschaftliche Positionen in Muster-Regelungen für eine künftige Glasfaserausstattung der Gebäude erfolgreich durchsetzen. Die Musterregelungen bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit, die von einzelnen Unternehmen nur schwer zu erzielen gewesen wären. Der GdW legt Ende Mai 2023 ein Erläuterungspapier/FAQ zu den vereinbarten Regelungen vor. Zudem wird kurzfristig die angekündigte fachliche Informationsveranstaltung für die Verbände durchgeführt.

Der ersten Verhandlungsphase schließt sich unmittelbar eine zweite zu technischen und wirtschaftlichen Kooperationsmöglichkeiten im Falle des Eigenausbaus von FTTH-Gebäudenetzen durch Mitgliedsunternehmen sowie zu Rahmenbedingungen für die Übereignung von FTTH-Gebäudenetzen auf Wohnungsunternehmen an. Alle Rahmenbedingungen sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend. Der GdW arbeitet daran, auch mit anderen Anbietern qualitativ und quantitativ vergleichbare Regelungen zu treffen.

Das vorliegende Positionspapier erläutert die zwischen GdW und Telekom bereits verhandelten Eckpunkte für einen vollständig durch die Telekom vorgenommenen Glasfaserausbau bei einem GdW-Mitgliedsunternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen. Es wird ergänzt durch einen Muster-Gestattungs- und Errichtungsvertrag, der beispielhafte Formulierungen für die Umsetzung der verhandelten Punkte enthält. Weitere Aspekte können in die individuellen Vertragsverhandlungen eingebracht werden. Zudem ermöglicht ein verhandelter Vermarktungsvertrag Wohnungsunternehmen die wirtschaftliche Teilhabe an der Vermarktung.

Die Musterregelungen bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit. Zu den Vorteilen zählen unter anderem:

  • Kostenfreier Glasfaseranschluss und Vollausbau der Gebäude mit vier Fasern pro Wohnung.
  • Ausbau anhand einer mit Wohnungsunternehmen abgestimmten technischen Leitlinie.
  • Kostenfreier Betrieb und Service, auf Wunsch über die Vertragslaufzeit hinaus.
  • Zusicherung der Telekom für eine Netznutzung durch Dritte.
  • Angebot einer Vermarktungskooperation an alle interessierten Mitgliedsunternehmen des GdW, die mehr als 100 (einhundert) Wohneinheiten im Bestand haben.

Der GdW wird Ende Mai 2023 als Hilfestellung bei der Entscheidung und vertraglichen Umsetzung eine Erläuterung/FAQ zu wesentlichen Regelungen der Musterverträge vorlegen. Der Fokus liegt insbesondere auf die aus Sicht des GdW erläuterungswürdigen Punkte, insbesondere Kompromisslösungen.

Die Musterregelungen dienen dazu, den Abschluss von Vereinbarungen zu erleichtern. Es wurden Ergebnisse erreicht, die von einzelnen Unternehmen nur schwer zu erzielen gewesen wären. Gleichwohl handelt es sich nur um ein Angebot, um auf ein belastbares Vertragswerk zurückgreifen zu können. Jedes Unternehmen hat selbstverständlich volle Vertragsautonomie. Der GdW arbeitet daran, auch mit anderen Anbietern qualitativ und quantitativ vergleichbare Regelungen zu treffen.

Gemeinsames Positionspapier

Neue Videobeiträge im Bildungsportal

Das Bildungsportal des VdW Bayern wird immer wieder um neue Lehrvideos erweitert, so dass wir mittlerweile 41 Videos zu aktuellen wohnungswirtschaftlichen Themen anbieten. Diese kommen aus den unterschiedlichsten Geschäftsbereichen des VdW Bayern und seiner Tochterunternehmen.

Bei den zuletzt eingestellten Videos geht es um folgende Themen:
– Bauprojekte Teil 3 – Ausschreibung, Angebotseinholung und Vergabe von Bauleistungen
– Alternative Versammlungsformen für Genossenschaften, Teil 1
– Alternative Versammlungsformen für Genossenschaften, Teil 2
– Alternative Versammlungsformen für Genossenschaften, Teil 3

Sie finden im Bildungsportal Videos zu folgenden Bereichen: Recht, Datenschutz, Digitalisierung und IT, Steuern, Wirtschaftsprüfung, Kommunikation, Wohnungswirtschaftliches Management und Personalentwicklung, VdW Bayern Assekuranz, VdW Bayern CAT.

Wer noch kein Abonnement unseres Mitglieder-Bildungsportals ist, kann sich gerne die attraktiven Konditionen auf unserer Website unter  www.vdwbayern.de/Veranstaltungen/Bildungsportal ansehen. Dort können Sie sich auch gleich online registrieren und das Abonnement abschließen. Das Seminarteam wird Ihnen dann das Passwort per E-Mail mitteilen. Haben Sie noch Fragen hierzu oder sind Sie neugierig geworden, dann rufen Sie uns gerne an unter 089/29 00 20 – 640. Übrigens werden halbjährlich immer wieder neue Videos aufgenommen, um das Angebot stets für Sie zu erweitern. Viel Freude mit unserem E-Learning-Programm.

Seminar am 13.06.2023 in München, Hybrid und am 14.06.2023 in Nürnberg, Präsenz mit dem Thema „Bauschäden und Baumängel an Bestandsimmobilien erkennen und beurteilen

Dieses Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter von Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die im Tagesgeschäft immer wieder mit Baumängeln, Bauschäden, aber auch mit Instandhaltungsstau konfrontiert sind.

Ein Bauschaden umfasst oft mehr als das äußerlich erkennbare Schadensbild. Erst mit Kenntnis seiner Ursachen sind daher eine umfassende Beurteilung und eine nachhaltige Beseitigung möglich.

Anhand von typischen Schadensbeispielen werden Sie vom Referenten Dipl.-Ing. (FH) Patrick Rüter, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, durch das Seminar geführt und erhalten Maßnahmen zur Sanierung und Kosten mit auf den Weg.

Inhalte:
Rechtsgrundlagen
Ausgewählte Schadensfälle
• Bauwerksabdichtungen
• Dächer
• Balkone und Korossionsschäden
• Risse
• Fenster
• Schäden an Fußböden
• Tiefgaragen und Parkdecks

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, kaufmännische und technische Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen sowie an Verwalter und Makler.

Zum Seminar