GdW: Bezahlbarer Wohnungsbau bricht um ein Drittel ein

Das Wohnungsbau-Jahr startet mit trüben Aussichten: Rund ein Drittel der geplanten neuen Wohnungen (32 Prozent) werden laut einer neuen Umfrage unter den sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland in den Jahren 2023 und 2024 nicht gebaut werden können. Nahezu zwei Drittel der Unternehmen geben unter anderem die nicht verlässliche (64 Prozent) und unzureichende (62 Prozent) Förderung der Bundesregierung als Ursache an. Von den ursprünglich geplanten 61.000 Wohnungen werden die Unternehmen im Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW also knapp 20.000 weniger errichten können.

Im sozialen Wohnungsbau sind die Aussichten ähnlich schlecht: Mehr als ein Fünftel der für 2023 und 2024 geplanten Sozialwohnungen (21 Prozent) werden die Wohnungsunternehmen nicht realisieren können. Statt 20.000 neuer Sozialwohnungen werden rund 4.200 weniger entstehen.

„Eine Verkettung von historisch schlechten Baubedingungen und eklatante Fehler der Regierung lassen den bezahlbaren Wohnungsbau aktuell dramatisch einbrechen. Und das angesichts einer zu erwartenden – und notwendigen – hohen Zuwanderung nach Deutschland. Die Regierung muss beim Wohnungsbau sofort um- und gegensteuern, um ein Drama für die Wohnungssuchenden abzuwenden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Vorstellung neuer Umfrageergebnisse seines Verbandes bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Dramatische Lage auch bei Modernisierungsvorhaben – Klimaziele in Gefahr

Eine ebenso dramatische Lage zeigt sich auch bei den eigentlich geplanten Modernisierungsvorhaben: Rund ein Fünftel der vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen (19 Prozent) werden die sozial orientierten Wohnungsunternehmen 2023 und 2024 nicht umsetzen können. Von den ursprünglich vorgesehenen rund 272.000 Wohneinheiten werden 53.000 weniger erneuert werden können. Von den verbleibenden etwa 219.000 Wohnungen wird wiederum bei einem Fünftel (19 Prozent) der Umfang der Maßnahmen bei der Modernisierung deutlich reduziert werden müssen. Das betrifft insbesondere die energetische Modernisierung: Von den ursprünglich geplanten 200.000 Wohnungen wird in diesem und im kommenden Jahr mehr als ein Fünftel (21 Prozent) weniger energetisch modernisiert werden können. 43.000 Wohnungen werden also wegen der schlechten Rahmenbedingungen nicht in einen klimagerechten Zustand gebracht werden können.

„Nicht nur die Wohnungsbauziele, sondern auch die Klimaziele werden zunehmend unerreichbar. Die Bundesregierung kann und muss die teils nicht selbst verschuldeten, teils aber eindeutig staatlich verursachten Fehlentwicklungen dringend mit handfesten Maßnahmen angehen“, sagt Gedaschko.

Förderchaos, gestiegene Materialkosten und Zinsen sind die Ursachen

Als Gründe für die stornierten Wohnungsbauprojekte nennen die Unternehmen die bereits erwähnte nicht verlässliche und unzureichende Förderpolitik der Bundesregierung. Mehr als drei Viertel der Wohnungsunternehmen (79 Prozent) nennen außerdem die gestiegenen Materialkosten und ebenfalls mehr als drei Viertel (76 Prozent) die gestiegenen Finanzierungszinsen. Darüber hinaus schlagen fehlende Bau- und Handwerkskapazitäten (42 Prozent), Materialengpässe (38 Prozent) und gestiegene Energiekosten (30 Prozent) zu Buche.
Bei den Modernisierungsvorhaben sind die gestiegenen Materialkosten nach Aussagen der Wohnungsunternehmen mit 84 Prozent der Hauptgrund für den erwarteten Einbruch. Neben den gestiegenen Finanzierungszinsen an zweiter Stelle (57 Prozent) geben die Unternehmen auf Platz drei die fehlenden Bau- und Handwerkskapazitäten (55 Prozent) als wesentliche Modernisierungsbremse an.

Vierte Stufe des Förderfiaskos zementiert Einbruch beim Wohnungsbau weiter

„Wir haben es seit rund zwei Jahren mit einer beispiellosen Baupreisexplosion zu tun. In der zweiten Jahreshälfte 2022 stagnierte der Anstieg zwar, aber auf einem extrem hohen Niveau“, sagt Gedaschko. So lag die Entwicklung der Baupreise in den vergangenen drei Quartalen 2022 relativ konstant bei einer Steigerung von rund 17 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Vorjahrsquartal. „Wenn Preise explodieren, kann logischerweise kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Die Aufgabe der Regierung wäre es, mit einem langfristigen Förderkonzept dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken und den bezahlbaren Wohnungsbau als soziale Frage unserer Zeit voranzubringen. Doch leider tut sie seit rund einem Jahr das Gegenteil“, sagt der GdW-Präsident.

Nach mehreren abrupten Förderstopps mit anschließenden deutlichen Verschärfungen der Förderbedingungen hat die Bundesregierung die Förderanforderungen im Neubau zum Jahresbeginn 2023 erneut ohne Vorankündigung verschärft. So wurden beim sogenannten QNG-Nachhaltigkeitssiegel des Bundes, das für eine Förderung zusätzlich zum Energieeffizienz-Standard EH40 erreicht werden muss, die maximalen CO2-Emissionen quasi über Nacht um 14 Prozent verschärft. Die erneut unangekündigte Änderung hat zur Folge, dass viele Bauwillige erneut ihre kompletten Planungen über den Haufen werfen und neu erstellen müssen – oder sie geben schlicht auf.

Das Geschäftsklima in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft lag infolge der toxischen Verkettung schlechter Bau- und Förderbedingungen Ende 2022 bei einem extrem schlechten Wert von
-6,3. Für ganz Deutschland rechnet die Wohnungswirtschaft mit einem Einbruch der Baufertigstellungszahlen insgesamt auf rund 280.000 Wohnungen für 2022, nur noch 242.000 für 2023 und lediglich 214.000 im Jahr 2024.

Verpasste Ziele – Sofortprogramm für bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau

„Mittelfristig werden bundesweit eher nur 200.000 statt 400.000 Wohnungen pro Jahr entstehen und deutlich weniger als geplant energetisch modernisiert werden können. Das ist Gift für das bezahlbare Wohnen, das Klima und den sozialen Frieden in Deutschland“, sagt Gedaschko. Um die Wohnungsbau- und Klimaziele nicht komplett abschreiben zu müssen, sollte die Regierung sofort das folgende Maßnahmenpaket umsetzen:

1. steuerliche Anreize: MwSt-Satz im sozialen Wohnungsbau auf 7 % senken
2. weitere Verschärfungen im Mietrecht nicht umsetzen, da nicht finanzierbar
3. auskömmliche & verlässliche Förderung, längere KfW-Zinskonditionen
4. Fördergrundsatz: je höher die Förderung, desto länger die vergünstigte Vermietung
5. verstärkte Akquise ausländischer Fachkräfte, Automatisierung & Robotisierung
6. zielgerichtete Rohstoffstrategie
7. zügige Wohngeldauszahlung, ideologiefreier & intelligenter Klimaschutz im Quartier
8. zügige Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität
9. stringente Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
10. Stopp der Grunderwerbsteuer-Spirale, nachhaltige Bodenpolitik einführen

GdW Arbeitshilfe 91 – Einsatz von digitalen Zugangssystemen in Mehrfamilienhäusern

Die Digitalisierung des Immobilienbestandes und der internen Arbeitsabläufe ist eine der herausfordernden Querschnittaufgaben der Branche, in der sowohl für Wohnungsunternehmen als auch Mietende enorme Chancen innewohnen.

Mit der GdW Arbeitshilfe 91 „Einsatz von digitalen Zugangssystemen in Mehrfamilienhäusern“ gibt es einen leicht zugänglichen und umsetzbaren Leitfaden für die Branche, in dem wir Erfahrungen mit digitalen Türzugangssystemen zusammenfassen, die sofort für neue und eigene Projekte anwendbar sind. Mittels einer klar strukturierten und leicht verständlichen Checkliste bieten wir Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, verschiedene Lösungen zu vergleichen und den für das eigene Unternehmen passenden Partner auf dem Weg zu einem schlüsselfreien Immobilienbestand auszuwählen.

Diese Arbeitshilfe ist zusammen mit der GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH, Sigmaringen, im Rahmen des vom BMWK geförderten ForeSight-Projektes entstanden.

Zur Arbeitshilfe: Download

 

Freistaat Bayern plant den Wohnbau-Booster

Der Freistaat Bayern reagiert auf die schwierigen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Mit breit angelegten Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene soll der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt gegengesteuert werden. In einer aktuellen Meldung bezieht sich das Bayerische Bauministerium unter anderem auch auf die Umfrage des VdW Bayern zum Ausblick auf das Jahr 2023. Gegenüber den ursprünglichen Plänen legen Verbandsmitglieder für die Jahre 2023 und 2024 rund 19% aller geplanten Neubauprojekte und über 27% aller geplanten Modernisierungen auf Eis, so ein Ergebnis der Befragung.

Der Freistaat antwortet nun mit einem Wohnbau-Booster Bayern. Unter anderem sollen mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extra-Förderung für den Wohnungsbau in Stadt- und Ortskernen zusätzliche Anreize für den Bau von Mietwohnungen geschaffen werden.

„Wir lassen die Menschen und die Baubranche nicht alleine und unterstützen weiterhin bestmöglich“, sagte Bauminister Christian Bernreiter nach der Sitzung des Ministerrats. „Das Zusammenspiel aus mehr Geld, mehr Flexibilität und gebündeltem Knowhow soll den Wohnungsbau ankurbeln. Die Maßnahmen sind zunächst auf zwei Jahre angelegt. Bei Bedarf steuern wir nach.“

Die Punkte des Wohnbau-Booster im Überblick:

1. Weiterentwicklung bayerischer Wohnraumförderprogramme:
Unter anderem Verdoppelung der objektabhängigen Darlehen von 25 auf durchschnittlich 50 Prozent im Mietwohnungsbau mit Zinssatz von 0,5 Prozent pro Jahr über gesamte Laufzeit; Erhöhung des allgemeinen Zuschusses von 500 auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter im Mietwohnungsbau sowie Extra-Förderung bei Bau von Mietwohnungen in Ortskernen; Anreize für längere Bindungszeiten von bis zu 55 Jahren; Verlängerung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bis 2030; für Kommunen Erhöhung des Zuschusses von Maßnahmen im Bestand von 30 auf 40 Prozent; Verlängerung der Belegungsbindungen auf 25 Jahre; Erhöhung des Zweiterwerbszuschusses von 30.000 auf bis zu 50.000 Euro und pro Kind von 5.000 auf 7.500 Euro in der Eigenwohnraumförderung.

2. Verbilligte Abgabe von Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht:
Verbilligte Abgabe von geeigneten staatlichen Grundstücken im Erbbaurecht an staatliche Wohnungsbaugesellschaften; Prüfung, ob und wie bei fehlendem Staatsbedarf die verbilligte Abgabe auch an Kommunen erfolgen kann, die sozialen Mietwohnungsbau betreiben; Erbbauzins bis zu null Prozent während gesamter Dauer der Sozialbindung.

3. Aufstockung des Kapitals der BayernHeim:
Erhöhung des Eigenkapitals von 500 Millionen Euro um 250 Millionen Euro für künftige Projekte in einem schwieriger werdenden Markt.

4. Stärkung der Innenentwicklung:
Kombination von Wohnraum- und Städtebauförderung zur Förderung von Sanierungen leerstehender Gebäude in Ortskernen.

5. Ausweitung der Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau:
Flexibleres Baurecht für mehr Spielräume von Planerinnen und Planern; Orientierung am Gedanken des Gebäudetyps E.

Gleichzeitig fordert die Bayerische Staatsregierung den Bund auf nachzuziehen und konsequente Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus ergreifen.

Die Meldung des Bayerischen Bauministeriums finden Sie hier.

Aus Sicht des VdW Bayern ist die Weiterentwicklung der bayerischen Wohnraumförderung ein ganz wichtiger Schritt, um die Förderprogramme wieder attraktiv zu machen. Die Rahmenbedingungen für den bezahlbaren Wohnraum müssen aber weiter verbessert werden. Hier sind Bund und Freistaat weiter gefordert.

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie zeitnah informieren.

Vorausberechnung: Bayerns Bevölkerung wächst bis zum Jahr 2041 um rund 714.000 Personen

Nach den im Bayerischen Landesamt für Statistik am 12.01.2023 von Innenminister Joachim Herrmann vorgestellten Ergebnissen der neuen regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung steigt die Einwohnerzahl Bayerns von 13,18 Millionen Personen Ende 2021 auf rund 13,89 Millionen im Jahr 2041 an. Das entspricht einem Wachstum der Bevölkerung des Freistaats um 714 000 Personen bzw. 5,4 Prozent.

Dieser Zuwachs ist vor allem auf die vorausberechneten Wanderungsgewinne in allen kreisfreien Städten und Landkreisen zurückzuführen. Die demographische Entwicklung zeigt sich dagegen regional unterschiedlich. Während sich für zahlreiche größere Städte und angrenzende Landkreise ein überdurchschnittliches Wachstum ergibt, sind in manchen ländlichen Gebieten – trotz Wanderungsplus – stagnierende oder rückläufige Bevölkerungszahlen erwartbar.

Zur Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik: Link

DESTATIS: Baugenehmigungen für Wohnungen im November 2022: -16,3 % gegenüber Vorjahresmonat

Im November 2022 wurde in Deutschland der Bau von 24.304 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 4.716 oder 16,3% Baugenehmigungen weniger als im November 2021. Von Januar bis November 2022 wurden damit insgesamt 321.757 Wohnungen genehmigt. Dies waren 5,7% oder 19.280 weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis November 2021: 341.037). In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Zur Meldung: Link

Save the date: 10. Forum Personal vom 24. bis zum 25.04.2023 in Stuttgart

Die bundesweite Tagung, die letztes Jahr coronabedingt leider ausfiel, findet diesmal in Stuttgart als zweitägige Präsenzveranstaltung statt. Sie richtet sich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Geschäftsführer und Vorstände. Hierzu laden Sie das EBZ, der AGV, VdW Südwest, der VdW Niedersachsen und Bremen, der VdW Rheinland-Westfalen, der VNW Hamburg, der vtw Thüringen und der VdW Bayern Ende April zu Ihrer Gemeinschaftsveranstaltung ganz herzlich nach Stuttgart ein. Der VdW Bayern würde sich sehr über eine rege Teilnahme der Personalverantwortlichen seiner Mitgliedsunternehmen freuen.

Die großen Themenblöcke werden die Rolle der Personalentwicklung in den Wohnungsunternehmen und in Krisenzeiten, der Fachkräftemangel, v.a. Azubi-Recruiting und Talentmanagement, sowie einen Ausblick in die Arbeitswelt 5.0 sein.

Das detaillierte Programm sowie die Anmeldemodalitäten beim EBZ werden Ihnen noch in einer der nächsten Ausgaben mitgeteilt.

Zusätzliches KfW-Webseminare “Die wohnwirtschaftliche Förderung” am 24. Januar 2023

Aufgrund der vielen Nachfragen nach Terminen noch im Januar bietet die KfW am 24.01.2023 von 14:00 – 15:30 Uhr ein zusätzliches Webseminar „Die wohnwirtschaftliche Förderung der KfW – BEG-Sanierung und Neubauförderung 2023“ an.

Bei Interesse können Sie oder interessierte Kolleginnen und Kollegen sich hier anmelden:
zur Anmeldung

Online-Seminar: Heizkosten senken durch optimierte Betriebsführung am 19. Januar

Die steigenden Energiekosten und Anforderungen an den Klimaschutz stellen Wohnungsunternehmen vor große Herausforderungen. Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Doch wie lassen sich die vorhandenen Einsparpotenziale heben? Welche Rolle spielt dabei das Nutzerverhalten?

Im Forschungsprojekt „BaltBest“ wurden in 100 Mehrfamilienhäusern über drei Jahre Messdaten erhoben und die gesamte Wärmekette vom Heizkessel bis hin zum Nutzerverhalten intensiv untersucht. Dabei zeigte sich, dass Wohnungsunternehmen bereits durch niedriginvestive Maßnahmen und eine Optimierung der Betriebsführung die Heizkosten um bis zu 15% verringern können. Die wichtigsten Maßnahmen werden in dem Seminar vorgestellt und erläutert.

Eine wichtige Rolle spielt dabei das Nutzerverhalten, die Kommunikation mit den Mietern und die Reaktion der Wohnungsunternehmen auf Mieterbeschwerden bzgl. der Heizungstemperaturen.

Nicht zuletzt ermöglicht eine optimierte Betriebsführung auch eine Abschätzung, welche Gebäude für eine Umstellung auf die Beheizung mit Wärmepumpen geeignet sind. Ein Aspekt, der in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen wird.

Inhalte:

  • Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch von Gebäuden
  • Möglichkeiten zur systematischen Erhebung und Speicherung von Verbrauchsdaten
  • Verfahren für die Diagnose des Anlagenbetriebes und Erkennen von Optimierungspotenzialen
  • Einfluss des Mieters auf den Energieverbrauch
  • Einsparpotenzial elektronischer Thermostatventile
  • “Readiness” der Gebäude für die Umstellung auf Wärmepumpen

Weitere Informationen und Anmeldungen:
Zum Seminar

In eigener Sache: VdW Bayern mit neuem Verfahren zur Einholung von Drittbestätigungen

Erleichterung durch Digitalisierung: Digitale Drittbestätigungen

Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie in der Prüfungsabwicklung informieren wir Sie, dass wir mit Hilfe der Plattform Circit zukünftig bei der Einholung von Drittbestätigungen auf sämtlichen Papiergebrauch verzichten werden. Unser Ziel ist es, den Arbeitsaufwand bei der Einholung von Drittbestätigungen auf Mandanten- und auf Prüferseite zu minimieren und dabei eine rechtskonforme Abwicklung sicherzustellen.

Vorteile digitaler Drittbestätigungen

Digitale Drittbestätigungen versprechen eine signifikante Zeitersparnis. Diese ist dabei für Sie als unsere Mandanten am deutlichsten. Nach dem erstmaligen Anlegen der Zeichnungsberechtigten (siehe dazu weiter unten unter Ablauf) müssen Sie nur noch die entsprechenden Anforderungen freigeben und digital unterschreiben. Dies geschieht in nur wenigen Minuten.

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren erfolgt das komplette Verfahren der Einholung von Drittbestätigungen für alle relevanten Prüfungen über Circit komplett softwaregestützt. Das heißt, alle relevanten Prüfungen sind im System von Circit erfasst, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, in welchem Prozessschritt das Verfahren sich gerade befindet. Sollte ein Prozessschritt noch ausstehen, informiert Circit hierüber.

Der Prozessablauf ist zudem so gestaltet, dass jeweils die aktuellen Vorlagen für die Drittbestätigungen (also z.B. Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) bereits im System hinterlegt sind. Auch hier ist also systemseitig eine Fehlerminimierung gewährleistet.

Der komplette Verzicht auf Papierunterlagen spart nicht nur Portokosten, sondern reduziert auch den CO2-Ausstoß des Anforderungsverfahrens. Der VdW Bayern nimmt sich Nachhaltigkeit zu Herzen und nutzt digitale Drittbestätigung als weitere Möglichkeit, dies in der Praxis umzusetzen.

Der größte Vorteil wird sich jedoch im Zeitverlauf durch einen einfachen roll forward ergeben. Das heißt, die Anforderungen sind im Folgejahr bereits bei Circit aktuell hinterlegt, sodass mit wenigen Anpassungen der Prozess dann erneut gestartet werden kann.

Ihnen, als unsere Prüfungsmandanten, entstehen aus der Nutzung von Circit keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten.

Vorgehen in Zukunft

Zur Sicherstellung einheitlicher Prozesse erfolgt die Umsetzung bzw. Nutzung der Plattform Circit ab sofort, das heißt bei allen in 2023 beginnenden Prüfungen.

Für den Fall, dass Sie die Drittbestätigungen für anstehende Prüfung in 2023 bereits postalisch an uns gesendet haben, werden wir diese in diesem Jahr noch händisch bearbeiten. So gestalten wir einen fließenden Übergang mit dem Ziel, bis 2024 einen vollständig digitalen Prozess zu erreichen.

Der Ablauf ist dabei (unter Berücksichtigung der berufsständischen Vorgaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) ganz einfach – siehe dazu auch das nachfolgende Ablaufschema:

  • Wir stimmen mit Ihnen die zu kontaktierenden Dritten (also z.B. Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) ab. Hierzu kommen wir rechtzeitig vor Prüfungsbeginn auf Sie zu. Gerne können Sie auch vorab auf Ihren zuständigen Wirtschaftsprüfer zukommen.
  • Im Anschluss übersenden Sie uns eine Aufstellung der Dritten mit Namen, E-Mailadresse und Postadresse. Senden Sie diese Aufstellung gerne Ihrem zuständigen Wirtschaftsprüfer zu und/oder an drittbestaetigungen@vdwbayern.de Dies muss nur erstmalig im Jahr 2023 geschehen. In den folgenden Jahren müssten Sie nur im Fall von Änderungen tätig werden.
  • Zudem benötigen wir die Angabe, wer bei Ihnen im Haus die Drittbestätigungen unterschreiben soll (Zeichnungsberechtige). Der oder die Zeichnungsberechtigte wird einen eigenen Account bei Circit bekommen.
    Hinweis: Die Drittbestätigungen können entsprechend Ihrer internen Unterschriftsregelung digital unterschrieben werden. Wichtig ist, dass dem Dritten die jeweilige Zeichnungsberechtigung bekannt ist.
  • Auf Basis Ihrer Aufstellung bereiten wir die Anforderungsschreiben auf der Plattform vor. Sobald diese zur Unterschrift bereitstehen, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Sie loggen sich daraufhin ein und unterschrieben digital die Drittbestätigungen (siehe dazu im Detail die als Anlage beigefügte Klickanleitung).
  • Nach unserer Durchsicht und Freigabe erhält auch der jeweilige Dritte eine Benachrichtigung per E-Mail über die Drittbestätigungsanforderung (Hinweis: der Dritte kann, muss aber nicht, registrierter Teilnehmer bei Circit sein).
  • Der Dritte kann optimalerweise direkt über die Plattform Circit antworten und die Drittbestätigung erteilen. Er kann aber auch per E-Mail oder herkömmlich per Post antworten. Die vom Dritten bereitgestellte Antwort wird dann sowohl für Sie als auch für die zuständigen Prüfer direkt in Circit einsehbar sein.

Weitere Schritte sind nicht notwendig. Es entfallen somit sämtliche Papierunterlagen, das Frankieren von Briefumschlägen und das händische Unterschreiben (in Circit können sogar mehrere Drittbestätigungen per Klick gleichzeitig unterschrieben werden). Falls eine zusätzliche Abstimmung mit dem Dritten erforderlich ist, wäre es auch möglich, diesen per Mail zu kontaktieren.

Noch einige Infos zur Plattform Circit

Circit wurde als Startup in 2017 in Irland gegründet und als High-Potential Startup (HPSU) staatlich gefördert. Es bietet eine Softwarelösung für Drittbestätigungen, PBC-Lösungen und Bankbestätigungen in Echtzeit an. Circit betreibt selbst keine Server. Die Daten werden vielmehr auf Rechenzentren von Microsoft verarbeitet. Der datenschutzrechtliche Status ist daher mit der Verwendung von Office 356 Produkten vergleichbar.

Die wichtigsten Merkmale der Plattform Circit finden Sie hier im Überblick:

Zur Sicherstellung der berufsständischen Vorgaben für Wirtschaftsprüfer und zur Gewährleistung hoher Anforderungen an den Daten- und Informationsschutz haben wir im Vorfeld ein strenges Auswahlverfahren verschiedener Softwareanbieter durchgeführt. Hierbei hat uns die Plattform Circit überzeugt, diese Vorgaben zu erfüllen und allen Beteiligten einen höchstmöglichen Komfort in der Prozessabwicklung zu ermöglichen.

Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Ihre Ansprechpartner speziell zu Fragen bei der Einholung digitaler Drittbestätigungen bzw. bei der Nutzung von Circit in unserem Haus sind: Nadine Zankl, Philipp Bernt und Robert Dobroschke.
Kontakt: drittbestaetigungen@vdwbayern.de

Wir freuen uns, mit der Einholung digitaler Drittbestätigungen einen weiteren Digitalisierungsschritt zu gehen und hoffen auch auf Ihre Begeisterung bei dieser digitalen Win-Win-Situation.

Ein ausführliches Schreiben zu den neuen digitalen Drittbestätigungen sowie eine Veranschaulichung des Registrierungsprozesses bei Ciricit finden Sie hier zum Download.

Artikel zum Download

Kabinett beschließt Neustart für die Digitalisierung der Energiewende und stellt Weichen für beschleunigten Smart-Meter-Rollout

Das Bundeskabinett hat am 11.01.2023 den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Mit dem Gesetz werden Digitalisierung und Smart-Meter-Rollout auf eine neue Stufe gehoben, um sie bestmöglich für die beschleunigte Energiewende einsetzen zu können. Smart Meter sind als digitale Infrastruktur entscheidende Voraussetzung für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung und ermöglichen auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Verbrauch. Damit zeitnah Rechtssicherheit für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts geschaffen wird, soll das Gesetz im Frühjahr 2023 in Kraft treten. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie hier:  Link