Gebäudeenergiegesetz GEG und geplante Förderung

Am 08.09.2023 hat der Bundestag das GEG in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 05.07.2023 beschlossen. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 29.09.2023 noch Einspruch erheben, was wir aber nicht erwarten.

Der Beschluss zum GEG enthält auch ein Förderkonzept, das der Bundestag trotz monatelanger Gegenwehr der Wohnungswirtschaft und der anderen immobilienwirtschaftlichen Verbände verabschiedet hat.

Das Förderkonzept sieht eine niedrige Obergrenze für die förderfähigen Kosten vor und stellt damit eine massive Verschlechterung der Förderung dar. Für Vermieter kommt dazu, dass höhere Zuschüsse ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zugutekommen sollen. Der GdW hat die letzten Wochen massiv für Interventionen genutzt und wird dies weiter tun. Vorsorglich wird empfohlen, Förderanträge für Wärmepumpen (BEG EM) möglichst bald beim BAFA zu stellen. Das aktuelle Förderniveau für Wärmepumpen wird u. E. in jedem Fall zurückgehen. Für andere Heizungsanlagen ist das im Einzelfall zu klären.

Im GEG selbst wurden eine Reihe Optionen für die Nutzung grüner Gase aufgenommen. Der GdW empfiehlt eine sehr gründliche Risikoprüfung vor Entscheidung für eine der neuen Optionen.

Mit dem GEG werden ergänzende Regelungen im Mietrecht geschaffen. Eine Information dazu wird nach Verabschiedung durch das Parlament erfolgen. Es ist nicht gelungen, die Streichung der Wärmepumpe aus den Ausnahmeregelungen des § 11 HeizkostenV rückgängig zu machen. Es entfällt die Möglichkeit zur Pauschalmiete bei Einsatz von Wärmepumpen. Dies gilt auch für bereits bestehende Fälle. Bis 30.09.2025 ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung vorzusehen. Neu und positiv ist die Aufnahme des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stromes in den Katalog der Betriebskosten bzw. seiner Kosten in die HeizkostenV. Dieses Rundschreiben gibt den aktuellen Stand der Dinge im August 2023 wieder.

Ein ausführliches Rundschreiben unseres Bundesverbands GdW finden Sie hier zum Herunterladen:

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Kommunale Wärmeplanung – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Der Gesetzentwurf wurde am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben. Darüber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Ende dieses Jahres soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf dabei nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ergänzend werden Änderungen des Baugesetzbuchs, die die Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Prüfbehörden für atypische Minderverbräuche nach Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz eingerichtet

Mit vdw aktuell 31/2023 haben wir Sie über die zum 02.08.2023 in Kraft getretene Änderung der Preisbremsen für Strom und Wärme informiert (GdW-Rundschreiben vom 15.08.2023). Für atypische Minderverbräuche gilt eine Antragspflicht bei der Prüfbehörde. Zum Zeitpunkt des GdW-Rundschreibens wurde diese noch nicht eingerichtet.

Zum 09.09.2023 wurden nunmehr die „atene KOM GmbH und PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ als Prüfbehörden nach § 2 Nr. 17 StromPBG bzw. § 2 Nr. 11 EWPBG für Strom- und Gaspreisbremsen festgelegt.

Anträge für Entlastungszahlungen für atypische Minderverbräuche von Strom und Gas gemäß §§ 12b StromPBG, 37a EWPBG können ab sofort online unter folgendem Link gestellt werden: https://pruefbehoerde.pwc.de/ .

Die Antragsfrist hierfür endet am 30.09.2023.

Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind alle Wohnungsunternehmen, bei denen der durch den zuständigen Messstellenbetreiber bzw. das Wärmeversorgungsunternehmen gemessene Verbrauch von Strom oder Gas – an allen Entnahmestellen zusammengerechnet – für das Kalenderjahr 2021 jeweils mindestens 40 % weniger als für den gleichen Zeitraum 2019 beträgt.

Gleiches gilt für die Unternehmen, deren bisher gewährte und voraussichtlich noch bis zum 31.12.2023 genehmigte Beihilfen insgesamt 2 Mio. EUR nicht übersteigen werden.

In die Berechnung fallen folgende Entlastungszahlungen:

a) Entlastungsbeträge nach dem Strompreisbremsegesetz,
b) Entlastungsbeträge nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz,
c) Entlastungsbeträge nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz,
d) Beihilfen nach der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 in der jeweils geltenden Fassung,
e) Billigkeitsleistungen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs (Energiekostendämpfungsprogramm) vom 12.07.2022 (BAnz AT 15.07.2022 B2) in der jeweils geltenden Fassung,
f) alle weiteren Maßnahmen, die durch Bund, Länder oder Kommunen oder aufgrund einer Regelung des Bundes, eines Landes oder einer Kommune zu dem in dieser Nummer genannten Zweck gewährt worden sind.

Auf die der Berechnung der individuellen Höchstgrenzen von anspruchsausschließenden Beihilfen nach § 9 StromPBG und § 18 EWPBG zugrunde liegenden Schemata, beigefügt im FAQ des BMWK vom 07.09.2023 S. 47ff., wird verwiesen.

Antragsstellung und Durchführung:
Nach erfolgreicher Registrierung bei dem oben aufgeführten Antragsportal kann mit der Antragsstellung für die ausgewählte Energieart begonnen werden.

Zu beachten ist dabei, dass die in §12b Abs. 3 StromPBG beziehungsweise § 37a Abs. 4 EWPBG aufgeführten Anlagen beigefügt werden müssen.
Im Falle einer Bewilligung des zusätzlichen Entlastungsbetrags wird die Auszahlung durch die Prüfungsbehörde direkt auf das angegebene Konto vorgenommen. Eine separate Antragstellung über die Hausbank bei der KfW ist nicht erforderlich.

Hinsichtlich weitergehender Fragen bezüglich der einzureichenden Unterlagen, dem Ablauf der Registrierung sowie der Antragsstellung und allen anderen weitergehenden Fragen zu den Ausgleichszahlungen für atypische Minderverbräuche wird auf die FAQ-Liste des BMWK vom 09.09.2023, Seiten 36 ff., verwiesen.

Das GdW-Rundschreiben und die FAQ-Liste finden Sie hier zum Download:

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Zusätzlicher GdW-Hinweis

Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 stabil bei 5,0 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 wurde am 08.09.2023 verkündet.

Die Verordnung legt die Höhe des Abgabesatzes der Künstlersozialabgabe fest. Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Selbständigen tragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr in der Künstlersozialabgabe-Verordnung festgelegt.

Inflationsrate im August 2023 bei +6,1 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im August 2023 bei +6,1 %. Im Juli 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,2 % gelegen. „Die Inflationsrate bleibt damit weiterhin auf einem hohen Niveau“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln und Energie liegen oberhalb der Gesamtteuerung und halten die Inflationsrate hoch. Im August machte sich noch einmal der Basiseffekt vom 9-Euro-Ticket aus dem Vorjahr bemerkbar, der sich erhöhend auf die Inflationsrate auswirkte und den preisdämpfenden Effekt des Deutschlandtickets überlagerte. Dieser Basiseffekt fällt ab dem nächsten Monat weg“. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im August 2023 gegenüber dem Vormonat Juli 2023 um 0,3 %.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 8,3 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im August 2023 um 8,3 % über dem Niveau des Vorjahresmonats (nach +5,7 % im Juli 2023). Vor allem Strom war im August 2023 mit +16,6 % deutlich teurer als ein Jahr zuvor. Von August 2022 bis August 2023 lagen die Preise für Kraftstoffe um 3,7 % und für Erdgas um 2,2 % höher als ein Jahr zuvor. Unterdurchschnittlich erhöhten sich auch die Preise für Fernwärme (+0,6 %). Zudem verbilligte sich neben den festen Brennstoffen (-6,1 %) vor allem leichtes Heizöl deutlich (-28,1 %).

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Die WEG-Buchhaltung im Überblick – auch für Neu- und Quereinsteiger geeignet am 4. Oktober 2023

Ständig wachsende Ansprüche der Eigentümer einerseits und die sich immer wieder ändernde Rechtsprechung andererseits erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung im Bereich der WEG-Verwaltung. Fundieren Sie mit diesem Crash-Kurs Ihr Wissen rund um die Buchhaltungsthemen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Besonderer Schwerpunkt wird in diesem Seminar auf die Jahresabrechnung gelegt.

Inhalte:

  • WEG – Buchhaltung im Überblick
  • Die wichtigsten Buchungen im Tagesgeschäft
  • Belegprüfung
  • Inhalt und Form der Abrechnung
  • Gesamtabrechnung
  • Einzelabrechnung, Abrechnungsspitze
  • Entwicklung der Rücklagen
  • Geldbestandsnachweis
  • Status

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zur Anmeldung

Stornierungswelle im Wohnungsbau markiert neuen Höchststand

Die Krise im deutschen Wohnungsbau spitzt sich weiter zu. Im August berichteten 20,7 Prozent der Firmen von abgesagten Projekten, nach 18,9 Prozent im Vormonat. Das geht aus den Umfragen des ifo Instituts hervor. „Die Stornierungen im Wohnungsbau türmen sich zu einem neuen Höchststand auf. Seit Beginn der Erhebung 1991 haben wir noch nichts Vergleichbares beobachtet. Die Verunsicherung im Markt ist riesig“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

„Infolge der rasant gestiegenen Baukosten und des wesentlich höheren Zinsniveaus sind viele Projekte, die Anfang 2022 noch rentabel waren, aktuell nicht mehr darstellbar. Auch das Zurückfahren der Förderung wegen der verschärften Energiesparvoraussetzungen belastet die Kalkulation der Bauherren“, erklärt Wohlrabe. Derweil geraten die Baufirmen zunehmend in Schieflage. Einige Betriebe verfügen zwar noch über gut gefüllte Auftragsbücher, allerdings melden bereits 44,2 Prozent der Teilnehmenden einen Auftragsmangel, nach 40,3 Prozent im Juli. Zur gleichen Zeit im Vorjahr lag der Anteil lediglich bei 13,8 Prozent. „Einigen Betrieben steht das Wasser bereits bis zum Hals. Aktuell melden 11,9 Prozent der Unternehmen im Wohnungsbau Finanzierungschwierigkeiten. Das ist der höchste Wert seit über 30 Jahren“, ergänzt Wohlrabe. Für das kommende halbe Jahr befürchten die Unternehmen mehrheitlich weitere Geschäftsrückgänge. Die Geschäftserwartungen notieren mit minus 60,1 Punkten auf einem außergewöhnlich schwachen Niveau.

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Fachtagung WohWi im Dialog: 9. bis 11. Oktober 2023

Wir laden Sie herzlich zu unserem Branchentreffen WohWi im Dialog vom 9. bis 11. Oktober 2023 nach Reit im Winkl ein:

Getagt wird im Veranstaltungszelt. Der Festsaal bietet die beste Gelegenheit zum Austausch mit den Partnern, zum Kaffeetrinken und in den Mittagspausen zum kleinen Imbiss.

Selbstverständlich können Sie die Vorträge und Diskussionen der drei Tage auch digital im Livestream verfolgen.

Nach dem Erfolg unserer Abendveranstaltung im vergangenen Jahr, trifft sich die Wohnungswirtschaft am Montag, 9. Oktober 2023 wieder auf der Stallenalm.
Begrüßen können wir in diesem Jahr Django Asül, der uns mit einem maßgeschneiderten Programm unterhält.

Um 17:00 Uhr starten die Busse an der Festhalle in Reit im Winkl. Die Rückfahrt ist gegen 22:30 Uhr geplant.

Informationen zum Programm und zur Abendveranstaltung sowie die Onlineanmeldung stehen Ihnen ab sofort unter folgenden Links zur Verfügung.

Informationen & Anmeldung

Erfolgreicher Abschluss einer Musterregelung über den Glasfaser-Vollausbau mit dem Kabelverband FRK

Nach über einjährigen Verhandlungen legen der GdW und der Kabelverband FRK eine Musterregelung über einen Vier-Faser-Vollausbau durch FRK-Mitgliedsunternehmen vor. Das Verhandlungsergebnis wurde von den Mitgliedern des GdW-Fachausschusses Wohnungswirtschaft 4.0 einstimmig befürwortet. Die in der Regelung durchgesetzten wohnungswirtschaftlichen Positionen gehen teilweise über den mit der Telekom vereinbarten Mindeststandard hinaus. Zeitgleich legt der GdW ein kurzes Erläuterungspapier zu der vereinbarten Regelung vor.

Der FRK wird seinen Mitgliedsunternehmen empfehlen, diese Musterregelung Wohnungsunternehmen anzubieten. GdW und FRK haben dazu am 09.09.2023 eine gemeinsamen Pressetext veröffentlicht. Verhandlungen des GdW über weitere Modelle, wie zum Beispiel die Nutzung von Glasfasernetzen der Wohnungsunternehmen durch FRK-Unternehmen, sind derzeit nicht vorgesehen. Aktuell laufen Verhandlungen des GdW mit weiteren Anbietern und deren Verbänden.

Alle Rahmenbedingungen des GdW sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend.

Download GdW-Schreiben
Download Erläuterungen
Download Mustervertrag
Download Pressemitteilung

Forum WohneG 2023 am 12. Oktober 2023 in Reit im Winkl

Bayerns Wohnungsgenossenschaften stehen in unruhigen Zeiten. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nimmt im Freistaat von Jahr zu Jahr weiter zu; gleichzeitig bricht der Wohnungsneubau ein.

Die bayerischen Wohn-eGs müssen im Jahr 2023 jedoch nicht nur die sich immer weiter verteuernden Baupreise, steigende Zinsen und bezahlbares Wohnen in Einklang bringen. Auch die Klimawende wirft neben gesteigerten Anforderungen an Wohngebäude auch Fragen zur Zukunft der genossenschaftlichen Identität, im Steuerrecht und in der Zusammenarbeit mit Kommunen auf.

Beim Forum WohneG 2023, dem Forum der bayerischen Wohnungsgenossenschaften, möchten wir am Donnerstag, 12. Oktober 2023 in Reit im Winkl und direkt im Anschluss an WohWi im Dialog erneut im Gespräch untereinander und mit Experten nach Antworten suchen, netzwerken, weiterdenken.

Unsere Themen beim Forum WohneG 2023
Wie umgehen mit Veränderungen? Antworten auf diese Frage bringt oft eine “Perspektive von außen” – Dr. Philipp Radlegger, Geschäftsführer der Wohnbau-Genossenschaft Bergland aus Zell am See, Österreich gibt beim Forum WohneG 2023 unter der Überschrift “Wohnungsgenossenschaften und Rahmenbedingungen des genossenschaftlichen Wohnens in Österreich” einen Einblick die wohnungsgenossenschaftlichen Themen und Lösungen des Nachbarlands.

In der anschließenden Podiumsdiskussion möchten wir das Brennglas insbesondere auf die Klimawende richten. Untereinander und mit Experten werden wir diskutieren, welche Auswirkungen dieses gesellschaftliche Megathema und die steigenden Kosten des klimaneutralen Wohnens auf die innere Verfasstheit und die Identität von Wohnungsgenossenschaften hat – aber auch, wo neue Geschäftsmodelle entstehen können.

Zur Klimawende gehört natürlich auch die Energiewende. Hier gehen wir der Frage nach, wie Wohnungsgenossenschaften sich aktiv in die Prozesse rund um die künftig für viele Kommunen verpflichtende Wärmeplanung einbringen und den Planungsprozess auch im eigenen Interesse mitgestalten können.

Gestalten können Wohn-eGs auch im Steuerrecht. Anhand von vier Praxisbeispielen und im Gespräch mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern richten wir den Fokus auf die Frage, wie steuerliche Hürden bei der nachhaltigen Energieerzeugung genommen werden können.

Egal, welche Ansätze man verfolgt: Ohne das richtige Personal kann keine Wohnungsgenossenschaft den aktuellen Anforderungen mehr gerecht werden. Daher wirft das Forum WohneG 2023 unter der Überschrift “Mitarbeiterwohnen bei Wohnungsgenossenschaften – Möglichkeiten und Perspektiven” auch einen Blick auf aktuelle Gestaltungsspielräume bei diesem interessanten Instrument der Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung.

Haben unsere Themen Ihr Interesse geweckt? Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie auch auf unserer Landingpage. Direkt anmelden können Sie sich hier: Anmeldung: Forum WohneG 2023.

Der VdW Bayern freut sich, Sie zu einem spannenden Austausch zu hochaktuellen wohnungsgenossenschaftlichen Themen in Reit im Winkl oder im Livestream beim Forum WohneG 2023 begrüßen zu können.