Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024

Mit seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland informiert das BSI jährlich über die Bedrohungslage im Cyberraum. Im Bericht für das Jahr 2024 kommt die Cybersicherheitsbehörde des Bundes zur Einschätzung: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland war und ist besorgniserregend.

Bahnbrechende technische Entwicklungen spielen bösartigen Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Cyberkriminelle professionalisieren ihre Arbeitsweise. Sie sind technisch auf dem neusten Stand und agieren aggressiv. Längst haben sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. In Kooperation mit internationalen Partnern sind bereits Erfolge bei der Eindämmung von Schadprogrammen erzielt worden. Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024 des BSI zeigt Gefahren auf, verdeutlicht aber auch, dass das BSI intensiv daran arbeitet, die Cyberresilienz zu stärken.

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Seminarhinweis: Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern: Status Quo, Erfahrungen, Möglichkeiten am 19. November

Im Gebäudebereich spielen Wärmepumpen eine entscheidende Rolle, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Denn noch immer werden rund 80 Prozent der 24 Millionen installierten Wärmeerzeuger fossil mit Gas, Öl oder Kohle beheizt. In Ein- und Zweifamilienhäusern übernehmen Wärmepumpen zunehmend sowohl im Bestand als auch in Neubauten die Wärmeversorgung anstelle fossil betriebener Heizungsanlagen. Anders sieht es bei Mehrfamilienhäusern aus: Hier sind die Potenziale für den Einsatz von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern enorm und müssen verstärkt gehoben werden.

Es ist eine der großen Herausforderungen, grundlegende Empfehlungen und Standards für den Einsatz von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern zu definieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand gibt es jahrelange Erfahrungen, viel Know-how und erprobte Einbaukonzepte. In Mehrfamilienhäusern sind die Herausforderungen immens, z. B. beim Ersatz von dezentralen Gasetagenheizungen und für die Trinkwarmwasserversorgung.

Das Seminar widmet sich der Frage, wie Mehrfamilienhäuser im Bestand zuverlässig über Wärmepumpen mit Wärme versorgt werden können. Die Herausgeber geben einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpensystemen in diesem Gebäudetyp mit besonderem Fokus auf technische Lösungen und Versorgungskonzepte. Anhand von gelungenen Praxisbeispielen leiten sie Hinweise und Handlungsempfehlungen für Konzeption, Planung und Betrieb der Anlagen ab.

Inhalte:
  • Regulatorische Rahmenbedingungen
  • Technische Grundlagen und Varianten
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz
  • Praxisbeispiele, Herausforderungen und Empfehlungen
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Heizsaison: Preise für Haushaltsenergie im September 2024 um 4,0 % niedriger als ein Jahr zuvor

Die Preise für Haushaltsenergie, die Strom, Gas und andere Brennstoffe umfasst, sind zu Beginn der aktuellen Heizsaison niedriger als ein Jahr zuvor. Der Preisauftrieb aus den Vorjahren hat sich damit nicht fortgesetzt. Im September 2024 mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Schnitt 4,0 % weniger für Haushaltsenergie zahlen als im September 2023, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Zuge der Energiekrise hatte Haushaltsenergie in den vergangenen Jahren erhebliche Preissteigerungen verzeichnet: Im Jahr 2023 hatten die Verbraucherpreise für diese Energieträger insgesamt 55,1 % über dem Preisniveau von 2020 gelegen, dem Jahr vor Beginn der Energiekrise. Der Preisanstieg hatte im Herbst 2021 begonnen und sich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Laufe des Jahres 2022 deutlich zugespitzt. Im Vergleich dazu erhöhten sich die Verbraucherpreise insgesamt im Zeitraum von 2020 bis 2023 um 16,7 %.

Preisrückgang binnen Jahresfrist bei Heizöl am größten, Fernwärme knapp ein Drittel teurer

Je nach Art der Heizung sind die privaten Haushalte unterschiedlich stark von den Preisentwicklungen betroffen. Erdgas als der am weitesten verbreitete Heizenergieträger kostete Verbraucherinnen und Verbraucher im September 2024 im Schnitt 1,9 % weniger als im September 2023. Auch für Strom waren im selben Zeitraum Preisrückgänge zu verzeichnen (-6,4 %). Bei der Haushaltsenergie konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-12,0 %) sowie für leichtes Heizöl (-17,9 %) profitieren. Dagegen ist Fernwärme mit einem Preisanstieg von 31,8 % im Vergleich zum September 2023 deutlich teurer geworden. Zuletzt wirkten die Preise für Haushaltsenergie insgesamt dämpfend auf die Gesamtinflation: So lag die Inflationsrate im September 2024 bei +1,6 %, Haushaltsenergie war dagegen um 4,0 % günstiger als im September 2023.

Verbraucherpreise für Erdgas und leichtes Heizöl hatten sich von 2020 bis 2023 verdoppelt

2023 lagen die Preise bei allen Produkten der Haushaltsenergie höher als 2020. Haushaltsenergie insgesamt verteuerte sich von 2020 bis 2023 um 55,1 %. Im Einzelnen waren jedoch leichtes Heizöl (+107,3 %) und Erdgas (+96,7 %) 2023 etwa doppelt so teuer wie 2020. Die Verbraucherpreise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe waren im selben Zeitraum um 69,2 % gestiegen. Fernwärme war 2023 im Schnitt 38,5 % und Strom 36,1 % teurer als im Jahr 2020 vor Beginn der Energiekrise.

Anteil derer, die aus Geldmangel nicht angemessen heizen können, deutlich gestiegen

Dass sich die Preise für zum Heizen benötigte Energie nach den starken Anstiegen der vergangenen Jahre weiterhin auf hohem Niveau bewegen, stellt viele private Haushalte vor finanzielle Herausforderungen. 8,2 % der Bevölkerung lebten im Jahr 2023 in Haushalten, die nach eigener Aussage ihre Wohnung oder ihr Haus aus finanziellen Gründen nicht angemessen heizen konnten. Der Anteil ist gegenüber den Vorjahren 2022 (6,7 %) und 2021 (3,3 %) gestiegen. Besonders betroffen sind Alleinerziehende mit ihren Kindern (15,5 %), zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (9,8 %) sowie Alleinlebende (9,5 %).

Unter den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Im Durchschnitt waren 10,6 % der EU-Bevölkerung 2023 finanziell nicht in der Lage, ihre Wohnung oder ihr Haus angemessen zu heizen. Am häufigsten gaben Menschen in Spanien und Portugal (jeweils 20,8 %) sowie Bulgarien (20,7 %) an, nicht angemessen heizen zu können. In Luxemburg (2,1 %), Finnland (2,6 %) und Slowenien (3,6 %) waren anteilig die wenigsten Menschen betroffen.

Drei Viertel des Wohnungsbestands 2022 mit Gas oder Öl beheizt

Die aktuell deutlichen Preissteigerungen bei der Fernwärme betreffen in Deutschland einen vergleichsweise geringen Teil der Haushalte. Nach Ergebnissen des Zensus 2022 wurden 15 % aller Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Aus welchem Primärenergieträger die Fernwärme entsteht, wurde dabei nicht erhoben. Drei Viertel der Wohnungen wurden mit den fossilen Energieträgern Gas (56 %) oder Öl (19 %) beheizt. Erneuerbare Energiequellen spielten beim Heizen im Wohnungsbestand 2022 eine untergeordnete Rolle: 4 % aller Wohnungen heizten mit Holz oder Holzpellets und 3 % mit Solar- oder Geothermie, Umwelt- oder Abluftwärme (in der Regel mit Wärmepumpen).

Im Süden und Südwesten wurde 2022 mehr als jede vierte Wohnung mit Öl beheizt

Regional unterscheidet sich die Verbreitung der einzelnen Energieträger der Heizung teils erheblich. Im Bundesländervergleich war die Gasheizung 2022 in Wohngebäuden in Niedersachsen (72 %) und Nordrhein-Westfalen (69 %) am stärksten verbreitet. Mit Öl wurde in Hessen (25 %), Rheinland-Pfalz (26 %), Baden-Württemberg (28 %), Bayern und dem Saarland (je 29 %) 2022 gut jede vierte Wohnung beheizt. Fernwärme ist vor allem in den Stadtstaaten Berlin (43 %) und Hamburg (35 %) verbreitet, gefolgt von den östlichen Ländern.

Inflationsrate im Oktober 2024 bei +2,0 % – Inflationsrate zieht wieder an

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2024 bei +2,0 %. Damit hat die Inflationsrate wieder angezogen, nachdem sie in den beiden Vormonaten September 2024 (+1,6 %) und August 2024 (+1,9 %) unter zwei Prozent gefallen war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wirkten im Oktober 2024 insbesondere die Preiserhöhungen bei Nahrungsmitteln und die weiterhin überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend. Die Preisentwicklung bei Energie dämpfte hingegen die Inflationsrate auch im Oktober 2024, jedoch weniger stark als in den Monaten zuvor. Gegenüber dem Vormonat September 2024 stiegen die Verbraucherpreise im Oktober 2024 um 0,4 %.

Nahrungsmittel verteuerten sich um 2,3 % gegenüber Oktober 2023

Die Preise für Nahrungsmittel lagen im Oktober 2024 um 2,3 % höher als im Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln hat sich damit binnen Jahresfrist verstärkt, nach +1,6 % im September 2024 und +1,5 % August 2024. Merklich teurer gegenüber Oktober 2023 blieben im Oktober 2024 Speisefette und Speiseöle (+21,3 %, darunter Butter + 39,7 % und Olivenöl: +28,1 %). Auch für andere Nahrungsmittelgruppen wie Obst (+4,2 %), Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+3,6 %), sowie Gemüse (+3,2 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Oktober 2024 mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.

Energieprodukte verbilligten sich um 5,5 % gegenüber Oktober 2023

Die Preise für Energieprodukte lagen im Oktober 2024 um 5,5 % deutlich niedriger als im Vorjahresmonat. Der Preisrückgang hat sich damit abgeschwächt, nach -7,6 % im September 2024. Binnen Jahresfrist gingen im Oktober 2024 sowohl die Preise für Kraftstoffe (-8,9 %) als auch für Haushaltsenergie (-3,2 %) zurück. Bei der Haushaltsenergie konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem von günstigeren Preisen für leichtes Heizöl (-13,4 %) und Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-12,7 %) profitieren. Auch Strom (-5,5 %) und Erdgas (-0,8 %) verbilligten sich gegenüber Oktober 2023. Hingegen war Fernwärme (+31,7 %) weiterhin erheblich teurer als ein Jahr zuvor.

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +2,9 %

Im Oktober 2024 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +3,0 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag im Oktober 2024 mit +2,9 % etwas niedriger. Die beiden Kenngrößen liegen seit Januar 2024 deutlich über der Gesamtteuerung und verdeutlichen somit, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen überdurchschnittlich hoch war.

Waren verteuerten sich gegenüber Oktober 2023 um 0,4 %

Waren insgesamt verteuerten sich von Oktober 2023 bis Oktober 2024 um 0,4 %. Die Preise für Verbrauchsgüter (+0,5 %) erhöhten sich etwas stärker als die Preise für Gebrauchsgüter (+0,2 %). Im Einzelnen wurden neben dem Preisanstieg bei Nahrungsmitteln (+2,3 %) einige Waren deutlich teurer, vor allem alkoholfreie Getränke (+6,8 %) und Tabakwaren (+6,6 %). Preisrückgänge hingegen gab es neben der Energie (-5,5 %) beispielsweise auch bei Möbeln und Leuchten (-1,2 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 4,0 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Oktober 2024 um 4,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit weiterhin deutlich über der Gesamtteuerung. Der Preisauftrieb hat sich im Oktober 2024 sogar noch einmal verstärkt. Im September 2024 hatte die Teuerung von Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahresmonat bei +3,8 % gelegen. Von Oktober 2023 bis Oktober 2024 erhöhten sich Preise vor allem für Versicherungen (+15,2 %, darunter Versicherungen für den Verkehr: +31,9 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+7,9 %) und für Gaststättendienstleistungen (+6,8 %). Merklich teurer waren unter anderem auch Pauschalreisen (+5,8 %), die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,4 %) sowie Wasserversorgung und andere Dienstleistungen für die Wohnung (+4,7 %). Bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen bleiben zudem die Nettokaltmieten, die Teuerungsrate lag hier bei +2,1 % und damit knapp über der Inflationsrate. Dagegen waren nur wenige Dienstleistungen günstiger als im Vorjahresmonat, zum Beispiel Telekommunikationsdienstleistungen (-0,8 %).

Preise für Mineralölprodukte stiegen gegenüber dem Vormonat um 1,6 %, Nahrungsmittel kosteten 0,8 % mehr als einen Monat zuvor

Im Vergleich zum September 2024 stieg der Verbraucherpreisindex im Oktober 2024 um 0,4 %. Die Preise für Energie insgesamt stiegen um 0,4 %, teurer wurden Mineralölprodukte (+1,6 %, darunter leichtes Heizöl: +5,6 %; Kraftstoffe: +1,3 %). Auch Nahrungsmittel insgesamt verteuerten sich binnen Monatsfrist (+0,8 %). Auffällig war hier einerseits der erneute Preisanstieg für Butter (+9,9 % gegenüber September 2024) und anderseits der deutliche Preisrückgang bei Zucker (-19,9 % gegenüber September 2024). Zudem zogen vor allem die Preise von Gemüse (+2,1 %) und Obst (+1,8 %) an. Darüber hinaus standen im Oktober 2024 beispielsweise den gestiegenen Preisen für Bekleidungsartikel (+1,5 %) Preisrückgängen bei Pauschalreisen (-1,9 %) gegenüber.

Auslobung des Wettbewerbs Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis 2025 des bdla

ir möchten Sie hiermit auf die Auslobung des Wettbewerbs 2025 zum Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten hinweisen und übersenden das Auslobungsschreiben.

Mit dem Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis werden auch beispielhafte Projekte bei der Wohnumfeldgestaltung ausgezeichnet. Gegenstand sind sozial und ökologisch orientierte Siedlungs- und Landschaftsentwicklungen sowie eine zeitgemäße Freiraumplanung.

Gewürdigt werden herausragende gestalterische und konzeptionelle Planungsleistungen, die im Sinne einer klimagerechten Landschaftsarchitektur ästhetisch anspruchsvolle sowie innovative, konzeptionelle und partizipative Lösungen aufweisen.

Die Bewerbung erfolgt im Online-Verfahren bis zum 27. Januar 2025 über folgenden Link:

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25 Jahre „Preis Soziale Stadt“: Wettbewerb 2025 – Engagierte Projekte in den Stadtquartieren gesucht

Im Rahmen des heute gestarteten Wettbewerbs „Preis Soziale Stadt 2025“ werden wieder engagierte Projekte in den Stadtquartieren und ihre Initiatoren gesucht! Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem AWO Bundesverband, dem Deutschen Mieterbund und dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ruft der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 31. Januar 2025 können sich die Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern.

Lebenswerte Stadtteile sind die Grundlage von Integration und sozialem Zusammenhalt. In unserer sozial immer stärker differenzierten Gesellschaft geht es daher darum, das Zusammenleben der Menschen in ihren Nachbarschaften zu unterstützen, ihre Lebensperspektiven und den Zugang zu Bildung zu verbessern sowie Konflikte in den Quartieren zu vermeiden.

„Ein gutes Miteinander in den Quartieren zu organisieren und die dort lebenden Menschen zusammenzubringen wird angesichts der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft immer wichtiger. Neben dem ehrenamtlichen Engagement und den Initiativen der Zivilgesellschaft, braucht es auch ein professionelles Quartiersmanagement und die breite Unterstützung der Akteure vor Ort, die sich für den sozialen Zusammenhalt engagieren“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko zur Wettbewerbsauslobung im 25. Jahr seines Bestehens.

Der Preis Soziale Stadt wird bereits seit dem Jahr 2000 vergeben. Bei dem Wettbewerb können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben. Der Preis richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Er ist aber auch für andere Gruppen, Vereine, Projekte und Akteure offen.

Wettbewerbsunterlagen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier:

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Prüfungsplanung für 2025

Der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung & Prüfungsnahe Beratung des VdW Bayern bittet Sie auch dieses Jahr um Ihre Unterstützung bei unseren Bemühungen, die Durchführung der Jahresabschlussprüfung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Um Ihre terminlichen Vorstellungen mit unseren personellen Kapazitäten in Einklang zu bringen, sollten Sie uns den Zeitraum nennen, in dem eine Prüfungsdurchführung in Ihrem Unternehmen möglich ist.

Das Online-Formular zur Erfassung der Prüfungsbereitschaft 2025 finden Sie im Mitgliederbereichs der VdW Bayern-Internetseite:

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Mindestlohnerhöhung 2025 und ihre Auswirkungen auf Minijob und Midijob

Ab dem 01.01.2025 erhöht sich der Mindestlohn zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro jeweils brutto je Zeitstunde.

Die Mindestlohnerhöhung hat Auswirkungen auf Minijob- und Midijobgrenzen (Übergangsbereich). Seit dem 01.10.2022 werden die Entgeltgrenzen für Minijobs und Midijobs dynamisch angepasst. Die Grenzen orientieren sich an der Höhe des Mindestlohns. Mit einer Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2025 gelten somit folgende Geringfügigkeitsgrenzen:

  • Für den Minijob beträgt die neue Grenze 556 Euro, anstatt bisher 538 Euro.
  • Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 556,01 und 2.000 Euro, anstatt bisher 538,01 und 2.000 Euro.

Die Bestandsschutzregelung für Arbeitnehmer mit einem Verdienst zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro endete am 31.12.2023. Ab Januar 2024 müssen diese Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden.

Für Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, gelten die Stundensätze, die laut ihrem jeweiligen Tarifvertrag zu zahlen sind, wenn diese höher ausfallen als die o.g. Mindestlöhne. Für Wohnungsunternehmen, die dem wohnungswirtschaftlichen Tarifvertrag anwenden, beträgt der Mindestlohn ab 01.01.2025  14,88 Euro (Lohntafel) bzw.  15,47 Euro (Gehaltstafel) und ab 01.02.2025 15,28 Euro (Lohntafel) bzw.  15,88 Euro (Gehaltstafel). Für Wohnungsunternehmen, die den Tarifvertrag TVöD/TV-V im Tarifgebiet West anwenden, beträgt der Mindestlohn ab 01.01.2025  13,89 Euro.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Am 6. November hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Wir hatten darüber in der vdw aktuell 41/2024 informiert. Der Entwurf greift im Verhältnis zum Referentenentwurf viele Vorschläge und Anregungen der Wohnungswirtschaft auf.

Allerdings ist weiterhin ein Vorschlag enthalten, der die Leitungsautonomie des Vorstandes in Frage stellt. Der Vorschlag wurde nun auf Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitglieder beschränkt. Bei diesen Genossenschaften soll, nach dem Entwurf, die Satzung regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden ist.

Der GdW hat, wie bekannt, sehr frühzeitig und massiv auf den ursprünglichen Vorschlag, der für alle Genossenschaften gelten sollte, reagiert. Neben der entsprechenden Stellungnahme zum Referentenentwurf gab es einen gemeinsamen Brief des Freien Ausschusses der Genossenschaftsverbände an den (ehemaligen) Bundesjustizminister Dr. Buschmann. Ferner hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungsgenossenschaften geschlossen einen Brandbrief an Herrn Dr. Buschmann gesendet.

Darüber hinaus wurden Gespräche mit Abgeordneten der SPD und der FDP geführt. Insbesondere von letzteren haben bzw. hatten wir die Zusage, dass sie unsere Forderung nach einer gänzlichen Abkehr von diesem Vorschlag im parlamentarischen Verfahren unterstützen werden/unterstützt hätten. Zu diesem Verfahren wird es nun sehr wahrscheinlich nicht mehr kommen. Wir gehen nicht davon aus, dass dieser Vorschlag aktuell noch weiter verfolgt wird. Ungeachtet dessen übersenden wir den Regierungsentwurf zur Kenntnis und haben einige Änderungen im Verhältnis zum RefE bereits gelb markiert (siehe Anlage).

Sehr wahrscheinlich wird der Entwurf in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen. Ein Hauptaugenmerk wird dann darauf liegen, dass der Vorschlag zur Leitungsautonomie fallen gelassen wird.

Download Gesetzentwurf

Kampagne der Wohnungswirtschaft “Weil wir keine Zeit mehr haben …” – Pressekonferenz am 14. November

Gemeinsam mit führenden Wissenschaftlern in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen findet am 14.11.2024, 11:00 Uhr, im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin eine Pressekonferenz unter Beteiligung des GdW statt. Während der Pressekonferenz werden Prof. Endres, Prof. Fisch, Prof. Walberg, Prof. Sobek und Prof Hebel ein Manifest vorstellen, das nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Klimapolitik fordert: Weg von ineffizienten Energieeinsparungsmaßnahmen und der Denkschule „Efficiency First“ hin zu einem pragmatischen Angang und Fokus auf grüne Energie und die CO2-Reduktion – ein dringender Aufruf, der die Zukunft des Wohnens und Bauens in Deutschland prägen wird.

Wir laden Sie ein, virtuell an der Pressekonferenz teilzunehmen.

Link zum Livestream:

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