Bayerischer Landtag kurz vor Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung

Am heutigen 28.11.2024 um 16:00 Uhr wird im Bayerischen Landtag in 2. Lesung der “Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ behandelt. Dieser Gesetzesentwurf sieht auch die Streichung der Regelung in der BayGO vor, wonach kommunale Unternehmen größenunabhängig Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufstellen und prüfen lassen müssen.

Wir informieren Sie in der nächsten Ausgabe der vdw aktuell und stehen Ihnen darüber hinaus gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt:

Dr. Julia Betz
Tel.: 089 290020-422
E-Mail: julia.betz@vdwbayern.de

Terminhinweis: Online-Mitgliederdialog am 11. Dezember

Wir möchten Sie herzlich zum letzten Online-Mitgliederdialog des VdW Bayern im Jahr 2024 einladen.

Wann:  11. Dezember 2024 von 10:30 bis 12:00 Uhr

Was:

  • Aktuelle Themen aus den Vorstandsressorts
  • Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Wohnungswirtschaft

Hier die Einwahldaten der Plattform Zoom:

Zoom-Link

InWis-Studie: “Wohnungsgenossenschaften der Zukunft” eG 2025+

Das InWIS Institut führt gemeinsam mit dem Institut eG21 für genossenschaftliche Zukunftsfragen an der EBZ Business School, derzeit ieine Studie zur Zukunft der Wohnungsgenossenschaften durch. Auftraggeber ist der Verein „Wohnen in Genossenschaften e. V.“. Die Studie wird vom GdW wie auch vielen Regionalverbänden unterstützt.

Mit der Studie soll herausgefunden werden, wie Wohnungsgenossenschaften auf die Herausforderungen der kommenden Jahre blicken. Dabei interessiert auch, welche Erwartungen und Wünsche die Mitglieder haben aber auch wie und in welchem Umfang sie sich in ihrer Genossenschaft einbringen:

  • Welchen Wert haben genossenschaftliche Prinzipien für die Mitglieder konkret?
  • Wie können Mitglieder für ein stärkeres Engagement in Gremien der Genossenschaft aber auch in der ehrenamtlichen Arbeit allgemein gewonnen werden?
  • Wie lassen sich notwendige (aber teure) Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels im genossenschaftlichen Modell umsetzen?
  • Wie können notwendige Investitionen erklärt und die Folgen für die Mitglieder kommuniziert werden?
  • Was erwarten Mitglieder von ihrer Genossenschaft?
  • Welchen Stellenwert haben ökologische, soziale und ökonomische Faktoren?

Das InWis Institut plant einen kombinierten methodischen Ansatz. Einerseits sprechen sie mit vielen Expertinnen und Experten sowie mit Personen in genossenschaftlichen Gremien und Funktionen. Andererseits führt das Institut eine umfangreiche Befragung der Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften in Deutschland durch.

Sie und Ihre Genossenschaft können daran mitwirken – und davon auch direkt profitieren:

  • Sie erfahren, wie die Mitglieder Ihrer Genossenschaft zu den o. g. Fragen stehen – auch im Vergleich zu denen anderer Genossenschaften,
  • Sie erkennen unmittelbar Potenziale zur Weiterentwicklung Ihrer Genossenschaft aber auch, wo Ihre „eG“ bereits gut aufgestellt ist,
  • Aufgrund der Grundfinanzierung durch den Verein „Wohnen in Genossenschaften“ ist die Teilnahme kostengünstig in einem festen Preismodell möglich.

Hinzu kommt, dass die Teilnahme an der Studie für Sie die Möglichkeit eröffnet, ohne besonderen Aufwand auch weitere, speziell auf Ihre Genossenschaft bezogene Fragen bearbeiten zu lassen. Alle Informationen zur geplanten Studie finden Sie hier: https://www.inwis.de/eg2025plus

Klingt interessant? Dann schauen Sie unverbindlich vorbei – aufgrund des schon großen Interesses gibt es einen Informationstermin (online) am: 11.12.2024, 14:00 Uhr

Bitte melden Sie sich über folgenden Link an (finden Sie auch auf der o. g. Website): Link
Falls der Termin nicht passt oder Sie vorher Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Björn Eisele (bjoern.eisele@inwis.de; 0234/89034-10) oder Christian Stamer (christian.stamer@inwis.de, 0234/89034-11).

Download Infoschreiben
Download Präsentation

Öffentliche Bekanntmachung im Bundessteuerblatt: Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV)

Die Bavaria Tax informiert:

Die öffentliche Bekanntmachung über die Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung ist im Bundessteuerblatt Nr. 18 vom 25.10.2024 erfolgt.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Website des BZSt: Link

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird am 24. Oktober 2024 eingeführt (§ 139c Abgabenordnung).

Sofern einem wirtschaftlich Tätigen bis zum 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf der Grundlage von § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) erteilt wurde, entspricht diese ab dem 3. Dezember 2024 der W-IdNr. (vgl. § 1 Absatz 2 i.V.m. § 3 Absatz 1 Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung). Der W-IdNr. wird zusätzlich das Unterscheidungsmerkmal “-00001” angefügt. Sollte Ihnen Ihre USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, können Sie ab 3. Dezember 2024 eine elektronische Mitteilung Ihrer W-IdNr. unter folgendem Link veranlassen: Link

In allen anderen Fällen beginnt die Vergabe der W-IdNr. stufenweise ab 1. Dezember 2024 (§ 1 Absatz 3 und 4 i. V. m. § 3 Absatz 2 Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung).

Die Vergabe der W-IdNr. durch das BZSt erfolgt von Amts wegen (§ 139a Absatz 1 i. V. m. § 139c Abgabenordnung).

Download Verordnung
Download Bekanntmachung

Das neue Seminarprogramm für das 1. Halbjahr 2025 ist da

Weiterbildung baut Know-how auf, bindet Mitarbeiter und bringt neue Ideen ins Unternehmen. Ist der Wettbewerbsvorteil Ihres Unternehmens die neueste digitale Technik oder sind es in erster Linie Ihre motivierten und engagierten Mitarbeiter, die eine gezielte, kontinuierliche Weiterbildung erhalten. Genau hier bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an mit der gesamten Seminarvielfalt.

Wir haben für Sie wieder ein Seminarprogramm mit vielen neuen Themen zusammengestellt:

Leitung und Gestaltung von General- und Vertreterversammlungen, Investitionsplanung im Bestand, Anschluss- und Benutzungszwang von Fernwärme, Solare (Dach-) Nutzung der Immobilie aus energierechtlicher Sicht, Effektives Prompting in der Kundenkommunikation, Energetische Bestandssanierung, Digitale Protokollführung, Digitale Unternehmenstransformation, Kostengünstige Vergabe von Bauaufträgen, Zukunftssichere Gebäudesanierung.

Schauen Sie rein, es lohnt sich.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weiterbildungsweg zu begleiten und stehen Ihnen bei Fragen oder Anregungen jederzeit zur Verfügung.

Download

Forum Personal vom 18.02. bis 19.02.2025 im Holiday Inn in Nürnberg

In einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt schneller denn je verändert, ist es für Wohnungsunternehmen entscheidend, proaktiv auf die Herausforderungen von Transformation und Digitalisierung zu reagieren.

Unser 12. Forum Personal, organisiert von der EBZ Akademie, den Regionalverbänden sowie dem Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft, widmet sich zentralen Themen der Arbeitswelt von heute und morgen und bietet praxisnahe Einblicke sowie wertvolle Impulse, wie sich Wohnungsunternehmen zukunftsfähig aufstellen können.

An zwei Tagen diskutieren Experten und Praktiker über zukunftsfähige Organisationsstrukturen, Veränderungsmanagement sowie Handlungsmöglichkeiten im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement und Resilienz. Seien Sie dabei und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und wertvolle Impulse für Ihren Arbeitsalltag mitzunehmen.

Inhalte:
  •  Die zukunftsfähige, resiliente Organisation in Wohnungsunternehmen
  • Veränderungsprozesse – Wie gelingt es die Belegschaft mitzunehmen?
  • Gesundheit! – Wie kann das im Betrieb gelingen?
  • Individuelle Resilienz und Resilienz im Team

Bitte melden Sie sich auf der Website des EBZ an (hier finden Sie auch das Programm): Link

Forum Personal — EBZ Bildungsfinder

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Lena Wagener vom EBZ unter 0234/9447-559 oder an unsere Bildungsreferentin Katja Kaiser-Himmelsbach unter 089/29 00 20 – 302.

Wir freuen uns besonders auf unsere Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern, die diesmal Heimvorteil haben, da die Veranstaltung dieses Jahr in Bayern stattfindet. Lassen Sie sich nicht die Chance entgehen, mit anderen Personalverantwortlichen in der Wohnungswirtschaft aus ganz Deutschland in Kontakt zu treten, sich auszutauschen und sich zu vernetzen.

Seminarhinweis: “Der Aufsichtsrat in der eG” am 03.12. Hybrid in München und am 04.12. Präsenz in Nürnberg

Immer wieder wird sowohl in der Tagespresse wie auch in Fachzeitschriften beklagt, dass Aufsichtsräte ihre Stellung im Gefüge eines Unternehmens nicht richtig einschätzen können. Hierbei kommt im Einzelnen meistens zur Sprache, dass die innere Organisation des Überwachungsgremiums nicht funktioniert, oder dass der Aufsichtsrat Schwierigkeiten hat, sich in angemessener Weise gegenüber dem Geschäftsführungsorgan zu positionieren, weil er sich nicht sicher ist, worin seine Rechte und Pflichten bestehen. Hinzu kommt die Angst vieler Gremienmitglieder, für sich oder andere mit dem Privatvermögen haften zu müssen und möglicherweise sogar strafrechtlich verfolgt zu werden.

Diese Problematik betrifft alle Rechtsformen des Gesellschaftsrechts. Bei Wohnungsgenossenschaften kommt jedoch hinzu, dass die Aufsichtsratsmitglieder dort weithin ehrenamtlich, neben Beruf und Familie, tätig sind, und oft auch nicht aus kaufmännischen oder juristischen Berufen kommen.

Das Seminar bietet den Teilnehmern daher einen fundierten und komprimierten Überblick über alle wesentlichen Fragestellungen, die eine Tätigkeit im Aufsichtsgremium einer Wohnungsgenossenschaft mit sich bringt. Hierdurch entsteht die Sicherheit, die erforderlich ist, damit eine verantwortungsvolle Tätigkeit auch Freude macht und sich zum Wohle des Unternehmens auswirken kann.

Behandelt werden u.a. folgende Themenkreise:
  • Die innere Organisation des Gremiums
  • Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Die Durchführung einer Aufsichtsratsprüfung
  • Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern
  • Rechte, Pflichten und Haftungsgefahren
Zur Anmeldung in München
Zur Anmeldung in Nürnberg

OECD-Leitlinien zur Corporate Governance staatlicher Unternehmen

Die OECD hat am 28. Oktober 2024 die überarbeiteten Leitlinien zur Corporate Governance öffentlicher Unternehmen veröffentlicht. Die Leitlinien sollen politischen Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe bei der Bewertung und Verbesserung des rechtlichen, regulatorischen und institutionellen Rahmens für Eigentum und Führung staatlicher Unternehmen dienen.

Sie enthalten Bausteine für die Professionalisierung von Eigentumsverhältnissen und Unternehmensführung sowie praktische Anleitungen für die Umsetzung auf nationaler Ebene. Darüber hinaus stellen sie sicher, dass staatliche Unternehmen zu Nachhaltigkeit, wirtschaftlicher Sicherheit und Widerstandsfähigkeit beitragen, indem sie weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und hohe Standards für Integrität und Geschäftsgebaren aufrechterhalten. Unter anderem wurde ein neues Kapitel über „Öffentliche Unternehmen und Nachhaltigkeit“ in den Leitlinien aufgenommen, das Empfehlungen enthält, wie öffentliche Unternehmen und ihre Eigentümer mit gutem Beispiel vorangehen können, indem sie klimabezogene und andere Nachhaltigkeitschancen und -risiken berücksichtigen.

Zum GdW-Europabrief:

Verabschiedung der neuen EU-Verordnung über Bauprodukte (CPR)

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November 2024 die Verordnung über Bauprodukte (CPR) verabschiedet. Diese Verordnung harmonisiert die EU-Vorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, erleichtert ihren freien Verkehr im Binnenmarkt, reduziert den Verwaltungsaufwand und fördert die Kreislaufwirtschaft sowie technologische Innovationen im Bauwesen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess, und die neue Verordnung soll eine einheitliche Grundlage für die Vermarktung von Bauprodukten schaffen.

Die CPR aktualisiert bestehende EU-Vorschriften und will die Normung an technische Entwicklungen anzupassen. Gleichzeitig ermöglicht die Verordnung die Einführung gemeinsamer Spezifikationen, falls der Standardisierungsprozess blockiert ist, und stärkt die Marktüberwachung sowie den Verbraucherschutz. Zudem bleiben die Mitgliedstaaten zuständig für die Regelung von Bauwerken.

Nach der Zustimmung des Rates wird die Verordnung demnächst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und zwanzig Tage danach in Kraft treten. Einige Artikel zur Entwicklung neuer Standards werden bereits einen Monat nach Inkrafttreten angewendet, alle weiteren Artikel nach einem Jahr und Artikel 92, der Sanktionen regelt, zwei Jahre nach Inkrafttreten. Die Verordnung bildet einen wichtigen Bestandteil der Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Förderung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Bauwirtschaft.

Zum GdW-Europabrief:

Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz 2024 zu

Zu ausgewählten inhaltlichen Details des Jahressteuergesetzes 2024 verweisen wir auf den vdw aktuell Beitrag vom 22.10.2024: Link

Das Gesetz kann somit nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.