Online-Seminar: “Wie kann ich dem Mieter helfen, Nebenkosten einzusparen?” am 16.02.2022

In den vergangenen Jahren sind für viele Mieter Heiz- und Betriebskosten stetig gestiegen und zahlreiche Mieter hatten relativ hohe Nachzahlungen. Während es in der Betriebskostenabrechnung einige Kosten gibt, auf die der Mieter keinen Einfluss hat (z.B. Kaltmiete, Versicherung, Grundsteuer etc.) gibt es persönliche Verbrauchskosten, bei denen der Mieter unterschiedlich stark sparen kann.

Innerhalb des Seminars mit dem Referenten Prof. Dr. rer. pol. Matthias Neu soll aufgezeigt werden, wie Mieter bei gleicher Wohnqualität ihre persönlichen Verbrauchskosten senken können. Insbesondere bei den Kosten für Heizung, Strom, Warm- und Kaltwasser sowie Müll bestimmt der Mieter selbst, wieviel er verbraucht und bezahlt. Hierzu werden im Seminar praxisnahe Tipps und Tricks gezeigt, wie der Mieter seine Kosten reduzieren kann.

Weitere Informationen & Anmeldung: Link

Neues Excel-Tools der VdW Bayern Wirtschaftsprüfung: Orientierungsleitfaden zur Erstellung des Lageberichts

Mit dem Orientierungsleitfaden zur Erstellung des Lageberichts steht Ihnen ein weiteres Excel-Tool des Geschäftsbereichs Wirtschaftsprüfung & Prüfungsnahe Beratung zur Verfügung. Der Orientierungsleitfaden zeigt die Anforderungen an den Lagebericht auf und veranschaulicht sie anhand von Beispielformulierungen.

Zum Orientierungsleitfaden: Link

 

FAQ-Liste zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz EWPBG und zur Strompreisbremse StromPBG

Unser Bundesverband GdW hat eine FAQ-Liste über die Anwendung des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (“Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG)“ sowie zur Einführung einer Strompreisbremse und weiterer energierechtlicher Vorschriften (“StromPBG”) erstellt.

Zusätzlich gibt es eine Formulierungshilfe für ein Informationsschreiben an Mieter zu den Informationspflichten nach § 26 EWPBG über die Einführung einer Erdgas-Wärme-Preisbremse ab 01.03.2023.

Die FAQ-Liste und das Informationsschreiben finden Sie unter Downloads/GdW-Informationen: Link

Reallöhne im Jahr 2022 um 4,1 % gegenüber 2021 gesunken

Der Nominallohnindex in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen der Verdiensterhebung im Jahresdurchschnitt 2022 um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Sonderzahlungen ab. Es handelt sich um den stärksten Anstieg der Nominallöhne seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im Jahr 2022 um 7,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sanken die Reallöhne damit voraussichtlich um durchschnittlich 4,1 % gegenüber 2021, nachdem sie sich bereits in den letzten beiden Krisenjahren rückläufig entwickelt hatten.

Während im Jahr 2020 insbesondere der vermehrte Einsatz von Kurzarbeit zur negativen Nominal- und Reallohnentwicklung beigetragen hatte, zehrte 2021 und besonders 2022 die hohe Inflation das Nominallohnwachstum auf. Im Jahr 2022 wurde nach vorläufigen Daten der stärkste Reallohnrückgang in Deutschland seit Beginn der Zeitreihe des Nominallohnindex im Jahr 2008 gemessen.

Die Angaben basieren auf vorläufigen Ergebnissen über die nominale und reale Entwicklung der monatlichen Bruttoverdienste im Jahr 2022.

Vollständige Meldung: Link

Bundesbauministerium und Bundesarchitektenkammer loben Deutschen Architekturpreis 2023 aus

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesarchitektenkammer haben den Deutschen Architekturpreis 2023 ausgelobt. Bis zum 29. März 2023 können Unterlagen für Bauwerke eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland oder im Namen bzw. überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden.

Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Für bis zu zehn Auszeichnungen und Anerkennungen stehen weitere 30.000 Euro zur Verfügung. Die Teilnahmeunterlagen müssen in digitaler Form bis zum 29. März 2023, 16:00 Uhr, hochgeladen werden.

Das Wettbewerbsverfahren wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt.

Weitere Informationen zur Auslobung: www.deutscher-architekturpreis.de

OB Reiter will Baugenossenschaften mit dreistelligem Millionenbetrag unterstützen

Die Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg haben durch ständigen Materialmangel die Kosten im Bausektor in die Höhe getrieben und die allgemeine Verunsicherung in der Baubranche weiter verstärkt. Von der deutschlandweit zu beobachtenden Konjunkturflaute im Bausektor sind auch Grundstücke für den geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau betroffen, die die Stadt München im Erbbaurecht vergibt. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wir brauchen dringend bezahlbare Wohnungen für München, deshalb will ich nicht einfach dabei zusehen, wie Genossenschaften ihre Grundstücke zurückgeben müssen oder aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage gar in ihre Auflösung getrieben werden. Neben den Genossenschaften sollen auch private Bauträger, die auf stadteigenen Flächen bauen, unterstützt werden. Damit diese Projekte trotz der aktuellen Preissteigerungen angegangen werden können, werde ich dem Stadtrat vorschlagen, mit einem dreistelligen Millionenbetrag ein Nothilfeprogramm aufzulegen.“

Im „Wohnungspolitischen Handlungsprogramm Wohnen in München VII (WiM VII)“ hat die Landeshauptstadt München für den geförderten Wohnungsbau für die nächsten sechs Jahre 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und auch den Genossenschaften, privaten Bauträger*innen und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die den sogenannten Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) errichten, Hilfe in Aussicht gestellt. Neben der Einkommensorientierten Förderung und dem München Modell für untere und mittlere Einkommensgruppen mit Eingangsmieten von 6 – 11,50 Euro ist der KMB für Haushalte mit Einkommen knapp über den Einkommensgrenzen der Wohnungsbauförderung nicht zuletzt wegen dem besonderen Fokus auch für Berufe der Daseinsvorsorge eine wichtige Säule der sogenannten Münchner Mischung.

Der befristete Teuerungsausgleich soll dabei vor allem durch die Koppelung an die pandemie- und kriegsbedingten Baukostensteigerungen eine möglichst zeitnahe Realisierung der angelaufenen, aber im Baustopp befindlichen Vorhaben sichern.

Neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und privaten Dritten werden mit dem befristeten Teuerungsausgleich insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften unterstützt, die seit Jahren durch ihre günstigen Mieten und dem nachbarschaftlichen Engagement zum Erhalt lebenswerter Wohnquartiere beitragen. Diese so wichtige Durchmischung der Wohnquartiere, die auch als „Münchner Mischung“ bezeichnet wird, wird durch den befristeten Teuerungsausgleich einfach, transparent und durchsetzbar erhalten.

Es ist beabsichtigt, den Planungsausschuss des Stadtrats in der Sitzung am 8. März zu der Thematik mit einer vom Planungsreferat erstellten Vorlage zu befassen.