GdW-Stellungnahme: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages findet aktuell eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 statt. Der GdW ist als Sachverständiger geladen und hat im Vorfeld dazu die beigefügte Stellungnahme abgegeben.

Das Thema Neue Wohnungsgemeinnützigkeit wurde bewusst ausgelassen, da die derzeitigen Formulierungen für unsere Mitgliedsunternehmen i. d. R. keine Option darstellen, gleichzeitig aber auch nicht sonderlich belastend wirken.

Die Beratungen im BT-Finanzausschuss sollen bis zum 16.10.2024 abgeschlossen werden. Die 2./3. Lesung im BT ist derzeit bereits für den 18.10.2024 geplant; die abschließende Beratung im BR wäre dann voraussichtlich  am 22.11.2024.

Download Stellungnahme

Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2024: Deutsche Wirtschaft im Umbruch – Konjunktur und Wachstum schwach

Die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose prognostiziert für das Jahr 2024 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland um 0,1 %. Für die kommenden beiden Jahre erwarten die Institute eine schwache Erholung mit Zuwächsen von 0,8 % (2025) und 1,3 % (2026). Gegenüber der Prognose vom Frühjahr bedeutet dies eine Abwärtsrevision um 0,2 (2024) und 0,6 (2025) Prozentpunkte. „Neben der konjunkturellen Schwäche belastet auch der strukturelle Wandel die deutsche Wirtschaft“, sagt Dr. Geraldine Dany-Knedlik, Leiterin des Bereichs Prognose und Konjunkturpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Dekarbonisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel und wohl auch der stärkere Wettbewerb mit Unternehmen aus China haben strukturelle Anpassungsprozesse ausgelöst, die die Wachstumsperspektiven der deutschen Wirtschaft dämpfen.“

Die deutsche Wirtschaft tritt seit über zwei Jahren auf der Stelle. Im kommenden Jahr dürfte eine langsame Erholung einsetzen, aber an den Trend von vor der Corona-Pandemie wird das Wirtschaftswachstum auf absehbare Zeit nicht mehr anknüpfen können. Die sich überlagernden Wirkungen von Strukturwandel und konjunktureller Flaute zeigen sich besonders im Verarbeitenden Gewerbe. Betroffen sind vor allem die Investitionsgüterhersteller und energieintensive Industriezweige. Ihre Wettbewerbsfähigkeit leidet unter den gestiegenen Energiekosten und der zunehmenden Konkurrenz durch hochwertige Industriegüter aus China, die deutsche Exporte auf den Weltmärkten verdrängen. Konjunkturell macht dem Verarbeitenden Gewerbe aber auch die schwächelnde globale Industrie und der damit verbundene Mangel an neuen Aufträgen zu schaffen. Abgemildert wird dies durch die teilweise kräftig gestiegene Bruttowertschöpfung in den – insbesondere staatlich geprägten – Dienstleistungsbereichen wie dem Erziehungs- und Gesundheitswesen.

Symptomatisch für die Probleme im Verarbeitenden Gewerbe ist nach Einschätzung der Institute die anhaltende Investitionsschwäche. Konjunkturell dürfte in Deutschland vor allem das nach wie vor hohe Zinsniveau und die hohe wirtschafts- und geopolitische Unsicherheit die Investitionstätigkeit der Unternehmen und die Anschaffungsneigung der privaten Haushalte belastet haben. Die privaten Haushalte legen ihr Einkommen vermehrt auf die hohe Kante, statt Geld für neue Wohnbauten oder Konsumgüter auszugeben.

Die strukturellen Anpassungsprozesse dürften dem Gutachten zufolge andauern und die konjunkturellen Bremsen sich nur langsam lösen. Getragen wird die zaghafte Erholung von einer Belebung des privaten Verbrauchs, der von kräftigen Zuwächsen der real verfügbaren Einkommen getragen wird. Das Anziehen der Konjunktur in wichtigen Absatzmärkten, wie den europäischen Nachbarländern, wird den deutschen Außenhandel stützen. Zusammen mit günstigeren Finanzierungsbedingungen kommt dies den Anlageinvestitionen zugute.

Auf dem Arbeitsmarkt zeigt der wirtschaftliche Stillstand mittlerweile deutlichere Spuren: Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt weiter leicht gestiegen. Erst im Verlauf des kommenden Jahres, wenn sich die wirtschaftliche Aktivität allmählich erholt, dürfte die Arbeitslosigkeit wieder zurückgehen.

Die Inflationsrate ist im August auf den niedrigsten Stand seit mehr als drei Jahren zurückgegangen und wird im Prognosezeitraum voraussichtlich in der Nähe des Inflationsziels der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent liegen.

Bundesregierung rechnet mit Belebung der Wirtschaft im kommenden Jahr

Die Bundesregierung hat am 09.10.2024 die Herbstprojektion vorgelegt. Demnach rechnet sie mit einer Belebung der Wirtschaft im kommenden Jahr. Diese ist umso stärker, je schneller und besser die Wachstumsinitiative der Bundesregierung umgesetzt wird. In der Herbstprojektion geht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund davon aus, dass sich die deutsche Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr preisbereinigt um 0,2 Prozent verringert. Zu Jahresbeginn 2025 dürften die Auftriebskräfte im Zuge einer Belebung des privaten Konsums, einer Erholung der Nachfrage nach Industrieerzeugnissen aus dem Ausland und einer Trendwende bei der Investitionstätigkeit dann wieder an Dynamik gewinnen. Hinzu kommen stützende Effekte von den Maßnahmen der Wachstumsinitiative, mit der die Bundesregierung die strukturellen Probleme Deutschlands systematisch angeht: mit einer Stärkung von Investitionsanreizen, einer Erhöhung der Arbeitsanreize für ältere Beschäftigte, Erleichterungen bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland, Bürokratieabbau, der dauerhaften Senkung der Stromsteuer für die produzierenden Unternehmen und der Verlängerung der Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen. Insgesamt rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2025 mit einer Steigerung des realen Bruttoinlandsprodukts um 1,1 Prozent, 2026 dürfte sich der Anstieg auf 1,6 Prozent nochmal verstärken.

Link DIW
Link BMWK

Pkw-Dichte 2024 leicht gestiegen

In Deutschland gibt es gemessen an der Bevölkerung wieder mehr Autos. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sowie Berechnungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mitteilt, kamen zum Jahresanfang 2024 auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner 580 Personenkraftwagen. Im Vorjahr war die Pkw-Dichte mit 578 Autos pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner etwas niedriger, im Jahr 2022 hatte sie mit 583 einen Rekordwert erreicht. Grund für den leichten Rückgang der Pkw-Dichte in den Jahren 2023 und 2024 gegenüber 2022 ist, dass die Zahl von in Deutschland zugelassenen Autos im genannten Zeitraum weniger stark zugenommen hat als die Bevölkerung. Die Zahl der hierzulande zugelassenen Autos erreichte zum Jahresbeginn 2024 mit 49,1 Millionen Pkw wie in den Vorjahren erneut einen Höchststand. Der Zehn-Jahres-Vergleich zeigt einen deutlichen Anstieg der Pkw-Dichte in Deutschland: Im Jahr 2014 hatte es noch 543 Autos je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner gegeben.

Pkw-Dichte in allen ostdeutschen Flächenländern unter Bundesdurchschnitt, in allen westdeutschen darüber

Die regionalen Unterschiede bei der Pkw-Dichte sind groß: Am höchsten war sie 2024 in den westlichen Flächenländern Saarland (655 Pkw pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner), Rheinland-Pfalz (630) und Bayern (623). Die niedrigste Pkw-Dichte wiesen die Stadtstaaten Berlin (329), Hamburg (426) und Bremen (435) auf – unter anderem aufgrund eines besonders dichten ÖPNV-Netzes. Den niedrigsten Wert in einem Flächenland gab es in Sachsen mit 534. In allen ostdeutschen Flächenländern lag die Pkw-Dichte 2024 unter dem Bundesdurchschnitt, in allen westdeutschen darüber. Gegenüber dem Jahr 2014 ist die Pkw-Dichte in nahezu allen Bundesländern gestiegen. Die einzige Ausnahme bildet Berlin, wo sie von 337 auf 329 im Jahr 2024 zurückging.

Zahl der zugelassenen Autos Anfang 2024 auf Rekordhoch, Neuzulassungen von E-Autos gehen seither aber deutlich zurück

Die Zahl der zugelassenen Autos in Deutschland ist gewachsen: Zum Stichtag 1.1.2024 waren laut KBA hierzulande 49,1 Millionen Pkw zugelassen – so viele wie nie zuvor (1.1.2023: 48,8 Millionen Pkw). Der Wandel hin zur Elektromobilität schlägt sich hier noch kaum nieder: Zum Jahresanfang 2024 waren 2,9 % der hierzulande zugelassenen Pkw reine Elektroautos. Ein Jahr zuvor hatte der Anteil noch 2,1 % betragen.

Zuletzt ging die Zahl der Neuzulassungen allerdings zurück, vor allem die von reinen Elektroautos. Von Januar bis August 2024 wurden insgesamt knapp 1,91 Millionen Neuwagen zugelassen, 0,3 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Grund war der stärkere Rückgang bei neu zugelassenen reinen Elektroautos: Deren Zahl sank im selben Zeitraum um 32,0 % auf 242 000. Bei den von Januar bis August 2024 neu zugelassenen Autos betrug der Anteil derer mit ausschließlich Elektro-Antrieb 12,7 %. Im Vorjahreszeitraum hatte er noch bei 18,6 % gelegen. Grund für den Rückgang des Anteils dürfte auch der Stopp von staatlichen Förderungen beim Kauf von Elektroautos gewesen sein.

GdW: Coworking – Rahmenvereinbarung 2.0 mit der CoWorkLand (CWL)

Der GdW hat im Jahr 2021 eine Rahmenvereinbarung mit der genossenschaftlich organisierten CoWorkLand (CWL) aus Kiel unterzeichnet, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen für das mobile Arbeiten von Mietern in den Quartieren durch Schaffung von Coworking-Places zu unterstützen, aber auch grundsätzlich für Beschäftigte in den Unternehmen der Wohnungswirtschaft alternative Arbeitsplätze anzubieten, vor allem auch in den ländlichen Räumen.

Mit der neuen Rahmenvereinbarung 2.0 setzen wir die Kooperation mit der CWL fort. Das Leistungspaket der CWL wurde ergänzt und an die Bedürfnisse der Unternehmen weiter angepasst. Inzwischen hat die CWL auch die Anzahl der Coworking-Spaces in Deutschland von 76 (2021) auf 154 (2024) fast verdoppelt und ist nun in fast allen Bundesländern (mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und dem Saarland) vertreten. Eine Reihe von Wohnungsunternehmen haben sich bereits auf der Grundlage der RV 1.0 intensiver mit dem Thema Coworking in ihren Beständen auseinandergesetzt. Neben Vorträgen und Workshops wurden vor allem Potenzialanalysen für eigene Standorte durchgeführt und die Einrichtung von Coworking-Spaces sowie die Unterstützung bei der Betreibersuche geprüft.

Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch das Angebot, bereits vorhandene Coworking-Spaces aus dem deutschlandweiten CWL-Netzwerk zu nutzen. Buchungen können über eine zentrale Buchungsplattform erfolgen.

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Seminarhinweis “Arbeitserleichterung durch KI-Anwendungen im Bereich Kundenservice, Mieterbetreuung und -kommunikation in der Wohnungswirtschaft” am 9. Oktober

Ich will, aber wo anfangen? Erleben Sie, wie KI Ihren Arbeitsalltag erleichtern kann! In unserem Online-Seminar entwickeln wir gemeinsam professionelle Prompts und machen KI zu Ihrer persönlichen Assistentin. Sie lernen ausgewählte KIs kennen, einschließlich der Anwendungen für Office 365.
Sie werden verschiedene Prompting-Methoden kennenlernen, darunter Self-Consistency Prompting, GKPrompting, CoT-Prompting, Few-Shot Prompting und Zero-Shot Prompting. Wir vermitteln Ihnen Strategien für effektives Prompting.

Anhand von Fallbeispielen, praktischen Übungen, u.a. zu Themen der Mieterbetreuung sowie der Mieterkommunikation, lernen Sie, zielgruppen- und anlassgerechte Formulierungen zu entwickeln. So werden Sie nach und nach entlastet und schaffen sich die Freiräume, die Sie benötigen, um stressfreier und effektiver zu arbeiten.

Wir geben Ihnen wichtige Hinweise zur Nutzung von ChatGPT, insbesondere zu Betriebsvereinbarungen und Leitlinien. Sie erfahren alles Wichtige über Datenschutzaspekte während der Anwendung und die Einhaltung der DSGVO. Ein Exkurs wird Ihnen Anwendungen in der Bildverarbeitung näherbringen.
Zum Abschluss bieten wir einen Ausblick und eine Diskussion über die Zukunft der Mensch-KI-Zusammenarbeit sowie die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit der Technologie.

Inhalte:

  • Einführung in sprachbasierte KI
  • Einsatzmöglichkeiten von KI im UnternehmenVorstellung ausgewählter KIs, einschließlich Anwendungen für Office 365
  • Wichtige Hinweise zur Nutzung von ChatGPT
  • Datenschutzaspekte während der Nutzung
  • Unterschiedliche Prompting-Methoden
  • Strategien für effektives Prompting
  • Fallbeispiele und praktische Übungen: zielgruppen- und anlassgerechte Formulierung
  • Exkurs: Bildverarbeitung und Programmierung mit KI
  • Ausblick

Vorteile:

  • Sie erlernen die Grundlagen sprachbasierter KI und deren berufliche Anwendungsmöglichkeiten.
  • Sie verstehen, wie effektives Prompting funktioniert und wie Sie es in Ihrem Arbeitsumfeld nutzen können.
  • Sie entdecken, wie KI zur Optimierung und Effizienzsteigerung von Arbeitsabläufen beiträgt.
  • Sie profitieren vom Austausch und erweitern Ihr Wissen und Ihren Ideenreichtum gegenseitig.
Zur Anmeldung

Aareon informiert: Vor-Ort-Dialog in Reit im Winkl am 15. Oktober

Durch die jüngste Übernahme von Haufe-Lexware Real Estate durch Aareon und den Verkauf von Aareon an eine Investorengruppe gibt es einen erhöhten Gesprächsbedarf. Um diesem Wunsch nachzukommen und den direkten und persönlichen Austausch zu ermöglichen, bietet Aareon einen Vor-Ort-Dialog an, um zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den genannten strategischen Entscheidungen Rede und Antwort zu stehen. Der Termin findet am

Dienstag, 15. Oktober im Rahmen des WohWi im Dialog 2024 um 18 Uhr in die Partner Lounge (Kongresshalle, Tirolerstraße 37, 83242 Reit im Winkl) statt.

Die Anmeldung ist über dieses Formular möglich: Link

Bitte teilen Sie Aareon bis zum 11. Oktober mit, ob Sie oder ein Vertreter Ihres Unternehmens an dem Treffen teilnehmen.

Über das Formular können Sie auch schon jetzt Ihre Fragen eintragen, so dass sich Aareon entsprechend vorbereiten kann.

„Solarpaket II“ und Regelungen zur virtuellen WEG-Versammlung treten in Kraft

Etwas später als erwartet hat der Bundesrat nunmehr Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugestimmt, die das Anbringen von Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerken) ermöglichen. Zudem ist Durchführung virtueller Eigentümerversammlungen erleichtert

Privilegierte bauliche Maßnahme – bzw. Veränderung

Nachdem das „Solarpaket I“ Mitte Mai dieses Jahres technische Voraussetzungen für den Anschluss von Balkonkraftwerken definiert und geschaffen hatte, liegen nun auch Regelungen für das Miet- und WEG Recht vor. Zusätzlich zu bisher bereits geregelten baulichen Maßnahmen wie der Barrierereduzierung, dem Einbruchschutz oder der Errichtung von Ladeinfrastuktur für Elektromobilität gehört nach Ergänzung der §§ 554 Abs. 1 BGB und 20 Abs. 2 WEG künftig auch der Anschluss von Steckersolaranlagen zum Katalog privilegierter Vorhaben.

Ein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung und dem Anschluss derartiger Anlagen besteht nunmehr nur dann nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter (-bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft) auch unter Würdigung der Interessen des Mieters (bzw. des einzelnen Wohnungseigentümers) nicht zugemutet werden kann. Andernfalls hat der Mieter einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters bzw. der einzelne Wohnungseigentümer einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Fassung eines Vornahme-/ Gestattungsbeschlusses gem. § 20 Abs. 1 WEG.

Entsprechend zweier Urteile des V. Senats des BGH vom Februar diesen Jahres (BGH V ZR 33/23 – Erhöhte Terrasse mit Rampe und V ZR 244/22 – Personenaufzug) zur Schaffung der Barrierefreiheit ist die Angemessenheit -bzw. Zumutbarkeit einer privilegierten Maßnahme im WEG Recht nur ausnahmsweise zu verneinen. Dies ist nur dann der Fall, wenn mit einer Maßnahme Nachteile verbunden sind, die über die Folgen hinausgehen, die typischerweise mit der Durchführung einer privilegierten baulichen Veränderung einhergehen. Es steht zu erwarten, dass der VIII. Senat des BGH dies für das Mietrecht ähnlich sieht, sofern hierzu ein Rechtsstreit durch den Instanzenzug geführt wird.

Weiterhin nicht novelliert ist die technische Produktnorm DIN VDE V 0126-95 welche neben den Regelungen im Solarpakte I weitere technische Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festlegen wird. Diese Norm wird vom VDE derzeit noch erarbeitet und soll voraussichtlich bis Jahresende veröffentlicht werden.

Virtuelle Eigentümerversammlungen

Eigentümerversammlungen konnten bisher nur dann rein virtuell stattfinden, wenn sich alle Wohnungseigentümer darauf verständigt hatten. Andernfalls fanden -bzw. finden sie in Präsenz statt, wobei die Wohnungseigentümer seit Inkrafttreten des WeMoG bereits eine virtuelle Teilnahme an der Versammlung mehrheitlich beschließen können.

Nunmehr können die Wohnungseigentümer mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung gänzlich ohne physische Präsenz an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Allerdings muss – wie bei hybriden oder virtuellen Gesellschafter- oder Mitgliederversammlungen auch – die die online-Teilnahme und Rechteausübung mit der in einer Präsenzversammlung vergleichbar sein. Mitgliederrechte dürfen also keine Einschränkung erfahren.

Etwas kurios mutet folgende Übergangsregelung an: wird ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 mit der erforderlichen Mehrheit gefasst, müssen WEG-Verwalter bis einschließlich des Jahres 2028 dennoch mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchführen, es sei denn, die Wohnungseigentümer verzichten einstimmig darauf. Allerdings führt ein Verstoß hiergegen nicht zu einem Anfechtungsrecht.

Um das Anfechtungsrisiko im Übrigen gering zu halten, empfiehlt es sich, zusätzlich zum „ob“ der Durchführung als hybride oder rein virtuelle Versammlung auch die konkrete, insbesondere technische Ausgestaltung der online-Teilnahme beschließen zu lassen. Gleichzeitig muss die Gemeinschaft dann die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen – dies selbst verständlich nicht bei jedem einzelnen Eigentümer.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform sowie Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Das „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (vormaliges Eckpunktepapier zum Genossenschaftsgesetz) liegt seit den Sommermonaten als Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz der Fachöffentlichkeit vor. Inzwischen hatte es auch die Gelegenheit zu Stellungnahmen seitens der Verbände und anderen Fachkreise gegeben. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzesvorhabens ist die Digitalisierung der internen und externen Verwaltungsabläufe einer Genossenschaft. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass die vom bisherigen Genossenschaftsgesetz durchgehend angeordnete „Schriftform“ zukünftig zur „Textform“ herabgestuft wird. Damit entfiele die Notwendigkeit einer eigenhändigen Unterschrift bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur, und es würde eine verfestigte Erklärung in lesbarer, deutscher Sprache mit Erkennbarkeit des Absenders genügen. Grundlegend sieht die gesetzliche Systematik aber auch vor, dass künftig die Satzung das Erfordernis der Schriftform weiterhin festlegen kann.

Das Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform steckt noch mitten im Gesetzgebungsverfahren, während das Vierte Bürokratieabbaugesetz inzwischen beschlossen ist. Die Änderungen müssen noch durch den Bundesrat gebilligt werden, was aber erwartet werden kann. Voraussichtliches Inkrafttreten dürfte der 1. Januar 2025 sein.

Im Bürokratieentlastungsgesetz ist das Thema einer Ersetzung der Schriftform in Textform somit nunmehr vorgezogen worden, und daher schon „Gesetz“. Dieses Vorziehen erfolgte überraschend. Es gibt zudem zwei Ergänzungen zum bisherigen Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform.

Das Bürokratieentlastungsgesetz betrifft folgende Themenbereiche:

  • die Errichtung der Satzung im Gründungsstadium einer Genossenschaft und die Einreichung zum Genossenschaftsregister (§§ 5, 11 GenG),
  • Beitritt, Beteiligung und Ablehnung des Beitritts, Vollmacht zum Beitritt (§§ 15 ff. GenG),
  • Kündigung der Mitgliedschaft oder einzelner Geschäftsanteile (§§ 65, 67, 67a, 67b GenG)
  • Stimmvollmacht (43 GenG)

In Abweichung vom Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform bringt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz noch die beiden folgenden Themen:

  •  Übertragung des Geschäftsguthabens ( 76 GenG)
  • Stimmabgabe ohne Teilnahme an der Versammlung (§ 43b GenG)

In allen derzeitigen Satzungen ist hinsichtlich des Schriftformerfordernisses für die aufgezählten relevanten Themenbereiche die Schriftform vorgesehen, weil dies der bisherigen – und insoweit zwingenden – Gesetzeslage entsprach. Nachdem die neue Gesetzesfassung nun die Textform vorsieht, stellt sich die Frage, ob die Genossenschaft ab Inkrafttreten des Gesetzes auch ohne Satzungsänderung auf die Erleichterungen der neuen Fassung des Genossenschaftsgesetzes zurückgreifen kann.

Hierzu ist im 4. Bürokratieabbaugesetz eine Überleitungsvorschrift im Genossenschaftsgesetz vorgesehen, der § 177 GenG:

  • Vorstand und Aufsichtsrat können für die Themen Beitritt, Vollmachtserteilung und Kündigungen festlegen, dass für eine Höchstdauer von 5 Jahren die genannten Aktionen auch in Textform zulässig sein sollen, und zwar ohne Satzungsänderung, obwohl die Satzung (noch) die Schriftform vorsieht.
  • Für den neu hinzugekommenen Punkt einer Übertragung des Geschäftsguthabens zwischen zwei Personen (Übertragender/Aufnehmender) wollte der Gesetzgeber nicht, dass den Genossenschaften die Erleichterung für die Übertragung des Geschäftsguthabens aufgedrängt wird. Er war nämlich offenbar davon ausgegangen, dass die meisten Satzungen keine eigenen Bestimmungen zur Form der Übertragung enthalten (was bei der Muster-Satzung aber gegeben ist). Daher sollen auch hier Vorstand und Aufsichtsrat festlegen können, dass – ebenfalls für 5 Jahre – eine Übertragung des Geschäftsguthabens weiterhin der schriftlichen Form bedarf. Hier kann also die Erschwerung durch die Beschlussfassungen vorerst beibehalten werden. Durch die Beschlussfassungen kann somit auch klargestellt werden, dass die bisherige Satzungsformulierung, die Schriftform vorschreibt, vorerst weiter Gültigkeit hat.

In einem weiteren Beitrag werden wir über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform informieren. Zudem wird dies auch ein Thema auf dem diesjährigen Forum der Wohnungsgenossenschaften in Reit im Winkl sein.

Anlage Gesetzentwurf

GdW Euroabrief: Dan Jørgensen wird Kommissar für Energie und Wohnungswesen

on besonderer Bedeutung für die Wohnungswirtschaft ist das Ressort des Kommissars für Energie und Wohnungswesen. Ein solches Ressort hat es in der Kommission noch nie gegeben. Von der Leyen hat dieses Portfolio dem dänischen Sozialdemokraten Dan Jørgensen übertragen. Jørgensen ist seit Mitte Dezember 2022 Minister für Entwicklungszusammenarbeit und Globale Klimapolitik in Dänemark. Zuvor war er von 2019 bis 2022 Minister für Klima, Energie und Versorgung. Darüber hinaus hat er bereits neun Jahre Erfahrung als Europaabgeordneter in Brüssel gesammelt.

Während seiner Amtszeit als Kommissar wird er sowohl für den Energie- als auch für den Bereich Wohnungswesen zuständig sein, wobei der Schwerpunkt auf dem Energiebereich liegen wird.

Jørgensens Aufgaben werden sich insbesondere auf die Vollendung der Energieunion, die Senkung der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen, saubere Energie, den Ausbau der Netzinfrastruktur und die Entwicklung eines sicheren Energiesystems unter Berücksichtigung der Technologieneutralität konzentrieren. Seine Arbeit soll dazu beitragen, Energiearmut zu bekämpfen und den Übergang sozial, gerecht und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Um dies zu erreichen, wird von ihm erwartet, dass er eine Reihe von Aktionsplänen und Initiativen vorlegt, u.a.:

  • einen Aktionsplan für bezahlbare Energiepreise
  • einen Aktionsplan zur Elektrifizierung
  • einen Fahrplan zur Beendigung der russischen Energieimporte und vollständige Umsetzung des RepowerEU-Plans
  • eine Initiative zur Förderung erneuerbarer Energien und der Energiespeicherung
  • eine Strategie für Investitionen in saubere Energie

Im Bereich Energie sind insbesondere folgende Aspekte relevant: Die Integration der Energiesysteme vorantreiben, um u.a. zusätzliche Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen aufnehmen zu können. Dazu gehören z.B. die Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung und die Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus soll gemeinsam mit dem Klimakommissar ein Rahmen geschaffen werden, um die Subventionen für fossile Energieträger weiter zu reduzieren und schrittweise abzubauen.

Die Forderungen für den Bereich Wohnen sind dagegen überschaubar. So soll Jørgensen einen europäischen Plan für bezahlbares Wohnen vorlegen, der den Städten und Mitgliedstaaten technische Unterstützung bietet, sich aber auch auf notwendige Investitionen und Qualifikationen konzentriert. Teil des Plans wird eine europäische Wohnungsbaustrategie sein, um die Bereitstellung von Wohnraum zu unterstützen. Zu den Maßnahmen sollen die Senkung der Baukosten, die Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte, die Steigerung der Produktivität und die Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Bauens gehören.

Zum GdW-Europabrief:

145. Bauministerkonferenz in Passau fordert Erleichterung für kostengünstiges Bauen und macht den Weg frei zur Vermeidung überhöhter Baustandards

Die 145. Bauministerkonferenz (BMK) am 26. und 27. September 2024 in Passau unter dem Vorsitz von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter stand unter dem großen Vorzeichen Wohnungsbau. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben verschiedene Themen diskutiert und Beschlüsse gefasst, um den Wohnungsbau zu fördern und das Wohnen bezahlbar zu halten. Dazu gehören beispielsweise transparente und gestaltbare Normen für ein einfaches und kostenreduziertes Bauen, Anpassungen im Baurecht und verlässliche Förderprogramme. Seitens des Bundes nahmen mehrere Staatssekretärinnen und Staatssekretäre an der Konferenz teil.

Die Bauministerkonferenz hat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Einfaches und kostenreduziertes Bauen
Die BMK hebt hervor, dass vorhandene Regelwerke (DIN-Normen, BGB, Förderprogramme) und Planungsprozesse reformiert werden müssen, um kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. Wichtig ist, mehr Anreize in der Förderung zu setzen und das BGB anzupassen, um den Weg frei für innovative Lösungen zu machen.

BauGB-Novelle
Die BMK würdigt den Gesetzentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung und des Bürokratieabbaus. Die BMK fordert die Bundesregierung auf, den Kommunen weitere Instrumente für eine vereinfachte Planung zur Verfügung zu stellen. Die Länder werden sich im laufenden Bundesratsverfahren für diese Forderungen einsetzen.

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die BMK fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur den Wohnungsbau nicht behindert oder verhindert. Unter anderem darf die EU-Verordnung nicht dem Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen.

Serieller Wohnungsbau
Mit der Typengenehmigung in der Musterbauordnung haben die Länder einen einheitlichen Rahmen für seriellen, modularen und systemischen Wohnungsbau geschaffen. Auch die Vorgaben der Länder zur Mietwohnraumförderung stehen einer bundesweiten Etablierung des seriellen, modularen und systemischen Wohnungsbaus nicht entgegen.

Förderprogramme
Für ausreichend bezahlbaren Wohnraum bedarf es verlässlicher und ausreichend ausgestatteter Förderprogramme des Bundes. Die BMK appelliert an den Bund, die Abstimmung der Verwaltungsvereinbarungen Sozialer Wohnungsbau und Junges Wohnen zügig voranzutreiben und den Ländern die Entwürfe vorzulegen. Eine weitere Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils der Länder auf 50 Prozent der Bundesmittel lehnt die BMK ab.

Gebäudeenergiegesetz
Die BMK spricht sich gegen jede weitere Verschärfung der Wohngebäudestandards im Neubau und im Bestand aus. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gilt es deshalb, alle auf EU-Ebene bestehenden Spielräume zu nutzen und den Fokus auf die Treibausgas-Emissionen über den Lebenszyklus eines Gebäudes zu legen. Dies gilt auch für die Bestimmungen, die derzeit die Banken bei der Kreditfinanzierung limitieren.

EU-Kommissar und EU-Beihilferecht
Die Europäische Union hat keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau und die Wohnraumförderung. Es gilt jetzt, den neuen EU-Kommissar im Bereich Wohnen für die Anliegen der für die Wohnraumförderung zuständigen Länder zu sensibilisieren.

Wohnungswirtschaft begrüßt Beschlüsse der Bauministerkonferenz

Die Bauministerkonferenz hat konstruktive Beschlüsse für die Zukunft des bezahlbaren Bauens und Wohnen gefasst, insbesondere in den Bereichen Bürokratieabbau, Bauvereinfachung und -beschleunigung sowie bezahlbarer Klimaschutz.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Bauministerkonferenz hat heute wichtige Beschlüsse gefasst. Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch auf Bundesebene Gehör finden und in die Umsetzung gehen. Es ist absolut wichtig, dass vorhandene Regelwerke und Planungsprozesse weiter reformiert werden, um das Bauen einfacher und kostengünstiger zu machen. Ebenso wichtig ist es, dass die Kommunen über die Baugesetzbuch-Novelle hinaus weitere Instrumente für eine vereinfachte Planung erhalten. Nur so kann ein echter Bau-Turbo gezündet werden. Der serielle und modulare Wohnungsbau muss weiter nach vorne gebracht werden und energetische Anforderungen an Gebäude dürfen nicht noch weiter nach oben geschraubt werden – auch das sind bedeutende Beschlüsse, die Realität werden müssen.

Bildunterschrift:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pressekonferenz (von rechts nach links): Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Christian Bernreiter, Bayerns Bauminister und Vorsitzender der BMK, Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. (Quelle: StMB)