Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen und zur Erleichterung von Stecksolargeräten

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschlossen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Dies ist bislang noch nicht erfolgt.

Inhalte des nunmehr beschlossenen Gesetzesentwurfs sind:

  •  Im Wohnungseigentumsrecht wird eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer/innen für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen.
  • Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sog. privilegierten Maßnahmen aufgenommen.
  • Die Ausnahmen von der Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten werden für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erweitert.

Die Details entnehmen Sie bitte dem GdW-Rundschreiben vom 11. Juli 2024.

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BGH-Urteile zur Aufrechnung der Mietkaution mit verjährten Schadensersatzforderungen

Der BGH hat am 10. Juli 2024 über zwei grundlegende Rechtsfragen entschieden.

Das Wichtigste:

  • Mit Urteil vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 184/23) hat der BGH entschieden, dass eine Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat.
  • Mit Urteil vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 276/23) hat der BGH entschieden, dass Familienangehörige bei der Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb – ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung ausschließlich diejenigen Personen anzusehen sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zusteht. Cousins zählen hierzu nicht

Ein GdW-Schreiben zu den beiden Urteilen finden Sie hier:

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Seminarhinweis „Buchführung in der Wohnungswirtschaft für Fortgeschrittene – Aufbauseminar“ am 17.07. in Nürnberg

Ziel des Seminars ist es, die buchhalterischen Besonderheiten in der Wohnungswirtschaft zu vertiefen.

Im Einzelnen werden u. a. behandelt:

  • Besonderheiten der Immobilienbilanz
  • Ausweis und Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke (Erwerb, Bebauung, Verkauf und Abbruch)
  • Abgrenzung und buchhalterische Erfassung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Praxisbeispiel: Niederstwerttest, Bestimmung der Restnutzungsdauer
  • Instrumente zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Immobilienunternehmens
  • Ausgewählte Kennzahlen: Was ist zur sinnvollen Interpretation zu beachten?
  • Ausgewählte Rückstellungen
  • Bilanzielle Behandlung von Zuschüssen
  • Ertrag- und umsatzsteuerliche Besonderheiten der Immobilienwirtschaft (Überblick)

Sonderthema:

  • Rechnungslegungsrelevante Aspekte der Wohnungsunternehmen als Energieerzeuger
  • Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung (ERS IFA1 n.F.)

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zur Anmeldung

Bund-Länder Städtebauförderung unterstützt Bayerns Städte und Gemeinden

Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Auch dieses Jahr fließen wieder beträchtliche Mittel aus den drei Bund-Länder-Programmen nach Bayern: „Wir stellen 2024 gemeinsam mit dem Bund mehr als 198 Millionen Euro für 423 Städte und Gemeinden bereit“, so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Dabei fließt der Großteil der Städtebauförderungsmittel in den ländlichen Raum und trägt somit zur Bewältigung des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels bei.“

Mit Hilfe der Städtebauförderung schaffen Städte und Gemeinden mit dem Programm „Lebendige Zentren“ liebenswerte Ortskerne und lebenswerte Wohnumfelder. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ hilft den Städten und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anzupassen. „Sozialer Zusammenhalt“ hat das Ziel, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.

„Das Geld kommt genau dort an, wo es benötigt wird“, erklärt Bauminister Bernreiter: „Denn jede Kommune entscheidet selbst, für welche Projekte die Fördermittel eingesetzt werden. Unsere schlanken Förderregeln gewährleisten maximale Freiheit für die Städte und Gemeinden. Damit ist die Städtebauförderung die Speerspitze einer unbürokratischen Kommunalförderung.“ Die Städtebauförderung hat auch für die Volkswirtschaft eine große Bedeutung. Mehr als 90 Prozent der Bauleistungen mit handwerklicher Lohnarbeit werden von Firmen aus der Gemeinde oder der unmittelbaren Umgebung durchgeführt. Damit sichert die Städtebauförderung die Beschäftigung in der örtlichen und mittelständischen Bauwirtschaft.

Dank der Städtebauförderungsmittel kann dieses Jahr beispielsweise die Stadt Coburg die aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangene Planung für die Neugestaltung des Lohgrabens realisieren. Durch das Vorhaben wird eine hohe Aufenthaltsqualität realisiert sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung: Neben dem Erhalt und der Ergänzung von Baumbestand, der Entsiegelung von Flächen sowie einem Wasserspiel für heiße Sommertage sind auch tieferliegende Pflanzbeete geplant, in denen Niederschlagswasser gesammelt und langsam versickern kann.

Die Stadt Bad Kötzting errichtet mit Unterstützung der Städtebauförderung den Ersatzneubau einer Quartiersgarage mit einem Panoramagarten auf dem Dach sowie einen Neubau für die Stadtbibliothek. Das Projekt ist das Ergebnis eines – ebenfalls bezuschussten – städtebaulichen Planungswettbewerbs.

In der Landeshauptstadt München beginnen die Sanierungsmaßnahmen und die Einrichtung eines Erinnerungsortes auf dem Areal des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers im Stadtteil Neuaubing. Neben einer Außenstelle des NS-Dokumentationszentrums finden hier öffentliche Nutzungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen, ein Veranstaltungsraum für Anwohner und Ateliers für Künstler Platz. Die Gestaltung des Außenbereichs der denkmalgeschützten Anlage setzt das Ausstellungskonzept des Erinnerungsortes im Freiraum fort und ergänzt gleichzeitig das öffentliche Angebot an Grünräumen.

In Bayern werden in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 423 bayerische Kommunen gefördert. Zusammen mit den Mitteln der Kommunen stehen gut 284 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger und örtliche Akteure können sich einbringen und sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg.

Eine Übersicht über die Programmkommunen und weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter http://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/index.php.

Umweltbundesamt (UBA) legt aktualisierten “Schimmel-Leitfaden” vor

Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist.

Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle ⁠UBA-Leitfaden⁠ umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise.

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GdW-Jahrespressekonferenz

Wohnungsbau stürzt weiter ab – Kosten steigen – Bevölkerung wächst: Regierung muss Baukrise beenden und Transformation ermöglichen

Die Krise beim bezahlbaren Wohnen in Deutschland hält an und sie verschärft sich vor allem aus drei Gründen: Die Kosten für Wohnungsbau verharren bei komplett unzureichender Förderung auf einem hohen Niveau. Die Bevölkerung wächst und lässt den Wohnungsmangel in den Hotspots weiter steigen. Und gleichzeitig können aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen immer weniger Wohnungen gebaut oder umgebaut werden. Das zeigen die neuesten Zahlen und Prognosen zur Jahresstatistik des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW in großer Deutlichkeit.

Nicht nur sind die Wohnungsfertigstellungen der GdW-Unternehmen erstmals deutlich um 13 Prozent auf nur noch rund 28.000 neue Wohnungen im Jahr 2023 eingebrochen. Eine im Juni durchgeführte Umfrage zeigt darüber hinaus, dass zwei Drittel der Wohnungsunternehmen im GdW 2024 gar keine Wohnungen bauen können – 2025 steigt dieser Anteil auf 70 Prozent.

„Deutschland wächst, schafft aber immer weniger Wohnungen. Das passt nicht zusammen. Wenn wir ein zukunftsfähiges Land bleiben wollen, dann müssen unsere drei staatlichen Ebenen endlich konsequent zusammenarbeiten und gemeinsam alles für den bezahlbaren Wohnungsbau tun. Wir brauchen mit Blick auf das Bauen, Umbauen und Wohnen bezahlbares ‚Schwarzbrot‘ statt teuren ‚Zuckerguss‘ in Form immer höherer und kostspieliger Vorgaben“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW, bei der Vorstellung der Jahresbilanz seines Verbandes.

„Augenmaß bei Anforderungen und ein breit angelegtes Zinsprogramm sind für bezahlbaren Wohnungsbau unerlässlich. Für die Transformation des Wohnungsbestandes muss zudem bei allen politischen Vorhaben darauf geachtet werden, dass die Refinanzierung sowohl für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mit ihren niedrigen Mieten von im Schnitt 6,39 Euro pro Quadratmeter als auch für ihre Mieter mit geringen Einkommen machbar ist. Geschieht das nicht, sind weiterer politischer Vertrauensverlust und schwierige Wahlergebnisse vorprogrammiert“, so Gedaschko.

Umfrage zeigt dramatische Lage: Neubau und Modernisierungen werden storniert

Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen befinden sich in einer dramatischen Lage, wie eine neue Umfrage aus dem Juni verdeutlicht: Im laufenden Jahr können demnach rund 6.000 und damit 20 Prozent der ursprünglich geplanten Wohneinheiten nicht realisiert werden. 2025 wird sich die Situation im Neubau nochmals zuspitzen: Der Anteil der Stornierungen gemessen an den ursprünglichen Planungen steigt auf über 12.000 Wohnungen oder 40 Prozent. „Wenn die Regierung nicht dringend die Rahmenbedingungen für den bezahlbaren Wohnungsbau verbessert, wird sich insbesondere die sozial verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft immer mehr aus dem Neubaugeschehen verabschieden“, sagt Gedaschko.

Auch bei den Modernisierungen bedingen die Kostensteigerungen und das schwierigere Finanzierungsumfeld im laufenden Jahr und im Jahr 2025 einen deutlichen Rückgang der Aktivitäten. Die neue GdW-Umfrage zeigt, dass 2024 von ursprünglich geplanten 110.000 modernisierten Wohnungen nur 75.000 oder 68 Prozent vollständig umgesetzt werden. Weitere knapp 21.000 Wohnungen oder 19 Prozent können zwar angegangen, die Maßnahmentiefe muss aber deutlich reduziert werden. 14.000 Wohnungen oder 13 Prozent, deren Modernisierung für 2024 geplant war, werden zurückgestellt und erstmal gar nicht modernisiert. 2025 verschärft sich die Lage weiter. Von rund 102.000 geplanten Modernisierungen können nur 63 Prozent vollständig realisiert werden. 20 Prozent finden in vermindertem Umfang statt, 16 Prozent werden vorerst storniert.

„Die akuten Anstiege vieler Kostenposten und der Zinsen aus der Anfangszeit der sich überlagernden Krisen vor rund zwei Jahren haben sich zwar abgemildert. Die Kosten verharren aber auf einem sehr hohen Niveau, bei der Verbesserung der Baubedingungen hat sich viel zu wenig getan und bezahlbares Wohnen wird kaum noch gefördert. So werden wir die Neubau- und die Klimaziele nie und nimmer erreichen. Wenn die Regierung sich auf einen erfolgreichen, bezahlbaren Weg begeben will, dann sollte sie sich unseren 10-Punkte-Plan vornehmen und diesen konsequent umsetzen“, sagt Gedaschko.

Funktionierendes Fördersystem für bezahlbaren Wohnraum bleibt Fehlanzeige

Anfang des Jahres hatte die Regierung eine Milliarde Euro zusätzlich für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment zugesagt. Knapp sechs Monate hat es gedauert, bis die erste konkrete Ausgestaltung des Programms vergangene Woche vorlag und einige zusätzliche Infos bekannt wurden. Es bleibt aber leider weiterhin hinter den Erwartungen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft zurück. So soll weiterhin auch der EH-40-Standard gefördert werden, der das Bauen deutlich verteuert. „Wenn Bauen bezahlbar sein soll, darf keine weitere Verschärfung über EH55 hinaus erfolgen. Denn wir brauchen für den hohen Bedarf möglichst viele Wohnungen und nicht weniger teure“, sagt Gedaschko. „Und wenn die Anforderungen am Ende dem KFN-Programm gleichen, dann braucht es letztlich kein neues Programm.“ Positiv wäre es, wenn eine angekündigte erhöhte Förderung dann auch tatsächlich im Haushalt beschlossen würde. Bei der notwendigen Flächenbegrenzung hat der GdW seit langem eine Notifizierung bei der Europäischen Union gefordert – diese ist aber nicht erfolgt und kann jetzt nicht kommen. „Das muss in Zukunft alles viel früher konsequent umgesetzt werden“, sagt Gedaschko. Weitere Unklarheit besteht, wie die verkündete zusätzliche Milliarde für Familien aussehen soll und wann sie kommt.

Ähnlich schleierhaft sieht es bei den Mitteln für den sozialen Wohnungsbau aus. Die Regierung spricht von einer Mittelerhöhung auf über 20 Mrd. Euro. In Wahrheit wird bei dieser „neuen“ Summe aber mit 2028 einfach nur ein zusätzliches Jahr hinten mit eingerechnet. Pro Jahr erhöht sich die Summe überhaupt nicht und ob/was es für das laufende Jahr noch gibt, ist völlig unklar. „Bei 2028 geht es um das Ende der nächsten Legislaturperiode, möglicherweise unter einer ganz anderen Regierung. Wie die Lage bis dahin ist, steht in den Sternen“, sagt Gedaschko. „Durch das hohe Maß an anhaltender Unsicherheit verlieren sowohl die Bauwilligen als auch die Mieter weiter Vertrauen in die Regierung. Auch das ist ein Grund für die aktuellen Wahlergebnisse und -prognosen, die man nur als besorgniserregend bezeichnen kann.“

Breit angelegtes Zinsprogramm wäre einzig richtige Lösung in der aktuellen Baukrise

Um der anhaltenden Krise im Wohnungsbau endlich entgegenzuwirken, brauchen wir an erster Stelle ein breit angelegtes Zinsprogramm für den bezahlbaren Wohnungsbau. Ein Zinssatz von einem Prozent könnte die Bautätigkeit enorm ankurbeln. Die daraus entstehenden Steuereinnahmen für den Staat gleichen die Kosten der Zinssubvention wiederum aus. In Kombination mit der günstigeren seriellen und modularen Bauweise können Wohnungsunternehmen dann auch bezahlbare Mieten von 12 Euro pro Quadratmeter garantieren.

Die vertieften Themen der GdW-Jahrespressekonferenz finden Sie hier:

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Azubirekrutierungsleitfaden des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ)

Es wird immer schwieriger, Fachkräfte und qualifizierte Auszubildende zu rekrutieren – und diese Entwicklung wird sich noch verstärken, denn der Wettbewerb um den Nachwuchs wird härter. Erfolgreiche Strategien zur Gewinnung von Auszubildenden sind daher ein wesentlicher Baustein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Rekrutierungsprogramme müssen weiterentwickelt werden und eine aktivere Ansprache mit kreativen Angeboten ist unerlässlich, um junge engagierte Leute für die Branche zu gewinnen. Dies hat zu dem Azubirekrutierungsleitfaden des EBZ geführt, den wir als VdW Bayern sehr befürworten und gerne unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen, um Sie bei der Suche nach jungen Leuten zu unterstützen. Der Leitfaden liefert gute Erkenntnisse über erfolgreiche und weniger erfolgreiche Rekrutierungswege und über das grundsätzliche Verhalten junger Menschen bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb.

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EU-Info Mai/Juni 2024

Die neue Ausgabe der GdW EU-Info ist erschienen. Schwerpunktthema ist die Europawahl.

Weitere Themen sind u.a.:

  • Einigung zum EU-Lieferkettengesetz
  • EU-Bodenüberwachungsgesetz angenommen
  • Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet
  • Neues im Bereich Sustainable Finance
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Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2024: Anpassung auf 3,37 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 25. Juni 2024 beträgt 4,25 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2024 um 0,25 Prozentpunkte gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2023 hat 4,50 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2024 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 3,37 % (zuvor 3,62 %).

Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 26. Juni 2024 bekannt gegeben.

Erfüllungsaufwandsermittlung Transparenzregistergesetz/GwG

Das Statistische Bundesamt ermittelt den bürokratischen Aufwand von Bundesgesetzen. Dieser Erfüllungsaufwand, bestehend aus Zeit- und Sachaufwand, wird für die unterschiedlichen Normadressaten (Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) gemessen und dargestellt. Dies geschieht im Rahmen von “Nachmessungen” etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Überprüfung der Schätzung im Gesetzesentwurf.

Im konkreten Fall wurden wir bezüglich des Aufwandes der Vorschriften durch die Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Geldwäschegesetz (GwG) kontaktiert sowie speziell zu den Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, welches zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist. Änderungen des Erfüllungsaufwands wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes vor allem in Bezug auf die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister erwartet.

Um einen Einblick in die Praxis dieser Sorgfaltspflichten zu bekommen, sind wir als Verband, dessen Mitglieder im Arbeitsalltag von diesen Bestimmungen betroffen sind, um Unterstützung gebeten worden.

Den Onlinefragebogen finden Sie unter: Link

Unter diesem Link haben Sie die Möglichkeit, an der Umfrage teilzunehmen, soweit Sie entsprechend betroffen sind.

Die Teilnahme an der Befragung wird voraussichtlich 10 Minuten dauern und sie wird voraussichtlich bis zum 12.07.2024 möglich sein.

Bei Rückfragen oder weiteren Anmerkungen, für die es im Fragebogen keine passende Platzierung gibt, melden Sie sich gerne bei Frau Diederichs (Christiane.Diederichs@destatis.de, Tel. 0611 75-4892), Frau Ketzer (Kathrin.Ketzer@destatis.de, Tel. 0611 75-4616)oder Frau Thornton (Laura.Thornton@destatis.de, Tel. 0611 75-2461).