EUA veröffentlicht Bericht „Urban adaptation in Europe: what works?“

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat am 29. April 2024 den Bericht „Urban adaptation in Europe: what works?“ veröffentlicht. Der Bericht unterstreicht die Dringlichkeit der Anpassung von Städten an den Klimawandel.

Demnach sind Städte, in denen 75% der europäischen Bevölkerung leben, am stärksten vom Klimawandel betroffen. Dort können die Temperaturen aufgrund des städtischen Wärmeinseleffekts um 10 bis 15 °C höher liegen als im Umland.

Obwohl bis 2022 mehr als 19.000 Anpassungsmaßnahmen registriert wurden, vor allem in den Bereichen Wasser (17 %), Gebäude (13,6 %), Umwelt (11,7 %), Land (10,8 %) und Gesundheit (7,6 %), zeigt der Bericht, dass die Zunahme und Intensivierung von Anpassungsmaßnahmen nicht mit dem Klimawandel Schritt hält. Städten kommt bei der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen jedoch eine Schlüsselrolle zu. Dabei müssen die lokalen Gegebenheiten und spezifischen Anfälligkeiten berücksichtigt werden.

Des Weiteren hebt der Bericht auch die Bedeutung von naturbasierten Lösungen hervor. Diese sind in 91% der lokalen Aktionspläne zum Klimawandel enthalten. Es wird jedoch auch die Notwendigkeit betont, naturbasierte Ansätze mit anderen Arten von Maßnahmen, einschließlich physischer Infrastrukturen, zu kombinieren.

Für eine erfolgreiche Anpassung sind laut dem Bericht außerdem ein nachhaltiges politisches Engagement in Verbindung mit einer angemessenen langfristigen Finanzierung, eine gute Regierungsführung und die Einbeziehung der Bürger vor Ort, das Lernen von anderen Städten und eine wissensbasierte Entscheidungsfindung erforderlich. So wird darauf hingewiesen, dass Anpassungsmaßnahmen in allen Sektoren und auf allen Regierungsebenen erforderlich sind. Die Maßnahmen müssen sowohl auf die aktuellen Auswirkungen des Klimawandels als auch auf den Schutz vor größeren Risiken in der Zukunft ausgerichtet sein.

Zum GdW-Europabrief

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Tarifpolitik – Neuer Manteltarifvertrag zum 01.01.2025 beschlossen – Neue Urlaubsgeldregelung ab 01.07.2024

Nach den Großen Tarifkommissionen der Gewerkschaften ver.di und IG BAU hat auch der Verbandsausschuss des Arbeitgeberverbandes dem neu ausgehandelten Manteltarifvertrag sowie dem neu verhandelten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und -förderung in der Immobilienwirtschaft zugestimmt.

Die neuen Regelungen treten weitaus überwiegend zum 01.01.2025 in Kraft.

Was ändert sich?

Der Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass das Urlaubsgeld nicht nach den Tabellen im Anhang zum Manteltarifvertrag bezahlt wird, sondern 60 % der Vergütung für den Monat Juli beträgt. Das gilt auch, wenn die Unternehmen das Urlaubsgeld schon vorgezogen – z.B. im Juni – zahlen. Maßgebliche Bemessungsgrundlage für den Anspruch bleibt die Vergütung für den Kalendermonat Juli. Überstunden-, Leistungs- und Erschwerniszulagen sind weiterhin vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in einer Betriebsvereinbarung nicht einzuberechnen. Funktions- und sonstigen Zulagen, die ihre rechtlichen Grundlagen nicht aus dem Manteltarifvertrag oder Vergütungstarifvertrag herleiten, sind bei der Berechnung des Urlaubsgeldes auch weiterhin nicht ausgenommen worden. Die Frage ist in der Gewährungsvereinbarung zu regeln. Es ist daher zu prüfen, ob das Unternehmen im Einzelfall zur Einbeziehung dieser Zulagen verpflichtet ist.

Für Unternehmen, die schon bislang mehr als 60 % der Julivergütung auf freiwilliger Basis oder auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung zahlen, ändert sich naturgemäß nichts. Es bleibt bei der Staffelung des Urlaubsgeldes für neu eingestellte Arbeitnehmer. Im ersten Beschäftigungsjahr erhalten sie somit 50 % von 60 % der Julivergütung als Urlaubsgeld, im zweiten Beschäftigungsjahr 60 % von 60 % der Julivergütung usw. Unverändert gelten die Regelungen zur Kürzung des Urlaubsgeldes bei unterjährigem Ein- und Austritt aus dem Arbeitsverhältnis sowie für Zeiten ohne Anspruch auf Entgeltzahlung (z.B. Krankengeldbezug, Elternzeit, unbezahlten Sonderurlaub).

Die Regelung finden Sie im neuen § 8 Abs. 4 MTV. Neu geregelt und deutlich vereinfacht ist die Regelung zur Berechnung der Sonderzahlungen, wenn ein Arbeitnehmer unterjährig von Vollzeit zu Teilzeit oder Teilzeit zu Vollzeit wechselt.

Eine ausführliche Information des AGV Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. finden Sie hier:

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Expertenrat prüft Projektionsdaten: Einhaltung des Klimaziels für 2021 bis 2030 nicht bestätigt

Der Expertenrat für Klimafragen hat am 3. Juni ein durch die Bundesregierung beauftragtes Sondergutachten zur Prüfung der Projektionsdaten 2024 vorgelegt, welche die zukünftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland beschreiben. Anlass für die Beauftragung ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes, deren Ausfertigung vom Bundespräsidenten noch aussteht. Das novellierte Klimaschutzgesetz sieht vor, dass der Expertenrat eine Feststellung zur Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 trifft.

Prüfung weckt Zweifel an projizierter Zielerreichung

Das im Klimaschutzgesetz vorgegebene Emissionsbudget für den Zeitraum 2021 bis 2030 würde laut den Projektionsdaten 2024 nur sehr knapp eingehalten. Die kumulierten Zielverfehlungen der Sektoren Verkehr und Gebäude würden durch Übererfüllungen in anderen Sektoren, insbesondere der Energiewirtschaft und in geringerem Maße der Industrie, ausgeglichen. Der Expertenrat hat die Projektionsdaten sowohl in Summe als auch sektoral auf Basis eines mehrgliedrigen Prüfschemas im Hinblick auf methodisches Vorgehen, Aktualität und Plausibilität analysiert.

Die Projektion zukünftiger Emissionen ist naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Jedoch werden in den Projektionsdaten keine Angaben zur Wahrscheinlichkeit des ausgewiesenen Emissionspfads gemacht. Für eine zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse seiner Prüfung zieht der Expertenrat einen vermuteten Benchmark-Pfad heran, der von allen möglichen zukünftig realisierten Emissionspfaden ebenso wahrscheinlich über- wie unterschritten wird. Insgesamt ist der Expertenrat zu der Einschätzung gelangt, dass ein solcher Benchmark-Pfad oberhalb des Emissionspfads aus den Projektionsdaten 2024 liegen dürfte, und zwar so deutlich, dass – anders als in den Projektionsdaten 2024 festgestellt – nicht von einer Zielerreichung ausgegangen werden sollte.

Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats, führt aus: „Nach Prüfung der Daten bestätigt der Expertenrat, dass die Gesamtemissionen bis 2030 substanziell sinken werden, allerdings vermutlich weniger stark als in den Projektionsdaten ermittelt. Der Expertenrat hält die projizierten Emissionen in den Sektoren Energie, Gebäude und Verkehr sowie – mit Einschränkungen – auch in der Industrie für unterschätzt.“ Gründe hierfür sieht der Expertenrat unter anderem in aktuellen Entwicklungen, die bei der Erstellung der Projektionsdaten nicht erfasst wurden. Dazu zählen insbesondere die Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds, aber auch veränderte Markterwartungen für Gaspreise und CO2-Zertifikatspreise im EU-ETS. Zudem tragen auch methodische Limitierungen zu möglichen Unterschätzungen bei.

Zusammenfassend stellt Henning fest: „In Summe können wir die von den Projektionsdaten 2024 ausgewiesene kumulierte Zielerreichung für die Jahre 2021 bis 2030 nicht bestätigen, sondern gehen im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus.“

Zeitnahe Prüfung zusätzlicher klimapolitischer Maßnahmen empfohlen

Laut Novelle des Klimaschutzgesetzes gibt es bei erstmaliger Zielüberschreitung keine unmittelbare Handlungsfolge für die Bundesregierung. Auch die projizierten und vom Expertenrat bestätigten Verfehlungen der Ziele unter der europäischen Lastenteilung ab dem Jahr 2024 und des Ziels von mindestens 65 Prozent Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 verpflichten die Bundesregierung nicht zu weiterer klimapolitischer Aktivität. „Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dennoch nicht auf das abermalige Eintreten einer Zielverfehlung zu warten, sondern die zeitnahe Implementierung zusätzlicher Maßnahmen zu prüfen. Dies gilt umso mehr, da wir bei unserer Analyse der Projektionsdaten 2023 bereits letzten Sommer eine solche Zielverfehlung festgestellt haben“, merkt die stellvertretende Vorsitzende, Brigitte Knopf, an und ergänzt: „Der Fokus sollte hier auf den beiden für die europäische Lastenteilung relevanten Sektoren Gebäude und Verkehr liegen, die zudem die größten Zielüberschreitungen aufweisen.“

Auch in der Betrachtung über das Jahr 2030 hinaus sieht der Expertenrat Handlungsbedarf. So würden laut den Projektionsdaten die Ziele im Zeitraum 2031 bis 2040 überschritten und das Ziel der Treibhausgasneutralität würde weder bis zum Jahr 2045 noch bis 2050 erreicht. Zudem würde der Sektor Landnutzung LULUCF laut Projektionsdaten seine im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziele weit verfehlen. Statt eine zunehmend ausgeprägte Treibhausgas-Senke zu werden, wäre der Sektor zeitweise sogar eine Quelle. „Insgesamt fehlt für die Zeit nach 2030 eine langfristige Strategie, wie das Ziel der Treibhausgasneutralität erreicht werden kann“, führt Brigitte Knopf weiter aus.

Hinweise zu Anforderungen an Prozess, Governance und Verantwortlichkeiten

Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung, die die Projektionsdaten als neues Auslösekriterium für die Ergreifung zusätzlicher klimapolitischer Maßnahmen gewonnen haben, hat sich der Expertenrat außerdem mit dem Prozess zu deren Erstellung beschäftigt. Aus Sicht des Expertenrats ergeben sich für diesen Prozess neue Anforderungen. Diese betreffen Fragen der Behandlung von Unsicherheiten im Zusammenhang mit Projektionsrechnungen, Aspekte der verwendeten Daten und Modelle sowie den Prozess zur Beauftragung und Erstellung der Projektionsdaten. Bei all diesen Punkten sieht der Expertenrat Verbesserungspotenziale und liefert dazu konkrete Hinweise.

Auch bezüglich der Verantwortlichkeit und Rollen zur Umsetzung des novellierten Klimaschutzgesetzes sieht der Expertenrat Klärungsbedarf. „Da mit der Novelle des Gesetzes die Handlungsverantwortung bei festgestellter Zielverfehlung auf die Bundesregierung als Ganze überführt wird, sehen wir Klärungsbedarf, wer in der Bundesregierung die Federführung innehat“, so Henning. Der Expertenrat empfiehlt der Bundesregierung deshalb, rasch durch Verordnungen zu spezifizieren, wie der Prozess zwischen Feststellung der Notwendigkeit von Maßnahmen und dem entsprechenden Beschluss genau ablaufen soll.

Das Sondergutachten ist hier abrufbar: https://expertenrat-klima.de/publikationen/

Terminerinnerung: Online-Mitgliederdialog am 19.06.2024

Wir möchten Sie hiermit an den Termin für den nächsten Online-Mitgliederdialog des VdW Bayern erinnern.

Wann:
19. Juni  von 10:00 bis 11:30 Uhr

Wie:
Der Mitgliederdialog findet weiter über den gleichen Link auf der Plattform Zoom statt.
Zoom Link
Meeting-ID: 845 5939 3079
Kenncode: 506664

Was:
• Aktuelle Themen aus den Vorstandsressorts
• Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Wohnungswirtschaft

Wenn Sie Themenvorschläge haben, können Sie sie gerne an den VdW Bayern schicken (tobias.straubinger@vdwbayern.de).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Verbandsjubiläum: Wohnungswirtschaft Bayern mit Staatsempfang geehrt

VdW Bayern mit mehr als 500 Mitgliedsunternehmen wichtiger Partner für Freistaat

Am 7. Juni 2024 wurde die Wohnungswirtschaft Bayern durch einen Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung geehrt. Anlass waren das 115-jährige Jubiläum des VdW Bayern und zahlreiche runde Geburtstage von Mitgliedsunternehmen im Jahr 2024.

Die folgende Pressemitteilung hat das Bayerische Bauministerium zum Staatsempfang verschickt: 

Als der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen 1909 gegründet wurde, stand noch Prinzregent Luitpold an der Spitze Bayerns. An der Wichtigkeit von bezahlbarem Wohnraum im Freistaat hat sich in den 115 Jahren seitdem wenig geändert. Im Gegenteil: Die Arbeit des VdW Bayern ist wichtiger denn je. Das Jubiläum des Verbandes hat der Freistaat Bayern nun mit einem Staatsempfang im Historischen Rathaus in Nürnberg gefeiert. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter lobte dabei die Arbeit des Verbandes: „Der VdW Bayern und seine Mitgliedsunternehmen setzen sich für die Menschen in Bayern ein. Sie legen Wert auf ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit zusätzlichem Wohnraum, die Modernisierung des Bestands und die Stabilität der Bewohnerstruktur mithilfe der Ausgestaltung der Belegungsbindungen. Herzlichen Dank für 115 Jahre starken und verlässlichen Einsatz für das Wohnen als Lebensgrundlage der Menschen in Bayern!“

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen können auf bewegte Zeiten zurückblicken, wie Bernreiter in seiner Rede betonte: „Vor allem in Krisenzeiten haben Sie die Wohnungsnot bewältigt. Sie haben nach Krieg und Zerstörung Wohnraum für die Menschen bereitgestellt und ihre Investitionen in den Wohnungsbau haben wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung in den 50er Jahren beigetragen. Auch heute gibt es Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Der VdW Bayern und seine 504 Mitgliedsunternehmen sind wichtige und verlässliche Partner für das Bauministerium und für den Freistaat Bayern beim geförderten Wohnungsbau.“

Hans Maier, Verbandsdirektor Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.: „Der VdW Bayern ist vor 115 Jahren von Mitgliedsunternehmen gegründet worden und seitdem stehen wir für soziales Wohnen im Freistaat. Die Gründung dieser Unternehmen ist immer in schwierigen Zeiten am Wohnungsmarkt erfolgt. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen werden auch heute dringend gebraucht. Der Verband hat in den letzten zehn Jahren rund 50 neue Mitgliedsunternehmen hinzugewonnen. Das Ziel der Wohnungsgenossenschaften, kommunalen und freien Wohnungsunternehmen ist dasselbe: Bezahlbare Wohnungen bauen und den Druck am Wohnungsmarkt lindern. Dabei sind sie verlässliche Partner der Kommunen und des Freistaats Bayern.“

Bernreiter freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem VdW Bayern und seinen Mitgliedsunternehmen: „Der Freistaat stellt so viel Geld wie noch nie für den Wohnungsbau bereit. Mit unserem Wohnbau-Booster Bayern und dem Bayerischen Baukonjunkturprogramm haben wir im vergangenen Jahr für Stabilität beim Wohnungsbau gesorgt. Viele Projekte wären ohne unsere Programme nicht gestartet. 2023 haben wir erstmals inklusive Bundesmittel über eine Milliarde Euro in die Wohnraumförderung investiert und diese Fördermilliarde wird 2024 und 2025 verstetigt, wie der Landtag am Mittwoch beschlossen hat. Damit legen wir nach 115 erfolgreichen Jahren den Grundstein für weiteren sozial orientierten und bezahlbaren Wohnungsbau in Bayern.“

Quelle:
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Der VdW Bayern hat zum Staatsempfang ein Zeitreise Video 115 Jahre Wohnungswirtschaft Bayern erstellt:
Bildgalerie Staatsempfang

Alle Bilder @STMB Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Umsetzungsvorschlag zur Neuen Wohngemeinnützigkeit im Referentenentwurf des BMF für ein Jahressteuergesetz 2024

Im Bundeskabinett wurde am 05.06.2024 im Rahmen des Jahressteuergesetzes das Instrument der Wohngemeinnützigkeit verabschiedet. Bei dem von der Regierung geplanten Modell sollen Unternehmen mit akzentuierter sozialer Ausrichtung, Vereine und gemeinnützige Stiftungen steuerlich begünstigt werden. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht das Instrument in seiner geplanten Ausrichtung als sinnvolle Ergänzung im Kampf gegen den Wohnungsmangel – appelliert aber an die Regierung, ein funktionierendes, breiter angelegtes und verlässliches Fördersystem für bezahlbaren Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft wiederherzustellen.

Im Juni des vergangenen Jahres hatten sich BMWSB und BMF auf ein Eckpunktepapier zur Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) verständigt. Darin aufgezeigt wurden verschiedene Optionen zur Umsetzung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit, die der GdW einer ersten kritischen Bewertung
unterzogen hatte (vgl. Anlage).

Nun liegt der Referentenentwurf des BMF für ein Jahressteuergesetz 2024 vor. Zur Umsetzung des Vorhabens NWG ist nunmehr eine Ergänzung des § 53 der Abgabenordnung ‘Mildtätige Zwecke’ vorgesehen (vgl. Anlage – Auszug RefE JStG 2024). Als mildtätiger Zweck soll künftig auch die “vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen” gelten. Die Änderung soll am 01.01.2025 in Kraft treten.

Hilfebedürftig i. S. d. § 53 Satz 1 AO sind Personen,

  1.  die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder
  2.  deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. … Die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit ist bei Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, des Wohngeldgesetzes, bei Empfängern von Leistungen nach § 27 a des Bundesversorgungsgesetzes oder nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes als nachgewiesen anzusehen. Der ebenfalls beigefügten Anlage können Sie die aktuellen Regelsätze in EUR je Regelbedarfsstufe entnehmen.

Die Voraussetzungen der Hilfebedürftigkeit sollen nur zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen müssen. Eine starre Grenze, um wie viel die Miete sich von der marktüblichen Miete unterscheiden muss, soll nicht gesetzlich implementiert werden. Allerdings muss die Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden, da anderenfalls keine Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge, so die Ausführungen in der Gesetzesbegründung zur Änderung des § 53 AO.

Dieser Vorschlag bleibt sogar hinter der bisher angedachten AO-Lösung, bei der eine generelle Einbeziehung des “Wohnens” in die begünstigten Zwecke erwartet wurde, zurück. Der Staatssekretär des BMWK Sven Giegold äußerte sich bei einer Tagung des VÖB heute dann auch dazu, dass “darüber in der Bundesregierung noch zu reden sei”. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.

GdW-Präsident Axel Gedaschko zum Umsetzungsvorschlag:
„Das Instrument der Wohngemeinnützigkeit kann in der von der Regierung geplanten Ausrichtung einer Steuererleichterung dabei helfen, dass Institutionen wie Vereine und Stiftungen zu Anbietern von bezahlbarem Wohnraum werden. So kann es einen Teil-Beitrag bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels leisten. Angesichts des riesigen Wohnungsmangels reicht es aber bei Weitem nicht aus.

Da mittlerweile 800.000 Wohnungen in Deutschland fehlen, ist zur Lösung dieser Herkulesaufgabe ein größerer und langfristiger Wurf in Form eines funktionierenden Fördersystems für bezahlbaren Wohnraum in deutlich größerer Zahl notwendig. Angesichts der aktuellen Wohnungsbaukrise müssen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt werden, zu bauen. Das geht angesichts der dauerhaft höheren Zinsen bei gleichzeitig rundum gestiegenen Kosten nur über ein kurzfristiges Zinsprogramm. Mithilfe einer Zinssubvention auf ein Prozent könnten die sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Kombination mit der seriellen und modularen Bauweise dann wieder bezahlbare Wohnungen in deutlich größerer Zahl zu Mieten von rund 12 Euro – statt aktuell 18 bis 20 Euro – pro Quadratmeter und Monat schaffen. Das würde eine wirkliche Entlastung der Wohnungsmärkte bedeuten und wäre für den Staat durch Steuereinnahmen im Zuge der dann steigenden Baukonjunktur auch noch kostenneutral.

Bezahlbarer Wohnraum lässt sich nur dauerhaft sichern, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ihre Hausaufgaben machen. Dafür sind vor allem genügend bezahlbarer Grund und Boden und eine ausreichende finanzielle und letztlich mietdämpfende Förderung notwendig. Diese sozial-ökonomische Ausrichtung der Wohnungspolitik muss wiederhergestellt und langfristig gesichert werden. Ansonsten bleibt die Mitte der Gesellschaft beim Wohnen – der sozialen Frage unserer Zeit – auf der Strecke. Das führt zu wachsender politischer Unzufriedenheit und gesellschaftlicher Spaltung.“

Anlage GdW-Schreiben zum Umsetzungsvorschlag
Anlage Auszug Referentenentwurf JStG 2024
Anlage: SGB 12 – Regelbedarfsstufen nach § 28
GdW: Bewertung Eckpunktepapier NWG aus 2023

Jährliche Haushaltsabfälle pro Kopf in Bayern 2022 auf niedrigstem Stand seit 2005

Im Jahr 2022 sind nach den aktuellen Daten des Bayerischen Landesamts für Statistik in Bayern 6,1 Millionen Tonnen Haushaltsabfälle eingesammelt worden. Das entspricht einem Aufkommen an Haushaltsabfällen von 453,8 Kilogramm je Einwohner. Dabei handelt es sich um den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2005 mit 450,3 Kilogramm je Einwohner. Mit 497,9 Kilogramm je Einwohner wurde im Jahr 2021 das höchste Abfallaufkommen pro Kopf verzeichnet.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, liegt das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen im Jahr 2022 um 15,7 Kilogramm und damit 3,6 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 438,1 Kilogramm je Einwohner.

Über ein Drittel sind Haus- und Sperrmüll

Über ein Drittel des Abfallaufkommens (35,7 Prozent) besteht mit 2,2 Millionen Tonnen im Jahr 2022 aus Haus- und Sperrmüll, der in Bayern überwiegend thermisch behandelt wird. Mit einem Pro-Kopf-Aufkommen von 161,9 Kilogramm liegt Bayern beim Haus- und Sperrmüll 10,7 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von 181,4 Kilogramm je Einwohner.

Organische Abfälle wie Garten- und Parkabfälle sowie Abfälle aus der Biotonne machen mit 1,9 Millionen Tonnen 31,1 Prozent des Abfallaufkommens aus. In Bayern wurden mit 141,2 Kilogramm je Einwohner 23,9 Kilogramm mehr biologische Abfälle pro Einwohner als im Bundesdurchschnitt (117,3 Kilogramm je Einwohner) erfasst.

Zu den Haushaltsabfällen einschließlich der gewerblichen Siedlungsabfälle gehören Haus- und Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, wie z. B. Abfälle aus der Biotonne oder biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, getrennt erfasste Wertstoffe sowie sonstige Abfälle.

32,1 Prozent der Haushaltsabfälle in Bayern bestehen aus wiederverwertbaren Stoffen

Im Jahr 2022 sind 1,9 Millionen Tonnen bzw. 32,1 Prozent der in Bayern eingesammelten Haushaltsabfälle Wertstoffe. Darunter zählen u. a. 856 774 Tonnen Papier, Pappe oder Kartonagen, 312 592 Tonnen Kunststoffe, Leicht- und Verbundverpackungen und 336 078 Tonnen Glas. Pro Kopf entspricht das 64,1 Kilogramm Papier, Pappe oder Kartonagen, 23,4 Kilogramm Kunststoffe, Leicht- und Verbundverpackungen und 25,1 Kilogramm Glas im Jahr.

Knapp zwei Drittel der 2023 errichteten Wohngebäude heizen mit Wärmepumpen

In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden Wärmepumpen zum Heizen genutzt. Knapp zwei Drittel (64,6 %) der 2023 fertiggestellten knapp 96 800 Wohngebäude nutzten Wärmepumpen als primäre, also überwiegend für das Heizen eingesetzte Energiequelle. Allein gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil um 8 Prozentpunkte; gegenüber 2014 (31,8 %) hat er sich mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: In 68,9 % aller 2023 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Wärmepumpe als primäre Heizenergiequelle genutzt, deutlich seltener war der Einsatz in Mehrfamilienhäusern (41,1 %).

In vier von fünf neuen Wohngebäuden werden erneuerbare Energiequellen zum Heizen genutzt

Wärmepumpen nutzen Geo- und Umweltthermie und zählen somit zu den erneuerbaren Energiequellen. Inzwischen wird ein Großteil der neu errichteten Wohngebäude hierzulande überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt: In 69,3 % der 2023 fertiggestellten Wohngebäude waren erneuerbare die primäre Energiequelle für das Heizen. 2014 lag der Anteil noch bei 38,5 %. Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen neben Erd- oder Luftwärmepumpen auch Holz, etwa in Pelletheizungen oder Kaminöfen (Anteil als primäre Heizenergiequelle: 3,7 %), Solarthermie (0,5 %), Biogas/Biomethan (0,3 %) sowie sonstige Biomasse (0,2 %).

Erneuerbare Energien kommen aber auch als ergänzende Energiequelle zum Einsatz, beispielsweise durch einen Holzofen. Ob als primäre oder sekundäre Quelle – insgesamt werden erneuerbare Energien 2023 in vier von fünf neuen Wohngebäuden (79,6 %) zum Heizen genutzt. 2015 lag der Anteil noch bei 61,5 %.

Ein Fünftel der Neubauten heizt primär mit Gas

Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2023 in 20,1 % der Neubauten Erdgas eingesetzt. Der Anteil von Gasheizungen als primäre Energiequelle hat sich binnen zehn Jahren mehr als halbiert: 2014 hatte er noch bei 50,7 % gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,2 % der neuen Wohngebäude (2014: 7,9 %). Ölheizungen wurden nur noch in 300 neuen Wohnhäusern als Primärheizung eingesetzt, das waren 0,3 % der Neubauten (2014: 1,2 %).

Gut drei Viertel aller genehmigten Wohnneubauten sollen primär mit Wärmepumpen heizen

Der Trend zum Heizen mit erneuerbaren Energien zeigt sich auch beim Planen neuer Wohngebäude. 80,7 % der 2023 genehmigten rund 67 900 Wohngebäude sollen primär mit erneuerbarer Energie beheizt werden. Meist handelt es sich auch hier um Wärmepumpen: Sie sollen in 76,3 % der genehmigten Neubauten als primäre Heizung zum Einsatz kommen. Erdgas als häufigster konventioneller Energieträger spielt mit einem Anteil von 7,3 % auch bei der Planung von Wohngebäuden eine zunehmend kleinere Rolle.

Forum kommunale Wohnungsunternehmen 2024 vom 15. bis 16. Juli 2024 in Schloss Hohenkammer

Der VdW Bayern lädt Geschüher:innen und leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz herzlich zum Forum kommunale Wohnungsunternehmen ins Managementzentrum Schloss Hohenkammer ein.

Wir treffen uns in diesem Jahr von Montag, 15. Juli, 12:00 Uhr, bis Dienstag, 16. Juli 2024, ca. 14:00 Uhr.

Folgende Schwerpunkte sind auf Vorschlag der Mitglieder des Fachausschusses in diesem Jahr unter anderem geplant:

Künstliche Intelligenz (KI) und ihr Einfluss auf unser Arbeiten ist keine Vision von morgen. Sie ist gegenwärtig, greifbar und verändert unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft. Im Vortrag von Dr. Hubertus Porschen geht es u.a. um die Anwendung, z.B. von ChatGPT, und die sich damit verbindenden strategischen Entscheidungen im Unternehmen.

Gebäudetyp E – Experimenteller und einfacher bauen. Bauen wird immer komplizierter, teurer und gleichförmiger. Dabei sollte es einfacher, schneller und günstiger werden. Um diesem Dilemma zu begegnen haben die Architektenkammern einen neuen Gebäudetyp E vorgeschlagen, der in Bayern bereits von der Politik und dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgegriffen wurde. Als Referent angefragt ist Florian Dilg, Münchner Architekt und Leiter der Taskforce Gebäudetyp E der Bundesarchitektenkammer.

„Werde Mietsparer“ – Werkstattbericht zur Belegung von EOF-Wohnungen der SWW Oberallgäu. Immer wieder berichten Mitgliedsunternehmen von den Schwierigkeiten bei der Wohnungsvergabe für die EOF-Einkommensstufe III. Martin Kaiser, Geschäftsführer der SWW, und sein Team haben Mieterhaushalte befragt und ihre Unternehmenskommunikation entsprechend verändert. Sie stellen ihre Erfahrungen vor, bevor wir in einen moderierten Austausch zur Praxis anderer Unternehmen gehen.

Zur Organisation: Bitte buchen Sie frühzeitig eine Übernachtung im Tagungszentrum Schloss Hohenkammer, Telefon (08137) 9340. Bis 24. Juni steht uns unter dem Stichwort „VdW Bayern“ ein Übernachtungskontingent zur Verfügung.

Selbstverständlich steht auch in diesem Jahr ein digitaler Zugang zur Veranstaltung zur Verfügung.

Anmeldelink:

Forum Technik am 24. Juli 2024 in Erlangen

Der VdW Bayern und sein Fachausschuss Technik laden Sie ganz herzlich zu unserem Forum Technik am Mittwoch, 24. Juli 2024 ins NH Hotel Erlangen (City) ein.

Daten sind die Grundlage für den Betrieb und die Entwicklung des Wohnungsbestands. Datenerfassung und Datenpflege haben deshalb eine entscheidende Bedeutung.

Es stellen sich aber auch Fragen:

  • Welche Daten sind relevant und wie können sie sinnvoll, d.h. ohne zu großen Aufwand, gepflegt werden?
  • Wie können die Bestandsdaten möglichst einfach für den Bewirtschaftungsprozess verfügbar gemacht werden?

Bei alten Beständen fehlen häufig die Planungsdaten. Sie existieren nur auf Papier, sind nicht mehr vollständig erhalten oder nicht korrekt. Umfassende Modernisierungen lassen sich aber nur auf der Grundlage von richtigen Plandaten der Häuser durchführen. Aktuelle Daten sind essenziell, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Termine und Kosten hängen von ihnen ab.

Ohne Digitalisierung lassen sich aber auch gesetzliche Anforderungen nicht mehr erfüllen und der Einsatz von z.B. Solarenergie erfordert zwingend digitale Mess- und Steuerungstechnik.

Die Exkursion am Nachmittag führt uns zu drei Projekten. Wir bedanken uns bereits im Voraus für das Engagement und Unterstützung bei der Baugenossenschaft Erlangen und Umgebung eG, der GEWOBAU Erlangen GmbH und der Joseph-Stiftung.

Unsere Veranstaltung lebt vom Austausch, den wir in diesem Jahr besonders „pflegen“ wollen: Am Vorabend, Dienstag, 23. Juli 2024, treffen wir uns auf der Terrasse des NH Hotels zu einem BBQ. Wir starten um 18:30 Uhr; Ende 21:30 Uhr.

Interessierte, die nicht persönlich dabei sein wollen oder können, erhalten die Möglichkeit an der Veranstaltung online teilzunehmen. Die Zugangsdaten erhalten Sie am Freitag, 19. Juli 2024. Die Vorträge werden wie immer aufgezeichnet und stehen im passwortgeschützten Veranstaltungsarchiv nach der Veranstaltung bereit.

Hier geht es zur Anmeldung (Anmeldeschluss 12. Juli 2024):

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