Externe Veranstaltung: Energetische und serielle Sanierung – Energiesprong in Erlangen am 13. März 2024

Bei dem Cluster-Treff in Erlangen soll Interessierten das serielle und energetische Sanieren nach dem innovativen Energiesprong-Prinzip am Best-Practice-Beispiel der Erlanger Gewobau aufgezeigt werden.

Energiesprong ist ein neuartiges und in den Niederlanden entwickeltes Sanierungsprinzip, das derzeit weltweit für Furore sorgt. Es steht für kurze Sanierungszeiten mittels Digitalisierung und maschinell vorgefertigter Bauteile, energetische Optimierung, hohen Wohnkomfort und ein innovatives Finanzierungsmodell. Nach einer Sanierung auf den NetZero-Standard erzeugt das Gebäude über das Jahr gerechnet so viel Energie für Heizung, Warmwasser und Strom, wie benötigt wird. Der große Vorteil der seriellen Sanierung nach dem bundesweit beachteten Energiesprong-Prinzip im Vergleich zur konventionellen Sanierung liegt in der kurzen Bauzeit, die vor allem auch eine Sanierung im bewohnten Zustand mit einer vertretbaren Belastung der Mieterschaft zulässt.

Die Marktentwicklung in Deutschland wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) unterstützt. Sie begleitet die Entwicklung serieller Sanierungslösungen unter anderem durch Beratung zu technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragestellungen, zur Gebäudeauswahl und zu Fördermöglichkeiten. Die dena schätzt allein das Potenzial für kleinere bis mittlere Mehrfamilienhäuser der 1950er bis 1970er Jahre in Deutschland auf rund 500.000 Gebäude mit Potenzial zur Ausweitung auf weitere Gebäude.

Die städtische Gewobau Erlangen zielt mit dem seriellen Sanieren nach Energiesprong auf Klimaneutralität, kurze Bauzeiten sowie Kosteneinsparungen. Dies wird u. a. erreicht durch die serielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen, die mit reproduzierbar hoher Qualität gefertigt werden, um sie dann in kurzer Zeit zu montieren. Daneben werden die haustechnischen Anlagen unter Einsatz von Wärmepumpen oder Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz in Kombination mit Photovoltaik auf den technisch und wirtschaftlich bestmöglichen Standard gebracht. Die Einbindung der Digitalisierung garantiert die Integration und Abstimmung aller Sanierungselemente und Maßnahmen. So soll, soweit möglich, ein NetZero-Standard mit dauerhaft niedrigen Nebenkosten für die Mietenden erreicht werden. Neben der energetischen Optimierung der Gebäude wird das bestehende Wohnungsangebot durch Aufstockung ergänzt. Unternehmen wie Niersberger, Ecoworks oder Terracool führen die Sanierungsmaßnahmen nach dem innovativen Energiesprong-Prinzip durch.

Informationen & Anmeldung

GdW Europabrief: EU-Klimaziel 2040

Die Europäische Kommission hat am 6. Februar 2024 eine Empfehlung für ein Zwischenziel für 2040 veröffentlicht, das eine Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990 vorsieht. Diese Empfehlung basiert auf einer Folgenabschätzung zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und einem Gutachten des Europäischen Beirats für Klimaänderung (ESABCC).

Die Mitteilung betont, dass es Ziel der Europäischen Kommission ist, eine politische Debatte und einen Dialog mit Interessenvertretern anzustoßen, Informationen zu sammeln und einen politischen Rechtsrahmen für die Zeit nach 2030 festzulegen. Die vollständige Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens, um die Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen, wird daher als Voraussetzung dafür angesehen, dass die EU auf Kurs bleibt, um das Ziel für 2040 zu erreichen und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Um die Treibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 % zu senken, müssten laut Folgenabschätzung die verbleibenden Treibhausgasemissionen der EU im Jahr 2040 bei 850 MtCO2-eq liegen und der Kohlenstoffabbau (aus der Atmosphäre durch die Absorption von Kohlenstoff aus landgestützten und industriellen Quellen) bis zu 400 MtCO2 erreichen.

Die nächste Kommission wird nach den Europawahlen einen Legislativvorschlag zur Verankerung des 2040-Ziels vorlegen. Sobald das Europäische Parlament und der Rat ein rechtsverbindliches 2040-Ziel angenommen haben, beginnen die Vorbereitungen für einen politischen Rahmen nach 2030. Dazu gehört, dass die Europäische Kommission Legislativvorschläge vorlegt. Dabei wird sie sicherstellen, dass alle Sektoren einen ausgewogenen und kosteneffizienten Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur CO2-Einsparung leisten. Es ist davon auszugehen, dass dies zu einer Verschärfung der Anforderungen im Gebäudesektor führen wird.

Zum GdW Europabrief

Wachstumschancengesetz – Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Annahme durch Deutschen Bundestag am 23.02.2024

Nachdem der Deutsche Bundestag das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, versagte der Bundesrat seine Zustimmung und rief den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Dieser hat am 21.02.2024 beraten und sich mit einfacher Mehrheit der Vertreter der Ampel-Parteien von SPD, Grünen und FDP auf diverse Änderungen verständigt. Die Union hat diesen Beschluss nicht mitgetragen; das SPD-geführte Bremen und das CDU-geführte Berlin haben sich enthalten.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses wurde am 23.02.2024 im Bundestag beraten. Der Bundestag ist der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses mit 377 Ja-Stimmen, 267 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gefolgt.

Ob der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung am 22.03.2024 dem geänderten Wachstumschancengesetz zustimmen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nach wie vor unsicher.

In einem Rundschreiben hat der GdW die Änderungen gegenüber dem damaligen Gesetzesbeschluss zusammengestellt.

Link GdW-Informationen
Anlage 1: BT Gesetzbeschluss
Anlage 2: Beschlussempfehlung Vermittlungsausschuss

Nachforderungen bei Heizkostenabrechnungen

Aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben für das Heizen können viele Mieterinnen und Mieter auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die etwa mit der Betriebskostenabrechnung mitgeteilten Kosten für das Heizen zu tragen.

Diesbezüglich besteht aber die Möglichkeit, dass das Jobcenter diese Kosten übernimmt. Betroffene können Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Bis zum 31.12.2023 galt die Regelung, dass Mieterinnen und Mieter drei Monate Zeit haben, einen Antrag zu stellen. Nunmehr gilt wieder die Regelung, dass der Antrag in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind.

Einen Vorschlag für die Information an die Mieterinnen und Mieter finden Sie in der Anlage.

Anlage Mieterinfo

Auch Genossen bekommen wieder Zinsen: 46 Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung im Test

Zum 10. Mal wurden 2024 die Sparzinsen von 46 Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung erhoben. Für alle Sparer, die dort ihr Geld anlegen können, gibt es eine gute Nachricht: Die Zinsen sind innerhalb eines Jahres massiv gestiegen. So gewähren die Wohnungsbaugenossenschaften diesmal bis zu 2,50 Prozent Zinsen aufs Sparbuch – im Durchschnitt 0,73 Prozent. 2023 lag der durchschnittliche Zinssatz noch bei 0,15 Prozent und 2022 waren es lediglich 0,06 Prozent. Das bestverzinste Angebot wird in diesem Jahr von der GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG, Schleswig gezahlt.

Die gesamte Übersicht über die Sparzinsen der 46 Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung findet sich unter
https://www.tagesgeldvergleich.net/veroeffentlichungen/zinsen-bei-wohnungsbaugenossenschaften.html

Festzins-Angebote teilweise besser als bei Banken

Generell beliebt sind bei Mitgliedern von Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung auch Festzins-Angebote. Je nach Laufzeit lassen sich hier 2024 bis zu 4,50 Prozent Zinsen erzielen. Die Durchschnittszinsen landen zwischen 2,67 (für die 1-jährige Laufzeit) und 3,49 Prozent (Maximalzins bei Anlagezeiträumen von sieben bis zehn Jahren). Bemerkenswert: Jenseits kurzer Anlagezeiträume von einem oder zwei Jahren liegen die Festzinsen der Wohnungsbaugenossenschaften über denen von Privatbanken – zumindest, was den Durchschnitt angeht. Die Anbieter aus den Vergleichen von Tagesgeldvergleich.net siedeln ihre Festgeldzinsen derzeit zwischen 2,56 und 3,03 Prozent an.

„Für täglich verfügbare Anlagen oder Festgeldern mit kurzer Laufzeit sind Banken zinstechnisch der bessere Deal. Wer allerdings langfristig plant, findet bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung mittlerweile mehr als konkurrenzfähige Angebote“, erklärt Mario Hess, Sprecher von Tagesgeldvergleich.net. Zu beachten sei aber, dass nicht jeder Mitglied werden kann und in der Regel ein ausgeprägtes Regionalprinzip gelte, schränkt Hess seine Aussage ein.

Testsieger im Bereich Festzins wurde 2024 ebenfalls die GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG, Schleswig.

Hintergrund
Tagesgeldvergleich.net zeichnet jährlich Wohnungsbaugenossenschaften in insgesamt sieben Kategorien aus, darunter z. B. Jugendsparbücher, Wachstumssparen, VL-Sparen oder Bonussparen.

VdW Bayern-Gruppe bekommt Zuwachs: Bavaria Legal AG mit eigener Internetpräsenz

Mit der vdw aktuell 44/2023 haben wir Sie bereits informiert, dass die VdW Bayern-Unternehmensgruppe Zuwachs bekommen hat. Seit Anfang der Woche hat die Bavaria Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft nun auch online eine Gestalt bekommen.

Gerne können Sie sich unter https://bavaria-legal.de/ ein Bild von der Gesellschaft und ihren Leistungen machen. Die Bavaria Legal ist fest im wohnungswirtschaftlichen Netzwerk verwurzelt und bedient dabei auch für die Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern Schnittstellen und Bereiche, die über die klassische Verbandsberatung hinausgehen. Dabei berät und unterstützt die Bavaria Legal branchenübergreifend zu wesentlichen wirtschaftlichen Aufgabenfeldern. Generell zielt das Spektrum der Mandanten auf mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen und Herkunft bis hin zu Konzernen, kommunalen Trägern und Kommunen.

Das Team der Bavaria Legal:

  • Dr. Julia Betz, Rechtsanwältin (Vorstand)
  • Johanna Wendland Syndikusrechtsanwältin (Prokuristin)

Die Bavaria Legal freut sich darauf, ihre Mandanten mit juristischem Fachwissen, Engagement und lösungsorientierter Betreuung zu unterstützen.

Wiederaufnahme der KfW-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen

Seit dem 20.02.2024 können wieder Anträge über die Website der KfW für die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen gestellt werden.

Förderung des genossenschaftlichen Wohnens wird weiter ausgebaut

Der Wiederaufnahme dieser Art der Förderung des genossenschaftlichen Wohnens ging eine intensive interessenpolitische Arbeit der GIMA München eG sowie weiterer bayerischer Wohnungsgenossenschaften, des VdW Bayern und des GdW voraus.

Während das KfW Programm 134  zwischenzeitlich aufgrund der Haushaltssperre ausgesetzt wurde, sind ab sofort wieder Anträge möglich.
Für 2024 soll das Volumen des Programms nach unseren Informationen nun sogar doch noch einmal aufgestockt werden und 15 Mio. Euro betragen. Damit hat das Programm in 2024 so viel Volumen wie in den Jahren 2022 und 2023 zusammen.

Nähere Informationen sind hier abrufbar: Link

Die Antragstellung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen wird nach Aussage der KfW voraussichtlich ab August 2024 möglich sein.

Für den Start des neuen KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) gibt es noch keinen konkreten Termin.

Über die Wiederaufnahme der Förderprogramme informiert auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Klimafreundlicher Neubau (KFN)
  • Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in 2024 in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
    Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Genossenschaftliches Wohnen
  • Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein großer Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 % Tilgungszuschuss). Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Altersgerecht Umbauen (AU)
  • Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard “Altersgerechtes Haus” umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
  • Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.
Link BMWSB Infos
KfW-Information

EugH-Urteil zum Einsatz von Score-Werten und Kabinettsentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verbraucher stärker vor Einschränkungen im Zusammenhang mit Score-Werten geschützt.

Entscheiden Unternehmen über die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Vertragsverhältnissen ausschließlich aufgrund des “Scorings” einer Bonitätsauskunftei, stellt dies einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.

Auch das Bundeskabinett hat Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Kern des Gesetzentwurfes ist die Neuregelung der Zulässigkeit von auf automatisierter Verarbeitung beruhender Entscheidungen.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben zum Sachverhalt finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Link

Neubauatlas aktualisiert: Interaktive Karte ermöglicht bundesweite Vergleiche zu Gebäuden und Wohnungen 2022

Ergebnisse bis auf Gemeindeebene für fertiggestellten Wohnraum, vorherrschende Haustypen und Energiequellen sowie Kaufwerte für baureifes Land

Der Neubauatlas ist eine interaktive Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und liefert bundesweite Daten der Baufertigstellungsstatistik für die Jahre 2018 bis 2022.

Mit dem Neubauatlas kann bspw. die Entwicklung neu fertiggestellten Wohnraums bis auf Gemeindeebene als Karte visualisiert und über die Zeit hinweg beobachtet werden. Die regionalen Unterschiede in der Entstehung von neu gebauten Wohngebäuden sowie Wohnungen sind damit einfach sichtbar. Neben der Gesamtzahl neu fertig- gestellter Wohnungen in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands kann auch die Fertigstellung je 1 000 Einwohner mit wenigen Klicks angezeigt und somit bundesweit verglichen werden.

Für Bayern zeigt sich bspw., dass im Jahr 2022 mit einer Anzahl von 6 467 die meisten neuen Wohnungen in der Stadt München fertiggestellt werden (vgl. Abbildung). Bezieht man die Anzahl der neu fertiggestellten Wohnungen auf den Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2022 errechnet sich eine Bauintensität für die Landeshauptstadt von 4,28 Wohnungen je 1 000 Einwohner. Für die Städte Fürth, Nürnberg und Schweinfurt bspw. lauten die entsprechenden Vergleichswerte 827 bzw. 6,29, 1 644 bzw. 3,14 sowie 68 bzw. 1,24.

Vergleicht man die Kaufwerte für baureifes Land, kostet baureifes Land im Jahr 2022 in München durchschnittlich 5 434 Euro, in Fürth 660 Euro, in Nürnberg 1 206 Euro und in Schweinfurt 380 Euro je Quadratmeter. Im Jahr 2018 liegen die Werte erwartungsgemäß deutlich niedriger bei 2 638 Euro, 637 Euro, 699 Euro bzw. 213 Euro.

Der Neubauatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist im Statistikportal unter dem Link https://neubauatlas.statistikportal.de erreichbar.

Studienstart zum Sommersemester 2024 an der EBZ Business School

Aus einer EBZ-Umfrage unter den Auszubildenden des EBZ Berufskollegs geht hervor, dass 63% der Auszubildenden es für grundsätzlich notwendig halten, sich nach der Ausbildung weiter zu qualifizieren. Sogar 27% streben explizit ein Studium im Immobilienbereich an.

Das Ergebnis unterstreicht, dass junge Menschen Entwicklungsperspektiven fordern, die die Wohnungs- und Immobilienunternehmen ihnen aufzeigen müssen. Sonst gehen sie ihnen vielleicht schlichtweg verloren. Denn 45% der Auszubildenden geben an, nach dem Abschluss nicht in ihrem Ausbildungsbetrieb bleiben zu wollen, 22% haben sich noch nicht entschieden. Diese Zahlen bewegen sich zwar ungefähr im Mittel der gesamten Wirtschaft, zeigen jedoch auch die Bedeutung von Mitarbeiterbindung.

Das Angebot eines berufsbegleitenden Studiums nach der Ausbildung führt zu eben dieser langfristigen Bindung von qualifiziertem Personal. Davon profitieren sowohl die Potenzialträger und Potenzialträgerinnen als auch die Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die die steigenden Herausforderungen nur mit motivierten und qualifizierten Fach- und Führungskräfte meistern können.

Gerne möchten wir Sie daher über den Studienstart zum Sommersemester 2024 bei der EBZ Business School informieren.

Ab April starten an der EBZ Business School
• der B.A. Real Estate in Präsenz, als DigitalLive-Studium und Fernstudium digital+
• der B.A. Digitalisierung und Immobilienmanagement in Präsenz, als DigitalLive-Studium und Fernstudium digital+
• der B.A. Kommunales Immobilienmanagement in Präsenz
• der M.A. Real Estate Management als Fernstudium digital+

Informationen über die Studiengänge, Finanzierungsmöglichkeiten sowie zum Werkstudierenden-Programm sind auf der Internetseite www.ebz-bs.de hinterlegt.

Studieninteressierte können am Orientierungstag IMMOBILIENSTUDIUM teilnehmen. Diese finden sowohl in Präsenz als auch Online statt.

Die Studien- & Karriereberatung des EBZ (E-Mail: studienberatung@ebz-bs.de sowie Tel.: 49 234 9447-680) beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die Studienmöglichkeiten.