Zusätzliches KfW-Webseminare “Die wohnwirtschaftliche Förderung” am 24. Januar 2023

Aufgrund der vielen Nachfragen nach Terminen noch im Januar bietet die KfW am 24.01.2023 von 14:00 – 15:30 Uhr ein zusätzliches Webseminar „Die wohnwirtschaftliche Förderung der KfW – BEG-Sanierung und Neubauförderung 2023“ an.

Bei Interesse können Sie oder interessierte Kolleginnen und Kollegen sich hier anmelden:
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Online-Seminar: Heizkosten senken durch optimierte Betriebsführung am 19. Januar

Die steigenden Energiekosten und Anforderungen an den Klimaschutz stellen Wohnungsunternehmen vor große Herausforderungen. Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Doch wie lassen sich die vorhandenen Einsparpotenziale heben? Welche Rolle spielt dabei das Nutzerverhalten?

Im Forschungsprojekt „BaltBest“ wurden in 100 Mehrfamilienhäusern über drei Jahre Messdaten erhoben und die gesamte Wärmekette vom Heizkessel bis hin zum Nutzerverhalten intensiv untersucht. Dabei zeigte sich, dass Wohnungsunternehmen bereits durch niedriginvestive Maßnahmen und eine Optimierung der Betriebsführung die Heizkosten um bis zu 15% verringern können. Die wichtigsten Maßnahmen werden in dem Seminar vorgestellt und erläutert.

Eine wichtige Rolle spielt dabei das Nutzerverhalten, die Kommunikation mit den Mietern und die Reaktion der Wohnungsunternehmen auf Mieterbeschwerden bzgl. der Heizungstemperaturen.

Nicht zuletzt ermöglicht eine optimierte Betriebsführung auch eine Abschätzung, welche Gebäude für eine Umstellung auf die Beheizung mit Wärmepumpen geeignet sind. Ein Aspekt, der in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen wird.

Inhalte:

  • Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch von Gebäuden
  • Möglichkeiten zur systematischen Erhebung und Speicherung von Verbrauchsdaten
  • Verfahren für die Diagnose des Anlagenbetriebes und Erkennen von Optimierungspotenzialen
  • Einfluss des Mieters auf den Energieverbrauch
  • Einsparpotenzial elektronischer Thermostatventile
  • “Readiness” der Gebäude für die Umstellung auf Wärmepumpen

Weitere Informationen und Anmeldungen:
Zum Seminar

In eigener Sache: VdW Bayern mit neuem Verfahren zur Einholung von Drittbestätigungen

Erleichterung durch Digitalisierung: Digitale Drittbestätigungen

Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie in der Prüfungsabwicklung informieren wir Sie, dass wir mit Hilfe der Plattform Circit zukünftig bei der Einholung von Drittbestätigungen auf sämtlichen Papiergebrauch verzichten werden. Unser Ziel ist es, den Arbeitsaufwand bei der Einholung von Drittbestätigungen auf Mandanten- und auf Prüferseite zu minimieren und dabei eine rechtskonforme Abwicklung sicherzustellen.

Vorteile digitaler Drittbestätigungen

Digitale Drittbestätigungen versprechen eine signifikante Zeitersparnis. Diese ist dabei für Sie als unsere Mandanten am deutlichsten. Nach dem erstmaligen Anlegen der Zeichnungsberechtigten (siehe dazu weiter unten unter Ablauf) müssen Sie nur noch die entsprechenden Anforderungen freigeben und digital unterschreiben. Dies geschieht in nur wenigen Minuten.

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren erfolgt das komplette Verfahren der Einholung von Drittbestätigungen für alle relevanten Prüfungen über Circit komplett softwaregestützt. Das heißt, alle relevanten Prüfungen sind im System von Circit erfasst, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, in welchem Prozessschritt das Verfahren sich gerade befindet. Sollte ein Prozessschritt noch ausstehen, informiert Circit hierüber.

Der Prozessablauf ist zudem so gestaltet, dass jeweils die aktuellen Vorlagen für die Drittbestätigungen (also z.B. Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) bereits im System hinterlegt sind. Auch hier ist also systemseitig eine Fehlerminimierung gewährleistet.

Der komplette Verzicht auf Papierunterlagen spart nicht nur Portokosten, sondern reduziert auch den CO2-Ausstoß des Anforderungsverfahrens. Der VdW Bayern nimmt sich Nachhaltigkeit zu Herzen und nutzt digitale Drittbestätigung als weitere Möglichkeit, dies in der Praxis umzusetzen.

Der größte Vorteil wird sich jedoch im Zeitverlauf durch einen einfachen roll forward ergeben. Das heißt, die Anforderungen sind im Folgejahr bereits bei Circit aktuell hinterlegt, sodass mit wenigen Anpassungen der Prozess dann erneut gestartet werden kann.

Ihnen, als unsere Prüfungsmandanten, entstehen aus der Nutzung von Circit keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten.

Vorgehen in Zukunft

Zur Sicherstellung einheitlicher Prozesse erfolgt die Umsetzung bzw. Nutzung der Plattform Circit ab sofort, das heißt bei allen in 2023 beginnenden Prüfungen.

Für den Fall, dass Sie die Drittbestätigungen für anstehende Prüfung in 2023 bereits postalisch an uns gesendet haben, werden wir diese in diesem Jahr noch händisch bearbeiten. So gestalten wir einen fließenden Übergang mit dem Ziel, bis 2024 einen vollständig digitalen Prozess zu erreichen.

Der Ablauf ist dabei (unter Berücksichtigung der berufsständischen Vorgaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) ganz einfach – siehe dazu auch das nachfolgende Ablaufschema:

  • Wir stimmen mit Ihnen die zu kontaktierenden Dritten (also z.B. Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) ab. Hierzu kommen wir rechtzeitig vor Prüfungsbeginn auf Sie zu. Gerne können Sie auch vorab auf Ihren zuständigen Wirtschaftsprüfer zukommen.
  • Im Anschluss übersenden Sie uns eine Aufstellung der Dritten mit Namen, E-Mailadresse und Postadresse. Senden Sie diese Aufstellung gerne Ihrem zuständigen Wirtschaftsprüfer zu und/oder an drittbestaetigungen@vdwbayern.de Dies muss nur erstmalig im Jahr 2023 geschehen. In den folgenden Jahren müssten Sie nur im Fall von Änderungen tätig werden.
  • Zudem benötigen wir die Angabe, wer bei Ihnen im Haus die Drittbestätigungen unterschreiben soll (Zeichnungsberechtige). Der oder die Zeichnungsberechtigte wird einen eigenen Account bei Circit bekommen.
    Hinweis: Die Drittbestätigungen können entsprechend Ihrer internen Unterschriftsregelung digital unterschrieben werden. Wichtig ist, dass dem Dritten die jeweilige Zeichnungsberechtigung bekannt ist.
  • Auf Basis Ihrer Aufstellung bereiten wir die Anforderungsschreiben auf der Plattform vor. Sobald diese zur Unterschrift bereitstehen, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Sie loggen sich daraufhin ein und unterschrieben digital die Drittbestätigungen (siehe dazu im Detail die als Anlage beigefügte Klickanleitung).
  • Nach unserer Durchsicht und Freigabe erhält auch der jeweilige Dritte eine Benachrichtigung per E-Mail über die Drittbestätigungsanforderung (Hinweis: der Dritte kann, muss aber nicht, registrierter Teilnehmer bei Circit sein).
  • Der Dritte kann optimalerweise direkt über die Plattform Circit antworten und die Drittbestätigung erteilen. Er kann aber auch per E-Mail oder herkömmlich per Post antworten. Die vom Dritten bereitgestellte Antwort wird dann sowohl für Sie als auch für die zuständigen Prüfer direkt in Circit einsehbar sein.

Weitere Schritte sind nicht notwendig. Es entfallen somit sämtliche Papierunterlagen, das Frankieren von Briefumschlägen und das händische Unterschreiben (in Circit können sogar mehrere Drittbestätigungen per Klick gleichzeitig unterschrieben werden). Falls eine zusätzliche Abstimmung mit dem Dritten erforderlich ist, wäre es auch möglich, diesen per Mail zu kontaktieren.

Noch einige Infos zur Plattform Circit

Circit wurde als Startup in 2017 in Irland gegründet und als High-Potential Startup (HPSU) staatlich gefördert. Es bietet eine Softwarelösung für Drittbestätigungen, PBC-Lösungen und Bankbestätigungen in Echtzeit an. Circit betreibt selbst keine Server. Die Daten werden vielmehr auf Rechenzentren von Microsoft verarbeitet. Der datenschutzrechtliche Status ist daher mit der Verwendung von Office 356 Produkten vergleichbar.

Die wichtigsten Merkmale der Plattform Circit finden Sie hier im Überblick:

Zur Sicherstellung der berufsständischen Vorgaben für Wirtschaftsprüfer und zur Gewährleistung hoher Anforderungen an den Daten- und Informationsschutz haben wir im Vorfeld ein strenges Auswahlverfahren verschiedener Softwareanbieter durchgeführt. Hierbei hat uns die Plattform Circit überzeugt, diese Vorgaben zu erfüllen und allen Beteiligten einen höchstmöglichen Komfort in der Prozessabwicklung zu ermöglichen.

Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Ihre Ansprechpartner speziell zu Fragen bei der Einholung digitaler Drittbestätigungen bzw. bei der Nutzung von Circit in unserem Haus sind: Nadine Zankl, Philipp Bernt und Robert Dobroschke.
Kontakt: drittbestaetigungen@vdwbayern.de

Wir freuen uns, mit der Einholung digitaler Drittbestätigungen einen weiteren Digitalisierungsschritt zu gehen und hoffen auch auf Ihre Begeisterung bei dieser digitalen Win-Win-Situation.

Ein ausführliches Schreiben zu den neuen digitalen Drittbestätigungen sowie eine Veranschaulichung des Registrierungsprozesses bei Ciricit finden Sie hier zum Download.

Artikel zum Download

Kabinett beschließt Neustart für die Digitalisierung der Energiewende und stellt Weichen für beschleunigten Smart-Meter-Rollout

Das Bundeskabinett hat am 11.01.2023 den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Mit dem Gesetz werden Digitalisierung und Smart-Meter-Rollout auf eine neue Stufe gehoben, um sie bestmöglich für die beschleunigte Energiewende einsetzen zu können. Smart Meter sind als digitale Infrastruktur entscheidende Voraussetzung für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung und ermöglichen auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Verbrauch. Damit zeitnah Rechtssicherheit für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts geschaffen wird, soll das Gesetz im Frühjahr 2023 in Kraft treten. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie hier:  Link

Information des VKU an den GdW zur Weitergabe der Umsatzsteuersatzsenkung für Gas- und Wärmelieferungen

Der GdW hat zur Weitergabe der Umsatzsteuersatzsenkung für Gas- und Wärmelieferungen noch einmal Kontakt zum VKU – Verband kommunaler Unternehmen e.V. aufgenommen. Die Versorger gehen bundesweit sehr unterschiedlich mit der Umsatzsteuersatzsenkung auf die Lieferungen von Gas und Wärme um, nicht unbedingt zugunsten der Endverbraucher (Mieter) – Stichwort: Anwendung des Stichtagsmodells vs. Anwendung des Zeitscheibenmodells. Je nachdem, welches Modell zur Anwendung kommt, resultieren unterschiedliche umsatzsteuerliche Auswirkungen (Belastungen).

Der GdW hat daher den VKU noch einmal gebeten, seine Mitglieder zumindest dahingehend zu sensibilisieren, die Abrechnungen im Sinne der Endverbraucher vorzunehmen. Was auch seitens VKU erfolgt ist. Eine allgemeine Empfehlung in der Sache kann und wird der VKU gegenüber seinen Mitgliedern allerdings nicht aussprechen.

Die vorliegende ausführliche Rückmeldung des VKU an den GdW mit Erläuterungen zum Vorgehen der Versorger finden Sie hier zum Download.

Baupreise für Wohngebäude im November 2022: +16,9 % gegenüber November 2021

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2022 um 16,9 % gegenüber November 2021 gestiegen. Im August 2022, dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik, waren die Preise im Vorjahresvergleich um 16,5 % gestiegen. Im Vergleich zum August 2022 erhöhten sich die Baupreise im November 2022 um 2,5 %. Alle Preisangaben beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Mehrwertsteuer.

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen von November 2021 bis November 2022 um 15,8 %. Den größten Anteil an den Rohbauarbeiten und auch am Gesamtindex für den Neubau von Wohngebäuden haben Betonarbeiten und Mauerarbeiten. Betonarbeiten sind gegenüber November 2021 um 17,6 % teurer geworden, Mauerarbeiten um 13,6 %. Für Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten erhöhten sich die Preise um 20,3 %, Erdarbeiten waren 15,7 % teurer als im November 2021. Zimmer- und Holzbauarbeiten kosteten 5,1 % mehr als ein Jahr zuvor.

Die Preise für Ausbauarbeiten nahmen im November 2022 gegenüber dem Vorjahr um 17,8 % zu. Hierbei erhöhten sich die Preise für Tischlerarbeiten um 19,5 %. Diese haben unter den Ausbauarbeiten den größten Anteil am Preisindex für Wohngebäude. Bei Heizanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen stiegen die Preise um 19,0 %, bei Nieder- und Mittelspannungsanlagen um 17,1 %. Die Preise für Wärmedämm-Verbundsysteme erhöhten sich um 16,5 %.

Neben den Baupreisen für Wohngebäude nahmen die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) gegenüber dem Vorjahr um 16,8 % zu. Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen um 17,8 % und für gewerbliche Betriebsgebäude um 17,6 %. Im Straßenbau erhöhten sich die Preise um 19,3 % gegenüber dem November 2021.

Weitere Informationen: Website DESTATIS

 

Bundesnetzagentur weist auf Meldepflicht für Wohnungsunternehmen gem. § 5 TKG bei Anwendung des betriebskostenrechtlichen Umlageverfahrens hin

Derzeit schreibt die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwiegend große Wohnungsunternehmen an und weist auf die bußgeldbewährte Meldepflicht als Telekommunikationsanbieter gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) hin. Die BNetzA bezieht sich auf die aus unserer Sicht sehr fragliche Auffassung des BGH vom November 2021, wonach Wohnungsunternehmen bei Anwendung des betriebskostenrechtlichen Umlageverfahrens TK-Anbieter seien und u. a. der Meldepflicht gem. § 5 TKG unterliegen.

Der GdW bemüht sich weiterhin um einen verhältnismäßigen Umgang mit dem Sachverhalt durch die Bundesnetzagentur.

Ein GdW-Schreiben zum Thema finden Sie hier: Link

Von der Bundesnetzagentur gibt es ein Meldeformular:  Link

Anhebung der Höchstbeträge für sog. De-minimis-Beihilfen

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum Entwurf einer neuen allgemeinen De-minimis-Verordnung eingeleitet. Derzeit können Mitgliedstaaten Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gewähren, ohne dies vorher der Kommission mitteilen zu müssen. Dieser Betrag wird nicht als staatliche Beihilfe angesehen, da davon ausgegangen wird, dass der Wettbewerb dadurch nicht verfälscht und der Handel im EU-Binnenmarkt nicht beeinträchtigt wird.

Des Weiteren hat die Kommission ihre Sondierung zur Überarbeitung der De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse begonnen und schlägt auch diesbezüglich eine Anhebung des De-minimis-Höchstbetrages vor. Diese spezielle Verordnung bezieht sich auf Fördermittel, die als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Aktuell können diese Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 EUR pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewährt werden.
Beide bisherigen Verordnungen werden am 31. Dezember 2023 auslaufen.

Der GdW hat sich unter anderem für eine deutliche Anhebung der jeweiligen Höchstbeträge ausgesprochen:
– bei der allgemeinen De-minimis-Verordnung auf 500.000 EUR
– bei der De-minimis-Verordnung für DAWI auf 1 Mio. EUR

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier: Link

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VdW Bayern: Mitgliederbefragung – Ausblick 2023

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen hat im Dezember eine Mitgliederbefragung zum Ausblick 2023 der bayerischen Wohnungswirtschaft durchgeführt. Themenschwerpunkte waren die aktuelle Geschäftslage der Unternehmen und die Auswirkungen der Energiekrise auf die Wohnungswirtschaft. An der Umfrage haben sich 175 Wohnungsunternehmen (mit ca. 275.000 betreuten Wohneinheiten) beteiligt.

Für Ihre Unterstützung möchten wir uns herzlich bedanken. Wir hatten gegenüber der letzten Umfrage einen Beteiligungszuwachs von 11 Prozent!

Kurzzusammenfassung:

Auswirkungen der Energiekrise

  • 82% der Wohnungsunternehmen greifen für Heizung/Warmwasser „hauptsächlich“ auf Erdgas zurück
  • 25,6% der Unternehmen zahlen mittlerweile mehr als 16 ct/kWh für ihr Gas (waren es nur 3,8% )
  • Vielfach dürfte sich der Gas Bezugspreis mit Auslaufen günstiger Altverträge mehr als vervierfach haben.
  • Ø Gaspreis bei Bayerns Wohnungsunternehmen zwischen Juli 2022 und Januar 2023 um 116% von 5,59
    ct/kWh auf 12,07 ct/kWh (Arbeitspreis)
  • Selbst unter Annahme der durchschnittlichen Preisentwicklung, die auch noch günstige Altverträge mit längerer
    Laufzeit umfasst, führt der aktuelle Durchschnittspreis zum einem Plus von rund 10% bei den ø Warmmieten

Entwicklungen im Wohnungsneubau und bei Modernisierungen

  • Im Wohnungsneubau und der Modernisierung werden angesichts der Entwicklungen des Jahres 2022 (insbesondere Energiekrise, Förderunsicherheit, Zinsanstieg, weitere Baukostensteigerungen) zahlreiche Projekte gestrichen oder zurückgestellt.
  • Gegenüber den Planungen Ende 2021 legen Wohnungsunternehmen für die Jahre 2023/24 rund 19% aller geplanten Neubauprojekte und über 27% aller geplanten Modernisierungen auf Eis.
  • Dem Rotstift zum Opfer fallen bis auf Weiteres der Neubau von über 2.000 neuen Wohnungen, darunter über 1.000 geförderte Wohnungen und knapp 1.500 Modernisierungen, nahezu alle im Bereich der energetischen Sanierung.
  • Die derzeitige Situation rückt somit nicht nur die politischen Neubauziele beim bezahlbaren Wohnen, sondern auch die Klima –/Energiewende im Gebäudebereich in noch weitere Ferne.
  • Als Hauptgründe für den starken Investitionsrückgang werden gestiegen Material und Finanzierungkosten , fehlende Verlässlichkeit bei Förderprogrammen sowie allgemein unzureichende Förderkonditionen genannt.

Pressemitteilungen:

Der VdW Bayern hat aus den Ergebnissen der Umfrage zwei Pressemitteilungen verfasst und diese Ende 2022 verschickt. Sie finden die Meldungen zu Ihrer Information hier:

Pressemitteilung 1

Pressemitteilung 2

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