Seminarhinweis: Leitung und Gestaltung von General- und Vertreterversammlungen am 23. Januar 2025

General- und Vertreterversammlungen sind in formaler Hinsicht das höchste Organ einer Genossenschaft. In der Versammlung stehen Vorstand und Aufsichtsrat zumindest einem Ausschnitt ihrer Mitglieder gegenüber. Neben der rechtlich geforderten Abarbeitung der Tagesordnung kommen in der Versammlung auch alle Wünsche und Stimmungen zusammen, die sich aus Themen ergeben, welche die Genossenschaftsmitglieder bewegen, und die sich im Jahreskreislauf angesammelt haben. Die Versammlung läuft im Idealfall ruhig und geordnet ab. Die Grundstimmung in der Versammlung kann jedoch auch „emotionale“ bis „turbulente“ Züge annehmen. Hier ist dann eine kompetente und selbstbewusste Versammlungsleitung gefordert.

Auf der Grundlage sicherer Rechtskenntnisse ist es erforderlich, die auftretenden Stimmungen und Spannungen zu moderieren, sodass die Versammlung von den Genossenschaftsmitgliedern nicht als übermäßig belastet, oder schlimmstenfalls als chaotisch empfunden wird. Die geregelte Durchführung der Versammlung ist zudem wichtig, um möglichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen von vornherein den Boden zu entziehen.

Im Seminar werden daher die entscheidenden rechtlichen Einzelfragen zum Verlauf einer Versammlung, insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Versammlungsteilnehmer detailliert behandelt. Auf dieser Grundlage lässt sich der Verlauf der Versammlung dann auch im Hinblick auf den „emotionalen Verlauf“ besser steuern.

Das Seminar richtet sich an diejenigen, die den Vorsitz im Aufsichtsrat innehaben, und daher im Regelfall die Aufgabe der Leitung erfüllen müssen, aber auch an alle übrigen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder. Denn letztlich kann jedes Organmitglied in die Notwendigkeit kommen, eine General- oder Vertreterversammlung gestalten zu müssen.

Insbesondere geht es um folgende Themen:
  • „Klassische“ Fehler bei der Versammlungsdurchführung
  • Kommunikation und persönliches Auftreten der Versammlungsleitung
  • Tagesordnung und Abstimmungen (Beschlüsse/Wahlen)
  • Beschlussformulierung, Mehrheiten, Stimmabgabe offen oder geheim
  • Rede- und Antragsrecht der Teilnehmer
  • Umgang mit Störungen aus dem Publikum
  • Aspekte zum Versammlungsraum und zur Bewirtung
Zur Anmeldung

Mehr Wohngeld ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 steigt das Wohngeld um durchschnittlich rund 15 Prozent. Dadurch wird eine Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland garantiert.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die deutliche Erhöhung des Wohngeldes ist eine gute Nachricht für alle Menschen mit einem geringen Erwerbseinkommen oder kleiner Rente, die Wohngeld erhalten oder einen Anspruch darauf haben. Bezahlbares Wohnen ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land sehr wichtig. Mit der historisch größten Wohngeldreform im vergangenen Jahr haben wir dafür gesorgt, dass deutlich mehr Menschen mit einem geringen Einkommen in Zeiten gestiegener Energiekosten und hoher Inflation zielgerichtet unterstützt werden.

Rund die Hälfte der Bezieher von Wohngeld sind Rentnerinnen und Rentner, etwa ein Drittel Familien – darunter viele Alleinerziehende. Sie alle erhalten ab Anfang Januar eine noch stärkere Entlastung bei ihren Wohnkosten. Insbesondere in ländlichen Regionen unterstützen wir mit dem Wohngeld auch Menschen mit selbst genutztem Wohneigentum, die aufgrund geringer Einkommen die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen können. Der Lastenzuschuss hilft somit auch den Eigentümerinnen und Eigentümern von Häusern oder Wohnungen, ihre Erhaltungskosten weiter zu tragen.

Bundesregierung: CO2-Preis beträgt jetzt 55 Euro

Zum 1. Januar 2025 ist der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne gestiegen. Die Erhöhung ist seit der Einführung des nationalen CO2-Preises im Jahr 2020 bekannt. Damit haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, um auf klimaneutrale Alternativen umzusteigen. Ab 2027 wird das neue, marktbasierte EU-Emissionshandelssystems für Verkehr und Wärme starten.

Die Preise für Benzin können im Schnitt um drei Cent und für Diesel um 3,1 Cent pro Liter steigen. Wie viel Autofahrerinnen und-fahrer letztlich für den Sprit bezahlen müssen, hängt allerdings auch stark vom Ölpreis und anderen Faktoren ab. Die Preise an den Tankstellen schwanken täglich um bis zu acht Cent für Benzin und neun Cent für Diesel. Bei 15.000 Kilometern Fahrleistung kann die Erhöhung des CO2-Preises also rund 50 Euro im Jahr bedeuten.

CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäuden senken

Die nationale CO2-Bepreisung ist laut Angabe der Bundesregierung ein wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Der CO2-Preis trägt dazu bei, die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäuden zu verringern. Das ergibt er erste Auswertungsbericht der Deutschen Emissionshandelsstelle. Damit beide Sektoren ihre Klimaschutzziele erreichen, sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

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Elektronische Rechnung – Status der ERP-Systeme

Beim Mitgliederdialog des VdW Bayern am 11. Dezember waren die Einführung der neuen E-Rechnungen und die damit verbundene Implementierung dieser Funktion bei den ERP-Systemen der Wohnungsunternehmen ein großes Thema.

Nach Rücksprache mit unserem Bundesverband GdW haben wir die folgende Rückmeldung zum Status bei axera und wowinex von der Aareon Deutschland GmbH erhalten.

Für das ERP-System wowinex wurde mit dem Dezember-Update die Funktionalität für E-Rechnungen mit dem Modul “Digitale Rechnungserfassung“ offiziell eingeführt. Damit können elektronische Rechnungsformate – neben PDF-Rechnungen – automatisch importiert und verarbeitet werden. Dabei werden nicht nur Kopfdaten, sondern auch Positionsdaten berücksichtigt. Die lesbare Darstellung der neuen Formate erfolgt über einen integrierten Viewer, der sämtliche im strukturierten Teil der Rechnung enthaltenen Daten übersichtlich aufbereitet. Dieser Viewer kann sowohl in der Digitalen Rechnungserfassung als auch im wowinex Rechnungseingangsbuch aufgerufen werden. Für 2025 sind zusätzliche Erweiterungen geplant, darunter die Validierung elektronischer Rechnungsformate auf Korrektheit. Außerdem soll der Viewer in weitere Buchungsprogramme von wowinex integriert werden. Ebenso ist die Unterstützung von Ausgangsrechnungen, die mit einem eigenen Aareon-Tool oder einem Partner-Tool erstellt werden, in Planung.

Auch für die Cloud-ERP Lösung axera arbeitet Aareon mit Hochdruck an der Implementierung von E-Rechnungsfunktionen. Im ersten Schritt wird der Funktionsumfang die Anzeige von E-Rechnungen im Rechnungseingang sowie die Übernahme von Rechnungsinformationen wie Kreditor, Rechnungsnummer, Datum und Betrag bei der Verbuchung umfassen. Die Übernahme von Einzelpositionen ist in einem späteren Schritt vorgesehen. Darüber hinaus wird es möglich sein, Rechnungen aus den verschiedenen Dateiablagen anzuzeigen. Das Release dieser Funktionen ist bis Ende Januar 2025 geplant. Für das kommende Jahr sind zusätzlich die Übernahme von Einzelpositionen sowie die Erzeugung von Ausgangsrechnungen geplant.

In diesem Zusammenhang haben wir auch bei Dr. Klein WoWi Port nach dem Stand der Umsetzung gefragt. Laut dem Unternehmen haben die Anwender diese Funktionalität bereits im Dezember erhalten und können sie seitdem aktiv nutzen.

GdW-Positionspapier: Vorschläge der Parteien zur Bundestagswahl 2025

Damit die sozial orientierten Wohnungsunternehmen ihre Rolle in der gesellschaftlichen Stabilisierung wahrnehmen können, ist es zwingend erforderlich, schädliche Schritte zu unterlassen. In seinem umfassenden Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 hat der GdW sämtliche Schritte aufgezeigt, die für mehr bezahlbaren Wohnraum ergriffen bzw. unterlassen werden müssen.

Nachdem nun die Parteien CDU, SPD und Bündnis 90 | Die Grünen ihre Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2025 vorgelegt haben, hat der GdW seine Positionen ergänzt und noch einmal benannt, welche Schritte zu unterlassen sind.

Download Positionspapier

Rundschreiben Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform – Stellungnahme des Bundesrates

Am 20.12.2024 hat der Bundesrat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform Stellung genommen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen (Anlage) sind aus unserer Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten.

Leider jedoch ist der Bundesrat der Ausschussempfehlung, die im Entwurf vorgesehene Regelung zur Leitungsautonomie zu streichen, nicht gefolgt. Zu den Schwellenwerten erfolgten keine Stellungnahmen.

Wir gehen aktuell weiterhin nicht davon aus, dass das Gesetz noch im Bundestag beraten oder verabschiedet wird. Ungeachtet dessen fassen wir die Stellungnahme mit einer entsprechenden kurzen Bewertung zusammen und geben Ihnen dies zur Kenntnis.

Download GdW-RS
Stellungnahme Bundesrat

VdW Bayern Treuhand: Newsletter

Jeden Monat liefert die VdW Bayern Treuhand Informationen zu aktuellen Themen aus der Wohnungswirtschaft – ob Klimapfad, die Kommentierung von neuen Gesetzen oder Einblicke in aktuelle Projekte. Darüber hinaus werden aktuelle Finanzierungskonditionen zur Verfügung gestellt, Kolleginnen und Kollegen vorgestellt und es gibt spannende Neuigkeiten aus dem VdW Bayern und dem GdW.

Melden Sie sich gerne für den Empfang an!

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Inflation in Bayern liegt im Jahr 2024 durchschnittlich bei 2,5 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Dezember gegenüber dem Vorjahresmonat nach vorläufigen Berechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik um 3,2 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2024 sind die Verbraucherpreise im Freistaat um 2,5 Prozent gestiegen. Die Teuerungsrate des Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beträgt im Jahr 2024 durchschnittlich 3,3 Prozent.

Nahrungsmittel steigen nicht so stark wie der Gesamtindex

Im Jahresdurchschnitt müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr 2024 Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln in Höhe von 1,8 Prozent hinnehmen. Im Vergleich zum Gesamtindex ist damit die mittlere Preissteigerung bei den Nahrungsmitteln im Jahr 2024 insgesamt unterdurchschnittlich.

Energie und Kraftstoffe im Durchschnitt günstiger als im Vorjahr

Die Preise für Energie liegen im Jahr 2024 im Schnitt 3,4 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt wird Heizöl mit einem Rückgang um 4,4 Prozent deutlich günstiger. Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-17,0 Prozent) sowie Strom (-5,8 Prozent) können ebenfalls im Jahresmittel 2024 erkennbar günstiger bezogen werden als noch im Jahr 2023. Für Erdgas verzeichnen die Expertinnen und Experten einen Preisrückgang von 6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Kraftstoffpreise liegen deutlich unter dem Vorjahresdurchschnitt (-3,4 Prozent).

Wohnungsmieten – Veränderungen entsprechen dem Gesamtindex

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft etwas moderater im Vergleich zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahr erhöhen sich die Wohnungsmieten im Mittel 2024 um 2,4 Prozent.

Baupreise für den Neubau von Wohngebäuden steigen im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent

Im Jahresvergleich sind im November 2024 die Preise für den Neubau von Wohngebäuden in Bayern um durchschnittlich 2,2 Prozent gestiegen. Im August 2024 hatte die Preissteigerungsrate binnen Jahresfrist noch 2,1 Prozent betragen. Nach der sehr dynamischen Preisentwicklung, die seit Mitte 2021 mit Preissprüngen von über 17 Prozent zu beobachten war, stabilisieren sich die Preise bis zur Jahresmitte auf vergleichsweise hohem Niveau. Nun scheint die Preisentwicklung nach oben zum Jahresende wieder an Fahrt zu gewinnen.

Im Bereich der Rohbauarbeiten erhöhen sich die Preise im Vorjahresvergleich um durchschnittlich 1,8 Prozent. Der stärkste Anstieg lässt sich erneut bei Dachdeckungsarbeiten in Höhe von 3,6 Prozent feststellen. Bei Stahlbauarbeiten geben die Preise hingegen um 0,6 Prozent nach.

Bei den Ausbauarbeiten liegen die Preise im November 2024 2,5 Prozent über dem Vorjahresmonat. Deutliche Preissteigerungen von 11,7 Prozent gibt es bei Beschlagarbeiten. Ein Preisrückgang von 1,5 Prozent ist bei den Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteigen, Förderanlagen zu verzeichnen.

DIW: Preise am Wohnungsmarkt stabilisieren sich – Nachfrage hoch, Angebot weiter zu knapp

Im Jahr 2024 setzte sich die 2022 begonnene Korrektur am deutschen Immobilienmarkt noch fort. Die Europäische Zentralbank hatte die Leitzinsen von Juli 2002 bis September 2023 von 0 auf 4,5 Prozent angehoben. Mittlerweile liegt der Hauptrefinanzierungssatz wieder bei 3,8 Prozent, aber die Finanzierung von Bau- und Kaufvorhaben ist nach wie vor deutlich teurer als vor dem Preishöchststand im Jahr 2022. Gestiegene Energie- und Verbraucherpreise haben die Kaufkraft vieler Haushalte in den letzten zwei Jahren zudem belastet. Die reduzierte Kreditnachfrage wurde begleitet von einer restriktiveren Kreditvergabe der Banken. Das Volumen der neu vergebenen Wohnungsbaukredite ging ausgehend von seinem Maximum im März 2021 bis zu seinem Minimum im Dezember 2023 um fast 60 Prozent zurück.info Seitdem steigt das Kreditvolumen zwar wieder. Allerdings liegt es immer noch mehr als 40 Prozent unter seinem Maximum. Dies hatte Auswirkungen auf die Immobilienpreise und die Mieten.

Die Preis- und Mietentwicklung auf dem deutschen Wohnungsmarkt spielt für die Unternehmen und Haushalte eine wichtige Rolle. Deshalb widmet sich eine umfangreiche Forschung der Immobilienpreisdynamik.info Seit dem Jahr 2014 wird am DIW Berlin regelmäßig die Preisentwicklung in Kreisen Deutschlands analysiert und auf Grundlage statistischer Verfahren untersucht, ob es zu Preisübertreibungen kommt.info

Die vorliegenden Studie aktualisiert die Auswertungen. Grundlage ist ein Datensatz des Immobilienverbandes IVD über Miet- und Kaufpreise für Wohnimmobilien (Kasten). Der Datensatz ist in Deutschland fast einmalig, da er nahezu die Hälfte aller Kreise und alle relevanten Wohnungsmarktsegmente abdeckt. Dies erlaubt eine detaillierte regionale Analyse differenziert nach Mieten, Haus- und Grundstückspreisen.

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