Wohnungswirtschaft Bayern begrüßt Vereinfachung des Baurechts

München (25.06.2024) – Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen begrüßt die schnelle Umsetzung der ersten Eckpunkte aus der Regierungserklärung im Bereich Baurecht. „Die hohen Baukosten sind seit Jahren die größte Bremse für den Wohnungsbau“, erklärt Verbandsdirektor Hans Maier. Zu den wesentlichen Kostentreibern gehören aus Sicht des Verbands die Stellplatzvorgaben. Mit der geplanten Neuregelung liegt es nun in der Hand der Kommunen, auf eine Stellplatzpflicht zu verzichten. „Angesichts von Stellplatzkosten bis zu 50.000 Euro appellieren wir an die kommunalen Entscheidungsträger, diesen Spielraum zu nutzen“, sagt der Verbandsdirektor. Als positiv für den Wohnungsbau beurteilt der Verband außerdem die Entfristung der Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen sowie die Erleichterung der Aufstockung von Gebäuden und der Dachgeschossausbauten.

„Wohnungsbau braucht Gestaltungsspielraum. Durch den Kabinettsbeschluss erhalten die Wohnungsunternehmen Flexibilität und können mehr nach den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter bauen“, begrüßt Maier.

Seminarhinweis “Modernisierungsmaßnahmen: Berechnen, Erfassen und Buchen” am 20. Juni 2024

Den Immobilienbestand energietechnischen und klimatischen Anforderungen anzupassen, ihn attraktiver zu machen oder eine bessere Vermietung zu ermöglichen, das ist häufig mit umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen verbunden.

Aber in welchem Umfang sind solche Maßnahmen wirtschaftlich wirklich vertretbar, welche handels- und steuerrechtlichen Sachverhalte sind dabei zu beachten? Antworten auf diese Fragen soll das Seminar geben.

Inhalte:

Modernisierung – Ausgewählte rechtliche Grundfragen

  • Lohnt sich die geplante Modernisierung?
  • Wirtschaftlichkeit, Rentabilität und Liquiditätswirkung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Methoden der Investitionsrechnung – Anwendungsmöglichkeiten bei der Beurteilung von Modernisierungsmaßnahmen

Bilanzielle Behandlung von Modernisierungskosten

  • Erfassung von Modernisierungskosten in der Finanzbuchhaltung
  • Behandlung von Abbruchkosten
  • Modernisierungskosten – Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten?
  • Wertfortschreibung der Immobilie nach Modernisierungsmaßnahmen

Grundfragen außerplanmäßiger Abschreibung vor Modernisierung / Sanierung

  • Vollzug der Modernisierung und Wertaufholung (Zuschreibung)
  • Fortsetzung der planmäßigen Gebäudeabschreibung nach Aktivierungen
  • Wirksamwerden „Erhöhter Abschreibungen“ nach Einkommensteuerrecht

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Infos und Anmeldung

Inflationsrate im Mai 2024 bei +2,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Mai 2024 bei +2,4 %. Im April und März 2024 hatte die Veränderungsrate noch jeweils +2,2 % betragen. „Die Inflationsrate zieht damit wieder etwas an, vor allem wegen der weiterhin steigenden Dienstleistungspreise“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Die Energie- und Nahrungsmittelpreise dämpfen dagegen seit Jahresbeginn die Gesamtteuerung“, so Brand. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Mai 2024 gegenüber dem Vormonat April 2024 um 0,1 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 1,1 % gegenüber Mai 2023

Trotz der im Januar 2024 ausgelaufenen Preisbremsen für Energieprodukte bei gleichzeitiger CO2-Preis-Erhöhung sowie dem Ende der Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme im April 2024 verbilligten sich auch im Mai 2024 die Energieprodukte gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,1 % (April 2024: -1,2 %). Die Preise für Haushaltsenergie gingen im Mai 2024 um 3,3 % gegenüber Mai 2023 zurück. Vor allem konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-9,5 %) sowie für Strom (-7,4 %) und Erdgas (-5,2 %) profitieren. Dagegen waren einige Energieprodukte teurer als ein Jahr zuvor, insbesondere Fernwärme (+27,9 %). Auch Mineralölprodukte verteuerten sich (+2,8 %, davon leichtes Heizöl: +9,7 %; Kraftstoffe: +2,2 %).

Nahrungsmittel verteuerten sich um 0,6 % gegenüber Mai 2023

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Mai 2024 um 0,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat (April 2024: +0,5 %). Die Teuerungsrate für Nahrungsmittel lag damit weiterhin deutlich unterhalb der Gesamtteuerung. Von Mai 2023 bis Mai 2024 wurden vor allem Molkereiprodukte (-5,1 %) und frisches Gemüse (-3,5 %) günstiger. Merklich teurer binnen Jahresfrist blieben hingegen Speisefette und Speiseöle (+8,4 %, darunter Olivenöl: +48,5 %) sowie Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+6,9 %). Auch für Obst (+2,9 %), Brot und Getreideerzeugnisse (+1,9 %) sowie Fleisch und Fleischwaren (+1,3 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Mai 2024 mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +3,0 %

Im Mai 2024 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +2,8 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag bei +3,0 %. Diese Kenngrößen verdeutlichen auch, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen über der Gesamtteuerung lag. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex ohne Nahrungsmittel und Energie gegenüber dem Vorjahresmonat hatte im April 2024 ebenfalls 3,0 % betragen und liegt seit Januar 2024 deutlich über der Gesamtteuerung.

Zur vollständigen Meldung:

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GdW-WohnZukunftsTag steht vor der Tür

Der WohnZukunftsTag (WZT) 2024 des GdW steht vor der Tür. Am 26/ 27. Juni findet der WZT auf dem EUREF Campus Berlin statt. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir das Quartier der Zukunft lebenswert, klimafreundlich und sozial gestalten. Erfahren Sie für Ihr Unternehmen, ob die Fernwärme eine Lösung auf dem Weg zur Klimaneutralität ist oder eher ein Problem. Ganz besonders freuen wir uns am diesjährigen WZT auf Dr. Korbinian Weisser vom VdW Bayern. Er wird Ihnen zeigen, ob und wie Sie für Ihr Unternehmen den großen Megatrend KI und im speziellen Chat GPT für sich und Ihr tägliches Tun und Handeln nutzen können.

Noch nicht angemeldet beim diesjährigen WohnZukunftsTag? Hier geht es zur Registrierung.

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EUA veröffentlicht Bericht „Urban adaptation in Europe: what works?“

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat am 29. April 2024 den Bericht „Urban adaptation in Europe: what works?“ veröffentlicht. Der Bericht unterstreicht die Dringlichkeit der Anpassung von Städten an den Klimawandel.

Demnach sind Städte, in denen 75% der europäischen Bevölkerung leben, am stärksten vom Klimawandel betroffen. Dort können die Temperaturen aufgrund des städtischen Wärmeinseleffekts um 10 bis 15 °C höher liegen als im Umland.

Obwohl bis 2022 mehr als 19.000 Anpassungsmaßnahmen registriert wurden, vor allem in den Bereichen Wasser (17 %), Gebäude (13,6 %), Umwelt (11,7 %), Land (10,8 %) und Gesundheit (7,6 %), zeigt der Bericht, dass die Zunahme und Intensivierung von Anpassungsmaßnahmen nicht mit dem Klimawandel Schritt hält. Städten kommt bei der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen jedoch eine Schlüsselrolle zu. Dabei müssen die lokalen Gegebenheiten und spezifischen Anfälligkeiten berücksichtigt werden.

Des Weiteren hebt der Bericht auch die Bedeutung von naturbasierten Lösungen hervor. Diese sind in 91% der lokalen Aktionspläne zum Klimawandel enthalten. Es wird jedoch auch die Notwendigkeit betont, naturbasierte Ansätze mit anderen Arten von Maßnahmen, einschließlich physischer Infrastrukturen, zu kombinieren.

Für eine erfolgreiche Anpassung sind laut dem Bericht außerdem ein nachhaltiges politisches Engagement in Verbindung mit einer angemessenen langfristigen Finanzierung, eine gute Regierungsführung und die Einbeziehung der Bürger vor Ort, das Lernen von anderen Städten und eine wissensbasierte Entscheidungsfindung erforderlich. So wird darauf hingewiesen, dass Anpassungsmaßnahmen in allen Sektoren und auf allen Regierungsebenen erforderlich sind. Die Maßnahmen müssen sowohl auf die aktuellen Auswirkungen des Klimawandels als auch auf den Schutz vor größeren Risiken in der Zukunft ausgerichtet sein.

Zum GdW-Europabrief

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Tarifpolitik – Neuer Manteltarifvertrag zum 01.01.2025 beschlossen – Neue Urlaubsgeldregelung ab 01.07.2024

Nach den Großen Tarifkommissionen der Gewerkschaften ver.di und IG BAU hat auch der Verbandsausschuss des Arbeitgeberverbandes dem neu ausgehandelten Manteltarifvertrag sowie dem neu verhandelten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und -förderung in der Immobilienwirtschaft zugestimmt.

Die neuen Regelungen treten weitaus überwiegend zum 01.01.2025 in Kraft.

Was ändert sich?

Der Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass das Urlaubsgeld nicht nach den Tabellen im Anhang zum Manteltarifvertrag bezahlt wird, sondern 60 % der Vergütung für den Monat Juli beträgt. Das gilt auch, wenn die Unternehmen das Urlaubsgeld schon vorgezogen – z.B. im Juni – zahlen. Maßgebliche Bemessungsgrundlage für den Anspruch bleibt die Vergütung für den Kalendermonat Juli. Überstunden-, Leistungs- und Erschwerniszulagen sind weiterhin vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in einer Betriebsvereinbarung nicht einzuberechnen. Funktions- und sonstigen Zulagen, die ihre rechtlichen Grundlagen nicht aus dem Manteltarifvertrag oder Vergütungstarifvertrag herleiten, sind bei der Berechnung des Urlaubsgeldes auch weiterhin nicht ausgenommen worden. Die Frage ist in der Gewährungsvereinbarung zu regeln. Es ist daher zu prüfen, ob das Unternehmen im Einzelfall zur Einbeziehung dieser Zulagen verpflichtet ist.

Für Unternehmen, die schon bislang mehr als 60 % der Julivergütung auf freiwilliger Basis oder auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung zahlen, ändert sich naturgemäß nichts. Es bleibt bei der Staffelung des Urlaubsgeldes für neu eingestellte Arbeitnehmer. Im ersten Beschäftigungsjahr erhalten sie somit 50 % von 60 % der Julivergütung als Urlaubsgeld, im zweiten Beschäftigungsjahr 60 % von 60 % der Julivergütung usw. Unverändert gelten die Regelungen zur Kürzung des Urlaubsgeldes bei unterjährigem Ein- und Austritt aus dem Arbeitsverhältnis sowie für Zeiten ohne Anspruch auf Entgeltzahlung (z.B. Krankengeldbezug, Elternzeit, unbezahlten Sonderurlaub).

Die Regelung finden Sie im neuen § 8 Abs. 4 MTV. Neu geregelt und deutlich vereinfacht ist die Regelung zur Berechnung der Sonderzahlungen, wenn ein Arbeitnehmer unterjährig von Vollzeit zu Teilzeit oder Teilzeit zu Vollzeit wechselt.

Eine ausführliche Information des AGV Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. finden Sie hier:

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Expertenrat prüft Projektionsdaten: Einhaltung des Klimaziels für 2021 bis 2030 nicht bestätigt

Der Expertenrat für Klimafragen hat am 3. Juni ein durch die Bundesregierung beauftragtes Sondergutachten zur Prüfung der Projektionsdaten 2024 vorgelegt, welche die zukünftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland beschreiben. Anlass für die Beauftragung ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes, deren Ausfertigung vom Bundespräsidenten noch aussteht. Das novellierte Klimaschutzgesetz sieht vor, dass der Expertenrat eine Feststellung zur Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 trifft.

Prüfung weckt Zweifel an projizierter Zielerreichung

Das im Klimaschutzgesetz vorgegebene Emissionsbudget für den Zeitraum 2021 bis 2030 würde laut den Projektionsdaten 2024 nur sehr knapp eingehalten. Die kumulierten Zielverfehlungen der Sektoren Verkehr und Gebäude würden durch Übererfüllungen in anderen Sektoren, insbesondere der Energiewirtschaft und in geringerem Maße der Industrie, ausgeglichen. Der Expertenrat hat die Projektionsdaten sowohl in Summe als auch sektoral auf Basis eines mehrgliedrigen Prüfschemas im Hinblick auf methodisches Vorgehen, Aktualität und Plausibilität analysiert.

Die Projektion zukünftiger Emissionen ist naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Jedoch werden in den Projektionsdaten keine Angaben zur Wahrscheinlichkeit des ausgewiesenen Emissionspfads gemacht. Für eine zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse seiner Prüfung zieht der Expertenrat einen vermuteten Benchmark-Pfad heran, der von allen möglichen zukünftig realisierten Emissionspfaden ebenso wahrscheinlich über- wie unterschritten wird. Insgesamt ist der Expertenrat zu der Einschätzung gelangt, dass ein solcher Benchmark-Pfad oberhalb des Emissionspfads aus den Projektionsdaten 2024 liegen dürfte, und zwar so deutlich, dass – anders als in den Projektionsdaten 2024 festgestellt – nicht von einer Zielerreichung ausgegangen werden sollte.

Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats, führt aus: „Nach Prüfung der Daten bestätigt der Expertenrat, dass die Gesamtemissionen bis 2030 substanziell sinken werden, allerdings vermutlich weniger stark als in den Projektionsdaten ermittelt. Der Expertenrat hält die projizierten Emissionen in den Sektoren Energie, Gebäude und Verkehr sowie – mit Einschränkungen – auch in der Industrie für unterschätzt.“ Gründe hierfür sieht der Expertenrat unter anderem in aktuellen Entwicklungen, die bei der Erstellung der Projektionsdaten nicht erfasst wurden. Dazu zählen insbesondere die Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds, aber auch veränderte Markterwartungen für Gaspreise und CO2-Zertifikatspreise im EU-ETS. Zudem tragen auch methodische Limitierungen zu möglichen Unterschätzungen bei.

Zusammenfassend stellt Henning fest: „In Summe können wir die von den Projektionsdaten 2024 ausgewiesene kumulierte Zielerreichung für die Jahre 2021 bis 2030 nicht bestätigen, sondern gehen im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus.“

Zeitnahe Prüfung zusätzlicher klimapolitischer Maßnahmen empfohlen

Laut Novelle des Klimaschutzgesetzes gibt es bei erstmaliger Zielüberschreitung keine unmittelbare Handlungsfolge für die Bundesregierung. Auch die projizierten und vom Expertenrat bestätigten Verfehlungen der Ziele unter der europäischen Lastenteilung ab dem Jahr 2024 und des Ziels von mindestens 65 Prozent Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 verpflichten die Bundesregierung nicht zu weiterer klimapolitischer Aktivität. „Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dennoch nicht auf das abermalige Eintreten einer Zielverfehlung zu warten, sondern die zeitnahe Implementierung zusätzlicher Maßnahmen zu prüfen. Dies gilt umso mehr, da wir bei unserer Analyse der Projektionsdaten 2023 bereits letzten Sommer eine solche Zielverfehlung festgestellt haben“, merkt die stellvertretende Vorsitzende, Brigitte Knopf, an und ergänzt: „Der Fokus sollte hier auf den beiden für die europäische Lastenteilung relevanten Sektoren Gebäude und Verkehr liegen, die zudem die größten Zielüberschreitungen aufweisen.“

Auch in der Betrachtung über das Jahr 2030 hinaus sieht der Expertenrat Handlungsbedarf. So würden laut den Projektionsdaten die Ziele im Zeitraum 2031 bis 2040 überschritten und das Ziel der Treibhausgasneutralität würde weder bis zum Jahr 2045 noch bis 2050 erreicht. Zudem würde der Sektor Landnutzung LULUCF laut Projektionsdaten seine im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziele weit verfehlen. Statt eine zunehmend ausgeprägte Treibhausgas-Senke zu werden, wäre der Sektor zeitweise sogar eine Quelle. „Insgesamt fehlt für die Zeit nach 2030 eine langfristige Strategie, wie das Ziel der Treibhausgasneutralität erreicht werden kann“, führt Brigitte Knopf weiter aus.

Hinweise zu Anforderungen an Prozess, Governance und Verantwortlichkeiten

Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung, die die Projektionsdaten als neues Auslösekriterium für die Ergreifung zusätzlicher klimapolitischer Maßnahmen gewonnen haben, hat sich der Expertenrat außerdem mit dem Prozess zu deren Erstellung beschäftigt. Aus Sicht des Expertenrats ergeben sich für diesen Prozess neue Anforderungen. Diese betreffen Fragen der Behandlung von Unsicherheiten im Zusammenhang mit Projektionsrechnungen, Aspekte der verwendeten Daten und Modelle sowie den Prozess zur Beauftragung und Erstellung der Projektionsdaten. Bei all diesen Punkten sieht der Expertenrat Verbesserungspotenziale und liefert dazu konkrete Hinweise.

Auch bezüglich der Verantwortlichkeit und Rollen zur Umsetzung des novellierten Klimaschutzgesetzes sieht der Expertenrat Klärungsbedarf. „Da mit der Novelle des Gesetzes die Handlungsverantwortung bei festgestellter Zielverfehlung auf die Bundesregierung als Ganze überführt wird, sehen wir Klärungsbedarf, wer in der Bundesregierung die Federführung innehat“, so Henning. Der Expertenrat empfiehlt der Bundesregierung deshalb, rasch durch Verordnungen zu spezifizieren, wie der Prozess zwischen Feststellung der Notwendigkeit von Maßnahmen und dem entsprechenden Beschluss genau ablaufen soll.

Das Sondergutachten ist hier abrufbar: https://expertenrat-klima.de/publikationen/

Terminerinnerung: Online-Mitgliederdialog am 19.06.2024

Wir möchten Sie hiermit an den Termin für den nächsten Online-Mitgliederdialog des VdW Bayern erinnern.

Wann:
19. Juni  von 10:00 bis 11:30 Uhr

Wie:
Der Mitgliederdialog findet weiter über den gleichen Link auf der Plattform Zoom statt.
Zoom Link
Meeting-ID: 845 5939 3079
Kenncode: 506664

Was:
• Aktuelle Themen aus den Vorstandsressorts
• Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Wohnungswirtschaft

Wenn Sie Themenvorschläge haben, können Sie sie gerne an den VdW Bayern schicken (tobias.straubinger@vdwbayern.de).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Verbandsjubiläum: Wohnungswirtschaft Bayern mit Staatsempfang geehrt

VdW Bayern mit mehr als 500 Mitgliedsunternehmen wichtiger Partner für Freistaat

Am 7. Juni 2024 wurde die Wohnungswirtschaft Bayern durch einen Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung geehrt. Anlass waren das 115-jährige Jubiläum des VdW Bayern und zahlreiche runde Geburtstage von Mitgliedsunternehmen im Jahr 2024.

Die folgende Pressemitteilung hat das Bayerische Bauministerium zum Staatsempfang verschickt: 

Als der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen 1909 gegründet wurde, stand noch Prinzregent Luitpold an der Spitze Bayerns. An der Wichtigkeit von bezahlbarem Wohnraum im Freistaat hat sich in den 115 Jahren seitdem wenig geändert. Im Gegenteil: Die Arbeit des VdW Bayern ist wichtiger denn je. Das Jubiläum des Verbandes hat der Freistaat Bayern nun mit einem Staatsempfang im Historischen Rathaus in Nürnberg gefeiert. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter lobte dabei die Arbeit des Verbandes: „Der VdW Bayern und seine Mitgliedsunternehmen setzen sich für die Menschen in Bayern ein. Sie legen Wert auf ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit zusätzlichem Wohnraum, die Modernisierung des Bestands und die Stabilität der Bewohnerstruktur mithilfe der Ausgestaltung der Belegungsbindungen. Herzlichen Dank für 115 Jahre starken und verlässlichen Einsatz für das Wohnen als Lebensgrundlage der Menschen in Bayern!“

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen können auf bewegte Zeiten zurückblicken, wie Bernreiter in seiner Rede betonte: „Vor allem in Krisenzeiten haben Sie die Wohnungsnot bewältigt. Sie haben nach Krieg und Zerstörung Wohnraum für die Menschen bereitgestellt und ihre Investitionen in den Wohnungsbau haben wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung in den 50er Jahren beigetragen. Auch heute gibt es Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Der VdW Bayern und seine 504 Mitgliedsunternehmen sind wichtige und verlässliche Partner für das Bauministerium und für den Freistaat Bayern beim geförderten Wohnungsbau.“

Hans Maier, Verbandsdirektor Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.: „Der VdW Bayern ist vor 115 Jahren von Mitgliedsunternehmen gegründet worden und seitdem stehen wir für soziales Wohnen im Freistaat. Die Gründung dieser Unternehmen ist immer in schwierigen Zeiten am Wohnungsmarkt erfolgt. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen werden auch heute dringend gebraucht. Der Verband hat in den letzten zehn Jahren rund 50 neue Mitgliedsunternehmen hinzugewonnen. Das Ziel der Wohnungsgenossenschaften, kommunalen und freien Wohnungsunternehmen ist dasselbe: Bezahlbare Wohnungen bauen und den Druck am Wohnungsmarkt lindern. Dabei sind sie verlässliche Partner der Kommunen und des Freistaats Bayern.“

Bernreiter freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem VdW Bayern und seinen Mitgliedsunternehmen: „Der Freistaat stellt so viel Geld wie noch nie für den Wohnungsbau bereit. Mit unserem Wohnbau-Booster Bayern und dem Bayerischen Baukonjunkturprogramm haben wir im vergangenen Jahr für Stabilität beim Wohnungsbau gesorgt. Viele Projekte wären ohne unsere Programme nicht gestartet. 2023 haben wir erstmals inklusive Bundesmittel über eine Milliarde Euro in die Wohnraumförderung investiert und diese Fördermilliarde wird 2024 und 2025 verstetigt, wie der Landtag am Mittwoch beschlossen hat. Damit legen wir nach 115 erfolgreichen Jahren den Grundstein für weiteren sozial orientierten und bezahlbaren Wohnungsbau in Bayern.“

Quelle:
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Der VdW Bayern hat zum Staatsempfang ein Zeitreise Video 115 Jahre Wohnungswirtschaft Bayern erstellt:
Bildgalerie Staatsempfang

Alle Bilder @STMB Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr