Anpassungsprüfung für laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – Maßgebliche Preisindizes

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden (§ 16 BetrAVG).

Die Anpassungsprüfung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als:

  • der Anstieg des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG) oder
  • der Anstieg der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG)
    im Prüfungszeitraum.

Bitte beachten Sie, dass der Verbraucherpreisindex turnusgemäß überarbeitet wird. Ab dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die Umstellung von dem bisherigen Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020. Eine aktualisierte Übersicht der Verbraucherpreisindizes für Deutschland (2020=100) und zwar die Monatswerte ab 2009 finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts: Link. Zudem kann der Teuerungsanstieg im jeweils vorangegangenen Drei-Jahres-Zeitraum abgelesen werden.

Bei der Anpassungsprüfung ist die „wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers” zu berücksichtigen. Daher kann im Ausnahmefall eine Anpassung aus wirtschaftlichen Gründen ganz oder teilweise entfallen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen darf, dass er die Anpassungslast nicht aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsprüfungsstichtag aufbringen kann. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bedarf deshalb jeweils einer individuellen Beurteilung anhand der in Rechtsprechung und Literatur aufgestellten Kriterien.

Wurde die Versorgungszusage nach dem 31.12.1989 erteilt, entfällt die gesetzliche Anpassungsverpflichtung, wenn der Arbeitgeber sich vertraglich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um mindestens 1 % zu erhöhen (§§ 16 Abs. 3 Nr. 1, 30c Abs. 1 BetrAVG).

Für die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse entfällt die Anpassungsverpflichtung, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden (§§ 16 Abs. 3 Nr. 2, 30c Abs. 1a BetrAVG).

Keine Anpassungsverpflichtung besteht, wenn die betriebliche Altersversorgung als Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG) erteilt wurde (§ 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG).

Soweit die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung finanziert wird und die Zusage nach dem 31.12.2000 erteilt wurde, sind die laufenden Leistungen jährlich um mindestens 1 % anzupassen oder im Fall der Durchführung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen zu verwenden (§§ 16 Abs. 5, 30c Abs. 3 BetrAVG).

Elektronische Arbeitsbescheinigung

Bereits seit Anfang 2023 sind Arbeitgeber gemäß § 313a Abs. 1 SGB III verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

Auf Verlangen des Beschäftigten oder der Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen (§ 312 Abs. 1 SGB III). Die Arbeitsbescheinigung ist unter anderem Grundlage für die Gewährung von Arbeitslosengeld. Seit dem 01.01.2023 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln (§ 313a Abs. 1 SGB III). Die Pflicht, Bescheinigungen nur online zu übermitteln, gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder der Branche. Entsprechendes gilt für Nebeneinkommensbescheinigungen gemäß § 313 SGB III und EU-Arbeitsbescheinigungen gemäß § 312a SGB III. Die elektronische Übermittlung erfolgt online über den Service der Bundesagentur „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ (BEA) mit Hilfe einer entsprechenden Lohnabrechnungssoftware oder per Eingabe über den Online-Service SV-Meldeportal, einem Portal der Sozialversicherungsträger

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen § 313a Abs. 1 SGB III als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden (§ 404 Nr. 19 SGB III).

Inflation in Bayern im Februar 2024 bei 2,6 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Februar gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,6 Prozent. Dabei sind Nahrungsmittel 0,5 Prozent teurer als im Vorjahr. Energie kann dagegen 3,5 Prozent günstiger bezogen werden. Ohne Nahrungsmittel und Energie verzeichnet das Bayerische Landesamt für Statistik eine Preissteigerung von 3,6 Prozent. Der Restaurantbesuch wird im Vergleich zum Februar des Vorjahres 7,7 Prozent teurer.

Im Vergleich zum Vormonat steigen die Verbraucherpreise im Februar 2024 um 0,5 Prozent. Nahrungsmittel sind im Vergleich zum Januar 2024 um 0,7 Prozent günstiger. Preise für Heizöl (+2,9 Prozent) und für Kraftstoffe (+1,1 Prozent) liegen hingegen über dem Wert des Vormonats. Für Speisen und Getränke in Restaurants, Cafés, Bars oder Ähnlichem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher 0,9 Prozent mehr als noch im Januar bezahlen.

Blick auf den Energiemarkt

Die Preise für Energie liegen im Februar 2024 insgesamt 3,5 Prozent unter dem Vorjahreswert. Dabei werden vor allem Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-18,1 Prozent) deutlich günstiger. Bei Heizöl verzeichnet des Bayerische Landesamt für Statistik leichte Preissteigerungen (+0,1 Prozent), während Kraftstoffe 1,2 Prozent günstiger bezogen werden können.

Im Vergleich zum Vormonat steigen die Preise für wichtige Positionen: Heizöl (+2,9 Prozent) sowie Kraftstoffe (+1,1 Prozent) werden teurer, während Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-2,4 Prozent) günstiger bezogen werden können.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft leicht unterdurchschnittlich im Vergleich zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Februar 2024 um 2,3 Prozent.

26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2023

Im Jahr 2023 wurde in Deutschland der Bau von 260 100 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 26,6 % oder 94 100 Wohnungen weniger als im Jahr 2022. Niedriger war die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt im Jahr 2012 (241 100 Wohnungen). In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Zum Rückgang der Bauvorhaben im Jahr 2023 dürften unter anderem gestiegene Kosten für Baumaterialien und verschlechterte Finanzierungsbedingungen beigetragen haben.

Ganzjährig negative Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahresmonaten

Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen war in allen Monaten des Jahres 2023 niedriger als im jeweiligen Vorjahresmonat. Mit negativen Veränderungsraten von über 30 % waren die Rückgänge in den Monaten April, Juli und August sowie zuletzt im Dezember 2023 (-35,1 % gegenüber Dezember 2022 auf 21 200 Wohnungen) besonders deutlich. Alle übrigen Monate bis auf Oktober und November 2023 (-10,7 % und -15,4 %) wiesen Rückgänge von über 20 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat auf.

Neubauwohnungen: Deutlich weniger Bauanträge von Privatpersonen

Im Jahr 2023 wurden in neu zu errichtenden Wohngebäuden 214 100 Wohnungen genehmigt. Das waren 29,7 % oder 90 200 Neubauwohnungen weniger als im Vorjahr.

Rund 93 % der Bauanträge für Wohnungen in neuen Wohngebäuden werden in Deutschland von Unternehmen und Privatpersonen gestellt. Entsprechend prägen diese beiden Gruppen die Gesamtentwicklung. Auf Unternehmen entfielen 117 700 Baugenehmigungen für Wohnungen und damit 20,3 % oder 30 000 weniger als im Vorjahr. Auf Privatpersonen gingen 81 300 Baugenehmigungen zurück, das waren 42,2 % oder 59 400 weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der Baugenehmigungen, die auf Bauanträge der öffentlichen Hand zurückgehen, sank um 12,1 % (-1 500) auf 11 000 Bauanträge.

Link zum Artikel

Hybride Sitzung des Fachausschuss für kommunale Wohnungsunternehmen am Donnerstag, 14. März 2024

Der Fachausschuss für kommunale Wohnungsunternehmen tagt am Donnerstag, 14 März 2024 in neuer Zusammensetzung. Ausschussvorsitzender ist weiterhin Veit Bergmann, Stadtbau Bamberg. Als sein Stellvertreter wurde das langjährige Mitglied des Fachausschusses, Dr. Mark Dominik Hoppe, Geschäftsführer der Wohnbaugruppe Augsburg, vom Gesamtvorstand des VdW Bayern berufen. Wieder im Fachausschuss sind die Geschäftsführer:innen Alexander Bendzko, GWG Ingolstadt, Andrea Gais, WGP Passau, André Kazmierski, Stadtbau Aschaffenburg, Götz Keßler, Stadtbau Regensburg, Rolf Peter Perlhofer, WBG Fürth und Karl Scheinhardt, Baugesellschaft München-Land. Als neue Mitglieder begrüßen wir Thomas Heubuch, Sozialbau Kempten, Christian Müller, Münchner Wohnen und Tobias Stöhr, Gewobau Erlangen.

Im Mittelpunkt der Sitzung steht der inhaltliche Austausch zum Einsatz von KI in der kommunalen Wohnungswirtschaft und zum Klimapfad der Unternehmen. Dr. Hoppe stellt einen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb vor, Verbandsdirektor Hans Maier, Vorstandsmitglied und Syndikus Stefan Roth berichten über aktuelle Themen aus der Wohnungspolitik und dem Wohnraummietrecht.

Auf der Tagesordnung steht zudem die Themenabstimmung zum Forum Kommunale Wohnungsunternehmen. Die Veranstaltung, ein wichtiges Netzwerktreffen der kommunalen Wohnungswirtschaft Bayern, findet am Montag, 15. und Dienstag, 16. Juli 2024 im Managementzentrum Schloss Hohenkammer statt (www.hohenkammer.de).

Für Fragen zur Arbeit des Fachausschusses steht Ihnen Frau Dr. Susanne Koch gerne zur Verfügung (089 2900 20 312 / susanne.koch@vdwbayern.de)

In eigener Sache: Update zu digitalen Drittbestätigungen

Uns ist es wichtig, digitale Chancen zu nutzen, um allen Beteiligten einen möglichst großen Mehrwert bieten zu können. Vor gut einem Jahr haben wir Sie an dieser Stelle über die Einführung der Plattform Circit informiert – Zeit ein erstes Fazit zu ziehen. Zunächst möchten wir uns aber herzlich bei Ihnen für die erfolgreiche Zusammenarbeit und das Engagement bei der Umstellung auf digitale Drittbestätigungen über Circit bedanken. Diese Umstellung ist ein weiterer gemeinsamer Schritt zur digitalen Transformation.

//Zeitersparnis und Effizienzsteigerung

Dank der Einführung digitaler Drittbestätigungen haben wir gemeinsam bemerkenswerte Effizienzsteigerungen und Zeitersparnisse erzielt. Die Anforderungsprozesse, die früher erhebliche manuelle Arbeit und Zeit in Anspruch nahmen, werden nun erheblich vereinfacht. Durchschnittlich ist der komplette Prozess der Drittbestätigungen aktuell in gut 12 Tagen (inkl. Wochenenden und Feiertagen) durchlaufen.

(Quelle: Eigene Statistik über die im Januar 2024 durchgeführten Drittbestätigungsaktionen mit Circit in Stunden (auf Basis 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche); Systemexport)

//Höhere Zuverlässigkeit und Sicherheit

Die digitale Umstellung bringt nicht nur eine Beschleunigung der Prozesse mit sich, sondern auch eine gesteigerte Zuverlässigkeit und Sicherheit. Digitale Bestätigungen durch Circit minimieren das Risiko menschlicher Fehler (z.B. bei den Anschreiben an die Dritten) und erhöhen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Daten. Dies stärkt das Vertrauen in die Validität der Informationen und schafft eine solide Basis für unsere gemeinsamen Entscheidungen und Strategien.

//Nachhaltigkeit und CO2 Reduktion

Die prognostizierten Einsparungen beim Papierverbrauch und gesparten Portokosten haben sich bislang nur teilweise realisieren lassen. Während die Prozessschritte zwischen Mandant und Prüfer volldigital ablaufen, erhalten wir (leider) noch im größeren Umfang die Bestätigungen der Dritten in Papierform. Aber auch bei den Dritten wird der Mehrwert digitaler Verfahren sukzessive erkennbar sein – werben Sie gerne dafür, digitale und nachhaltige Verfahren anzuwenden.

//Vereinfachter Prozess für Folgeprüfungen: roll forward

Wenn Sie bereits auf der Plattform registriert sind, wird der Prozess in diesem Jahr noch reibungsloser ablaufen. Dank der bereits erfolgten Einrichtung der Zugänge entfällt der initiale Aufwand, was eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse bedeutet. Diese kontinuierliche Verbesserung der Nutzererfahrung ist ein Kernziel unserer digitalen Transformationsstrategie.

Für die bevorstehenden Prüfungen möchten wir den Prozess so nahtlos und effizient wie möglich gestalten. Deshalb werden wir uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu klären, ob es seit der letzten Prüfung Änderungen bei den Dritten gegeben hat. Eine kurze Rückmeldung zu eventuellen Änderungen ermöglicht es uns, die letzten Anforderungen als Grundlage für die kommenden Anforderungen zu nutzen.

//Wertschätzung für Kooperation und Feedback

Der Übergang zu digitalen Prozessen ist ein Lernprozess für uns alle, und Ihr Feedback sowie Ihre Kooperation im Laufe dieser Umstellung waren von großem Wert. Jeder Beitrag hat uns geholfen, unsere Dienstleistungen zu verfeinern und anzupassen, um den Bedürfnissen und Erwartungen gerecht zu werden. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken!

//Ein Blick in die Zukunft

Mit den gewonnenen Erfahrungen, der fortlaufenden Optimierung unserer Prozesse und der fortgesetzten Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und Dienstleister wird das kommende Jahr 2024 noch reibungslosere Anforderungsprozesse mit sich bringen. Unter anderem wird es uns voraussichtlich bis Herbst 2024 möglich sein, dass Sie selbst in Circit Einsicht auf alle Rücklaufdokumente nehmen können.

Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite. Ihre Ansprechpartner speziell zu Fragen bei der Einholung digitaler Drittbestätigungen bzw. bei der Nutzung von Circit in unserem Haus sind: Nadine Zankl, Valentin Biendl und Robert Dobroschke. Kontaktieren Sie uns gerne unter drittbestätigungen@vdwbayern.de

Hybride Sitzung des Fachausschusses Digitalisierung am 5. März 2024

Der Fachauschuss Digitalisierung tagt dreimal jährlich. Ausschussvorsitzender ist Martin Langenmaier von der Sozialbau Kempten. Die Ausschussmitglieder werden vom Gesamtvorstand des VdW Bayern berufen.

Am 5. März tauschen sich die 12 Mitglieder des Fachausschusses unter anderem mit Christian Fischer, Geschäftsführer der Digital Solutions GmbH aus. Bei der Digital Solutions GmbH handelt es sich um ein neugegründetes Tochterunternehmens der  VdW Bayern Treuhand, welches künftig Digitalisierungs-Dienstleistungen für Mitgliedsunternehmen in Bayern sowie über die Grenzen des Freistaats hinaus erbringen soll. Im Fokus steht insbesondere die Cyber-Security.

Des Weiteren wird der Fachausschuss die Vorbereitungen der DigiKon Süd 2024 abschließen. Die DigiKon Süd ist die Fachveranstaltung rund um die Digitalisierung der Wohnungswirtschaft in Süddeutschland und wird am 15. und 16. April in Ulm stattfinden. In diesem Jahr stehen die Themen “KI” sowie “Digitalisierung unterstützt Klimaschutz” im Fokus. Mehr zur DigiKon Süd erfahren Sie unter: https://digikonsued2024.events.vdwbayern.de/ .

Bei Fragen zur Arbeit des Fachausschusses steht Ihnen Herr Tjerk Wehland gerne zur Verfügung (089 2900 20 315 / tjerk.wehland@vdwbayern.de)

Seminarhinweis: Vor- und Nachteile unterschiedlicher Mieterstrommodelle im Vergleich am 12. März

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sind nun viele Mieterstrommodelle umsetzbar und ermöglichen Vermietern, mit eigenen Stromerzeugungsanlagen Zusatzerlöse aus der Leistung von Strom an Ihre Mieter zu generieren.

Durch das von der Bundesregierung im Rahmen des Solarpakets I vorgestellte Modell der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ soll weitere Bürokratie für Anlagenbetreiber abgebaut, und die Versorgung von Mietern mit lokal erzeugtem Strom gefördert werden.

Daneben stehen auch weitere steuerliche Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft bevor, u.a. bei der gewerbesteuerlichen Kürzung (Wachstumschancengesetz).

In diesem Seminar stellen wir die aktuelle Rechtslage praxisnah vor, welche Chancen und Herausforderungen die verschiedenen Modelle bieten und zeigen, wie Vermieter von den weiteren Vereinfachungen profitieren können. Ebenso wird auf notwendige Anzeigepflichten nach dem häufig übersehenen Stromsteuerrecht eingegangen.

Informationen & Anmeldung

Bauministerium: Modellprojekt zu Lastenrad-Mietsystemen erfolgreich abgeschlossen

Acht Kommunen, 53 Miet- und Ladestationen und 133 Lastenräder: Mit Unterstützung des Bayerischen Verkehrsministeriums haben verschiedene Städte und Gemeinden in Bayern seit 2020 vollautomatische Lastenrad-Mietsysteme eingerichtet und ausprobiert. Am 21. Februar hat in München die Abschlussveranstaltung mit Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter stattgefunden. Die Bilanz: Lastenräder haben das Potenzial Autofahrten zu ersetzen. Außerdem wären Mietsysteme laut der Gutachter auch für andere Kommunen in Bayern geeignet – wenn einige Dinge beachtet werden.

Cadolzburg in Mittelfranken, Freising in Oberbayern, Lechbruck am See und Lindau am Bodensee in Schwaben, Marktredwitz in Oberfranken, Passau in Niederbayern und Würzburg in Unterfranken haben sich an dem Modellprojekt beteiligt. Der Markt Postbauer-Heng in der Oberpfalz hat kein Mietsystem eingerichtet, sich aber im Namen aller Modellkommunen um die notwendige Buchungsplattform und -App gekümmert. Heute haben Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen Urkunden von Verkehrsminister Bernreiter entgegengenommen. „Lastenräder sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Sie eignen sich, um den Einkauf nach Hause zu transportieren, die Kinder abzuholen oder für Ausflüge“, erklärte Bernreiter in seinem Grußwort. „Ein vollautomatisches Lastenrad-System ist für die Bürgerinnen und Bürger sehr komfortabel: Sie sparen sich Anschaffungskosten und Platz, gleichzeitig sind die Räder einfach zu mieten, jederzeit und kurzfristig verfügbar. Das wussten auch die Nutzerinnen und Nutzer in unseren Pilotkommunen zu schätzen und haben die Lastenräder eifrig genutzt.“

Das Modellprojekt hat die Stärken, aber auch Herausforderungen von Lastenrad-Mietsystemen aufgezeigt. Je nach Kommune gaben zwischen 51 und 77 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer an, dass sie mit der Lastenrad-Fahrt eine Autofahrt ersetzt hätten. Allein im Zeitraum Januar bis September 2023 wurden in den sieben Kommunen mindestens 9.000 Autofahrten vermieden. Somit hat das Projekt ein wichtiges Ziel der Kommunen, den innerörtlichen Verkehr zu entlasten, erfüllt. Herausforderungen gab es zum Beispiel hinsichtlich der Errichtung von Mietstationen in denkmalgeschützten Ortskernen und bei der Eindämmung von unsachgemäßem Gebrauch der Räder.

Der Freistaat Bayern hat die Städte und Gemeinden mit insgesamt rund zwei Millionen Euro bei der Einrichtung ihrer Mietsysteme unterstützt. „Wenn die lokale Politik die Einrichtung eines Mietsystems unterstützt, es einen Wartungs- und Reparaturservice vor Ort gibt und Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung klar geregelt sind, kann ein Lastenrad-Mietsystem zum vollen Erfolg werden“, so Bernreiter. „Ich freue mich, dass voraussichtlich alle Kommunen die Mietsysteme auch in dieser Radlsaison weiter anbieten werden und hoffe, dass in Zukunft weitere Kommunen dazukommen.“

Weitere Informationen und den Abschlussbericht gibt es unter

www.lastenrad.bayern.de

ifo-Institut: Stimmung im Wohnungsbau auf historischem Tiefststand

Das Geschäftsklima im Wohnungsbau ist von -56,9 auf -59,0 Punkte gefallen. Das ist der niedrigste jemals gemessene Wert. Gleiches gilt für die Erwartungen, sie fallen von -64,7 auf -68,9 Punkte weiter in den Keller. „Der Ausblick auf die kommenden Monate ist düster. Der Wohnungsbau ist weiterhin einer Doppelbelastung ausgesetzt“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. Während auf der einen Seite Neuaufträge ausbleiben, werden auf der anderen Seite weiterhin Projekte storniert.

„Fehlende Aufträge belasten die Geschäfte der Wohnungsbauer“, sagt Wohlrabe. Im Januar klagten 52,5% der Betriebe von einem Auftragsmangel, nach 56,9% im Dezember. Bei den Stornierungen gab es einen Rückgang: 17,4%, nach 22,1% im Vormonat. Aber: „Von einer Trendwende im Wohnungsbau kann noch nicht gesprochen werden. Die schwierigen Rahmenbedingungen haben sich kaum geändert“, sagt Wohlrabe. „Hohe Zinsen und Baukosten machen es den Bauherren nicht leichter.“